Käufe auf Auktionsplattformen

Modulexpert

Sehr aktives Mitglied
14. März 2007
1.678
1
Hallo!

Wenn jetzt ein Kunde auf einer Plattform oder im Shop Artikel bestellt, er widerruft das aber nicht innerhalb der 4 Wochen, Kann man dann als Händler den Kaufpreis dennoch fordern ? Ich Frage weil ja dann keine Ware geliefert wurde. Oder kann man nur die entstandenen Kosten fordern ?

Leider passiert das in letzter Zeit häufiger. Wie ich gehört habe stöhnen auch schon andere Firmen über die Zahlungsmoral der Käufer
 

Jolo

Sehr aktives Mitglied
26. Februar 2007
1.957
2
Der Widerruf gilt erst mit erhalt der Ware.... Oder?
 

Bloodhound

Aktives Mitglied
11. November 2006
90
0
Das Widerrufsrecht beginnt ja frühstens mit erhalt der Ware, über diese Schiene kann man dem Kunden also nicht beikommen.
Du kannst soviel ich weiß noch nichtmal die entstandenen Kosten fordern.
Muss man so bitter es ist eben mitkalkulieren.
 

Modulexpert

Sehr aktives Mitglied
14. März 2007
1.678
1
Also ist die Drohung von einigen Firmen,die mit Inkasso drohen, nix Wert. Wenn die dann klagen ,kriegen die ohne Ware geliefert zu haben kein Recht?
 

pulsum

Aktives Mitglied
30. Oktober 2006
240
0
Zitat von Schlemmerbude:
Wenn jetzt ein Kunde auf einer Plattform oder im Shop Artikel bestellt, er widerruft das aber nicht innerhalb der 4 Wochen, Kann man dann als Händler den Kaufpreis dennoch fordern ? Ich Frage weil ja dann keine Ware geliefert wurde. Oder kann man nur die entstandenen Kosten fordern ?
Leider passiert das in letzter Zeit häufiger. Wie ich gehört habe stöhnen auch schon andere Firmen über die Zahlungsmoral der Käufer
Grundsätzlich gilt das BGB welches den Verkäufer zur Lieferung und den Käufer zur Zahlung des Kaufpreises verpflichtet.
Wir haben auch schon diverse Bestellungen an ein Inkassobüro weitergereicht, weil die Vorkasse nicht gezahlt wurde. Wir bestehen grundsätzlich auf Erfüllung.
Macht der Kunde vom Widerruf bzw. in unserem Fall vom Rückgaberecht gebrauch, dann natürlich nicht.
Man kann es aber vielleicht auch anders sehen: Wenn der Kunde nicht bezahlt, dann gibts auch keine Ware und der Auftrag wird nach einer gewissen Zeit storniert. Aber das muss jeder selbst entscheiden.
 

Drebe

Aktives Mitglied
25. März 2006
666
0
Pasewalk
Wie Pulsum sagt,
das muß das jeder für sich entscheiden.

Ich frage kurz nach ob der Auftrag bestehen bleiben soll.
Der Besteller kann ja in Urlaub sein, Geschäftsreise oder krank.
Kommt keine Antwort lösche ich nach 4 Wochen den Auftrag.

Eintreiben bei nicht gelieferte Ware ist mir überzogen.
Ich habe ja die Ware und meine Kunden schätzen mich weil ich
keinen Druck ausübe - Arbeitsuchende usw. kaufen bzw. zahlen
erst am Geldtag und die sind mir dadurch sicher.

Da bei mir alles per Vorkasse läuft habe ich auch keine Außenstände.
Gute Mund zu Mundwerbung zeigt das es auch so geht.

MfG
Drebe
 

pulsum

Aktives Mitglied
30. Oktober 2006
240
0
Zitat von Drebe:
Eintreiben bei nicht gelieferte Ware ist mir überzogen.
Ich habe ja die Ware und meine Kunden schätzen mich weil ich
keinen Druck ausübe - Arbeitsuchende usw. kaufen bzw. zahlen
erst am Geldtag und die sind mir dadurch sicher.
Bei Waren die permanent verfügbar sind mag das zutreffen, aber bei Ware die extra bestellt wird ist es dann ärgerlich und verusacht Kosten. Das Arbeitssuchende erst dann zahlen wenn Gehaltseingang erfolgte, lassen wir nicht gelten. Da müsste der Kunde sein Kaufverhalten überdenken. Aber wie gesagt, das sind Kriterien die jeder selbst festlegt.
Aber "Spaßbestellern" bzw. Kunden die in 3 Shops gleichzeitig bestellen und der Shop der zuerst liefert hat quasi den Zuschlag, treten wir entsprechend entgegen.
Wobei auch die Verhältnismässigkeit geprüft wird. Für einen 10 EUR Artikel betreiben wir nicht den Aufwand.
 

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