Wer trägt die Kosten der Hinsendung?

webmagier

Aktives Mitglied
6. November 2008
381
1
Aschheim
Hallo zusammen,

ich habe einen Kunden der einen Artikel für 55 € gekauft hat und diesen nun zurückgesendet hat.

Er möchte nun die Kosten der Rücksendung (4,00 €) sowie die Kosten der Hinsendung (4,10 €) von mir erstattet haben.

Die Kosten der Rücksendung ist klar - steht ja so auch in der Musterwiderufsbelehrung. Aber was ist mit den Kosten der Hinsendung? Der Wert der Hinsendung (Die Dienstleistung von Hermes) wurde ja bereits verbraucht.

Er beruft sich jetzt auf ein Urteil des europäischen Gerichtshofes (EuGH, Urteil vom 15. 4. 2010 - C-511/ 08) nachdem ich die Kosten tragen soll.

Stimmt das? Wie handhabt ihr sowas? In dem Urteil steht auch was von 7 Tagen Frist um den Wideruf auszuüben und nicht 14 Tage so wie es in den aktuellen Widerufsbedingungen steht.

Danke für eure Hilfe und Grüße,

Daniel
 

igel-max

Sehr aktives Mitglied
3. August 2009
3.172
121
Schwarzach a Main
AW: Wer trägt die Kosten der Hinsendung?

Er beruft sich jetzt auf ein Urteil des europäischen Gerichtshofes (EuGH, Urteil vom 15. 4. 2010 - C-511/ 0:cool: nachdem ich die Kosten tragen soll.

Das sind die besten:frown:

Zurück zahlen- Sperren.

Der kommt wieder 95% sicherheit.

Übrigens gestern auf einen Weihnachstmarkt gehört:

" bitte trete mir nicht auf die neu Schuhe ich möchte die am Montag zurück senden- habe was anderes erwartet":cool:
 

webmagier

Aktives Mitglied
6. November 2008
381
1
Aschheim
AW: Wer trägt die Kosten der Hinsendung?

Wie kann ich den denn sperren? Geht das mit dem Shop?

Ich habe schon überlegt ihm ein Hausverbot auszusprechen, will aber nix riskieren...der Typ behauptet von sich Volljurist zu sein. Vielleicht ist dem Langweilig und er findet dann noch einen Grund mich abzumahnen.

Ich hasse unsere Rechtssprechnung!
 

Dan

Aktives Mitglied
20. Januar 2010
255
2
AW: Wer trägt die Kosten der Hinsendung?

Übrigens gestern auf einen Weihnachstmarkt gehört:

" bitte trete mir nicht auf die neu Schuhe ich möchte die am Montag zurück senden- habe was anderes erwartet":cool:

Alter Latz... Bist Du wenigstens *fest* drauf getreten? Das wären zwei Fliegen mit einer Klappe - Den Händler geschont und ein wenig das Mütchen gekühlt :)
 

KathiLe

Sehr aktives Mitglied
31. August 2009
2.899
9
AW: Wer trägt die Kosten der Hinsendung?

Ganz Europa lacht sich eins wegen den doofen Deutschen . . .
Generell gilt für alle (auch für die anderen Europäer), dass die Hinsendekosten erstattet werden müssen. ABER: Unsere Nachbarn brauchen die Rücksendekosten nicht erstatten, die Deutschen aber zusätzlich noch, wenn Warenwert über 40 Euronen.
Eigentlich müsste es sich mittlerweile zu jedem Onlinehändler herumgesprochen haben, dass er der Depp der Nation ist. Hier braucht der Kunde zwar kein Spritgeld, um hinzukommen, keine Parkgebühren, um seine Kiste abzustellen, keine nervenden Kinder an der Seite, die von draußén kommend im Kaufhaus sich einen abschwitzen, keine stickigen Umkleidekabinen, unfreundliche Verkäufer, wartend in der Schlange stehend nach dem passenden Schein suchen - und trotzdem wird er von vorne bis hinten vom Gesetzgeber betüttelt.

Ich zahle keine Hinsendekosten zurück, für die Rücksendung liegt ein Rücksendeaufkleber bei. Sollte sich dann wirklich mal einer auskennen und die Hinsendekosten auch erstattet haben wollen, dann entschuldigt man sich wortreich und erstattet "selbstverständlich" den Betrag zurück. Sei's drum, die wenigsten Kunden wissen, was ihnen eigentlich zusteht. Die bedanken sich sogar teilweise dreimal, weil wir die Rücksendekosten erstatten.

Also, bezahlen und abhaken.

LG
Kathi
 

igel-max

Sehr aktives Mitglied
3. August 2009
3.172
121
Schwarzach a Main
AW: Wer trägt die Kosten der Hinsendung?

Ganz Europa lacht sich eins wegen den doofen Deutschen . . .
Generell gilt für alle (auch für die anderen Europäer), dass die Hinsendekosten erstattet werden müssen. ABER: Unsere Nachbarn brauchen die Rücksendekosten nicht erstatten, die Deutschen aber zusätzlich noch, wenn Warenwert über 40 Euronen.

Da muss ich dir Recht geben;)

Meine Kolegen in CZ geben zum besten noch die Abmahnungen das gibt es auch nicht:frown:
 

boaa-group

Sehr aktives Mitglied
28. Dezember 2007
4.932
9
Thailand, Bangkok
AW: Wer trägt die Kosten der Hinsendung?

@KathiLe würd das nicht so offen hier posten...

Wenn der Kunde das Recht auf Erstattung hat, dann muss er natürlich nachfragen falls du es nicht von selbst schon erstattest.

Wenn du zur Erstattung verpflichtet bist, dann hast dort oben eben eine Straftat gestanden...

KEINE RECHTSBERATUNG MEINE MEINUNG
 

igel-max

Sehr aktives Mitglied
3. August 2009
3.172
121
Schwarzach a Main
AW: Wer trägt die Kosten der Hinsendung?

Übrigens solche Kunden lasse ich dann halt richtig zappern:tongue:

Wenn die sich schon so mit § auskennen dann habe ich schon mal 30 tage zu Rücküberweissung (mit allen drum und dran)
 

pikantum

Guest
AW: Wer trägt die Kosten der Hinsendung?

Mal ganz dumm frag:
Was ist eingentlich der "Warenwert" über 40EUR?


  1. ein einzelnes Produkt > 40EUR?
  2. mehrere Produkte in Summe > EUR?
:confused:
 

igel-max

Sehr aktives Mitglied
3. August 2009
3.172
121
Schwarzach a Main
AW: Wer trägt die Kosten der Hinsendung?

  1. ein einzelnes Produkt > 40EUR?
Alles du:mad:

  1. mehrere Produkte in Summe > EUR?
das ist teils eben das Witz an dem Gesetz- normale weisse muss der Kunden alles zurück senden. (die komlette Bestellung)
Sendet er nur ein teil davon nicht zurück muss du weder Versand zu dir (Rücksendung) noch zu Ihm übernehmen.
Wir regeln es individuell- grösse bestellung übernehmen wir alles.
kleine bestellung so um die 40,50 Euro sollte er lieber alles zurück senden.
Denn ich hatte schon species- die teil am Montag zurück gesendet haben und dann das nächste in eine Woche wieder (Konkurenz:cool:)
 

Hifi-Matze

Sehr aktives Mitglied
8. September 2006
1.192
8
AW: Wer trägt die Kosten der Hinsendung?

  1. ein einzelnes Produkt > 40EUR?
Alles du:mad:

  1. mehrere Produkte in Summe > EUR?
das ist teils eben das Witz an dem Gesetz- normale weisse muss der Kunden alles zurück senden. (die komlette Bestellung)
Das ist falsch. Der Kunde kann auch einen Teilwiderruf machen.
Sendet er nur ein teil davon nicht zurück muss du weder Versand zu dir (Rücksendung) noch zu Ihm übernehmen.
Wenn der "Wert der zurückzusendenden Sache(n)" 40 Euro überschreitet, muss der Händler die Rücksendekosten zahlen. Auch wenn der Kunde einen Teil der Bestellung behält.
Die Hinsendekosten müssen allerdings nur bei einem vollständigen Widerruf erstattet werden.

Ansonsten: Rücksendekosten erstatten. Sich an die Gesetze zu halten, gehört halt zu dem dazu, was man "unternehmerisches Risiko" nennt. Dass man manchmal eben drauflegt, kommt eben vor, wo gehobelt wird, fallen nunmal Späne. Schlucken, erstatten und weitergehts!

Wer sich über die 5 Euro aufregt, die er erstatten muss (auch wenn das natürlich vom Menschenverstand gesehen hirnrissig ist), sollte mal nach dem "Wasserbettenurteil" googlen. DAS ist Jura at its best! Wertersatz für beim "Test" vom Kunden kaputtgemachte Teile...*kopfschüttel*
 
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