Neu Auftrag nachträglich bearbeiten

Scandel007

Aktives Mitglied
23. August 2020
99
1
Hallo,

ich habe folgendes Problem:

Die Bestellung kam über eine Plattform rein.

Es wurden Aufträge erstellt und der Versand wurde ausgelöst.

Jetzt gab es einen Fehler bei einem Auftrag, weil die Lieferadresse falsch war.

Rücksprache mit dem Kunden gehalten. Richtige Lieferadresse wurde mir mitgeteilt.

Jetzt habe ich den Lieferschein gelöscht und wollte den Auftrag bearbeiten.

Der Auftrag lies sich öffnen aber die Lieferadresse lies sich nicht bearbeiten. Bzw. man konnte die Lieferadresse ändern aber das Ganze dann aber nicht abspeichern.

Was mache ich falsch? Muss ich noch irgend etwas anderes löschen?

Vielen Dank im Voraus!

Schöne Grüße

Scandel007
 

Scandel007

Aktives Mitglied
23. August 2020
99
1
Hallo,

ja, Rechnung ist bereits erstellt. Da bleibt auch alles gleich. Es geht nur um die Lieferadresse, die geändert werden muss!


Schöne Grüße

Scandel007
 

Zodiak

Sehr aktives Mitglied
19. November 2019
116
49
Welche Wawi Version hast du ? Zuviel ich weiß ist das bei der neuen Version so, dass wenn die Rechnung erstellt ist, nichts mehr zu ändern ist.
 

frankell

Sehr aktives Mitglied
9. September 2019
621
250
Flensburg
Hallo @Scandel007,

hm, also ich konnte grad die Lieferadresse eines bereits abgehandelten Auftrags (Testauftrag inkl. Rechnung, Bezahlung und Versand) ändern. Aber vielleicht musst Du die Rechnung einmal vorher stornieren.
 

Markus Hütz

Moderator
Mitarbeiter
4. März 2014
538
250
Hallo zusammen,

gewisse Dinge vom Auftrag sind mit nicht stornierten Rechnungen nicht mehr möglich. Aber schon einige Versionen lang. Im Sinne der GoBD wird das alles ggfs. noch weiter eingeschränkt. Die "Ursache" für eine Rechnungsstellung sollte sich nämlich nicht mehr ändern, sonst könnte es in einer Prüfung zu der Frage kommen "Wie kommt es denn zu der Rechnung" und ihr habt dann einen Auftrag der anders aussieht als die Rechnung oder sogar die steuerliche Grundlage komplett verändert.

Gruß,

Markus
 

Scandel007

Aktives Mitglied
23. August 2020
99
1
Hallo Markus,

auf meinen Rechnungen wird die Lieferadresse nicht mit angegeben.

Es gibt auch keinen Grund das zu tun!

Die GoBD geht soweit ich weiss, nicht auf die Formalien für die Lieferadresse ein sondern nur auf die Rechnungslegung.

Deshalb erschließt es sich nicht, warum die Lieferadresse nicht änderbar ist / sein soll.

Es wird auch niemand bei einer Prüfung fragen wohin der Artikel versandt wird.

Auch sieht der Auftrag entgegen deinem Kommentar nicht anders aus, weil im Auftrag ja die Rechnungsadresse identisch ist mit der Rechnung.

Warum ändert sich die steuerliche Grundlage, wenn ich anstatt nach Hamburg einfach nach Rostock schicke???

Das kann nicht die Erklärung sein!


Schöne Grüße

Scandel007
 

frankell

Sehr aktives Mitglied
9. September 2019
621
250
Flensburg
Hallo Markus,

auf meinen Rechnungen wird die Lieferadresse nicht mit angegeben.

Es gibt auch keinen Grund das zu tun!

Die GoBD geht soweit ich weiss, nicht auf die Formalien für die Lieferadresse ein sondern nur auf die Rechnungslegung.

Deshalb erschließt es sich nicht, warum die Lieferadresse nicht änderbar ist / sein soll.

Es wird auch niemand bei einer Prüfung fragen wohin der Artikel versandt wird.

Auch sieht der Auftrag entgegen deinem Kommentar nicht anders aus, weil im Auftrag ja die Rechnungsadresse identisch ist mit der Rechnung.

Warum ändert sich die steuerliche Grundlage, wenn ich anstatt nach Hamburg einfach nach Rostock schicke???

Das kann nicht die Erklärung sein!


Schöne Grüße

Scandel007
Rostock anstatt Hamburg ändert tatsächlich nichts. Aber mittlerweile hat die Lieferadresse, wenn es ins EU-Ausland geht, eben leider doch (potentielle) steuerliche Auswirkungen. Womöglich liegt es ja hieran. Womöglich ist in der Wawi kein Prüfalgorithmus eingebaut, der schaut, ob durch eine Änderung der Lieferadresse auch eine steuerliche Auswirkung entsteht.
Man könnte zwar sagen, was kümmert's den deutschen Staat, ist ja nicht seine Kohle. Aber geht ja nun mal idR über seinen Tisch beim BZSt.

Aber das ist hier auch nur grad ne Vermutung, warum es womöglich nicht in der Wawi geht.
 
Zuletzt bearbeitet:

Scandel007

Aktives Mitglied
23. August 2020
99
1
Hallo Markus,

auch hier denke ich wäre der Ansatz falsch.

Wir reden immer noch davon, dass die Lieferadresse sich ändert nicht der Empfänger der Rechnung.

Ändert man den Rechnungsempfänger, dann gebe ich dir recht, dass es sich steuerlich auswirken kann ( EU, Drittland, etc.)

Aber die Lieferadresse wirkt sich zu keinem Fall auf die Steuer aus.

Ich kann als deutsches Unternehmen bei einem anderen deutschen Unternehmen etwas bestellen und kann die Lieferung nach Ghana vereinbaren.

Oder ich kann an einen Kunden in Spanien etwas verkaufen und versende es nach England. Auch das wäre möglich ohne das sich das auf die Steuer auswirkt!

Also stellt sich mir immer noch die Frage, warum man die Lieferadresse nicht mehr ändern kann.

Schöne Grüße

Scandel007
 

Markus Hütz

Moderator
Mitarbeiter
4. März 2014
538
250
Guten Morgen,

die Warenbewegung spielt sehr wohl eine Rolle bei der Rechnungslegung. Wenn du beispielsweise von DE nach DE versendest mit DE als Rechnungsempfänger und änderst die Lieferadresse auf beispielsweise FR hast du einen anderen Steuersatz. (Wichtig: Es spielen hier noch andere Faktoren eine Rolle, Kleinunternehmer, OSS, ... Das ist nur ein grobes Beispiel.)

Aber die Lieferadresse wirkt sich zu keinem Fall auf die Steuer aus.

Das widerspricht leider allen Informationen die mir vorliegen. Wenn du mir Steuertexte darlegst die das bestätigen können wir da sehr gerne nochmal drüber sprechen.

Gruß,
Markus Hütz
 

Scandel007

Aktives Mitglied
23. August 2020
99
1
Hallo Markus,

bitte legen sie uns einmal dar, von welchen Informationen sie ausgehen bzw. welche Informationen ihnen konkret vorliegen.

Quellen


Schöne Grüße

Scandel007
 

Markus Hütz

Moderator
Mitarbeiter
4. März 2014
538
250
Wir haben mit mehreren Steuerberatern gesprochen und beziehen daher die Informationen.

Das ist aber auch alles nicht pauschalisierbar und ist stark abhängig davon wie das Unternehmen aufgestellt ist (z.B. umsatzsteuerpflichtig, Kleinunternehmer, ...), was das für ein Vorgang ist (B2B, B2C), von wo aus die Ware versendet wird, ob es sich um digitale oder physische Artikel handelt, ob im Zielland schon ein gewisser Umsatz erreicht wurde, ...

Das alles weiß nur euer Steuerberater und kann da beraten. Das kann ich beim besten Willen nicht leisten.


Aber wir weichen vom Thema ab: Die Sperre ist bewusst in den Auftragsdetails drin und bleibt erstmal bestehen.

Gruß,
Markus
 

John

Sehr aktives Mitglied
3. März 2012
3.104
685
Berlin
@Markus Hütz die Lieferadresse bei gestellter Rechnung noch editieren zu können, ist definitiv z.B. in 1.9.4.6 noch machbar gewesen und ABSOLUT nötig.
Ich habe das gestern erst wieder beim Kunden im Wawi-Alltag gesehen.

1. Endkunde bestellt
2. Ausliefern inkl. Rechnung erstellen und Versand DHL via JTL Shipping
3. JTL Shipping Fehlermeldung "Hard Validation Erorr", weil irgendeine KLEINIGKEIT an der Adresse nicht DHL-passend ist.
Das kann mitunter sogar ein Accent über einem e oder eine abgekürzte Strasse oder ein winziger Tippfehler in der Strasse sein!
4. Adresse im Auftrag ändern, erneuter Versanddatenexport zu JTL Shipping
5. fertig

Soll dafür jetzt in neueren Versionen jedes Mal die Rechnung storniert werden müssen?!?
Manchnal sind mehrere Anläufe nötig, bis JTL Shipping akzetiert!

Ich frage mal provakont:
Geht auch jemand von Euch mal ins Feld raus und schaut sich an, was solche Ändeungen im Alltag für Kunden bedeuten, die viele Hundert Sendungen pro Tag haben?
 

Markus Hütz

Moderator
Mitarbeiter
4. März 2014
538
250
Ich habe das gerade nochmal geprüft. In den releasten Versionen von JTL-Wawi kann man die Lieferadresse auch nach Rechnungsstellung noch ändern. Sprich die Korrektur von Schreibfehlern ist problemlos möglich. Erst das Ändern des Lieferlandes führt zu Sperrungen.
 
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John

Sehr aktives Mitglied
3. März 2012
3.104
685
Berlin
@Markus Hütz vielen Dank für Deine Rückmeldung!
Und schön zu sehen, dass es hier gut umgesetzt wurde und tatsächlich nur bei steuerlich relevanter Änderung des Verbringungslandes gesperrt wird :thumbsup::thumbsup::thumbsup:
 

Markus Hütz

Moderator
Mitarbeiter
4. März 2014
538
250
Es ist aktuell sogar so gelöst, dass du auch das Land ändern kannst, solange die Bruttowerte gleich bleiben. Das muss ich aber nochmal prüfen, ob das tatsächlich so okay ist.
 

Scandel007

Aktives Mitglied
23. August 2020
99
1
Hallo Markus,

nicht böse sein aber sie erzählen aus unserer Sicht völligen quatsch.

Schade ist, dass sie ihre Aussagen leider nicht belegen wollen oder können.

Sie stellen hier Behauptungen auf, bei denen sich mir als gelernter Buchhalter die Nackenhaare aufstellen.

Schade

Beste Grüße

Scandel007
 

Scandel007

Aktives Mitglied
23. August 2020
99
1
@Markus Hütz vielen Dank für Deine Rückmeldung!
Und schön zu sehen, dass es hier gut umgesetzt wurde und tatsächlich nur bei steuerlich relevanter Änderung des Verbringungslandes gesperrt wird :thumbsup::thumbsup::thumbsup:

Hallo John,

ich mache jahrelang Buchhaltung und kann keinen Vorgang benennen, bei dem sich steuerrechtliche Änderungen ergeben, wenn der Versand in ein anderes Land, egal ob EU oder Drittland, geht!

Kann mal jemand dafür ein Beispiel bringen?

Lieben Dank im Voraus!


Beste Grüße

Scandel007
 

Markus Hütz

Moderator
Mitarbeiter
4. März 2014
538
250
Hallo John,

ich mache jahrelang Buchhaltung und kann keinen Vorgang benennen, bei dem sich steuerrechtliche Änderungen ergeben, wenn der Versand in ein anderes Land, egal ob EU oder Drittland, geht!

Kann mal jemand dafür ein Beispiel bringen?

Lieben Dank im Voraus!


Beste Grüße

Scandel007
Also gibt es Ihrer Meinung nach steuerlich kein Unterschied wenn ich von DE an DE (EU) sende oder von DE nach USA (Drittland)?
 
Zuletzt bearbeitet:
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