Neu E-Rechnungspflicht ab 2025 oder Ebay wieder einmal Saboteur No. 1

TDS2018

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25. Oktober 2018
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Vielleicht ist es auch schon einigen so ergangen wie mir, der ab dem 1.1.2025 die neue e-Rechnung als Anhang an seine Ebay-Kunden verschickt. Diejenigen, die von Ebay eine Email im Format ichlassedichnichtandeinekundendran@members.ebay.com in die Wawi bekommen und an diese Email die gesetzlich vorgeschriebenen Formulare den Kunden schicken, erhalten anschließend eine Drohmail von Ebay, daß sie gegen irgendwelche Richtlinien verstoßen haben UND die Email an die Kunden geblockt wurde.

Nun jeder einigermaßen erfahren Händler weiß, daß das Unfug ist, aber wie kommen wir als EU-Bürgen gegen die schleichende Ohnmacht aus den USA an?

Laßt uns hier diskuttieren und uns gegenseitig helfen, wie man diese Baustelle umfährt.

Ich beispielsweise werde meine Kunden nach Auftragseingang darum bitten, mir ihre echte Email zu scicken, damit ich meiner gesetzlichen Pflicht nachkomme und ich ihnen a) eine Rechnung, b) ein Widerrufsforular und c) e-Rechhnung (da ich nicht unterscheiden kann, ob der Kauf über Ebay ein B2C oder B2B ist).

Nun habe ich selbst das Problem, daß ich in der ersten Woche bereits einen Schwung von Rechnungen mit XML-Anhang verschickt habe und diese allesamt von Ebay nicht an meine Kunden weitergeleitet wurden. Die Ware ist bereits verschickt, also kann ich auch keine Tinte mehr verspritzen. Ärgerlich, denn ich weiß nicht, wie ich erneut einen Rechnungsversand anstoßen kann, um die Rechnung nicht manuell über meinen Email-Client erstellen zu müssen.

Soweit mir das klar ist, müßte ich jetzt die mir bekannte echte Email meines Kunden in den Kundendaten ändern, sondern auch in der bereits erstellten Rechnung. Denn das steht am Ende dieser Ebay-Account. Dann wenn ich erneut auf Rechnungsdruck gehe, würde JTL auch noch die Papierrechnung ausdrucken, die ich für meine Unterlagen benötige.

Daher meine erste Frage: Gibt es bei JTL eine Funktion, wo man per Knopfdruck dem Kunden diese 3 Formulare schicken kann? Nach dem Motto Kunde schreibt, habe meine Rechnung nicht erhalten, bitte erneut schicken. Danke und ich freue mich über eine heitere Diskussion über ein weitere Leidthema, diesmal durch Ebay verursacht.
 
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wawi-dl

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29. April 2008
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Es gibt noch keine Pflicht, zudem gibt es für eBay offiziell keine Firmenkunden, also doppelt keine Pflicht. :D :thumbsup:

Ich verstehe daher nicht das Problem, bitte die Verordnung genau lesen, eBay normale PDF schicken und gut ist.
 

wawi-dl

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29. April 2008
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Wir können nur für uns sprechen, wir haben keine Probleme.
Bitte daher die Aussagen nicht vermischen, es hängt nicht allein vom PDF ab!
 

TDS2018

Sehr aktives Mitglied
25. Oktober 2018
546
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Die EU-Verordnung macht es klar: Ab 1.1.2025 gibt es die E-Rechnungspflicht für B2B-Geschäfte. Ob nun hinter einem Ebay-Account ein privater Verbraucher oder ein Geschäftsmann steht ist irrelevant. Wenn Rechnungen auf dem elektronischen Wege übermittelt werden, dann gehört es eben dazu, daß man z.B. ein PDF und ein XML anhängt und das Widerrufsformular (welches dann falls es sich um einen gewerblichen Abnehmer handelt, ignoriert werden kann).

Hier pfuscht Ebay ins Zeug und filtert den Versand. Heute habe ich erneut eine Email erhalte, s. Bild:

Einige Ihrer E-Mails konnten nicht gesendet werden
Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass in dieser Woche einige der E-Mails an Ihre Käufer nicht gesendet werden konnten, da sie gegen unseren Grundsatz zur Kommunikation zwischen eBay-Nutzern verstoßen. Wir wissen, wie wichtig die Kommunikation mit Ihren Käufern ist. Deshalb möchten wir Sie daran erinnern, dass sich Ihre eBay-E-Mails ausschließlich auf Ihre eBay-Transaktionen beziehen sollten und nicht für Werbeaktionen außerhalb unseres Marktplatzes verwendet werden dürfen.


Screenshot - 10_01_2025 , 13_31_01.jpg


Da kann Ebay argumentieren, wie es will, und sei es aus Datenschutzgründen, dass es uns nicht die echte Email des Käufers übermittelt, dann muß es eben gewährleisten, daß wir die gesetzlichen Anforderungen erfüllen. Alles andere ist Unfug uns läßt allenfalls ein übles Geschäckle, wie auch die Abschaltung des Faktenchecks durch Meta ab...
 

TDS2018

Sehr aktives Mitglied
25. Oktober 2018
546
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@wawi-dl

Das mag ja durchaus richtig sein, aber meine Kritik bezieht sich darauf, daß obwohl die JTL-Wawi technischen Voraussetzungen erfüllt, Ebay diese nicht umsetzt bzw. absichtlich blockiert (s.o.).

Erschwerend kommt hinzu, daß ich als gewerblicher Unternehmer davon ausgehen muß, daß mein Käufer die Ware gewerblich erwirbt und ich deshalb wie in dem von Dir verlinkten Beitrag geschrieben

Seit dem 1. Januar 2025 ist bei Umsätzen zwischen inländischen Unternehmern regelmäßig eine elektronische Rechnung (E‑Rechnung) zu verwenden.

dies umsetzen muss und umsetzen werde, sowahr mir Gott helfe :)

Ich behelfe mir derzeit wie folgt: Nach erfolgter Bestellung bekommen meine Kunden ein Anschreiben, in dem sie aufgeklärt werden, daß ich aus Gründen des Umweltschutzes und um Resourcen zu sparen die Rechnung und das Widerrufsformular per Email zusende. Und dass Ebay die echte Email des Käufers maskiert und diese u.U. nicht weiterleitet. Deshalb bitte ich meine Kunden um die Mitteilung der echten Email, an die sie anschließend eine Rechnung bekommen und auch das XML mit der e-Rechnunf. Diejenigen Käufer, die sich nicht melden, bekommen die Rechnung und das Widerrufsformular auf Papier. Leider und deshalb betrachte ich Ebay als einen Saboteur.

Hier im Forum hoffe ich technische Erklärungen zu erfahren, die ich dann entweder umsetze, so daß ich meine Kunden nicht bemühen muß oder wenn es nicht anders geht, daß meine Aufklärung auch stichhaltig ist.

Ich bin stets motiviert, daß meine Aussagen hieb udn stichfest sind. Unlängst habe ich auf Kleinanzeigen mehrere Artikel gleichen Typs gekauft. Diese über die Funktion Sofortkauf bezahlt. Ein Verkäufer wollte mir dessen Namen nicht mitteilen, obwohl ich ihm erklärte, daß ich bei Warenempfang die Ware auf Unversehrtheit prüfen muß, damit er sein Geld bekommt. Er berief sich auf Datenschutz. Ich erklärte ihm, daß das BGB bei Vertragsabschlüssen zwischen zwei Parteien keine Partei durch Datenschutz bevorzugt oder benachteiligt. Wenn ich also hier lese, daß Ebay aus Datenschutzgründen die Emails unserer Kunden durch einen Alias ersetzt, dann wird mir übel. Denn selbst wenn es so wäre, bei 20% meiner Kunden wird mir von Ebay deren echte Email übertragen. So wie das früher der Fall war. Muß ich es verstehen?
 
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mh1

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4. Oktober 2020
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in einem Beitrag oben schreibt @wawi-dl, dass man PDF versenden kann, dann könntest du doch einfach ein ZUGFeRD PDF versenden, anstatt der Email ein XML und ein PDF anzuhängen.

Bei Ebay habe ich gerade gelesen, dass man JPG's versenden kann. Würde es also vielleicht ausreichen, wenn du die xml Datei zu xml.JPG umbenennst und in das Email einen Satz reinschreibst, dass dein Kunde das .JPG weg löschen soll, falls er unbedingt die xml haben will
 

TDS2018

Sehr aktives Mitglied
25. Oktober 2018
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@mh1

Du bist lustig (nicht übelnehmen) :) Soll ich es noch komplizierter machen? Dann wäre es einfacher, keine Rechnungen mehr per Email versenden, sondern wieder auf Papier ausdrucken und fertisch.

Ich würde dennoch die Möglichkeit mit ZUGFeRD PDF ausprobieren. Hast Du evtl. einen Link zu einem Tutorial, wie ich dies in der Wawi einbinde? Das mit XML ging flott über Admin - Vorlagen-Exportieren-XRechnung. Aber ein ZUGFeRD finde ich dort nicht. Danke!
 
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mh1

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4. Oktober 2020
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@mh1

Du bist lustig (nicht übelnehmen) :) Soll ich es noch komplizierter machen? Dann wäre es einfacher, keine Rechnungen mehr per Email versenden, sondern wieder auf Papier ausdrucken und fertisch.

Ich würde dennoch die Möglichkeit mit ZUGFeRD PDF ausprobieren. Hast Du evtl. einen Link zu einem Tutorial, wie ich dies in der Wawi einbinde?
https://guide.jtl-software.com/jtl-...en-ausgeben/#einrichtung-der-zugferd-rechnung

Ansonsten XML und PDF exportieren und dann mit einer anderen Software (z.B. Mustang oder Ghostscript) zu einem ZUGFeRD PDF verbinden lassen. So mache ich das in einer anderen Firma schon seit langem automatisiert. Ist allerdings kein JTL dort. Aber der Prozess lässt sich sicherlich auch mit JTL in einem Workflow abbilden 🤔
 

Remdi-Augsburg

Gut bekanntes Mitglied
14. November 2016
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Es gibt noch keine Pflicht, zudem gibt es für eBay offiziell keine Firmenkunden, also doppelt keine Pflicht. :D :thumbsup:

Ich verstehe daher nicht das Problem, bitte die Verordnung genau lesen, eBay normale PDF schicken und gut ist.
Diese Aussage ist leider falsch :(
Man muss den Text genau durchlesen:
PDFDatei) kann – wie bisher – nur verwendet werden, wenn der Empfänger diesem Format zustimmt.
bedeutet man müsste die Zustimmung spätestens beim Abschluss des Kaufvertrags vom Kunden einholen, was aber ja bei Ebay nicht möglich ist.

Gruß Jürgen
 
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wawi-dl

Sehr aktives Mitglied
29. April 2008
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Man muss schon alles lesen ;) man darf sich nicht nur "Textbausteine" herauspicken.

Wir halten uns künftig raus, ihre dürft das doch gerne alles machen, wir machen es nicht, weil wir es nicht müssen :D
 

Steffen80

Sehr aktives Mitglied
27. August 2012
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Punkt 11 ist interessant:

https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/FAQ/e-rechnung.html

11. Welche Übergangsregelungen gelten für die Ausstellung einer ERechnung?​

In dem Zeitraum vom 1. Januar 2025 bis zum 31. Dezember 2026 können sich alle Rechnungsaussteller dafür entscheiden, statt einer ERechnung eine sonstige Rechnung auszustellen. Dabei kann eine Papierrechnung immer verwendet werden. Eine sonstige Rechnung in einem anderen elektronischen Format als eine ERechnung (z. B. E-Mail mit einer PDFDatei) kann – wie bisher – nur verwendet werden, wenn der Empfänger diesem Format zustimmt. Hintergrund ist, dass dem Empfänger nicht zugemutet werden kann, ein ihm gänzlich unbekanntes elektronisches Format zu akzeptieren.

Bei einem Vorjahresumsatz des Rechnungsausstellers bis 800.000 Euro verlängert sich diese Frist noch bis zum Ablauf des Jahres 2027.

Schließlich kann ein EDIVerfahren, das nicht ohnehin die Voraussetzungen an eine ERechnung erfüllt, noch bis zum Ablauf des Jahres 2027 verwendet werden.

Erst nach Ablauf dieser Übergangsfristen ist bei Umsätzen zwischen inländischen Unternehmen die Verwendung einer E‑Rechnung tatsächlich verpflichtend.

Auch wenn die Entscheidung über die Nutzung der Übergangsregelungen dem Rechnungsaussteller zusteht, ermöglichen es diese Regelungen auch einem Rechnungsempfänger, einen Vertragspartner auszuwählen, der zunächst z. B. noch Papierrechnungen ausstellt.
 
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morpheusd

Mitglied
5. Juni 2024
54
7
Ab Version 1.9.7.0 soll ZUGFeRD ohne bekannte Kinderkrankheiten funktionieren. Gibt es schon Erfahrungen ob alle Marktplätze wie eBay und Kaufland das Format einwandfrei verarbeiten, annehmen, weiterleiten?
 
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