Import von Produkten aus EU und nicht EU-Ländern, Mwst-Pflich?

  • Ersteller des Themas Ersteller des Themas Palle
  • Erstellungsdatum Erstellungsdatum

Palle

Guest
Hallo,

ist zwar eigentlich eine Frage für meinen Steuerberater, aber der ist schon im Wochenende und mir brennt die Frage grade unter den Fingernägeln :redface:.

Wie läuft das mit Artikeln die ich in der EU einkaufe, z.B. aus England, wie funktioniert das mit der Mehrwertsteuer / VAT bezahle ich bei dem Händler nur Netto oder zahle ich Brutto und erhalte hier in D die Steuer gutgeschrieben?

Gleiches bei Ländern ausserhalb der EU z.B. den USA?!
 

reddwarf

Sehr aktives Mitglied
1. Oktober 2009
1.561
6
AW: Import von Produkten aus EU und nicht EU-Ländern, Mwst-Pflich?

Wenn du eine UStID hast, kaufst du in der EU ohne USt ein.
Beim Kauf von Ausserhalb kaufst du auch ohne, zahlst aber Einfuhrumsatzsteuer und kriegst die dann wieder.

Gruss Mario
 

gerhard5302

Sehr aktives Mitglied
21. Juli 2006
4.219
29
Henndorf am Wallersee (Österreich)
AW: Import von Produkten aus EU und nicht EU-Ländern, Mwst-Pflich?

Wenn du eine UStID hast, kaufst du in der EU ohne USt ein.

Nur wenn der Verkäuer auch so was wie eine UStID Nummer hat und auch steuerfrei liefern will. Zwingen kannst Du ihn nicht. Denn steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferungen stellen auch ein gewisser Aufwand in Form von statistischen Meldungen etc. für den Verkäufer dar. Das macht nicht jeder gerne.

Man kann aber auch in der EU beim Verkäufer mit dessen USt. einkaufen und dann einmal im Jahr beim dortigen Finanzamt rückwirkend die USt. Erstattung beantragen.

z.B. in Österreich gibt es eine Stelle für die ganze EU dazu beim FA in Graz. Das weiß und die Anträge (mit Originalbelegen, Originalrechnungen beilegen!) macht aber jeder halbwegs gute Steuerberater.

lg
Gerhard
 

Guenter H.

Moderator
Mitarbeiter
10. November 2006
4.225
5
Styria / Austria
AW: Import von Produkten aus EU und nicht EU-Ländern, Mwst-Pflich?

Hallo,

Man kann aber auch in der EU beim Verkäufer mit dessen USt. einkaufen und dann einmal im Jahr beim dortigen Finanzamt rückwirkend die USt. Erstattung beantragen.

z.B. in Österreich gibt es eine Stelle für die ganze EU dazu beim FA in Graz. Das weiß und die Anträge (mit Originalbelegen, Originalrechnungen beilegen!) macht aber jeder halbwegs gute Steuerberater.

seit 1.1. wurde das ganze EU-weit vereinfacht. Die Erstattung ausländischer USt kann nun beim Firmensitzfinanzamt elektronisch beantragt werden.

Näheres verrät der Steuerberater. 😉
 

Ähnliche Themen