baumaschinenteile24
Sehr aktives Mitglied
Kurze Frage zur USt-ID-Prüfung per Workflow. Wenn ich die ausführe, schreibt mir die Wawi einen Historieneintrag. So weit so gut, nun weiß ich Bescheid. Wenn ich die Rechtslage richtig verstehe, müssen wir ja aber buchmäßig Nachweis darüber führen, dass der Empfänger ein Unternehmer ist. Und da kann ich ja schlecht auf die Kundenhistorie in der Wawi verweisen. Bislang prüfen wir die USt-ID bei der BZSt und speichern die Ausgabe ab. Dann können wir nachweisen, dass zum Zeitpunkt der Lieferung die Unternehmereigenschaft bestand und wir das auch geprüft haben. Wenn ich das jetzt aber weiterhin machen muss, spart mir der Workflow natürlich keine Arbeit. Ich finde aber (zumindest in der 1.6.47.0) keine Option, um diesen Historieneintrag irgendwo zu speichern.
Oder darf ich den folgenden Absatz von der BZSt-Seite so verstehen, dass, wenn ich über die Wawi abgefragt habe, der Datensatz an sich als Nachweis gilt? Und wenn ja, wie erbringe ich denn dann im Falle einer behördlichen Rückfrage diesen Nachweis?
Oder darf ich den folgenden Absatz von der BZSt-Seite so verstehen, dass, wenn ich über die Wawi abgefragt habe, der Datensatz an sich als Nachweis gilt? Und wenn ja, wie erbringe ich denn dann im Falle einer behördlichen Rückfrage diesen Nachweis?
Bei Abfragen über die XML-RPC-Schnittstelle kann die vom BZSt übermittelte elektronische Antwort in Form eines Datensatzes unmittelbar in das System des Unternehmens eingebunden und ausgewertet werden. In diesen Fällen ist der Nachweis einer durchgeführten qualifizierten Anfrage einer USt-IdNr. über den vom BZSt empfangenen Datensatz zu führen. Ab dem 01.01.2021 kann keine Mitteilung mehr angefordert werden.