eBay nochmal bis zu 26% teurer?

thuhn01

Guest
Sagt mal, drehen die jetzt ganz am Rad? :frown:
Durch die neuen Verkäufer-Einstufungen werden die effektiv nochmal bis zu 26% teurer.

Wie soll man denn bitte weniger als 0,6% an schlechten Bewertungsdetails erreichen um an die jetzt höchste Rabattstufe von 30% zu kommen?
Aktuell liege ich immer bei 22% oder 32% - je nach Monat.
Nach der neuen Bewertung falle ich auf 10% zurück.

Irgendwelche Vollpfeifen gibt es immer die einem einen oder zwei Sterne rein würgen. Bei mir waren das letzten Monat 3 "Kunden" - BÄNG und 15% Rabatt weg...

Selbst Platin-Seller mit TOP-Bewertungen verlieren 6% (Bisher 36% dann maximal 30%)


Auch toll:
Ich habe gerade gesehen dass ich 2 solche Bewertungen habe Bei Versandkosten. Dabei versende ich seit drei Monaten Versandkostenfrei. Was soll man denn noch machen? "Hey, ich biete Dir nen Euro wenn ich Dir das zuschicken darf?" :mad:
 

curra

Sehr aktives Mitglied
5. Juli 2007
2.750
15
AW: eBay nochmal bis zu 26% teurer?

Thuhn, du fragst dich bei dem saftladen wirklich noch ernsthaft ob die den knall nicht gehört haben? ich nicht wirklich

das beste ist doch das neue Rücknahme System (wenn man es nicht deaktiviert hat, wir haben es jetzt deaktiviert)

Der Kunde muss nicht mal was zurückschicken, du musst so oder so den Preis erstatten, sonst bekommste von Ebay eins aufn Deckel. Am Telefon sagte man mir, wenn der Kunde nichts zurückschickt, obwohl angemeldet, muss man das dann per Gericht einfordern. HALLOO??
Und das geilste, das Rücknahme System wird bald pflicht für jeden.

Wenn die Pappenheimer erstmal darauf kommen, das man ja einfach nichts zurück schicken muss, dann na super....denn wer geht denn wg. 10-20 Euro vor Gericht?
 

curra

Sehr aktives Mitglied
5. Juli 2007
2.750
15
AW: eBay nochmal bis zu 26% teurer?

In deinen Einstellungen in "Mein Ebay" -> Mitgliedskonto
Da hättest du irgendwie auch selber drauf kommen können oder?
 

D********t

Guest
AW: eBay nochmal bis zu 26% teurer?

Ist denn mit diesem klasse neuen Rücknahmesystem wenigstens die Gebührenerstattung erleichtert bzw. automatisiert woden oder muss man das bei einem Widerruf immernoch mühselig über die Veräuferbeschwerde lösen? Frage nur aus Interesse, bin schon lange weg von dem Verein...
 

Modulexpert

Sehr aktives Mitglied
14. März 2007
1.678
1
AW: eBay nochmal bis zu 26% teurer?

Wie gut das ich mit dem Saftladen nix mehr zu tun habe.
Nach der letzten 2 Wochensperrung (im April) wegen eigendlich nüscht hab ich dem Verein den Rücken gekehrt. Es geht zwar langsamer als mit den Gierlappen.Aber brauchen tut man die wirklich nicht mehr.
Bin mal gespannt wieviele Powerseller nun endgültig gehen.
 

thuhn01

Guest
AW: eBay nochmal bis zu 26% teurer?

Wie gut das ich mit dem Saftladen nix mehr zu tun habe.
Nach der letzten 2 Wochensperrung (im April) wegen eigendlich nüscht hab ich dem Verein den Rücken gekehrt. Es geht zwar langsamer als mit den Gierlappen.Aber brauchen tut man die wirklich nicht mehr.
Bin mal gespannt wieviele Powerseller nun endgültig gehen.

@Dunkelwelt und Rampower:
Wo seid Ihr denn nun?
Eine richtige Alternative gibt es doch aktuell leider nicht wirklich. AuVito und Hood habe ich Angebote laufen, einmal monatlich verkauft sich sogar was :biggrin:

AMAZON ist IMHO auch noch nicht der Weisheit letzter Schluss...
 

D********t

Guest
AW: eBay nochmal bis zu 26% teurer?

@Dunkelwelt und Rampower:
Wo seid Ihr denn nun?
Eine richtige Alternative gibt es doch aktuell leider nicht wirklich. AuVito und Hood habe ich Angebote laufen, einmal monatlich verkauft sich sogar was :biggrin:

AMAZON ist IMHO auch noch nicht der Weisheit letzter Schluss...

Also ich fahre nur meine 2 Shops. Ebay war bei mir eh nur son Nebending, um Lagerhüter günstiger abzustoßen.
 

D********t

Guest
AW: eBay nochmal bis zu 26% teurer?

;) Ist natürlich die günstigste Alternative - Keiner macht Vorschriften keine ändert ständig die Bedingungen... (Außer Dir selbst natürlich)

Naja, das mit den Vorschriften ist ja nicht groß anders und da diese ja im Falle des Falles jeder Anwalt und jedes Gericht anders auslegen kann, kommt das aufs gleiche raus wie ständige Änderungen...
 

joao

Gut bekanntes Mitglied
30. Oktober 2008
178
2
AW: eBay nochmal bis zu 26% teurer?

Der Kunde muss nicht mal was zurückschicken, du musst so oder so den Preis erstatten, sonst bekommste von Ebay eins aufn Deckel. Am Telefon sagte man mir, wenn der Kunde nichts zurückschickt, obwohl angemeldet, muss man das dann per Gericht einfordern. HALLOO??

... ist das wirklich wahr??? So habe ich das nicht aufgenommen.

Wenn man das bei ebay durchliest, soll es für Verkäufer leichter sein die Verkaufsprovision wieder zu bekommen und der Kunde kann seine Bankdaten für die Rücküberweisung hinterlegen.

Aber davon, dass man zurückzahlen muss ohne die Ware vorher zurück zu bekommen steht nix drin oder ich hab's nicht gesehen.
 

curra

Sehr aktives Mitglied
5. Juli 2007
2.750
15
AW: eBay nochmal bis zu 26% teurer?

Aber davon, dass man zurückzahlen muss ohne die Ware vorher zurück zu bekommen steht nix drin oder ich hab's nicht gesehen.

nun das muss da auch nirgends sehen.

Keine gesetzliche WRB am STart?
Da steht:
Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden

Schon mal gelesen das der Kunde dazu die Ware einsenden muss? Nein.

Es reicht wenn er den Widerruf schriftlich anzeigt, dann laufen die 30 Tage, ob die Ware je eingeht oder nicht. Du musst dann vor Gericht ziehen um deine Ware zu erhalten.

Macht natürlich niemand von uns. Erst Ware zurück, dann erstattet man...

Dennoch hat Ebay recht, zahlen innerhalb von 30 Tagen, egal ob die Rücksendung eingegangen.

Naklar ist der Laden pervers
 

joao

Gut bekanntes Mitglied
30. Oktober 2008
178
2
AW: eBay nochmal bis zu 26% teurer?

Ja curra, Du hast natürlich recht.

Ich frag' mich nur wie weit der "Verbraucherschutz" zukünftig noch gehen wird. Mag gar nicht dran denken, macht langsam keinen Spaß mehr.

Außerdem hat das damit auch nix mehr zu tun. Betrügern wird so langsam jede Tür geöffnet.

Und ebay ist der größte Halsabschneider...und am meisten wurmt mich, dass die das immer so verpacken als ob DU als Händler davon den meisten Profit hättest. Ich könnt ko...
 

TIMBaER

Aktives Mitglied
8. September 2006
315
0
Krefeld
AW: eBay nochmal bis zu 26% teurer?

nun das muss da auch nirgends sehen.

Keine gesetzliche WRB am STart?
Da steht:
Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden

Schon mal gelesen das der Kunde dazu die Ware einsenden muss? Nein.

Es reicht wenn er den Widerruf schriftlich anzeigt, dann laufen die 30 Tage, ob die Ware je eingeht oder nicht. Du musst dann vor Gericht ziehen um deine Ware zu erhalten.

Das sehe ich anders.

In der aktuellen Widerrufsbelehrung steht.

<quote>Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz leisten.</quote>


Kurz gefasst für einen wirksamen Widerruf, muß auch der Kunde seine bereit empfangene Leistung zurückgeben (gleicher Zeitrahmen). Kann er dieses aus irgend einem Grund nicht, so muß er auch dem Händler Wertersatz leisten. Heißt ist die Ware nicht in 30 Tagen beim Händler, braucht dieser auch nicht den Betrag erstatten, da er diesen mit dem Wertersatz verrechnen kann.

Keine Rechtsberatung sondern meine Meinung.
 

curra

Sehr aktives Mitglied
5. Juli 2007
2.750
15
AW: eBay nochmal bis zu 26% teurer?


Dann hast du entweder nicht gelesen oder nicht verstanden was ich geschrieben habe.

Ich habe lediglich gesagt, das nirgends steht, das der Kunde erst die Ware zurückgeben muss und DANN sein Geld erhält.

Natürlich muss der Kunde die Ware zurückgegeben, deswegen sagte ich doch, das man seine Ansprüche dann gerichtlich durchsetzen muss. Genauso wie es der Kunde auch machen muss wenn du nicht zahlst

Was ist daran so schwer zu verstehen?
 

D********t

Guest
AW: eBay nochmal bis zu 26% teurer?


Lieber Schally2 ähm curra :biggrin:,

ich glaube es ist genau andersrum. Damit eine Zahlung erstattet werden kann, ist der Kunde verpflichetet, die Ware innerhalb von 30 Tagen nach Widerruf zurückzuschicken. Ansonsten Wertersatz etc.. Ist leider eine der üblichen, schwammigen Formulierungen, die warscheinlich jedes Gericht anders auslegt. Das Schlimme hierbei ist eigentlich, das der Kunde am 14. Tag Tagen schriftlich widerrufen kann, aber weitere 30 später die Ware erst an einen Paketdienst übergeben braucht...

Also so seh ich das zumindest.
 

curra

Sehr aktives Mitglied
5. Juli 2007
2.750
15
AW: eBay nochmal bis zu 26% teurer?

Einfach mal euren RA fragen. Wenn der Ahnung hat, wird er _vermutlich_ "meine" Version bestätigen.

Wir hatten vor 3 Tagen zu dem Thema ein Beratungsgespräch durch die Kanzlei die uns vertritt, da wir mittlerweile mit einem Kunden in einem heftigen Rechtsstreit stehen, genau wg. so einem Fall, da der Gesetzgeber und genau darum geht es mir, NIRGENDS festgeschrieben hat, das ERST die Ware eingesendet werden muss, um eine Erstattung auszulösen. Für den Verkäufer ist die 30 Tage Frist zur Zahlung maßgebend, unerheblich ob die Ware eingegangen ist oder nicht.



Die Ebay Rechtsabteilung sieht es genauso (könnte ja auch nicht anders sein, da Ebay ja so Verkäufer freundlich ist)

Wie das natürlich jeder selber sehen will, tut da nichts zur Sache bzw. kann jeder halten wie ein Dachdecker.
Wie das bislang gehandhabt wird, tut ebenfalls nichts zur Sache der Aussage.
 

D********t

Guest
AW: eBay nochmal bis zu 26% teurer?

Einfach mal euren RA fragen. Wenn der Ahnung hat, wird er _vermutlich_ "meine" Version bestätigen.

Wir hatten vor 3 Tagen zu dem Thema ein Beratungsgespräch durch die Kanzlei die uns vertritt, da wir mittlerweile mit einem Kunden in einem heftigen Rechtsstreit stehen, genau wg. so einem Fall, da der Gesetzgeber und genau darum geht es mir, NIRGENDS festgeschrieben hat, das ERST die Ware eingesendet werden muss, um eine Erstattung auszulösen. Für den Verkäufer ist die 30 Tage Frist zur Zahlung maßgebend, unerheblich ob die Ware eingegangen ist oder nicht.



Die Ebay Rechtsabteilung sieht es genauso (könnte ja auch nicht anders sein, da Ebay ja so Verkäufer freundlich ist)

Wie das natürlich jeder selber sehen will, tut da nichts zur Sache bzw. kann jeder halten wie ein Dachdecker.
Wie das bislang gehandhabt wird, tut ebenfalls nichts zur Sache der Aussage.

Guck mal hier, ist sehr interessant, da steht auch was vom "Zug um Zug" Verfahren, aber wie immer auch, das es keine konkrete Regelung gibt.

Rückabwicklung des Kaufvertrages: Was ist nach dem Widerruf zu tun? » Von Martin Rätze » shopbetreiber-blog.de
 
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