AW: Mein Shop, www.shetlandshop.de, Reitsport, Schmuck und Geschenkartikel
du solltest dich wirklich dringend mal mit dem Thema Widerruf, Datenschutzvereinbarung, Impressum bzw. Anbieterkennzeichnungspflicht auseinander setzen. Nimm mir das nun bitte nicht übel aber wenn ich mir das anseh.. ganz ehrlich.. das ist grob fahrlässig. Hast du schonmal einen IHK-Existenzgründerkurs besucht, dich dort beraten zu lassen? Dir scheinen massiv Grundkenntnisse zu fehlen. Ich würd dir das
dringend ans Herz legen, diese Gründerkurse kosten 10-15 Euro und dauern einen Vormittag. Dein aktueller
Shop kann anstatt dir Geld eher eine Privatinsolvenz bringen.
- dein Impressum enspricht nicht der
Anbieterkennszeichnungspflicht, da fehlen wichtige Daten (u.a. deine Steuernummer, da du ja keine Ust-ID hast).
Impressum Generator für Websites - kostenloses Muster, Vorlage, Beispiel für Homepages
- dein
Widerruf ist nicht über einen gleichnamigen Link auf der Website ständig erreichbar. Den Widerruf in den AGB zu verstecken ist nicht zumutbar.
http://www.trustedshops.de/shop-inf...8/110802_Neues-Widerrufsrecht-2011-final1.pdf
- dein
Datenschutz ist lücken- und mangelhaft (
Facebook,
Google Analytics - du hast den Vertrag schon unterschrieben zu Google gesandt?)
Google Analytics rechtssicher nutzen: Was Webseitenbetreiber jetzt tun müssen
- du verkaufst
Akkus und Geräte damit? Wo ist dein Hinweis zur
Batterieverordnung?
- wo ist dein Hinweis auf die
Verpackungsverordnung?
Auf die Rückgabemöglichkeit ist durch einen deutlich sichtbaren Hinweis am Verkaufsort bzw. im Versandhandel durch einen deutlichen Hinweis in der Warensendung oder im Zusammenhang mit dem Angebot aufmerksam zu machen.
Quelle:
Händlerpflichten und Verpackungsverordnung
- Deine Lieferzeitangaben sind wettbewerbswidrig.
Internetrecht - ebay-versandzeit
Da beschäftigt sich das Urteil zwar mit Ebay, das gilt allerdings auch ausserhalb Ebays - hier gibt's auch unterschiede von Gericht zu Gericht aber ich würde es an deiner Stelle mit der von dir verwendeten Formulierung "im Regelfall" nicht drauf ankommen lassen.
auch insgesamt sehr hilfreich:
E-Book: Die rechtssichere Website. Praxisleitfaden von Rechtsanwalt Sören Siebert zur rechtskonformen Gestaltung von Webseiten.
Wichtiger Hinweis:
Im Falle einer Warenrücksendung bitten wir darum uns vorher zu kontaktieren damit wir Ihnen ggfls. einen Rücksendeschein zukommen lassen können. Damit kommen Sie Ihrer Schadenminderungspflicht nach.
Das da ist so mit Sicherheit nichtig, denn es stellt in dieser Formulierung eine Einschränkung der Widerrufsrechte dar.
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schlussendlich: am 13.06.2014 wird sich nach aktuellem Stand die Widerrufsbelehrung nochmals in wichtigen Grundzügen ändern - also Datum im Hinterkopf behalten!
Und
bitte - lass dich wenigstens einmal von der IHK beraten, dort kannst du deine Website (AGB, Widerruf, Datenschutz, Impressum, etc) auch
kostenlos überprüfen lassen. Und falls du deine AGB irgendwo "entlehnt" hast .. lass dir lieber eine vom Rechtsanwalt erstellen oder denk über eine Mitgliedschaft beim Händlerbund oder Janolaw (die sind im JTL-Shop bereits vorintegriert, ich nutze die selbst nicht, kann dazu kein Urteil abgeben) nach.