Abmahnung auf Amazon

Road2017

Aktives Mitglied
12. Januar 2017
54
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Hallo,

heute haben wir ein Abmahnung im Zusammenhang mit Amazon erhalten. Das Schreiben wirkt echt und stammt von einer dt. Anwaltskanzlei.

Wir verkaufen auf Amazon ein Produkt welches bereits von einem anderen Händler eingestellt wurde. Daher haben wir uns an dessen ASIN angehängt.

Zur Info: Das von uns gelieferte Produkt ist identisch mit dem angebotenen Artikel.

In der Abmahnung wird angemerkt, dass der Händler ein Alleinvertriebsrecht besitzt und im Zuge dessen auch die alleinigen Nutzungsrechte an der Marke und den Produktfotos.

Es wird festgestellt, dass wir diesen Artikel ebenfalls auf Amazon anbieten, und daher die Marke und Produktfotos nutzen. Da uns vom Hersteller oder dem Händler kein Nutzungsrecht eingeräumt wurde, verletzten wir die Markenrechte an der Wort/Bildmarke.

Hier ist noch anzumerken: Die Produktfotos wurden von besagtem Händler eingestellt.

In weiterer Folge wird gefordert eine Unterlassenserklärung zu unterschreiben, einen Betrag an die Kanzlei zu zahlen sowie Auskunftserteilung und Schadensersatz.

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Hattet ihr schon Erfahrungen mit solchen Abmahnungen? Was ist eure Meinung dazu?

Ich von meiner Seite kann dieses Schreiben nicht wirklich ernst wirken. Für mich wirkt es wie ein schlechter Versuch, nicht gewollte Konkurrenz unter Druck zu setzen und mit dem Abgeben einer voreiligen Unterlassenserklärung am Verkauf zu hindern.

Denn wenn man einen Artikel auf Amazon einstellt, gewährt man Amazon die Nutzung der zur Verfügung gestellten Materialien (einfach formuliert). Mehrere Angebote des selben Artikels werden ggf. zu einer Angebotsseite zusammengefasst, in diesem Fall bestand diese bereits. Unter dieser Seite werden dann die Händler gelistet welche den Artikel ebenfalls anbieten.

Ich bin im Moment am überlegen ob ich oben genannten Händler an Amazon melden soll.

Den Artikel verkaufe ich jedenfalls weiterhin auf Amazon.
 

elevennerds.de

Sehr aktives Mitglied
23. September 2015
1.235
212
Eigenmarken sind eine übliche Masche auf Amazon, um sich vor "Aufschaltern" zu schützen. Mit Marke meinen die dabei nicht die Marke des Produktes, sondern die Eigenmarke (mit eigener EAN) des Händlers.
 

Road2017

Aktives Mitglied
12. Januar 2017
54
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Der Händler verkauft den Artikel unter dem original Markennamen des Herstellers. Wir verkaufen 1 zu 1 den selben Artikel mit identischer Artikelnummer.

Er beruft sich auf das Alleinvertriebsrecht, welches im vom Hersteller eingeräumt wurde. Dies umfasst auch die Nutzungsrechte an der Wort/Bildmarke und den Produktfotos.
 

Road2017

Aktives Mitglied
12. Januar 2017
54
2
Dann würde ich doch da mal gleich den Telefonhörer in die Hand nehmen und anfangen zu telefonieren.

Wir haben bereits mit unserem Großhändler gesprochen. Der zuständige Vertriebsleiter vom Hersteller ist erst nächste Woche wieder erreichbar.

Aber davon abgesehen - das Alleinvertriebsrecht ist eine Vereinbarung zwischen dem anderen Händler und dem Hersteller, welche uns nicht betrifft.
 

Road2017

Aktives Mitglied
12. Januar 2017
54
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Mittlerweile haben wir von unserem Großhändler die Bestätigung, dass wir die Produktfotos und Marke für den Verkauf nutzen dürfen.

Wie würdet ihr in so einem Fall vorgehen? Den Händler welcher uns abgemahnt hat an Amazon melden?
 

holzpuppe

Sehr aktives Mitglied
14. Oktober 2011
1.715
260
Leipzig
Ich würde hier noch gar nichts melden. Du hast keine Beweise, dass das Unternehmen dir den Anwalt auf den Hals gehetzt hat. (Es sei den in der Abmahnung steht da was.)
1. Such dir einen Anwalt mit Sachkenntnis Markenrecht und Onlinerecht.
2. Such alles raus was du deiner Überzeugung nach brauchst um das Ganze Geprotze kleinzukriegen. (Infos von deinem Großhändler, Passagen der Amazon AGB wo heraus geht das hier nix mit Bildrechten ist. Urteile ähnlicher Fälle, vorzugsweise die für dich sprechen. Lies aber auch die schlechten durch.)
3. Lass deinen Anwalt auf die abmahnende Kanzlei los.
4. Warte!
5. Unter Umständen freue dich und bleib auf deinen Anwaltskosten sitzen. Oder es geht zum Gericht. Aber lass die Anderen diesen Schritt machen. Meist wird nur gebrüllt, gekämpft wird nicht, das kostet ja.
😉

6. Erst wenn das alles durch ist, kannst du abwägen ob es Sinn macht deine Konkurrenz anzuschwärzen.
 

Rico Giesler

Offizieller Service Partner
SPBanner
10. Mai 2017
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Ist ja die Frage ob er tatsächlich einen solchen Vertrag hat und wie dieser gestaltet wurde.
Sprich: Hat der Händler vom Hersteller das Alleinvertriebsrecht für Amazon zugesprochen bekommen so dürfen die Waren auch anderweitig in Verkehr gebracht werden (durch Onlineshops, Ladenlokale, Ebay, etc)
Ich würde mir den Vertrag vorlegen lassen, bzw wie holzpuppe schrieb das über einen Anwalt der sich damit auskennt regeln lassen.

Hat er allerdings einen Vertrag in dem er einen uneingeschränkten Alleinvertrieb zugesprochen bekommen hat so dürfte dein Großhändler die Ware auch nicht anbieten.
 

Verkäuferlein

Sehr aktives Mitglied
29. April 2012
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1.074
Hm, mal meine unbedeutende Meinung dazu:

1.) Wenn der andere Händler das Recht für den Alleinvertrieb hat, es sich nicht um Importware handelt und Road2017 mit seinem Lieferanten und dieser wiederrum mit dem Hersteller keine Vereinbarung hat, die es ihm (und damit Road2017) untersagt, die Ware auf Amazon (bzw. in Deutschland, etc.) mit den entsprechenden Daten anzubieten (sprich: die Ware auf einem normalen und legalen Vertriebsweg zu ihm gelangt ist), würde ich zunächst einmal vermuten, dass das nicht das direkte Problem von Road2017 ist. Also die Abmahnung zunächst natürlich schon, die rechtlichen Konsequenzen - sofern diese berechtigt ist - jedoch eher weniger.

2.) Ist es jedoch nicht die feine Art, sich anhand der ASIN an ein Angebot anzuhängen. Schließlich weiß man nicht, ob man das identische Produkt anbietet und ein anderer Händler kann durchaus Rechte haben, die entsprechend verletzt werden. Wenn man rein anhand von EAN und MPN, die auf dem Produkt aufgedruckt sind bzw. einem vom Hersteller/Lieferanten mitgeteilt wurden einstellt, sollte das wohl halbwegs unproblematisch sein, sofern der Lieferant den entsprechenden Vertriebsweg freigegeben hat. Wenn man jetzt aber eine Fremd-EAN verwendet und das Produkt unter Umständen auch nur minimal abweicht, weil man nur anhand der ASIN ein "vergleichbares Produkt" gesucht hat, hat man vermutlich ein ernstes Problem.

Aber da gibt es so viele Feinheiten, dass in der Regel wirklich nur der versierte Fachmann unter Betrachtung aller relevanten Fakten wirklich weiterhelfen kann und eine entsprechende Beurteilung abgeben kann.

Grundlegend verstehe ich jedoch nicht, warum die Artikel nicht anhand der Produktstammdaten eingestellt werden und man sich ggf. die Mühe macht, eine eigene Artikelbeschreibung zu verfassen und eigene Bilder zu verwenden, sofern das entsprechende Produkt noch nicht mit den Stammdaten existiert, anstatt sich nur anhand der ASIN anzuklemmen und ggf. von der Mühe des Anderen zu profitieren.
 
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