Inaktiv eBay und eMail an Versanddienstleister

TobiTrouble

Aktives Mitglied
7. April 2018
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Hallo Gemeinde,

für folgendes Problem bräuchte ich eine Lösung:

Ich habe vor nun bald eazyAuction für meine eBay Artikel zu benutzen. Nun ist es ja durch die DSGVO noch empfindlicher geworden, was die Weitergabe von z.B. eMail Adresse von Kunden an Versanddienstleister angeht. Pratkisch wird z.B. auch von den Kanzleien davon abgeraten bei eBay Kunden die eMail Adresse weiterzugeben, da hierfür keine Einwilligung seitens eBay eingeholt werden kann.

- Ich habe ja paralell noch meinen Shop laufen, hier frage ich im Checkout mit einer Checkbox ab, ob der Kunde einverstanden ist, somit ist die WaWi (JTL Shipping) auch standardmäßig so eingerichtet, dass die eMail an DHL übermittelt wird (i.d.R. checkt die auch jeder an - für so ziemlich jeden ist das auch ok).

- Nun müsste ich aber, wenn ich eBay über die WaWi laufen lasse, an sich die Weitergabe in JTL Shipping ausschalten, was dann im Konflikt mit dem Shop steht...

Hat jemand ein ähnliches Problem, oder wie löst ihr diese Sache? Hab ich vielleicht auch eine Einstellung übersehen und mache es mir unnötig kompliziert?
 

NewBuy

Sehr aktives Mitglied
29. August 2016
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Hierfür 2 Versandarten anlegen einmal für eBay und ein anderes mal für den Shop, für jede Versandart kannst Du dann steuern ob die Daten weitergegeben werden sollen.
 
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TobiTrouble

Aktives Mitglied
7. April 2018
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Danke.🙂
Der Ansatz ist schon mal gut und umsetzbar, allerdings habe ich doch diverse unterschiedliche Versandarten und wollte es ungern mit den Versandarten so verschachteln.

Noch andere Ideen? Oder eigene Umsetzungsbeispiele? Handhabt ihr das genau so?
 

Tecsee Internetagentur

Aktives Mitglied
19. Oktober 2017
6
2
Heilbronn
Firma
Tecsee GmbH
Hallo,
wir haben für unsere Kunden 2 Versandarten angelegt (auch im Shop), da der Kunde auch im Shop wählen können sollte, ob er seine Daten (E-Mail) an der Versandanbieter weitergeben möchte oder nicht. Einige Rechtsanwälte sagen, dass dieses Vorgehen "der Kunde entweder akzeptieren muss, dass die Daten weitergegeben werden oder der Kunde darf eben nicht kaufen" nicht zulässig ist und der Kunde muss die Möglichkeit haben selbst entscheiden zu können (wir sind aber keine Rechtsanwälte). Man kann die zweite Versandart sowohl im Shop als auch für ebay und Amazon benutzen, was somit das Problem komplett löst und der Kunde ist zufrieden. Sie können das auch auf der Webseite unseres Kunde sehen: sportdoxx.de
 
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TobiTrouble

Aktives Mitglied
7. April 2018
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Danke. Habe es mir angesehen, ist auch eine Variante die man nehmen könnte, so entscheidet der Kunde schon bei Auswahl der Versandart.
Ich habe die Checkbox schon auf freiwilliger Basis integriert, am Ende der Kaufabwicklung, damit nichts zum Kaufabbruch führt, der Kunde kann akzeptieren, muss aber nicht und dies erhalte ich per BCC ob er die Checkbox angeklickt hat oder nicht.
Vom Prinzip her finde ich es allerdings auch keine prickelnde Lösung, aber momentan bis andere Ideen oder Möglichkeiten kommen akzeptabel.
 

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