In Bearbeitung [WAWI-38944] Lieferanten Eingangsrechnungen buchen

Michael Vogel

Sehr aktives Mitglied
11. November 2017
223
59
Hallo zusammen,

gerade habe ich Eingangsrechnungen gebucht um mich geärgert, das man Lieferantenrechnungen durchaus 2 x mit der gleichen Fremdbelegs-Nummer / Rechnungsnummer verbuchen kann.
Das ist sehr unschön, besser wäre es wenn das System eine Meldung gibt das es eine Rechnung mit dieser Nummer bereits gibt.
Es könnte wenn es ganz blöd läuft zu Doppelbuchungen kommen.
Vor allem beim buchen von Kostenrechnungen wo keine Artikel verbucht werden müssen ist das ein Problem.

Gruß
Michael Vogel
 

Rico Giesler

Offizieller Service Partner
SPBanner
10. Mai 2017
13.247
1.526
Der Einkauf bekommt perspektivisch eine Überarbeitung. Da kann sowas mit aufgenommen werden.
 

Enrico W.

Administrator
Mitarbeiter
27. November 2014
9.218
1.958
Ich könnte mir allerdings auch vorstellen, dass es Szenarien gibt, in denen dieses Vorgehen möglich sein muss. Beispielsweise, wenn es Teillieferungen gibt und man dafür erst einmal eine Teilrechnung verbuchen möchte.
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: Michael Vogel

Michael Vogel

Sehr aktives Mitglied
11. November 2017
223
59
Ich könnte mir allerdings auch vorstellen, dass es Szenarien gibt, in denen dieses Vorgehen möglich sein muss. Beispielsweise, wenn es Teillieferungen gibt und man dafür erst einmal eine Teilrechnung verbuchen möchte.
Ist eigentlich nicht vorstellbar, die Eingangsrechnung hat immer eine eindeutige Rechnungsnummer, egal ob Teilrechnung oder Gesamtrechnung, finanzamtstechnisch ist das sogar unklug wenn man Vorsteuerabzugeberechtigt ist.
Ich sehe auch keinen realistischen Vorgang wo so etwas vorkommen könnte.
 

Enrico W.

Administrator
Mitarbeiter
27. November 2014
9.218
1.958
Szenario: Dein Händler kann deine Bestellung nicht komplett liefern.
Auf der Rechnung stehen aber auch schon die noch nicht gelieferten Posten.
Du sprichst daher mit ihm ab, wie zu verfahren ist und bezahlst daher erst einmal nur die bereits gelieferten Posten. Die noch nicht gelieferten Posten bezahlst Du nach Wareneingang.
Du musst also zwei mal die gleiche Rechnungsnummer angeben können.
Möglichkeit zwei:
Aufgrund eines Fehlers wurde zu wenig für die Eingangsrechnung gebucht. Es muss daher eine weitere Zahlung mit der gleichen Rechnungsnummer gebucht werden.

Es mag durchaus so sein, dass diese Szenarien nicht auf Dich/Euch zutreffen, es ist aber nicht auszuschließen, dass andere Händler durchaus auch mal so arbeiten (müssen).
 

Michael Vogel

Sehr aktives Mitglied
11. November 2017
223
59
Szenario: Dein Händler kann deine Bestellung nicht komplett liefern.
Auf der Rechnung stehen aber auch schon die noch nicht gelieferten Posten.
Du sprichst daher mit ihm ab, wie zu verfahren ist und bezahlst daher erst einmal nur die bereits gelieferten Posten. Die noch nicht gelieferten Posten bezahlst Du nach Wareneingang.
Du musst also zwei mal die gleiche Rechnungsnummer angeben können.
Möglichkeit zwei:
Aufgrund eines Fehlers wurde zu wenig für die Eingangsrechnung gebucht. Es muss daher eine weitere Zahlung mit der gleichen Rechnungsnummer gebucht werden.

Es mag durchaus so sein, dass diese Szenarien nicht auf Dich/Euch zutreffen, es ist aber nicht auszuschließen, dass andere Händler durchaus auch mal so arbeiten (müssen).

Bezahlung und Buchung bzw. Lieferung der Rechnung haben miteinander nichts zu tun.
Es muß immer die ganze Rechnung gebucht werden, mit einer Rechnungsnummer.
Im übrigen würde der Steuerberater oder Du selbst eine falsche Vorsteuererklärung abgeben, da die Rechnung vorliegt und keine Rechnungskorrektur existiert.



Gesendet von iPad mit Tapatalk
 
Zuletzt bearbeitet:

Enrico W.

Administrator
Mitarbeiter
27. November 2014
9.218
1.958
Das heißt, Du bist gezwungen erst einmal Waren zu bezahlen, die du eventuell nie bekommst? Wie bereits gesagt - ich kann mir durchaus vorstellen, dass es unterschiedliche Prozesse gibt.
 

Michael Vogel

Sehr aktives Mitglied
11. November 2017
223
59
Das heißt, Du bist gezwungen erst einmal Waren zu bezahlen, die du eventuell nie bekommst? Wie bereits gesagt - ich kann mir durchaus vorstellen, dass es unterschiedliche Prozesse gibt.

Im Prinzip schon, es sei denn Du widersprichst der Rechnung und erhältst eine Gutschrift, oder stimmst die Zahlung mit dem Lieferanten ab.
Dem Finanzamt ist es völlig egal wann Du die Rechnung bezahlst, dem geht es nur um die Steuern.
Im B2B geht man davon aus, das eine Rechnung korrekt ausgestellt wurde und damit wird diese auch komplett zum Zahlungsziel fällig, sie gilt sobald diese vorliegt unabhängig der Warenlieferung.


Gesendet von iPad mit Tapatalk
 

Enrico W.

Administrator
Mitarbeiter
27. November 2014
9.218
1.958
Eben - und wenn du das mit dem Lieferanten abstimmst, dann brauchst du die Möglichkeit, das nachbuchen zu können.
 

Enrico W.

Administrator
Mitarbeiter
27. November 2014
9.218
1.958
Ich sags noch mal etwas deutlicher: Es gibt diese Möglichkeit und ich sehe durchaus Szenarien, in denen sie gebraucht wird. Dass ihr sie nicht braucht ist schön für Euch und adelt eure Arbeitsweise. Deshalb können wir aber nicht anderen diese Möglichkeit nehmen. Bitte hab dafür Verständnis.
 

Michael Vogel

Sehr aktives Mitglied
11. November 2017
223
59
Eben - und wenn du das mit dem Lieferanten abstimmst, dann brauchst du die Möglichkeit, das nachbuchen zu können.
Ja, natürlich, die Lieferung, die Rechnung bleibt davon unberührt, außer der Lieferant schickt Dir eine GT, dann hast Du 2 Nummern.

Im übrigen funktioniert es zur Zeit in JTL übrigens das man eine Rechnung 2 mal buchen kann.
Ich finde das sehr schlecht, da man dadurch eventuell auch versehentlich eine Rechnung doppelt buchen kann, JTL merke es nämlich nicht.



Gesendet von iPad mit Tapatalk




Gesendet von iPad mit Tapatalk
 

Michael Vogel

Sehr aktives Mitglied
11. November 2017
223
59
Ich sags noch mal etwas deutlicher: Es gibt diese Möglichkeit und ich sehe durchaus Szenarien, in denen sie gebraucht wird. Dass ihr sie nicht braucht ist schön für Euch und adelt eure Arbeitsweise. Deshalb können wir aber nicht anderen diese Möglichkeit nehmen. Bitte hab dafür Verständnis.

Ich verstehe was Du willst aber erst nun mal buchhalterisch total falsch.


Gesendet von iPad mit Tapatalk
 

Enrico W.

Administrator
Mitarbeiter
27. November 2014
9.218
1.958
Ich verstehe auch, was Du willst - nur ist die Wawi nicht nur für Großkunden gedacht.
 

Michael Vogel

Sehr aktives Mitglied
11. November 2017
223
59
Ich verstehe auch, was Du willst - nur ist die Wawi nicht nur für Großkunden gedacht.
Auch das verstehe ich, wir sind zum Beispiel eine 4 Mann Firma, also auch nicht so ganz groß.
Aber Buchhaltung gilt für groß und klein und Fehler dort können sich fatal auswirken.
Wenn es unbedingt sein muß könnte man ja eine Wahlmöglichkeit schaffen ob doppelte Rechnungsnummern erlaubt sind oder nicht, währ das was ? 🙂
 

Enrico W.

Administrator
Mitarbeiter
27. November 2014
9.218
1.958
Bitte nicht mit solchen Optionen kommen. Jede Option verdoppelt den Entscheidungsbaum. Wie groß ist denn das Problem für Dich überhaupt? Wie oft kommt es vor, dass ihr versehentlich die gleiche Fremdbelegsnummer eintragt?
 

Michael Vogel

Sehr aktives Mitglied
11. November 2017
223
59
Wir bekommen
Bitte nicht mit solchen Optionen kommen. Jede Option verdoppelt den Entscheidungsbaum. Wie groß ist denn das Problem für Dich überhaupt? Wie oft kommt es vor, dass ihr versehentlich die gleiche Fremdbelegsnummer eintragt?
Wir bekommen sehr viele Rechnungen per Mail, da kann es passieren, das diese doppelt ausgedruckt werden und dann würde doppelt gebucht, wenn das System es nicht merkt.
Ich möchte, das es überhaupt nicht vorkommt, weil die Vorgehensweise falsch ist.
Ich bitte Dich dies doch einmal mit einem Steuerberater oder dem Finanzamt zu besprechen, ich lasse mich dann gerne eines besseren belehren.
 

Ähnliche Themen