1001masche
Gut bekanntes Mitglied
Hallo
Wir könnten gerne einmal Hilfe gebrauchen bzw. möchten Eure Erfahrungen wissen, sofern ihr bereit seid, diese zu teilen.
Seit gestern nutzen wir die Version 5.2.2 bei JTL gehostet.
Bisher habe ich noch keine Lösung gefunden, meinen Kunden oder auch nur ausgewählten Kunden mitzuteilen, dass ein Coupon bereitsteht und auf die Nutzung wartet. Der Haken bei der Couponerstellung um die Kunden zu informieren fehlt. (siehe Bild von JTL) das steht dazu: https://issues.jtl-software.de/issues/SHOP-5794.
Bei der Bearbeitung eines Tickets wurde mir mitgeteilt, dass es wegen DSGVO nicht mehr möglich sei Kunden über Coupons zu informieren und ich einen Newsletter dazu erstellen soll. Bei der Couponerstellung kann ich ALLE oder auch Kunden auswählen. Aber selbst Kunden, die dem Newsletter zugestimmt haben, können bei Auswahl bei Couponerstellung nichts bekommen.
Bei der Erstellung eines Newsletters kann ich aber einen oder mehrere spezielle Kunden nicht auswählen.
Wenn bei uns ein Fehler passiert, möchte ich einem einzigen Kunden einen Coupon "Sorry" o.ä. zukommen lassen und keinen Newsletter an alle senden, in dem ich mich vor der halben Welt entschuldige.
Ein kleines besonderes "Dankeschön" oder "Glückwunsch" kann ich mit einem Coupon machen und nicht der Welt per Newsletter mitteilen, wer gerade Geburtstag hat.
Laut Gesetz habe ich aber die Möglichkeit Kunden Werbung zu senden, ohne Kunden zu belästigen oder mich strafbar zu machen. Das steht im Original fast druckfrisch hier: https://www.srd-rechtsanwaelte.de/blog/e-mail-marketing-einwilligung/
(1) Der Unternehmer/die Unternehmerin muss die E-Mail-Adresse im Zusammenhang mit dem Verkauf einer Ware oder Dienstleistung vom Kunden erhalten haben,
(2) der Unternehmer/die Unternehmerin verwendet die E-Mail-Adresse ausschließlich zur Werbung für eigene ähnliche Waren oder Dienstleistungen,
(3) der Kunde/die Kundin darf der Verwendung vorab nicht widersprochen haben und
(4) der Kunde/die Kundin muss bei Erhebung der E-Mail-Adresse und bei jeder Verwendung klar und deutlich darauf hingewiesen werden, dass er der Verwendung jederzeit kostenlos widersprechen kann.
Alle diese 4 Punkte werden doch erfüllt, wenn ich Kunden für den Winterschluss einen Coupon sende, oder?
Was ist denn mit Sendinblue oder mit CleverReach? nutzen die zum E-Mail-Marketing nur die Newsletterempfänger?
Jetzt bin ich auf Eure Antworten bzw. Erfahrungen gespannt.
Danke für die zahlreichen Antworten.
Wir könnten gerne einmal Hilfe gebrauchen bzw. möchten Eure Erfahrungen wissen, sofern ihr bereit seid, diese zu teilen.
Seit gestern nutzen wir die Version 5.2.2 bei JTL gehostet.
Bisher habe ich noch keine Lösung gefunden, meinen Kunden oder auch nur ausgewählten Kunden mitzuteilen, dass ein Coupon bereitsteht und auf die Nutzung wartet. Der Haken bei der Couponerstellung um die Kunden zu informieren fehlt. (siehe Bild von JTL) das steht dazu: https://issues.jtl-software.de/issues/SHOP-5794.
Bei der Bearbeitung eines Tickets wurde mir mitgeteilt, dass es wegen DSGVO nicht mehr möglich sei Kunden über Coupons zu informieren und ich einen Newsletter dazu erstellen soll. Bei der Couponerstellung kann ich ALLE oder auch Kunden auswählen. Aber selbst Kunden, die dem Newsletter zugestimmt haben, können bei Auswahl bei Couponerstellung nichts bekommen.
Bei der Erstellung eines Newsletters kann ich aber einen oder mehrere spezielle Kunden nicht auswählen.
Wenn bei uns ein Fehler passiert, möchte ich einem einzigen Kunden einen Coupon "Sorry" o.ä. zukommen lassen und keinen Newsletter an alle senden, in dem ich mich vor der halben Welt entschuldige.
Ein kleines besonderes "Dankeschön" oder "Glückwunsch" kann ich mit einem Coupon machen und nicht der Welt per Newsletter mitteilen, wer gerade Geburtstag hat.
Laut Gesetz habe ich aber die Möglichkeit Kunden Werbung zu senden, ohne Kunden zu belästigen oder mich strafbar zu machen. Das steht im Original fast druckfrisch hier: https://www.srd-rechtsanwaelte.de/blog/e-mail-marketing-einwilligung/
Dafür müssen folgende Voraussetzungen nebeneinander vorliegen:
(1) Der Unternehmer/die Unternehmerin muss die E-Mail-Adresse im Zusammenhang mit dem Verkauf einer Ware oder Dienstleistung vom Kunden erhalten haben,
(2) der Unternehmer/die Unternehmerin verwendet die E-Mail-Adresse ausschließlich zur Werbung für eigene ähnliche Waren oder Dienstleistungen,
(3) der Kunde/die Kundin darf der Verwendung vorab nicht widersprochen haben und
(4) der Kunde/die Kundin muss bei Erhebung der E-Mail-Adresse und bei jeder Verwendung klar und deutlich darauf hingewiesen werden, dass er der Verwendung jederzeit kostenlos widersprechen kann.
Alle diese 4 Punkte werden doch erfüllt, wenn ich Kunden für den Winterschluss einen Coupon sende, oder?
Was ist denn mit Sendinblue oder mit CleverReach? nutzen die zum E-Mail-Marketing nur die Newsletterempfänger?
Jetzt bin ich auf Eure Antworten bzw. Erfahrungen gespannt.
Danke für die zahlreichen Antworten.