AW: wawi-xtc und Bundle
Gehts nicht eher um den Wert der Sache (Draufgabe bzw. Dreingabe)?
z.B. Sonnenbrille kaufen, Brillenetui gratis dazu?!
lg
Gerhard
Hi Gerhard, nö. So dachte ich auch. Es ist absoluter Verbot. Werbezugabe ist erlaubt, darf einen geringen Prozentsatz aber nicht übersteigen (der ist aber nirgendwo festgelegt) und es muss Fix Dein Firmenlogo angebracht sein, dann kein Problem. Ich habs auch auf dieser Tour probiert, aber Pech mein Logo war nicht eingestickt und konnte leicht entfernt werden, somit doch keine Werbeagabe...
Im übrigen hat mich der WIWE, der in Salzburg sitzt abgemahnt... Wirst wahrscheinlich schon was davon gehört haben.
Unser UWG ist genau definiert.
UWG & 9a., Absatz 4. Ist auch sehr weich gehalten, aber man hat keine Chance. Bei UWG sind auch die Höchstsätze zu zahlen... :frown: Pech für mich.
Hier auch die Novelle, die aggressive Geschäftspraktiken miteinschließt, wo wir im Alltag sogar einige Beispiele nennen können. Es ist Usus, aber wo kein Kläger, da auch kein Richter. Bis eine RA wieder einmal Kohle für seine Luxusyacht benötigt...
http://www.schutzverband.at/dateien/RuW170_web.pdf
In Deutschland ist es noch ein wenig weicher gehalten.