Neu Widerrufsbutton: Jeder, der den Button betätigt, kann das Widerrufsformular ausfüllen und absenden - auch ohne Bestellung?

css-umsetzung

Offizieller Servicepartner
SPBanner
6. Juli 2011
8.593
2.672
Berlin
Firma
css-umsetzung
Ja genau,
kauf mal in einem Streichholz Shop Streichhölzer und schreibe dem du möchtest von deinem Streichholz Kauf zurücktreten :)

Wir können da noch 100 Jahre diskutieren.
Ich warte einfach ab, ob der Händlerbund mir was schreibt, was verwertbar ist.
 

hula1499

Sehr aktives Mitglied
22. Juni 2011
5.401
1.325
Und mehrere Positionen können Teils des Vertrags sein, also kann man auch nur einen Teil widerrufen. Man kann alles anbieten, möchten Sie den gesamten Vertrag widerrufen oder nur gewisse Positionen? Das ist übrigens auch normal beim Widerrufsrecht. Zalando und Konsorten können ja nicht 10 Hosen verschicken, Kunde möchte 2 behalten und soll dann den ganzen Vertrag widerrufen? Macht keinen Sinn, da irrt die Verbraucherzentrale.
Mir ist das vollkommen neu und hätte jetzt auch nicht gelesen, dass es mit dem Widerrufsbutton eine Änderung gibt.

https://www.it-recht-kanzlei.de/teilwiderruf-online-handel.html
Inwiefern das geltende Verbraucherrecht ein gesetzliches Recht des Verbrauchers zum Teilwiderruf überhaupt anerkennt, ist in der Vergangenheit bereits vielfach kontrovers diskutiert worden.

Nach heute herrschender Meinung gesteht das Gesetz dem Verbraucher ein Recht auf Teilwiderruf nicht zu. Vielmehr geht es stattdessen davon aus, dass der Verbraucher seine Willenserklärung auf Abschluss des Vertrages nur insgesamt, nicht aber auch lediglich bezüglich einzelner Teile widerrufen kann (vgl. Wortlaut des § 355 Abs. 1 BGB) .


https://ohn.haendlerbund.de/recht/rechtsfragen/140274-kundin-besteht-teilwiderruf
Grundsatz: Teilwiderruf hat keine Grundlage
Das Gesetz kennt in Sachen Widerruf nur Hop oder Top: Entweder wird die ganze Bestellung behalten oder sie geht zurück. Einen Teilwiderruf, wie er vor allem im Modehandel gang und gäbe ist, kennt das Gesetz nicht.
 

Martin1977

Sehr aktives Mitglied
1. August 2023
584
156
Guckt mal was es hier schon alles für Shopware 6 gibt

https://store.shopware.com/de/jga16...ung-der-eu-richtlinie-2023-2673-356a-bgb.html

https://store.shopware.com/de/iwv6866167298744m/widerrufsbutton-bestellwiderrufsanforderungen.html

https://store.shopware.com/de/cutve42128995841m/widerrufsbutton-bestellungswiderruf-fuer-kunden.html

Das sind alles schicke Lösungen die weit über ein einfaches Formular absenden hinaus gehen. Mit einer vernünftigen Zuordnung der Bestellung und womit man die Widerrufe auch verwalten kann. So eine Lösung müsste also her.
 

Martin1977

Sehr aktives Mitglied
1. August 2023
584
156
Warum versteifst Du dich so auf Verbraucherzentrale? Für mich haben die keine besonders hohe Relevanz. Die haben zwar natürlich auch Anwälte, trotzdem sind die immer Pro Verbraucher und deshalb wundert es mich nicht wenn die am Ende eine perfekte Wünsch-Dir-Was Sache aufschreiben was die von Shopbetreibern erwarten. Aber wir wissen auch alle dass sich die Verbraucherzentralen in der Vergangenheit oft eine blutige Nase geholt haben und vor Gericht oft Schlappen eingefahren haben. Deshalb lege ich mehr Wert auf die Aussage von seriösen Fachanwälten, aber wie gesagt, Verbraucherzentrale bedeutet mir nichts.
 

NoOne

Sehr aktives Mitglied
16. März 2024
607
209
Guckt mal was es hier schon alles für Shopware 6 gibt

https://store.shopware.com/de/jga16...ung-der-eu-richtlinie-2023-2673-356a-bgb.html

https://store.shopware.com/de/iwv6866167298744m/widerrufsbutton-bestellwiderrufsanforderungen.html

https://store.shopware.com/de/cutve42128995841m/widerrufsbutton-bestellungswiderruf-fuer-kunden.html

Das sind alles schicke Lösungen die weit über ein einfaches Formular absenden hinaus gehen. Mit einer vernünftigen Zuordnung der Bestellung und womit man die Widerrufe auch verwalten kann. So eine Lösung müsste also her.
Falls die den Widerruf blockieren, wenn keine Zuordnung stattfinden kann, dann verstoßen die gegen die Richtlinie. Falls die jedes mal eine Bestätigungs-E-Mail senden, die den Kommentar zur Erklärung machen die den Shopware- Shop zu einem E-Mail-Relay.

Das erste gibt an Google ReCaptcha zu unterstützen. Schaltet man das ein, läuft man Gefahr ein Hindernis auf den Weg zu bringen, weil für Google ReCaptcha Daten an Google gesendet werden müssen -> Ohne Zustimmung gegen die DSGVO, mit Zustimmung ein Hindernis, weil die Zustimmung 'erzwungen' wird um das Formular abzuschicken.

Zweites Plugin: "Füge eine verpflichtende rechtliche Bestätigungs-Checkbox mit konfigurierbarer Richtlinien-URL hinzu" -> Kann schon kritisch werden. Ein Widerruf darf nicht von zusätzlichen Erklärungen abhängig gemacht werden. Kommt also darauf an was genau mit dem Feature gemeint ist.
"Gastverifizierung per E-Mail und Bestellnummer" -> Darf keine Voraussetzung für die Abgabe des Widerrufs sein, sonst Hindernis.
"Konfigurierbarer Widerrufszeitraum" -> Aufpassen. Die Widerrufsfrist beginnt 14 Tage *ab erhalt der Ware*. Bei Teillieferungen beginnt die Frist mit Erhalt des letzten Artikels. Bei inkorrekter Belehrung über das Widerrufsrecht verlängert sich die Frist unter Umständen auf bis zu 12 Monate + 14 Tage.

Das dritte sieht okay aus, außer die flexible Widerrufsfrist again.

Edit: Das ist natürlich nur so wie ich die Richtlinie verstehe. Ich bin kein Anwalt... ^^
 
Zuletzt bearbeitet:

NoOne

Sehr aktives Mitglied
16. März 2024
607
209
§355 BGB. Das steht nicht wörtlich da drin, aber in Absatz 1 steht folgendes: Der Widerruf erfolgt durch Erklärung gegenüber dem Unternehmer. Aus der Erklärung muss der Entschluss des Verbrauchers zum Widerruf des Vertrags eindeutig hervorgehen. Der Widerruf muss keine Begründung enthalten. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs.

Es muss also nur eindeutig hervorgehen, das der Kunde den Vertrag widerrufen möchte. Der Kunde muss natürlich identifiziert werden, aber da der Widerruf nicht an eine bestimmte Form gebunden ist, darfst du das nicht anhand der E-Mail + Bestellnummer machen. Ein Widerruf kann auch von einem bevollmächtigtem Dritten erfolgen, der die E-Mail, mit welcher die Bestellung getätigt wurde, nicht kennt. Das Gleiche gilt für z. B. Erziehungsberechtigte. Du darfst als Händler keine Erklärung zurückweisen, weil der Absender nicht zweifelsfrei erkennbar ist. Du hast eine Sorgfaltspflicht in dem Fall, sprich du musst dich bemühen das zu klären. Da gibts auch noch mehrere Dinge. Der Kunde könnte z. B. nicht die gleiche E-Mail verwendet haben wie bei der Bestellung, aber eine nach dem Muster vorname.nachname@emailprovider.de. Was keine sichere Identifizierung ist (das ist eine E-Mail ja ohnehin nie wirklich).

Wenn du also die *Absendung* des Widerrufs blockierst, weil eine automatische Verifizierung anhand von E-Mail und Bestellnummer dir die Identität des Kunden nicht ausreichend bestätigt, dann verhinderst du damit ggf. einen tatsächlich rechtsgültigen Widerruf.

Du kannst ohne Probleme prüfen ob E-Mail und Bestellnummer ausreichen und das dann direkt als Widerruf verarbeiten. Wenn die Verifizierung fehlschlägt, musst du den Widerruf aber trotzdem absenden lassen. Und dann deiner Sorgfaltspflicht nachkommen den Kunden zu identifizieren. Eventuell durch Kontaktaufnahme und nachfragen.

Wie gesagt, das ist so wie ich das verstehe.
 

MichaelH

Sehr aktives Mitglied
17. November 2008
14.649
1.966
Die "German-Angst" hätte mich fast erwischt.

Doch sie nahm nicht überhand, denn ich verwende erst mal:
https://www.jtl-software.de/extension-store/widerrufsformular-und-widerrufsbutton-jtl-shop-5

Ich werde mir im Laufe des Juni / Juli mal ansehen was eBay, Amazon, Otto und einige andere Shops machen um den Widerruf zu ermöglichen und dies OHNE Anmeldung am Kundenkonto.
Ich bin schon neugierig.

Dann werde ich mir Shops in Österreich, Italien und Frankreich ansehen und dadurch Erkenntnisse gewinnen.
Auf alle Fälle kann man das Plugin von CSS-Umsetzung letztlich so einstellen wir man es gerne hätte, mit German-Angst oder ohne German-Angst.
 

Martin1977

Sehr aktives Mitglied
1. August 2023
584
156
Da möchte ich dir nicht nahe treten, aber in meinen Augen interpretierst du da was falsch. Zunächst einmal reden wir hier von 2 völlig verschiedenen Sachen. Unabhängig von dem Widerrufbutton hat der Kunde nach wie vor noch andere Möglichkeiten den Vertrag zu widerrufen. Er muss den Button nicht benutzen. Er kann sich genauso gut das Widerrufsrecht durchlesen, dort stehen die Kontaktmöglichkeiten, z.B. Email, Anschrift, Fax. Das kann der Kunde nach wie vor machen, er wird in seinen Rechten nicht eingeschränkt.
Jetzt kommt dieser neue Paragraph hinzu und deshalb ist das absolutes Neuland, d.h. neuer Paragraph, neue zukünftige Gerichtsurteile. Und im besagten neuen Paragraphen steht es eben nicht ausdrücklich drin das ich nicht gewisse Sachen abfragen darf. Ich kann doch nach Bestellnummer usw fragen um sie zuzuordnen. Kennt der Kunde all das nicht, kann er nach wie vor eine E-Mail schicken.
Ich störe mich an dieser devoten Duckmäuserart, dieses immer Ja und Amen, nur so darf es gemacht werden. Das gibt das Gesetz in der Form so nicht her und deshalb halte ich deine pauschalen Verneinungen zu z.B. den Shopware Plugins für falsch.

Aber all das wird man in einigen Monaten sehen, da wird sich noch einiges tun.
 

NoOne

Sehr aktives Mitglied
16. März 2024
607
209
Da möchte ich dir nicht nahe treten, aber in meinen Augen interpretierst du da was falsch. Zunächst einmal reden wir hier von 2 völlig verschiedenen Sachen. Unabhängig von dem Widerrufbutton hat der Kunde nach wie vor noch andere Möglichkeiten den Vertrag zu widerrufen. Er muss den Button nicht benutzen. Er kann sich genauso gut das Widerrufsrecht durchlesen, dort stehen die Kontaktmöglichkeiten, z.B. Email, Anschrift, Fax. Das kann der Kunde nach wie vor machen, er wird in seinen Rechten nicht eingeschränkt.
Jetzt kommt dieser neue Paragraph hinzu und deshalb ist das absolutes Neuland, d.h. neuer Paragraph, neue zukünftige Gerichtsurteile. Und im besagten neuen Paragraphen steht es eben nicht ausdrücklich drin das ich nicht gewisse Sachen abfragen darf. Ich kann doch nach Bestellnummer usw fragen um sie zuzuordnen. Kennt der Kunde all das nicht, kann er nach wie vor eine E-Mail schicken.
Ich störe mich an dieser devoten Duckmäuserart, dieses immer Ja und Amen, nur so darf es gemacht werden. Das gibt das Gesetz in der Form so nicht her und deshalb halte ich deine pauschalen Verneinungen zu z.B. den Shopware Plugins für falsch.

Aber all das wird man in einigen Monaten sehen, da wird sich noch einiges tun.
Das ist natürlich durchaus möglich. Ich sag ja, ich bin kein Anwalt. Und generell auch kein Jurist. Man sollte aber ohnehin ggf. einen Rechtsbeistand über die schlussendliche Implementierung drüberschauen lassen. Auf die Aussagen von Pluginherstellern und Foren würde ich mich da jetzt auch nicht unbedingt verlassen. Oder man riskiert es und lebt dann eventuell mit einer Abmahnung. Wie man die Abmahnindustrie so kennt, werden die sicherlich ab dem 19.06.2026 alle Onlineshops abgrasen, wie bei diesen Heuschrecken halt üblich.

Aber im neuen § steht auch das die Widerrufsfunktion dem Verbraucher ermöglichen muss, die nötigen Angaben "ohne Weiteres" bereitstellen oder bestätigen zu können. Und dann sobald der Verbraucher diese Informationen bereitgestellt oder bestätigt hat, hat der Unternehmer dem Verbraucher zu ermöglichen, seine Widerrufserklärung und die Informationen dem Unternehmer mittels einer Bestätigungsfunktion zu übermitteln.

Meiner Auffassung nach ist unter anderem auch die Formulierung "ohne Weiteres" hier ausschlaggebend dafür das du hier nicht blockieren darfst, wenn eine Verifizierung fehlschlägt.


Kennt der Kunde all das nicht, kann er nach wie vor eine E-Mail schicken.
Mit der Ansicht wäre ich auch vorsichtig. Du kannst dich in der Regel nicht damit rausreden das es noch andere Möglichkeiten eines Widerrufs gibt, wenn im Gesetz steht das du eine bestimmte im Shop haben *musst*.

Aber najo... Wie gesagt. Lieber einen Juristen dazu befragen, als ein Forum.
 

css-umsetzung

Offizieller Servicepartner
SPBanner
6. Juli 2011
8.593
2.672
Berlin
Firma
css-umsetzung
Ich habe jetzt vom Händlerbund eine Antwort erhalten, mit dem Verweis auf Ihr kostenloses Hinweisblatt, in dem das sehr verständlich beschrieben ist.
Das wird übel und die Welt von Spam überflutet, dass kann nicht im Sinne des Erfinders sein.

Händlerbund:
Bzgl. deiner Rückfrage zur Bestellnummer findest du in unserem Hinweisblatt eine Information: https://marketplace.haendlerbund.de/products/widerrufsbutton-hinweisblatt.

Ich habe in meinem Formular vergessen, die Uhrzeit, in der Mail hinzuzufügen, dass muss ich nachbessern, ansonsten ist das Formular mit den Einstellungen, die da beschrieben werden nutzbar.
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: MichaelH

MichaelH

Sehr aktives Mitglied
17. November 2008
14.649
1.966
Ich habe jetzt vom Händlerbund eine Antwort erhalten, mit dem Verweis auf Ihr kostenloses Hinweisblatt, in dem das sehr verständlich beschrieben ist.
Das wird übel und die Welt von Spam überflutet, dass kann nicht im Sinne des Erfinders sein.



Ich habe in meinem Formular vergessen, die Uhrzeit, in der Mail hinzuzufügen, dass muss ich nachbessern, ansonsten ist das Formular mit den Einstellungen, die da beschrieben werden nutzbar.

Könntest du das einfach wiedergeben ohne dass jeder diese Gratisbestellung machen muss ?
Wie gesagt, ich bin mal gespannt wie das AMA, eBay & Co umsetzen werden, ich vermute ohne Zwangsangaben und ohne Anmeldung am Kundenkonto ... ?
;)
 

Martin1977

Sehr aktives Mitglied
1. August 2023
584
156
Könntest du das einfach wiedergeben ohne dass jeder diese Gratisbestellung machen muss ?
Wie gesagt, ich bin mal gespannt wie das AMA, eBay & Co umsetzen werden, ich vermute ohne Zwangsangaben und ohne Anmeldung am Kundenkonto ... ?
;)

Unterliegt Amazon mittlerweile überhaupt der deutschen Gesetzgebung für den Shop? Ich bin da nicht mehr im Thema, aber früher waren die doch in Luxemburg oder? Dann müsste man wissen wie die Luxemburger diese EU Vorgabe umsetzen.
 

MichaelH

Sehr aktives Mitglied
17. November 2008
14.649
1.966
Unterliegt Amazon mittlerweile überhaupt der deutschen Gesetzgebung für den Shop? Ich bin da nicht mehr im Thema, aber früher waren die doch in Luxemburg oder? Dann müsste man wissen wie die Luxemburger diese EU Vorgabe umsetzen.

Es geht bei solchen Sachen doch um die Ausrichtung und Versand -> nach Deutschland.
Und mit amazon.DE gibt es an sich keinen Zweifel ?
Zudem nicht luxemburgisch sondern sprachlich deutsch.

Weiters ist es eine EU-Regelung und keine rein deutsche.

Wir dürfen gespannt sein wie dies AMA, eBay, Otto & Co umsetzen werden ... ganz ohne login & co und ohne Zwang.
 

Martin1977

Sehr aktives Mitglied
1. August 2023
584
156
Wäre ich mir nicht so sicher, laut deren Homepage unterliegen die luxemburgischen Gesetzen


Kontaktinformationen​

Amazon Europe Core S.à r.l. (technischer Betrieb der Website amazon.de):

Amazon Europe Core S.à r.l. (Société à responsabilité limitée), 38 avenue John F. Kennedy, L-1855 Luxemburg (Stammkapital: 154.560 EUR; registriert beim RCS Luxemburg; Registernummer: B-180022; Gewerbescheinnummer: 10040783; USt-IdNr.: LU 26375245). Das Unternehmen wird gesetzlich vertreten durch Tim Castree.

Amazon.de ist der Handelsname für Amazon Europe Core SARL. Er wird auch von Amazon EU S.à r.l., Amazon Media EU S.à r.l. gebraucht.

Amazon EU S.à r.l. (registrierter Verkäufer von Produkten, die mit „Verkauf und Versand durch Amazon“ gekennzeichnet sind oder unter dem Handelsnamen „Amazon Resale“ angeboten werden, und Kreditvermittlungsservices im Vermittlungsprogramm „Financing“):

Amazon EU S.à r.l. (Société à responsabilité limitée), 38 avenue John F. Kennedy, L-1855 Luxemburg (Stammkapital: 165.833 EUR; registriert beim RCS Luxemburg; Registernummer: B-101818; Gewerbescheinnummer: 134248; USt-IdNr.: LU 20260743)

Und jedes Land kocht bei den Umsetzungen ja sein eigenes Süppchen, der deutsche Gesetzestext wird anders klingen wie der aus Luxemburg. Deshalb würde ich Amazon.de nicht als Referenz nehmen. Dann eher in Richtung Otto.de Kaufland.de schauen, ich denke da fährt man besser mit.
 

MichaelH

Sehr aktives Mitglied
17. November 2008
14.649
1.966
Kannst auch die KI befragen, gekürzt, sagt diese:

In den meisten entscheidenden Punkten unterliegt der Shop deutschem Recht, sofern er sich gezielt an deutsche Verbraucher richtet.
Obwohl der Firmensitz in Luxemburg liegt, greifen beim Betrieb eines .de-Shops verschiedene europäische und deutsche Regelungen, um den Verbraucherschutz zu gewährleisten.

Das wäre auch logisch ...
 
Ähnliche Themen
Titel Forum Antworten Datum
Neu Emailtext Widerrufsbutton Allgemeine Fragen zu JTL-Shop 2
Neu Rücknahmebedingungen werden nicht aktualisiert - Widerrufsbutton - V1.11.9 eBay-Anbindung - Fehler und Bugs 1
Neu Widerrufsbutton für JTL-Shop 4 Allgemeine Fragen zu JTL-Shop 17
Neu Neues Plugin: Erweiterter Widerrufsbutton für JTL-Shop Plugins für JTL-Shop 9
Neu Nove Template - Widerrufsbutton Technische Fragen zu Plugins und Templates 4
Neu JTL Shop 5.7 - Widerrufsbutton im B2B Templates für JTL-Shop 18
JTL-Shop 5.7.0 Widerrufsbutton Einrichtung JTL-Shop5 42
Neu Druck nach jeder Position JTL-POS - Fragen zu Hardware 1
Fehlermeldung beim Einlesen der Buchungen in JTL Fibu JTL-Wawi 2.0 2
Neu Wird irgendwo in der Datenbank geloggt welcher WMS-Mobile Benutzer mit dem MDE-Gerät einen Auftrag, bzw. Pickliste gepickt hat? User helfen Usern - Fragen zu JTL-Wawi 1
Neu Gibt es in der WaWi-Datenbank einen Zeitstempel, der anzeigt wann ein Kunde sich in einem bestimmten Shop registriert hat? User helfen Usern - Fragen zu JTL-Wawi 3
Neu Amazon.com - kein Abgleich der Bestände Wawi 1.11.9 Amazon-Anbindung - Fehler und Bugs 0
Name der Versandarten wird im Auftrag sporadisch nicht mehr angezeigt (2.0.3) JTL-Wawi 2.0 2
Neu Wawi 1.11. Amazon Rechnungen (extern) in der Kundenansicht verschwunden ?! User helfen Usern - Fragen zu JTL-Wawi 2
Neu Der wahrscheinlich östlichste JTL Servicepartner: Standortvorteil, faire Preise und vieles mehr Dienstleistung, Jobs und Ähnliches 16
Neu Eigener Export - Kunden individuelle Preise + verfügbarer Bestand + VK netto der Kundengruppe User helfen Usern - Fragen zu JTL-Wawi 6
Neu Rechnungen zeigen Paypal Text an, obwohl er in der Vorlage nicht ausgewählt ist JTL-Wawi 2.0 3
Updatezwang beim öffnen der WAWI JTL-Wawi 1.6 13
Neu Produktionsaufträge tauchen nicht in der Workbench auf JTL-Plan&Produce - Fehler und Bugs 2
Neu Ist es ohne Probleme möglich Cloudflare in der Free Version mit JTL zu nutzen? Allgemeine Fragen zu JTL-Shop 7
Neu Paypal 2.2.1; Fehler "Der Zahlungsanbieter hat eine Anmeldung gefordert" Plugins für JTL-Shop 0
Neu Sortierung der Variationswerte funktioniert nicht mehr Shopify-Connector 5
Neu Wert aus „Eigenes Feld“ eines Artikels im Lieferschein unter der Artikelbezeichnung anzeigen Druck-/ E-Mail-/ Exportvorlagen in JTL-Wawi 0
Neu Rabatte aus dem JTL-Shop werden in der Wawi nur als Netto-Preis übernommen, Rabatt % gehen verloren Onlineshop-Anbindung 0
Freie Felder in der Artikelliste anzeigen JTL-Wawi 2.0 3
ändern von Servernamen nach Neuinstallation von SQL und Verbindung mit neuem Server in der Wawi JTL-Wawi 2.0 2
Neu Erstellung der Sitemap bei WaWi Abgleich funktioniert nicht Allgemeine Fragen zu JTL-Shop 0
Neu Unterschiedliche Abnahmeintervalle von Variationskombinationen in der Warenkorbmatrix Templates für JTL-Shop 0
Neu Betrag auf der Rechnung nach Rechnungskorrektur User helfen Usern - Fragen zu JTL-Wawi 1
Neu PDF Anhänge in der Bestellbestätigung anhängen missglückt JTL-Shop - Fehler und Bugs 1
Neu Anzahl der URLs in der Sitemap ändern Allgemeine Fragen zu JTL-Shop 3
Neu Ab welcher JTL Wawi Version ist der OnPremise REST API Endpoint POST /v2/returns oder POST /v1/returns für Create Return verfügbar? Schnittstellen Import / Export 0
Neu ⚠️📦 ACHTUNG: Abkündigung der DHL-Schnittstelle zum 15.06.2026 News, Events und Umfragen 0
Neu Telemetrie-Datenerfassung in JTL-Shop 5.7.0: Bitte um Klarstellung der DSGVO-relevanten Aspekte Allgemeine Fragen zu JTL-Shop 5
Frage zur Speicherung der Produktbilder JTL-Wawi 1.11 1
Neu Der Inhalt / Text ist verschwunden – ist das ein Fehler JTL-Shop - Fehler und Bugs 0
Plattformabgleich Shop löschen - Wo ist das in der MySQL DB? JTL-Wawi 2.0 4
Anzeige der Variantenartikel JTL-Wawi 1.11 0
Neu Workflows speichern z.B. Rechnungen nicht mehr seid der 2.01 User helfen Usern - Fragen zu JTL-Wawi 1
Neu Ein Artikel in der Kategorie Allgemeine Fragen zu JTL-Shop 5
Neu Komma aus Produktbezeichnung soll als Bindestrich in der URL sein Allgemeine Fragen zu JTL-Shop 1
Retouren - Bearbeitung der Adressdaten JTL-Wawi 2.0 4
Update auf Shop 5.5.0 von 5.4.1 ist der Shop nicht mehr erreichbar Upgrade JTL-Shop4 auf JTL-Shop5 4
Neu Lieferadresse in PayPal-Transaktion weicht von der in der Wawi ab Plugins für JTL-Shop 0
Häufiges Aufhängen - vermutlich Probleme mit der Datenbank JTL-Wawi 2.0 13
Neu Wichtige Info: Abkündigung der DHL-Schnittstelle zum 31.05.2026 News, Events und Umfragen 0
Neu Fehler beim Update der Datenbank von 1.11.7 auf 2.0.1 JTL-Wawi - Fehler und Bugs 7
2.0.0: Aufruf der Plattform - Logbücher führt zu Crash der Wawi JTL-Wawi 2.0 0
Neu Falsche Berechnung der Kassen im Kundencenter - Multikasse noch aktiv Smalltalk 0
Probleme bei der Verbindung zur Datenbank JTL-Wawi 2.0 12

Ähnliche Themen