Da möchte ich dir nicht nahe treten, aber in meinen Augen interpretierst du da was falsch. Zunächst einmal reden wir hier von 2 völlig verschiedenen Sachen. Unabhängig von dem Widerrufbutton hat der Kunde nach wie vor noch andere Möglichkeiten den Vertrag zu widerrufen. Er muss den Button nicht benutzen. Er kann sich genauso gut das Widerrufsrecht durchlesen, dort stehen die Kontaktmöglichkeiten, z.B. Email, Anschrift, Fax. Das kann der Kunde nach wie vor machen, er wird in seinen Rechten nicht eingeschränkt.
Jetzt kommt dieser neue Paragraph hinzu und deshalb ist das absolutes Neuland, d.h. neuer Paragraph, neue zukünftige Gerichtsurteile. Und im besagten neuen Paragraphen steht es eben nicht ausdrücklich drin das ich nicht gewisse Sachen abfragen darf. Ich kann doch nach Bestellnummer usw fragen um sie zuzuordnen. Kennt der Kunde all das nicht, kann er nach wie vor eine E-Mail schicken.
Ich störe mich an dieser devoten Duckmäuserart, dieses immer Ja und Amen, nur so darf es gemacht werden. Das gibt das Gesetz in der Form so nicht her und deshalb halte ich deine pauschalen Verneinungen zu z.B. den
Shopware Plugins für falsch.
Aber all das wird man in einigen Monaten sehen, da wird sich noch einiges tun.