Neu Verpflichtende Adresseingabe über einer gewissen Summe.

Bernd_Hofi

Aktives Mitglied
13. Mai 2017
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Hallo.

Ich stelle jetzt diese blöde Frage, auch auf die Gefahr hin, das es dazu schon einen Beitrag gibt. (Habe Ihn nicht gefunden)

Wir kennen es bisher so, das ab einem Warenwert von über 150,-€ an der Kasse ein Feld aufgeht, das uns dazu zwingt, einen Namen auf den Beleg zu schreiben. Dies ist gesetzlich verpflichtend für alle Belege die Steuerlich geltend gemacht werden können.

Da LS-Pos ja angibt, alle gesetzlichen Anforderungen zu erfüllen, möchte ich wissen wo sich diese Einstellung versteckt.

Ich bin mir sicher die Kasse kann das. Ich weiß nur nicht wie und wo.

Da wir aber hauptsächlich Artikel über dem Schwellwert verkaufen, ist diese Funktion für uns essenziell.

Ich freue mich auf eure Antworten.
 

mustermann

Gut bekanntes Mitglied
17. September 2015
217
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Du meinst eine Kleinbetragsrechnung nach §33 UstDV, die bis zu einer Grenze X weniger Angaben erfordert als eine Rechnung nach §14UstG.

Ich verkaufe keine Artikel in dieser Preisklasse, deshalb habe ich keine praktische Erfahrung, die ich teilen könnte. Wenn sich in der Vergangenheit der Wert des Warenkorbes über 150 EUR summierte und der Kunde eine Rechnung wollte, habe ich einfach den Warenwert auf zwei Kleinbetragsrechnungen verteilt. Aber klar: du kannst nicht zwei halbe Waschmaschinen verkaufen.

Du solltest dir also das Stammkunden-Modul ansehen bzw. das Kapitel dazu im Handbuch lesen. Evtl. kannst/musst du den parallelen Rechnungsdruck per Workflow anstoßen.

Eine gute Nachricht zum Schluss: Die Grenze für Kleinbetragsrechnungen wurde rückwirkend zum 1.1.2017 auf 250 EUR angehoben.
 

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