Handhabung bei telefonischen Bestellungen und Templateangelegenheit

  • Ersteller des Themas Ersteller des Themas Zillis-Web
  • Erstellungsdatum Erstellungsdatum

Zillis-Web

Guest
Hallo,

mir drückt ein bisschen der Schuh bei zwei verschiedenen Angelegenheiten:

1. Wir nehmen telefonische Bestellungen an, teils werden die Telefonisch bestellt weil die halt beim Nachbarn vorm Rechner sitzen, teils weil die nicht über das Internet Ihre Daten angeben wollen (nicht lachen - die gibt es:redface🙂.
Wie wird da nun das Widerrufsrecht gehandhabt? Es gibt ja keine Möglichkeit das Widerrufsrecht vorher in Schriftform an den Kunden zu senden, der Kunde bekommt diese also erst mit Zugang der Ware, ergo hat er dann die Frist von 4 Wochen?

2. Ein Kunde hat sich ein Template für das CMS e107 gekauft und möchte das nun aber auf Joomla umgesetzt haben. Ist das nun rein rechtlich möglich solange der vereinbarte Rücklink trotzdem gesetzt ist? Hat mit so etwas schon mal jemand zu tun gehabt?
 

Zillis-Web

Guest
AW: Handhabung bei telefonischen Bestellungen und Templateangelegenheit

Das wird gar nicht gehen. Viele dieser Kunden sind 55+. Da sind halt einige dabei die, durch die Medien, so was von verängstigt sind, dass die eben nur telefonisch bestellen. Privat hat ja keiner ein Fax da stehen.
 

elcheffe

Sehr aktives Mitglied
7. Juli 2010
616
84
AW: Handhabung bei telefonischen Bestellungen und Templateangelegenheit

puh, in "Textform" heisst doch per Brief/Mail/Fax. Da wird mal wohl nicht drum herum kommen...
 

starwatcher

Aktives Mitglied
19. März 2010
33
0
AW: Handhabung bei telefonischen Bestellungen und Templateangelegenheit

Es heißt doch im Widerrufsrecht sinngemäß:

"Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Eingang der Ware beim Empfänger(...)"

Also genügt doch die Zusendung mit der Ware für die 14-Tage Frist...
 

Hajo11

Sehr aktives Mitglied
7. November 2006
1.253
3
bei Düsseldorf
AW: Handhabung bei telefonischen Bestellungen und Templateangelegenheit

Es heißt doch im Widerrufsrecht sinngemäß:

"Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Eingang der Ware beim Empfänger(...)"

Also genügt doch die Zusendung mit der Ware für die 14-Tage Frist...

Eben nicht, mach Dich mal kundig. 😉

Wenn Du 14 Tage Widerrufsfrist haben willst, muß die Belehrung unmittelbar (unmittelbar wird mit einer Frist von bis zu 24 Stunden definiert) beim Käufer eingegangen sein. Dazu gehört z.B. der nachweisbare Mail-Versand.

Wenn Du die WRB mit der Ware verschickst, sind nach wie vor 4 Wochen zutreffend.
 

thuhn01

Guest
AW: Handhabung bei telefonischen Bestellungen und Templateangelegenheit

Auftrag telefonisch aufnehmen, Auftragsbestätigung per EMail zusenden.

Hier empfiehlt sich die Verwendung meiner Vorlage "Auftragsbestätigung MIT Widerrufsbelehrung" (s. Vorlagen)

und schon hat der Kunde diese unmittelbar nach Auftragserteilung in den Händen. Alles kein Hexenwerk
 

elcheffe

Sehr aktives Mitglied
7. Juli 2010
616
84
AW: Handhabung bei telefonischen Bestellungen und Templateangelegenheit

Auftrag telefonisch aufnehmen, Auftragsbestätigung per EMail zusenden.

Hier empfiehlt sich die Verwendung meiner Vorlage "Auftragsbestätigung MIT Widerrufsbelehrung" (s. Vorlagen)

und schon hat der Kunde diese unmittelbar nach Auftragserteilung in den Händen. Alles kein Hexenwerk
ja so mache ich das auch. Aber in dem von daedalus geschilderten Szenario, geht eben dies leider nicht.
 

thuhn01

Guest
AW: Handhabung bei telefonischen Bestellungen und Templateangelegenheit

ja so mache ich das auch. Aber in dem von daedalus geschilderten Szenario, geht eben dies leider nicht.

Wieso denn nicht?
Kann keine Angabe in seinem Text finden die das unmöglich macht?!
Es muss halt nur der Kundensatz komplett aufgenommen werden.
Der beinhaltet eben auch die EMail-Adresse.
Rückt er die nicht raus bekommt er keine Ware.

Viele vergessen auch das Geburtsdatum aufzunehmen - gibt große Probleme bei der Erstellung eine Mahnbescheides. Ohne Geb-Datum kann das jeder sein und Du siehst Dein Geld nie wieder.
 

Dustin

Sehr aktives Mitglied
14. Mai 2008
2.999
53
Enger
AW: Handhabung bei telefonischen Bestellungen und Templateangelegenheit

Also, ich will auch mal was dazu sagen, natürlich darfst du die Bestellung aufnehmen, und den Kunden erst mit Erhalt der Ware über seine Rechte und Pflichten in Textform informieren. Wie wäre sonst Otto Neckermann Bader etc. als Versandhäuser in der Schusslinie?

Das ist keine Rechtsberatung nur eine Logische Schlussfolgerung.
 

ag-websolutions.de

Sehr aktives Mitglied
29. Dezember 2009
14.548
233
AW: Handhabung bei telefonischen Bestellungen und Templateangelegenheit

Dustin es geht doch nicht darum...ob du das darfst oder nicht....es geht um die Länge der Widerrufsfrist.....schriftl. bei Bestelleingang -> WR 14 Tage (möglich...nicht muss!!) ....schriftl. bei Wareneingang -> WR 4 Wochen
 

Zillis-Web

Guest
AW: Handhabung bei telefonischen Bestellungen und Templateangelegenheit

Dustin es geht doch nicht darum...ob du das darfst oder nicht....es geht um die Länge der Widerrufsfrist.....schriftl. bei Bestelleingang -> WR 14 Tage (möglich...nicht muss!!) ....schriftl. bei Wareneingang -> WR 4 Wochen
Genau so meine ich das.

@ thun01
Auftrag telefonisch aufnehmen, Auftragsbestätigung per EMail zusenden. ...
Ich habe einige die wissen nicht (oder wollen nicht wissen) wie so eine Mail überhaupt funktioniert. Diese Kunden lehnen das von Haus aus ab, da gibt es keine Mailadresse bei der telefonischen Annahme von Bestellungen.

Ich habe ja schon mal darüber nachgedacht nur noch solche Bestellungen anzunehmen wo eben diese Mailadresse existiert und auch angegeben wird. Es klingt aber für die Kunden die dann abgelehnt werden schon ein bisschen blöd warum das so sein soll. Deswegen hatte ich mal um eure Meinung gebeten, wie Ihr das handhabt.

Ich will hier um Himmels Willen nicht unsere älteren Mitmenschen für dumm verkaufen!
Oh NEIN, ich hatte nur letztes Jahr einen Fall da wurde 14 Tage vor Weihnachten bestellt, Über die Feiertage wurde sich an der Dekoration erfreut und im neuen Jahr pünktlich zum Ende der 4 Wochenfrist hatte ich die Sachen wieder bei mir in Post! Könnt euch ja vorstellen wie ich mich gefreut habe. Jeder rechtliche Schritt danach war von Anfang an vorn A..., da wäre nichts zu holen gewesen.

Das ist ein Beispiel - NICHT zur Nachahmung empfohlen:tongue:

Ich denke aber mal ich werde telefonisch gar keine Bestellungen mehr annehmen.
 

Zillis-Web

Guest
AW: Handhabung bei telefonischen Bestellungen und Templateangelegenheit

Weil mir das genaue Handling noch nicht bewusst ist.

Vor der Bestellung anfragen ob man eine Mail-Adresse bekommt sonst kann die Bestellung nicht angenommen werden?
Klingt doch irgendwie do.. oder?
 

ag-websolutions.de

Sehr aktives Mitglied
29. Dezember 2009
14.548
233
AW: Handhabung bei telefonischen Bestellungen und Templateangelegenheit

wieso du fragst doch auch nach der Straße?

Wenn Mail...dann Auftragsbestätigung mit WRB direkt nach Telefonat an Mail...wenn keine Mail, kannst du entscheiden, ob du den Auftrag haben willst....dann Lieferung, mit WRB bei den Artikel->4 Wochen Widerrufsfrist....oder du verzichtest auf diesen einen Auftrag
 

Ähnliche Themen