Wie man es nicht machen sollte...

  • Ersteller des Themas Ersteller des Themas opti61
  • Erstellungsdatum Erstellungsdatum

opti61

Sehr aktives Mitglied
13. September 2006
449
28
Hallo
ein abschreckendes Beispiel - wie man es nicht machen sollte - sieht man hier: www.carafun.com bzw. www.carafun.eu
Bitte genießt die Widerrufsbelehrung und die FAQ - nach eigenen Aussagen handelt es sich um einen der "ältesten Onlineshops" in Deutschland. Das kann man nur bestätigen *lol*
Und wenn man dort bestellt, wir es noch lustiger...

Andreas
 

igel-max

Sehr aktives Mitglied
3. August 2009
3.181
121
Schwarzach a Main
AW: Wie man es nicht machen sollte...

ist doch TOP du bekommts umsonst den ganzen Gesetzbuch vorgelegt:biggrin:
Ist übrigens eine Data Becker Shop der man sich halt gekauft hat und gedacht hat es wird laufen.

Ich habe persönlich 10 Minuten gebraucht den warenkorb zu finden und ich bin bei leibe nicht blind😱

Nun das sind eben die die alles besser wissen und auch machen dehnen passiert meisten aber nichts😎
 

Beatmac23

Aktives Mitglied
4. April 2007
31
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AW: Wie man es nicht machen sollte...

Vielen Dank für diesen schönen Morgenbeitrag!
Auch ich hatte leichte Orientierungsschwierigkeiten und hab dann aber erfolgreich die Belehrung gefunden.
Eine schöne Seite und anscheinend auch ein Mitarbeiter, der nicht schreibfaul ist.
🙂
 

igel-max

Sehr aktives Mitglied
3. August 2009
3.181
121
Schwarzach a Main
AW: Wie man es nicht machen sollte...

Aus gegebenem Anlass weisen wir darauf hin, daß für Spaßkäufe ab sofort eine Bearbeitungsgebühr von 40 Euro fällig wird! Unsere Forderung wird, ohne weitere vorherige Information an den Spaßkäufer, umgehend nach Feststellung eines solchen strafbaren Verhaltens, an ein Inkasso-Institut zur weiteren, für den Spaßkäufer kostenpflichtigen, Bearbeitung und zur Beitreibung unserer Forderung eingereicht!
Neu-Kunden aus Griechenland: Lieferung nur gegen Vorauskasse bei Auftragserteilung!!!

Das mit dem Griechen finde ich noch besser😱
Wobei bei den Spaßkäufern kann ich es verstehen- im Grunde genommen schließt der Kunde mit dir ein Kaufvetrag und der muss der entweder ausfüllen oder wieder absagen.
Schließlich wenn Kunde bei dir Bestellt und du kannst dann nicht liefern oder andere Probleme hast, drohen die meisten sofort mit RA oder Verbraucherzentrale (eigene Erfahrung)

Grüße
Paul
 

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