Verwiesen an Support Guthaben für Bewertungen - Rechtssicher?

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Ist das verschenken von Guthaben für Bewertungen rechtssicher?

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laweb

Aktives Mitglied
10. Februar 2017
6
0
Hallo,

ich finde den Guthabenbonus für abgegebene Bewertungen eine gute Sache, um den Anreiz eine Bewertung zu schreiben zu erhöhen und auch eine höhere Kundenbindung zu erreichen. Allerdings bin ich mir nicht ganz sicher ob diese Vorgehen rechtlich einwandfrei ist. Habe z.B. folgendes gefunden "belohnen Sie nie mit Rabatten oder Einkaufsgutscheinen. Es besteht die Gefahr, dass das juristisch als „gekaufte Meinung“ bewertet wird – und das müssten Sie bei der Veröffentlichung dazu schreiben, um es überhaupt zu dürfen."

Gibt es dazu ein offizielles Statement? Ich würde mich doch sehr wundern, wenn JTL hier Funktionen integriert für deren Verwendung man abgemahnt werden kann.

Über fundierte Meinungen würde ich mich sehr freuen.

Besten Dank!
Marco
 

martinwolf

Offizieller Service Partner
SPBanner
6. September 2012
3.716
355
Gibt es dazu ein offizielles Statement? Ich würde mich doch sehr wundern, wenn JTL hier Funktionen integriert für deren Verwendung man abgemahnt werden kann.
Nicht unbedingt, bevor der 4er Shop kam gab es auch die Artikel Weiterempfehlen Funktion, welche auch abgemahnt werden kann. JTL hat diese nachträglich erst entfernt. Man muss auch immer abwegen, dass die Entwicklung nicht immer so schnell ist wie die deutsche Rechtslage es gerne haben will.
 

holzpuppe

Sehr aktives Mitglied
14. Oktober 2011
1.715
260
Leipzig
Nun ja, vlt hilft dir das etwas:
http://www.internetrecht-rostock.de/gekaufte-kundenrezensionen-amazon.htm

Aber das Meiste was man bei Google findet dreht sich um Amazon und dergeichen, also schwere Geschütze, an die dein Shop allerhöchstwahrscheinlich nicht herran kommt. Ich persönlich würde für erfolgte Rezensionen die mit Centbeträgen oder der gleichen belohnt werden, nicht als abmahnwürdig erachten, aber da kann ich mich auch sehr täuschen.
Ich weiß nicht inwiefern es mit JTL Shop möglich ist, bei solchen Rezensionen den Hinweis auszuspucken, wieviel "Cent" der Bewerter erhalten hat. (Lächerlich in meinen Augen, aber was solls.)
Tendenziell sollte man überlegen ob man das anbieten möchte. Einfacher wäre das Bewertungs-Plugin zu holen, bei dem man sich nicht anmelden muss. Denke das bringt mehr.
 

ag-websolutions.de

Sehr aktives Mitglied
29. Dezember 2009
14.548
233
Rechtsberatung darf nur ein Rechtsanwalt erteilen.

Bitte wende dich daher mit deiner Frage an einen RA deines Vertrauens.

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