Wer trägt die Kosten der Hinsendung?

Dan

Aktives Mitglied
20. Januar 2010
255
2
AW: Wer trägt die Kosten der Hinsendung?

Ansonsten: Rücksendekosten erstatten. Sich an die Gesetze zu halten, gehört halt zu dem dazu, was man "unternehmerisches Risiko" nennt. Dass man manchmal eben drauflegt, kommt eben vor, wo gehobelt wird, fallen nunmal Späne. Schlucken, erstatten und weitergehts!
Sehe ich an sich genau so. Manchmal ärgert man sich aber natürlich mehr über die Dreistigkeit, als über die paar Euro Versandkosten.
Ich muss aber sagen, dass zumindest bei mir die vernünftigen Kunden bei weitem in der Überzahl sind und ein "ich_reiz_aus_was_geht" - egal ob rechtens oder nicht - deshalb vlt. noch mehr auffällt.


Wer sich über die 5 Euro aufregt, die er erstatten muss (auch wenn das natürlich vom Menschenverstand gesehen hirnrissig ist), sollte mal nach dem "Wasserbettenurteil" googlen. DAS ist Jura at its best! Wertersatz für beim "Test" vom Kunden kaputtgemachte Teile...*kopfschüttel*

Nun ja, in dem Fall bin ich geteilter Meinung.
Der Händler hat sich IMHO selbst keinen Gefallen getan und den Rechtsstreit quasi herausgefordert. Das Kunden testen können "wie im Geschäft" ist halt Fakt, zumindest de jure - Dem dann genau 0 Euro Erstattung anzubieten (Erstatten wollte er AFAIR nur die Kosten für eine Umwälzpumpe, also ~200 von 1300 Euro) ist schon dreist. Das Argument, dass das Bett nach Erstbefüllung nicht mehr zu verkaufen ist und deshalb keinerlei Wert besitzt, ist blöde, bzw. hätte ihm klar sein müssen, dass sich das *kein* Kunde gefallen lässt.
 

mumix

Aktives Mitglied
21. Februar 2011
1
0

XYZ

Sehr aktives Mitglied
21. September 2011
2.541
10
AW: Wer trägt die Kosten der Hinsendung?

Das nenn ich mal Wiederbelebung eines 4 Jahre alten Threads! 🙂

Hinsendekosten sind immer zu erstatten, sofern es sich um einen Komplettwiderruf handelt, also keine Teile behalten werden.

BGH: Händler muss dem Verbraucher die Hinsendekosten erstatten - shopbetreiber-blog.de

Zum Rücksendewert gibt es ein kurioses Urteil, Sendet der Kunde nämlich 3 Teile a 20€ zurück, sind die Rücksendekosten nicht zu erstatten, obwohl der Gesamtrücksendewert über 40€ liegt. Das Urteil beruft sich darauf, dass im Wortlaut des Widerrufsrechtes von der zurückgesendeten "Sache" (Singular) gesprochen wird. Sobald jedoch 1 Artikel mit über 40€ in der Rücksendung liegt, sind die Rücksendekosten zu erstatten.

Einzelwert oder Gesamtwert? - Neues zur 40-Euro-Klausel - shopbetreiber-blog.de
 

Ähnliche Themen