Widerruf Artikel mit Lebensmittel in Kontakt

peepp

Aktives Mitglied
8. April 2012
143
0
Hallo,
wir bekommen jetzt öfters unsere Artikel als Widerruf zurück, bei Überprüfung der Artikel stellen wir immer fest da diese unteranderem mit Lebensmittel in Kontaktgetreten sind z.B. Salzmühlen mit Pfeffer & Salz, Trinkflaschen mit Orangensaft gefüllt etc.

Jeder kennt die gesetzlichen WRB, dort heisst es unteranderem Prüfung..... wie im Ladenlokal. Dort kann ich auch nicht Salz & Pfefferkörner oder Orangensaft mitnehmen und die Waren testen.

Müssen wir hier die Ware zurücknehmen?

Beste Grüße
 

testjo

Sehr aktives Mitglied
1. Juli 2010
3.336
3
NRW GRENZE HOLLAND
AW: Widerruf Artikel mit Lebensmittel in Kontakt

Ist für Jurist Anwalt, aber den aufwand ... >>> 🙁

Suche online nach " WASSERBETT WIDERRUF " dan uhum sehst Du wie dein kollegen es noch schwieriger haben.

Ob man für wider saubermachen Geld ( wertersatz) verlangen kan, ist dass einzigste was mir eben nur vielleicht möglich schein aber glaube auch dort ist es sehr schwierig wegen den Gesetz , dazu den Anwalt fragen. ( und ob es dan die Aufwand, und Ärger mit den Ednkunden dazu lohnt )

Ist/gibt hier kein Rechtsberatung!
 

XYZ

Sehr aktives Mitglied
21. September 2011
2.541
10
AW: Widerruf Artikel mit Lebensmittel in Kontakt


Befrag den Anwalt oder den Schutzverein Deines Vertrauens.

Meine Meinung nach: Nach unserer Rechtsprechung musst du alles zurücknehmen, inwiefern Du dafür Wertersatz veranschlagst ist Dir überlassen und im Falle des Falles werden sich die Gerichte um eine Lösung kümmern.

Glück kann man aber haben: Gebrauchter Rasierer berechtigt Händler zu 100% Wertersatz - shopbetreiber-blog.de


Allerdings sehe ich es im von Dir geschilderten Orangensaftflaschenfall eher kundenfreundlich, kann ja sein, der Kunde möchte den Artikel eigentlich behalten, stellt aber beim Transport im Rucksack fest, dass der Deckel undicht ist. Klar, würde ich auch zurückschicken oder im Laden zurückgeben. Das saumäßige daran ist mal wieder nur das Verhalten des Kunden, die Rücksendeware nichtmal ordentlich zu säubern und einzupacken.

Im übrigen, die Klausel im Widerrufsrecht "Prüfung wie im Ladengeschäft möglich" gibt es seit den 13.06.2014 nicht mehr...
 

Martin_Raetze

Aktives Mitglied
18. November 2010
7
0
AW: Widerruf Artikel mit Lebensmittel in Kontakt

Jeder kennt die gesetzlichen WRB, dort heisst es unteranderem Prüfung..... wie im Ladenlokal.

Hallo,
wenn Sie das wirklich noch in Ihrer Widerrufsbelehrung stehen haben, sind Ihre Texte seit 13. Juni 2014 veraltet und Sie sollten sich dringend um ein Update kümmern!

Jetzt heißt es in der Widerrufsbelehrung nämlich:
"Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist."

Heißt für mich:
Die Funktion der Salzmühle kann ich nur testen, wenn ich Salz hineingebe.

Übrigens: Salz in die Salzmühle geben zum Probieren wäre auch unter alter Rechtslage "wie im Ladengeschäft" durchaus ohne Pflicht zum Wertersatz möglich gewesen. Zufällig habe ich mir vor kurzer Zeit Salz- und Pfeffermühlen im stationären Handel gekauft. Und in jedem Geschäft, in dem ich war, gab es Exemplare die zur Probe mit Salz bzw. Pfeffer gefüllt waren.

Auch bei der Trinkflasche handelt es sich in meinen Augen nicht um eine wertersatzpflichtige Nutzung.

Um Ihre Frage aber zu beantworten: Zurücknehmen MÜSSEN Sie die Ware auf jeden Fall, da diese Produkte nicht vom Widerrufsrecht ausgeschlossen sind. Eine andere Frage ist: Dürfen Sie Wertersatz verlangen. Das kann man nie pauschal beantworten.

Beste Grüße
Martin Rätze
 

peepp

Aktives Mitglied
8. April 2012
143
0
AW: Widerruf Artikel mit Lebensmittel in Kontakt

Jetzt heißt es in der Widerrufsbelehrung nämlich:
"Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist."

Heißt für mich:
Die Funktion der Salzmühle kann ich nur testen, wenn ich Salz hineingebe.

Übrigens: Salz in die Salzmühle geben zum Probieren wäre auch unter alter Rechtslage "wie im Ladengeschäft" durchaus ohne Pflicht zum Wertersatz möglich gewesen. Zufällig habe ich mir vor kurzer Zeit Salz- und Pfeffermühlen im stationären Handel gekauft. Und in jedem Geschäft, in dem ich war, gab es Exemplare die zur Probe mit Salz bzw. Pfeffer gefüllt waren.

Martin Rätze

Nee das neue steht drin, hatte den Begriff von früher noch im Kopf.

Na dann sind wir aber froh, das wir keine Camping Toiletten verkaufen. 😉 Wenn der Kunde die dann testet und zurück sendet, daran möchte ich garnicht denken.

Grüße
Marc
 

testjo

Sehr aktives Mitglied
1. Juli 2010
3.336
3
NRW GRENZE HOLLAND
AW: Widerruf Artikel mit Lebensmittel in Kontakt

Auch bei der Trinkflasche handelt es sich in meinen Augen nicht um eine wertersatzpflichtige Nutzung.
UHUm wen sachen nicht sauber gemacht worden sind, dan gibt es vielleicht ein möglichkeit, oder?

man soll die Kunden auch richtig erziehen weil anders machen die so bl..d weiter wie Klammotten oder schuhen tragen ,verschmutzt und oder mit löcher zurücksenden und volle ersatz verlangen uhum.. Die DEUtsche ONLINE handel soll sich mall (moet zich even achter de oren krabben) überlegen wass so ein Koulanz momentan für Misst verursacht hat. ( Eine algemeine erwartung beim Deutsche Endkunden alles umsonst, und sehr viel extra Aufwand / Kosten Schäden auch für Umwelt und so weiter)
 

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