Neu Wie dokumentiert man die Ergebnisse der USt-ID-Prüfung, wenn man sie per Workflow prüft?

baumaschinenteile24

Sehr aktives Mitglied
2. Mai 2012
374
57
Kurze Frage zur USt-ID-Prüfung per Workflow. Wenn ich die ausführe, schreibt mir die Wawi einen Historieneintrag. So weit so gut, nun weiß ich Bescheid. Wenn ich die Rechtslage richtig verstehe, müssen wir ja aber buchmäßig Nachweis darüber führen, dass der Empfänger ein Unternehmer ist. Und da kann ich ja schlecht auf die Kundenhistorie in der Wawi verweisen. Bislang prüfen wir die USt-ID bei der BZSt und speichern die Ausgabe ab. Dann können wir nachweisen, dass zum Zeitpunkt der Lieferung die Unternehmereigenschaft bestand und wir das auch geprüft haben. Wenn ich das jetzt aber weiterhin machen muss, spart mir der Workflow natürlich keine Arbeit. Ich finde aber (zumindest in der 1.6.47.0) keine Option, um diesen Historieneintrag irgendwo zu speichern.

Oder darf ich den folgenden Absatz von der BZSt-Seite so verstehen, dass, wenn ich über die Wawi abgefragt habe, der Datensatz an sich als Nachweis gilt? Und wenn ja, wie erbringe ich denn dann im Falle einer behördlichen Rückfrage diesen Nachweis?
Bei Abfragen über die XML-RPC-Schnittstelle kann die vom BZSt übermittelte elektronische Antwort in Form eines Datensatzes unmittelbar in das System des Unternehmens eingebunden und ausgewertet werden. In diesen Fällen ist der Nachweis einer durchgeführten qualifizierten Anfrage einer USt-IdNr. über den vom BZSt empfangenen Datensatz zu führen. Ab dem 01.01.2021 kann keine Mitteilung mehr angefordert werden.
 

mh1

Sehr aktives Mitglied
4. Oktober 2020
1.261
337
Bist du im Import/Export tätig? Oder hast du sonstige spezielle Prüfungsvorschriften, die du erfüllen musst?

Denn du schreibst von UstID im Zusammenhang mit "Unternehmereigenschaft prüfen". Aber die Prüfung der USt-ID prüft doch, wie der Name schon sagt, nur die UStId und nicht die Unternehmereigenschaft. Es gibt doch auch unzählige Unternehmen, die halt noch nie eine UStId bentragt haben, aber besitzen trotzdem die Unternehmereigenschaft 🤔

und falls du die "Prüfung der Unternehmereigenschaft zum Zwecke des Vorsteuerabzuges" meinst, die findet ja im Regelfall im Einkauf statt. Also der wo die Vorsteuer ziehen will muss im Zweifelsfall die Unternehmereigenschaft des Rechnungsaustellers nachweisen können. Also konkret müsste dein Kunde, der von dir eine Rechnung bekommt deine Unternehmereigenschaft prüfen (weil er ja vom Finanzamt die Vorsteuer erstattet haben will).

...aber vielleicht habe ich auch deinen ganzen Text total falsch verstanden und du sucht nach was ganz anderem :rolleyes:
 

baumaschinenteile24

Sehr aktives Mitglied
2. Mai 2012
374
57
Vielleicht drücke ich mich unklar aus. Bei einer steuerfreien IGL muss der Empfänger Unternehmer sein und eine USt-ID besitzen. Wenn er keine hat, berechne ich ihm ganz normal die Umsatzsteuer des Landes, in dem er ansässig ist, und bin durch damit. Aber bei einer IGL zahlt er ja keine Steuern auf seinen Einkauf. Und damit das seine Richtigkeit hat, muss ich prüfen, dass er Unternehmer ist und die angegebene USt-ID auch zu seinem Unternehmen gehört. Dafür kann ich in JTL die Workflow-Funktion "Umsatzsteuer-IdNr. prüfen" verwenden, die mir dann eine Abfrage per XML-Schnittstelle bei der Bundeszentrale für Steuern macht und das Ergebnis in die Kundenhistorie schreibt. Und da ist es dann, aber was mache ich, wenn jetzt jemand (mit entsprechender Amtsbefugnis) daherkommt und wissen möchte, mit welchem Recht ich meinem österreichischen Kunden eine Rechnung mit 0% MwSt. ausgestellt habe, was stelle ich dann an? Momentan kann ich ihm den datierten Screenshot von der BZSt raussuchen und rübermailen und habe damit meine Schuldigkeit getan. Aber wie funktioniert das, wenn ich nur diesen Wawi-Datensatz habe?
 

wawi-dl

Sehr aktives Mitglied
29. April 2008
5.923
568
Also wir haben einen Workflow in JTL eingerichtet der das prüft, auch den Haken gesetzt dass wir eine schriftliche Bestätigung anfordern. Diese wollten wir dann abheften, von DHL laden wir uns immer alle mntl. Protokolle mit Gelangenheitsbestätigung herunter.

Bis heute haben wir aber nie eine Schreiben vom BzSt erhalten, Prüfung an sich klappt aber.
Wir vermuten dass JTL hier einen Fehler hat.

Ich meine das wurde auch mehrmals im Forum thematisiert 🤷‍♂️

Vielleicht mal ein Ticket zum Voten aufmachen?
 
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mh1

Sehr aktives Mitglied
4. Oktober 2020
1.261
337
Also wir haben einen Workflow in JTL eingerichtet der das prüft, auch den Haken gesetzt dass wir eine schriftliche Bestätigung anfordern. Diese wollten wir dann abheften, von DHL laden wir uns immer alle mntl. Protokolle mit Gelangenheitsbestätigung herunter.

Bis heute haben wir aber nie eine Schreiben vom BzSt erhalten, Prüfung an sich klappt aber.
Dann sieht doch alles gut aus, oder...
 
Zuletzt bearbeitet:

mh1

Sehr aktives Mitglied
4. Oktober 2020
1.261
337
Aber jetzt mal grundsätzlich:
du musst dir doch die Prüfvorschiften von deinen Finanzamt für den entsprechenden Vorgang ankucken,
Evtl. Tickets an JTL sind doch zweitrangig,
Was fehlt dir?
Wie sind denn die Anforderungen für diese von dir genannte Prüfung? Weil genau diese musst du doch erfüllen, unabhängig von JTL oder whatever.
 

wawi-dl

Sehr aktives Mitglied
29. April 2008
5.923
568
Nö, klar kann ich zum Zeitpunkt X die UStIDNr online prüfen, aber was ist wenn ich diese nach 5 Jahren nicht mehr machen kann und eine Prüfung ansteht?

Ich möchte das schriftlich bestätigt haben, was Stand heute nicht klappt.
Ich kanns von Hand machen, aber den Aufwand macht sich doch keiner.

WENN unser tolle Staat eine solch simple Prüfung digital als Schnittstelle bauen würde, man eine Rest API anspricht, zack kommt ein PDF per Email mit Bestätigung, dann wäre allen Händlern in Deutschland geholfen.

Ich denke heutzutage macht das doch keine Firma?!
 

baumaschinenteile24

Sehr aktives Mitglied
2. Mai 2012
374
57
Bis heute haben wir aber nie eine Schreiben vom BzSt erhalten, Prüfung an sich klappt aber.
Wir vermuten dass JTL hier einen Fehler hat.
Das liegt nicht an JTL, eine schriftliche Bestätigung durch das BZSt findet nicht statt, so auch auf deren Webseite zu lesen:
Bei Abfragen über die XML-RPC-Schnittstelle kann die vom BZSt übermittelte elektronische Antwort in Form eines Datensatzes unmittelbar in das System des Unternehmens eingebunden und ausgewertet werden. In diesen Fällen ist der Nachweis einer durchgeführten qualifizierten Anfrage einer USt-IdNr. über den vom BZSt empfangenen Datensatz zu führen. Ab dem 01.01.2021 kann keine Mitteilung mehr angefordert werden.
Darum ja meine Frage. Der fette Text im Zitat ist eindeutig, ich kriege vom BZSt nichts weiter als den Datensatz, wenn ich das digital abfrage. Aber der kursive Text sagt, dass ich im Grunde auch nichts anderes brauche. Was mir halt nicht klar ist: wie läuft der Vorgang dann im Ernstfall ab, wenn die Behörden die Rechtmäßigkeit der Rechnungsstellung einer IGL prüfen wollen? Die setzen sich ja nicht bei uns an den Rechner und schauen sich die Einträge in der Kundenhistorie der Wawi an.
 
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wawi-dl

Sehr aktives Mitglied
29. April 2008
5.923
568
Danke dir, na das drucken wir uns aus und heften das schon mal mit ab.
Hast du einen Direktlink dazu, bevor wir suchen?

Armutszeugnis, dass man so etwas abschafft, kann man doch bequem als PDF Email lösen.

Und wie geht ihr jetzt damit um? Alles von Hand manuell und ausdrucken?
 

baumaschinenteile24

Sehr aktives Mitglied
2. Mai 2012
374
57
Man kann auch den Screenshot speichern, der gilt auch als Nachweis. Aber dann nützt mir halt der schönste Workflow nix, wenn ich wieder losgehe, die Daten auf der Webseite eintrage und den Screenshot speichere. Und das muss ich ja unmittelbar nach Auftragseingang machen, damit die Daten auch aktuell sind. Man könnte es vermutlich einmal die Woche oder einmal im Monat gebündelt erledigen, es bestellt ja keiner und meldet dann zwei Tage später seine Steuernummer wieder ab. Zusätzlicher Aufwand ist es trotzdem. Ich habe gesehen, dass, wenn man auf den Historieneintrag klickt, man den XML-Datensatz angezeigt kriegt, den das BZSt übermittelt hat. Ist das dann der Datensatz, von dem auf der Webseite die Rede ist?
 

wawi-dl

Sehr aktives Mitglied
29. April 2008
5.923
568
Gute Frage, schauen wir uns mal an, bleibt wohl wieder alles an denen hängen, die es genau nehmen (wie wir), andere Händler juckt das wohl die Bohne!

Wir schauen mal, ob wir dazu ein Tool bauen können, das die Abfrage automatisiert auf der Website macht und einen Screenshot erstellt.
 

mh1

Sehr aktives Mitglied
4. Oktober 2020
1.261
337
Ich habe zwar mit Aussenhandel nichts zu tun, aber ich kann zum Thema XML-RPC was sagen:
Ich habe gesehen, dass, wenn man auf den Historieneintrag klickt, man den XML-Datensatz angezeigt kriegt, den das BZSt übermittelt hat. Ist das dann der Datensatz, von dem auf der Webseite die Rede ist?
In dem Text heißt es ja: "....über den vom BZSt empfangenen Datensatz zu führen"

Bei dieser Schnittstelle steht in den Anfragen am Anfang <methodCall> und die Antworten beginnen mit <methodResponse>.

Falls also der Historieneintrag mit <?xml version="1.0"?><methodResponse> beginnt, dann ist das also der in dem Umsatzsteuer-Anwendungserlass geforderte Nachweis.
 

wawi-dl

Sehr aktives Mitglied
29. April 2008
5.923
568
Wir haben uns mal die Schnittstelle angeschaut, es liefert genau den gleichen Report wie JTL.

Der Hinweis der Seite sagt ja alles aus, da macht man es sich also einfach, man hat keinen Bock das schön zu lösen:
Hinweis:
Nach 18e.1 UStAE ist bei Anfragen zu einzelnen USt-IdNrn. der Nachweis der durchgeführten qualifizierten Bestätigungsanfrage durch die Aufbewahrung des Ausdrucks oder die Übernahme des vom BZSt übermittelten Ergebnisses in einem allgemein üblichen Format oder als Screenshot in das System des Unternehmens zu führen. Die bisherige Druckfunktion steht deshalb nicht mehr zur Verfügung.

Haben noch nicht geprüft, ob JTL die Abfrage als SP in der Datenbank abgelegt hat, sonst könnte man sich hier ein kleines Tool bauen, dass dann ein PDF ausleitet und ablegt.

Den HTTPS-Aufruf kann man relativ einfach per Workflow machen, PLZ und Straße ist keine Pflicht
https://evatr.bff-online.de/evatrRPC?UstId_1=DE123456789&UstId_2=AB1234567890&Firmenname=Firmenname einschl. Rechtsform&Ort=Ort der Firma&PLZ=12345&Strasse=Strasse der Firma

https://evatr.bff-online.de/evatrRPC?UstId_1=DE123456789&UstId_2=AB1234567890&Firmenname=Firmenname einschl. Rechtsform&Ort=Ort der Firma


Man müsste dann nur nach Errorcodes suchen, "200" steht für gültig.
 

Morimus

Gut bekanntes Mitglied
16. Mai 2019
105
20
Was mir halt nicht klar ist: wie läuft der Vorgang dann im Ernstfall ab, wenn die Behörden die Rechtmäßigkeit der Rechnungsstellung einer IGL prüfen wollen?

Wurde bei uns schon durch das Finanzamt angefragt.
Im Grunde wollte die Person wissen, wie wir nachweisen können, dass am Tag des Auftrags die Steuernummer des Kunden gültig war und wir das ganze IGL verkaufen dürfen.
Konnten wir nachweisen, weil wir den Zettel bei jedem Auftrag ausdrucken und abheften.

Das ist mittlerweile 5 Jahre her. Wir legen diese Bestätigung seit dem jeder IGL-Rechnung bei, die dann so zum Steuerberater geht.
 
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baumaschinenteile24

Sehr aktives Mitglied
2. Mai 2012
374
57
Wir haben uns mal die Schnittstelle angeschaut, es liefert genau den gleichen Report wie JTL.

Der Hinweis der Seite sagt ja alles aus, da macht man es sich also einfach, man hat keinen Bock das schön zu lösen:


Haben noch nicht geprüft, ob JTL die Abfrage als SP in der Datenbank abgelegt hat, sonst könnte man sich hier ein kleines Tool bauen, dass dann ein PDF ausleitet und ablegt.

Den HTTPS-Aufruf kann man relativ einfach per Workflow machen, PLZ und Straße ist keine Pflicht
https://evatr.bff-online.de/evatrRPC?UstId_1=DE123456789&UstId_2=AB1234567890&Firmenname=Firmenname einschl. Rechtsform&Ort=Ort der Firma&PLZ=12345&Strasse=Strasse der Firma

https://evatr.bff-online.de/evatrRPC?UstId_1=DE123456789&UstId_2=AB1234567890&Firmenname=Firmenname einschl. Rechtsform&Ort=Ort der Firma


Man müsste dann nur nach Errorcodes suchen, "200" steht für gültig.
So viel Aufwand muss man in der 1.6.47 gar nicht mehr treiben, da gibt es eine Workflow-Funktion (s. mein erster Post), die ruft man auf, kriegt den Historieneintrag geschrieben und fertig. Und ich vermute, dass @mh1 richtig liegt, und der XML-Wust dann in der Tat der geforderte Datensatz ist (er beginnt in der Tat mit "<?xml version="1.0"?><methodResponse>") . Den müsste man dann ja nur dem Finanzamt auf Nachfrage übergeben, dann sollten die ja glücklich sein. Anscheinend geht es erst ab der 1.7, dass man bei jeder Bestellung wieder einen neuen Historieneintrag schreiben kann, aber die ist ja nun auch da, also sollte das abheften oder Screenshots speichern dann ein Ende haben.

Somit wäre meine Frage beantwortet, vielen Dank.
 
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