@mh1 "vollumfänglich in sein Datenschutzbestimmungskontept mit einbeziehen"? Was soll das rechtssicher sein? Eine Landingpage vor dem
Shop, in der man entscheidet, ob man dem Nachladen zustimmt?
Das ist doch alles Murks.
Fonts auf dem eigenen Server halten und fertig. Keine Hinweis und keine EInwilligung nötig.