Widerrufsberechtigt oder nicht?

  • Ersteller des Themas Ersteller des Themas D********t
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etrader

Gut bekanntes Mitglied
2. Januar 2008
177
0
Berlin
AW: Widerrufsberechtigt oder nicht?

Ich denke mal, Deine Jane hat sich mit den Anschriften einfach vertan... Ihren wahren Willen hat sie mit der Überweisung zum Ausdruck gebracht, indem sie von ihrem Privatkonto überwiesen hat. Also Privatkauf :tongue:
 

vermessen24

Gut bekanntes Mitglied
4. Juni 2007
499
1
AW: Widerrufsberechtigt oder nicht?

in Deutschland muss die Rechnung eindeutig auf die Firma ausgestellt sein, sonst gibt es bei der nächsten Betriebs/Umsatzsteuerprüfung Diskussionen mit dem Prüfer. Und eigentlich sollte jeder gewerbliche Kunde die UID seiner Lieferanten prüfen.

Für IGL ( Lieferungen innerhalb der EU ) hat der Lieferant die UID auf Gültigkeit zu prüfen, sonst keine Nettorechnung, bzw. Nachzahlung der MwSt. ans Finanzamt.
 

D********t

Guest
AW: Widerrufsberechtigt oder nicht?

Ich denke mal, Deine Jane hat sich mit den Anschriften einfach vertan... Ihren wahren Willen hat sie mit der Überweisung zum Ausdruck gebracht, indem sie von ihrem Privatkonto überwiesen hat. Also Privatkauf :tongue:

Ist auch nicht so einfach anzunehmen, mein erstes Geschäftskonto war damals bei der Spaßkasse und dort stand als Kontoinhaber auch nur mein Name, damit dort mein Firmenname steht, hätte ich im Handelsregister eingetragen sein müssen...von daher hätte mein Geschäftskonto bei jedem Zahlungsempfänger auch als Privatkonto durchgehen können... Kommt hier natürlich ganz auf die Firmengröße an, ab entspr. Größe wird hier natürlich auf jeden Fall der Firmenname stehen...

Zitat von vermessen24:
da gibt es aber noch den steuerlichen Aspekt. Bestellt Privatperson für Firma, wegen des Widerrufsrechts, kann die Firma wohl keine Vorsteuer gelten machen.

Wenn ich z.B. meinen Shop von zuhause aus betreibe, also die Firmenadresse gleich meiner Privatadresse ist, ist es egal, ob auf der Rechnung der Firmenname steht oder nicht. Aber wie schon richtig erwähnt, später muss man solche Rechnungen ggf. einem Buchprüfer erklären, sollten die aufgeführten Posten nicht eindeutig als Gewerbebedarf zuzuordnen sein...

Wie dem auch sei, Jane hat natürlich heute Ihre Retourenmarke erhalten mit dem Hinweis, das sie das nächste mal bitte auch die korrekte Angabe ihrer Daten achten soll...
 

vermessen24

Gut bekanntes Mitglied
4. Juni 2007
499
1
AW: Widerrufsberechtigt oder nicht?

man kann sich auch als Einzelunternehmer oder GbR einen Fantasienamen geben, nur dann muss im Impressum und auf den Geschäftspapieren der bzw. die Inhaber namentlich benannt sein, incl. Vorname. Und noch 12 andere Kriterien.

@Dunkelwelt, schau mal in dein Impressum.

Die Unterscheidung zwischen B2B und B2C ist in BGB §13 und §14 geregelt, eigentlich. Die Verpackungsverordnung interpretiert das wieder anders. Aber das ist eine andere Baustelle.

@Michael, das gilt für Deutschland. Andere Länder haben andere Vorschriften. Und keinen auch das böse Wort - Abmahnung - nicht.
 

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