Neu Widerrufsbutton: Jeder, der den Button betätigt, kann das Widerrufsformular ausfüllen und absenden - auch ohne Bestellung?

sebjo82

Sehr aktives Mitglied
3. Juni 2021
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mMn muss verifiziert werden können wer da jetzt den Vertrag widerruft. Da kann sonst ja jeder dahergelaufene Bot mit etwas Enumeration alle Bestellungen stornieren. Entweder läuft diese Verifizierung über ein Konto oder Email-Verifizierung von der Email, die zur Bestellung gehört. Möglicherweise auch wie am Telefon über ausgiebige Personendatenabfrage
 

MichaelH

Sehr aktives Mitglied
17. November 2008
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Das sehe ich auch so, jeder kann einstellen was er will oder wie es ggf. nötig wird, wenn man von Spam betroffen ist.
Gesetzliche Nachbesserung wird nötig sein.

Die Auswahl von allen verwendeten Nummern ist super, was bitte soll man noch mehr machen ?
  • Die Kundennummer (mit oder ohne Kombination mit der Mailadresse) wäre eine weitere Möglichkeit ?
  • Postleitzahl in Kombination mit der Mailadresse (das machen DHL und DPD ja auch so bei der Statusabfrage des Paketes) ?
  • Eines der 3 Felder muss erfolgreich ausgefüllt werden ?
 

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Ich habe jetzt eine Anfrage beim Händlerbund gestellt, bin gespannt was die dazu sagen.
 

MichaelH

Sehr aktives Mitglied
17. November 2008
14.723
1.988
Ich habe jetzt eine Anfrage beim Händlerbund gestellt, bin gespannt was die dazu sagen.
Ist interessant, aber betrifft nur die BRD und deren Interpretation eines Gesetzestextes. 😉

Das Ziel dahinter ist doch reicht einfach:
Statt sich von Hürden des Widerrufs abhängig zu machen, wurde ein einfache Widerrufsmöglichkeit geschaffen, ohne Vorgaben zur Verifizierung.
An sich wäre für uns als Shop-Betreiber ein Button, wie er nun existieren wird, auf die Seite des bestehenden Widerruf-Formulars oder dass ein einfaches Mail an XY als Widerruf ausreicht, ausreichend gewesen.

Wie sie das nun gerade biegen wollen werden wir erst noch sehen.
 

Martin1977

Sehr aktives Mitglied
1. August 2023
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Also das sagt doch sehr viel aus:
  1. den Namen des Verbrauchers,
  2. Angaben zur Identifizierung des Vertrags oder des Teils des Vertrags, den der Verbraucher widerrufen möchte,
  3. Angaben zum elektronischen Kommunikationsmittel, mit welchem dem Verbraucher eine Eingangsbestätigung für den Widerruf zu übermitteln ist.“

Auch da wieder der Punkt „oder des Teils des Vertrags, den der Verbraucher widerrufen möchte“

Das ist imho wie ein Retourenportal. Widerrufbutton platzieren, Kunde muss sich identifizieren damit man überhaupt nachsehen kann ob er überhaupt widerrufen kann, es nutzt ja nichts wenn man eine Bestellnummer von vor 3 Monaten eingibt und man dann trotzdem Widerrufen kann.
Also müssen eigentlich die Positionen erscheinen und er kann anhaken, komplett alles widerrufen oder ich möchte nur Position 1 und 3 widerrufen. Und dann sollte das sauber gelöst sein.
Ich denke mir immer, nur das machen was man machen muss. Wir hatten in den letzten Jahren mindestens 2 mal Mist an die Backe, ich sag nur GPRS bei Amazon und letztes Jahr Barrierefreiheit, da war vorher auch viel Panik in der Luft.
 

MichaelH

Sehr aktives Mitglied
17. November 2008
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"oder" ist eben oder.
Wie schon erwähnt, die Identifizierung kann auch sein "Meine Bestellung", "den Artikel XY", etc. denn die Mailadresse liegt ja vor und ob nun eine Nachfrage nötig ist oder nicht oder ein Widerruf eindeutig sein muss, steht nirgends.

Und nachfragen ist erlaubt, es sagt ja keiner, dass mit der Erklärung des Widerrufs alles sofort sonnenklar ist oder sein muss.

Ich sehe es sehr einfach:
Der Kunde bekommt eine sehr einfache Möglichkeit einen Widerruf problemlos in die Wege zu leiten, der Zeitpunkt ist entscheidend, ob der Widerruf möglich ist oder nicht ist damit nicht entschieden.
 

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Warten wir mal ab, ob und was der Händlerbund antwortet, obwohl ich kein Kunde bin, ich habe mich aber als Servicepartner,
mit mehreren Kunden die bei denen einen Account haben zu erkennen gegeben.

Dann wissen wir eventuell mehr.
 

Martin1977

Sehr aktives Mitglied
1. August 2023
619
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"oder" ist eben oder.
Wie schon erwähnt, die Identifizierung kann auch sein "Meine Bestellung", "den Artikel XY", etc. denn die Mailadresse liegt ja vor und ob nun eine Nachfrage nötig ist oder nicht oder ein Widerruf eindeutig sein muss, steht nirgends.

Und nachfragen ist erlaubt, es sagt ja keiner, dass mit der Erklärung des Widerrufs alles sofort sonnenklar ist oder sein muss.

Ich sehe es sehr einfach:
Der Kunde bekommt eine sehr einfache Möglichkeit einen Widerruf problemlos in die Wege zu leiten, der Zeitpunkt ist entscheidend, ob der Widerruf möglich ist oder nicht ist damit nicht entschieden.

Eben, man sollte sich auch nicht allzu verrückt machen. Mein bester Freund ist Anwalt, zwar nur Strafverteidiger und er kann dazu nichts sagen, aber eines sagt er immer zu mir wenn es um solche Sachen geht, seine erste Frage ist immer "Wo steht das?". Es gibt viele die immer viel interpretieren und meinen so und so muss es gemacht werden, er sagt "steht es da so? Wenn nicht, dann muss es so nicht sein, es geht immer nur um das was dort steht, nicht mehr und nicht weniger". Von daher, einfach mal abwarten.
 

arich001

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21. April 2021
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Warum nicht den Button Systemweit einbinden, aber der Link führt in den Kundenbereich des Kunden. Dort sieht er seine Bestellung, und storniert die. Die Stronierung wird wie die Bestellung auch an JTL gebeamt und der Auftrag entsprechend geblockt oder markiert.
 

SebiW

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2. September 2015
3.114
1.630
Geht schon damit los, dass dann Kunden ohne Kundenkonto den Button nicht benutzen könnten. Und er damit die Gesetzvorgaben nicht erfüllen würde.
 

Martin1977

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1. August 2023
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Was spricht dagegen das hier zu modifizieren, als Beispiel

https://www.jtl-software.de/extension-store/arpatools-retourenportal-fuer-jtl-wawi

Du hast im Footer den Link zum Widerruf, wirst auf die Seite geleitet für Bestellnummer und wie in diesem Fall PLZ.
Man muss nicht mehr machen wie gefordert. Jeder der im Shop bestellt hat eine Bestellnummer, dann kommt nämlich die Prüfung ob man überhaupt noch in der Widerrufsfrist ist. Ist man das nicht mehr, muss man auch nichts anbieten. Ist man es, kann Kunde auswählen was er widerrufen möchte und gut ist.

Ich sehe hier einen klaren Unterschied zu z.B. Onlineverträgen ala Datingportale, ADAC usw. Da gab es ja vor Jahren auch eine Anpassung, die Anbieter mussten ein Formular anbieten das auch außerhalb des Mitgliederbereichs zugänglich war. Da gibt es ja hierzu einen klaren Unterschied, das eine hat Widerrufsfristen, das andere sind Kündigungen von Dienstleistungen. Hier darf geprüft werden ob der Kunde überhaupt in der Widerrufszeit ist. So steht es jedenfalls im Gesetz.
 

Martin1977

Sehr aktives Mitglied
1. August 2023
619
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Es steht dort aber auch nicht das Gegenteil. Dort steht aber z.B. dass man Bestellnummer abfragen darf, Name usw.
Die schreiben was nicht erlaubt ist usw. Aber alles was dort steht beißt sich nicht mit meiner Aussage.
 

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Alles was das betrifft kann man auslegen, wie auch immer man möchte, aber da steht auch

Beim Widerruf wird der Vertrag vollständig rückgängig gemacht. Das bedeutet: Beide Seiten müssen die bereits erhaltenen Leistungen zurückgeben.
Was ja bedeutet, das es nicht vorgesehen ist, das der Kunde nur einzelne Artikel zurückgibt.
Wenn er das in dem Formular macht, dann aus eigenem Interesse und ist für den Shop Besitzer gut.
 

Martin1977

Sehr aktives Mitglied
1. August 2023
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Da hat die Verbraucherzentrale unrecht, denn das steht so nicht im Gesetz, dort steht ganz klar

2. Angaben zur Identifizierung des Vertrags oder des Teils des Vertrags, den der Verbraucher widerrufen möchte,


Und mehrere Positionen können Teils des Vertrags sein, also kann man auch nur einen Teil widerrufen. Man kann alles anbieten, möchten Sie den gesamten Vertrag widerrufen oder nur gewisse Positionen? Das ist übrigens auch normal beim Widerrufsrecht. Zalando und Konsorten können ja nicht 10 Hosen verschicken, Kunde möchte 2 behalten und soll dann den ganzen Vertrag widerrufen? Macht keinen Sinn, da irrt die Verbraucherzentrale.
 

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Ich glaube das liest du dir gerade schön
Teil des Vertrages ist nicht eine von 10 Hosen, das ist wohl eher auf die Daten des Vertrages bezogen, also Rechnungsnummer, usw.
 

Martin1977

Sehr aktives Mitglied
1. August 2023
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Wieso, Angaben zur Identifizierung des Vertrags sind nicht nur die Adress- sondern auch die Positionsangaben. All das gehört zum Vertrag oder wie siehst du das?
 

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