Hallo,
ich finde den Guthabenbonus für abgegebene Bewertungen eine gute Sache, um den Anreiz eine Bewertung zu schreiben zu erhöhen und auch eine höhere Kundenbindung zu erreichen. Allerdings bin ich mir nicht ganz sicher ob diese Vorgehen rechtlich einwandfrei ist. Habe z.B. folgendes gefunden "belohnen Sie nie mit Rabatten oder Einkaufsgutscheinen. Es besteht die Gefahr, dass das juristisch als „gekaufte Meinung“ bewertet wird – und das müssten Sie bei der Veröffentlichung dazu schreiben, um es überhaupt zu dürfen."
Gibt es dazu ein offizielles Statement? Ich würde mich doch sehr wundern, wenn JTL hier Funktionen integriert für deren Verwendung man abgemahnt werden kann.
Über fundierte Meinungen würde ich mich sehr freuen.
Besten Dank!
Marco
ich finde den Guthabenbonus für abgegebene Bewertungen eine gute Sache, um den Anreiz eine Bewertung zu schreiben zu erhöhen und auch eine höhere Kundenbindung zu erreichen. Allerdings bin ich mir nicht ganz sicher ob diese Vorgehen rechtlich einwandfrei ist. Habe z.B. folgendes gefunden "belohnen Sie nie mit Rabatten oder Einkaufsgutscheinen. Es besteht die Gefahr, dass das juristisch als „gekaufte Meinung“ bewertet wird – und das müssten Sie bei der Veröffentlichung dazu schreiben, um es überhaupt zu dürfen."
Gibt es dazu ein offizielles Statement? Ich würde mich doch sehr wundern, wenn JTL hier Funktionen integriert für deren Verwendung man abgemahnt werden kann.
Über fundierte Meinungen würde ich mich sehr freuen.
Besten Dank!
Marco