AW: DHL streikt
@Raumbuchstaben:
Über den Rücktritt sind wir uns ja nun einig.
Was den Schadenersatz anbetrifft, hängt es ganz davon ab, wie die Frist ausgestaltet wurde. Das ein Kunde davon auszugehen hat, dass entsprechend gesetzte Fristen eingehalten werden, dürfte unstrittig sein - fraglich bleibt halt, ob das als "andere den Vertragsschluss begleitende Gründe" durchgeht - und da gehen die Meinungen der Gerichte auseinander. Sofern der Kunde aufgrund der "Werbung" oder anderer Aussagen auf der Seite fest damit rechnen muss, dass die Frist eingehalten wird (bspw. auch, weil in der Bestätigung oder den AGB entsprechende Fristen nochmals genannt werden -oder- wie bei Amazon sogar ein Zustelltermin genannt wird), so dürften diese "anderen den Vertragsschluss begleitenden Gründe" vorliegen. Denn warum sollte ein Kunde bspw. bei einem
FBA-Händler mit einem festen Liefertermin, ggfs. sogar per Express, sonst bestellen, wenn er die Waren NICHT dringend benötigt?
Inwiefern gerade bei Privatpersonen (nicht gewerblich!) überhaupt -außer zur Ersatzbeschaffung- weitergehender größerer Schaden entstehen kann, sei auch mal in den Raum gestellt...
@
wawi-dl:
Wenn die Waren VOR Streikbeginn versendet wurden, so ist dies sicherlich höhere Gewalt.
Wenn die Waren aber NACH Streikbeginn TROTZDEM mit DHL versendet wurden, zieht die höhere Gewalt nicht mehr, weil es dir VOR Versand hätte klar sein müssen, dass der Versand durch den Streik verzögert wird und DU DEINE Termine gegenüber dem Kunden ggfs. nicht einhalten kannst.
Denn wenn man sich auf höhere Gewalt bezieht, muss auch klar sein, dass höhere Gewalt nur dann vorliegt, wenn das Ereignis NICHT im Einflussbereich von dir liegt -und- auch mit der nötigen Sorgfalt nicht hätte erkannt oder abgewendet werden können. Bei Aufgabe der Sendung VOR Streikbeginn kann davon ausgegangen werden, dass es dir nicht möglich war, den Streikbeginn zu erkennen.
Bei Aufgabe der Sendung nach Streikbeginn muss aber, insbesondere wenn der Streik durch die öffentlichen Medien und sogar auf der Seite des betroffenen Unternehmens angekündigt wird, davon ausgegangen werden, dass du den Streik hättest erkennen müssen und dementsprechende Abwehrmaßnahmen (anderer Beförderer, längere Lieferzeit, Geschäftsunterbrechung o.ä.) hättest einleiten können.