AW: Wer trägt die Kosten der Hinsendung?
Ich muss aber sagen, dass zumindest bei mir die vernünftigen Kunden bei weitem in der Überzahl sind und ein "ich_reiz_aus_was_geht" - egal ob rechtens oder nicht - deshalb vlt. noch mehr auffällt.
Nun ja, in dem Fall bin ich geteilter Meinung.
Der Händler hat sich IMHO selbst keinen Gefallen getan und den Rechtsstreit quasi herausgefordert. Das Kunden testen können "wie im Geschäft" ist halt Fakt, zumindest de jure - Dem dann genau 0 Euro Erstattung anzubieten (Erstatten wollte er AFAIR nur die Kosten für eine Umwälzpumpe, also ~200 von 1300 Euro) ist schon dreist. Das Argument, dass das Bett nach Erstbefüllung nicht mehr zu verkaufen ist und deshalb keinerlei Wert besitzt, ist blöde, bzw. hätte ihm klar sein müssen, dass sich das *kein* Kunde gefallen lässt.
Sehe ich an sich genau so. Manchmal ärgert man sich aber natürlich mehr über die Dreistigkeit, als über die paar Euro Versandkosten.Ansonsten: Rücksendekosten erstatten. Sich an die Gesetze zu halten, gehört halt zu dem dazu, was man "unternehmerisches Risiko" nennt. Dass man manchmal eben drauflegt, kommt eben vor, wo gehobelt wird, fallen nunmal Späne. Schlucken, erstatten und weitergehts!
Ich muss aber sagen, dass zumindest bei mir die vernünftigen Kunden bei weitem in der Überzahl sind und ein "ich_reiz_aus_was_geht" - egal ob rechtens oder nicht - deshalb vlt. noch mehr auffällt.
Wer sich über die 5 Euro aufregt, die er erstatten muss (auch wenn das natürlich vom Menschenverstand gesehen hirnrissig ist), sollte mal nach dem "Wasserbettenurteil" googlen. DAS ist Jura at its best! Wertersatz für beim "Test" vom Kunden kaputtgemachte Teile...*kopfschüttel*
Nun ja, in dem Fall bin ich geteilter Meinung.
Der Händler hat sich IMHO selbst keinen Gefallen getan und den Rechtsstreit quasi herausgefordert. Das Kunden testen können "wie im Geschäft" ist halt Fakt, zumindest de jure - Dem dann genau 0 Euro Erstattung anzubieten (Erstatten wollte er AFAIR nur die Kosten für eine Umwälzpumpe, also ~200 von 1300 Euro) ist schon dreist. Das Argument, dass das Bett nach Erstbefüllung nicht mehr zu verkaufen ist und deshalb keinerlei Wert besitzt, ist blöde, bzw. hätte ihm klar sein müssen, dass sich das *kein* Kunde gefallen lässt.