Hallo zusammen,
ein leidiges Thema mit den Garagenhändlern, die z.B. auf eBay ihr Unwesen treiben.
Wir kaufen selbst immer wieder auf eBay ein, immer wieder haben wir Probleme mit den Rechnungen, sicherlich nicht unbekannt.
Verkäufer A hat JTL im Einsatz, Firmenname von uns korrekt gepflegt, Hinweis bei Bestellung angegeben, Verkäufer weigert sich seinen Fehler einzusehen und zu korrigieren, haben sogar auf JTL hingewiesen, weil wir das Problem selbst kennen.
Nö, weigert sich hart, Aufgabe an ChatGPT deligiert, über das Amtsgericht geklagt und Recht bekommen, Verkäufer musste korrigieren und sämtliche Kosten tragen.
Verkäufer B kein Stück besser aber dreister und vermuten sogar eine größere Nummer. Rechnungen werden garnicht erst erstellt, sondern eine erfundene Rechnungsnummer bei eBay hinterlegt und den eBay Packzettel/Rechnung beigelegt.
Den Kollegen mal angeschrieben und mitgeteilt, das dies im B2B Bereich unzulässig ist, es fehlt Rechnungs- und Leistungsdatum, sowie Rechnungsaussteller (auch hier fehlt Firma obwohl auf eBay hinterlegt), aber nö er weigert sich hart eine offizielle Rechnung zu schreiben.
IHK, StB haben uns bestätigt, die Rechnung ist unzulässig, FA haben wir nun auch mal angefragt um grundsätzlich das Thema für uns zu klären, nicht dass Steuern mal flöten gehen.
Was würdet ihr tun? Meldung ans Finanzamt machen? Rechtsweg einschlagen wie bei Verkäfuer A?
Wir haben es satt, ständig diesen unnötigen Ärger mit Rechnungen zu haben und verteilen daher gerne Keulen, Dank ChatGPT geringer Aufwand.
Danke
ein leidiges Thema mit den Garagenhändlern, die z.B. auf eBay ihr Unwesen treiben.
Wir kaufen selbst immer wieder auf eBay ein, immer wieder haben wir Probleme mit den Rechnungen, sicherlich nicht unbekannt.
Verkäufer A hat JTL im Einsatz, Firmenname von uns korrekt gepflegt, Hinweis bei Bestellung angegeben, Verkäufer weigert sich seinen Fehler einzusehen und zu korrigieren, haben sogar auf JTL hingewiesen, weil wir das Problem selbst kennen.
Nö, weigert sich hart, Aufgabe an ChatGPT deligiert, über das Amtsgericht geklagt und Recht bekommen, Verkäufer musste korrigieren und sämtliche Kosten tragen.
Verkäufer B kein Stück besser aber dreister und vermuten sogar eine größere Nummer. Rechnungen werden garnicht erst erstellt, sondern eine erfundene Rechnungsnummer bei eBay hinterlegt und den eBay Packzettel/Rechnung beigelegt.
Den Kollegen mal angeschrieben und mitgeteilt, das dies im B2B Bereich unzulässig ist, es fehlt Rechnungs- und Leistungsdatum, sowie Rechnungsaussteller (auch hier fehlt Firma obwohl auf eBay hinterlegt), aber nö er weigert sich hart eine offizielle Rechnung zu schreiben.
IHK, StB haben uns bestätigt, die Rechnung ist unzulässig, FA haben wir nun auch mal angefragt um grundsätzlich das Thema für uns zu klären, nicht dass Steuern mal flöten gehen.
Was würdet ihr tun? Meldung ans Finanzamt machen? Rechtsweg einschlagen wie bei Verkäfuer A?
Wir haben es satt, ständig diesen unnötigen Ärger mit Rechnungen zu haben und verteilen daher gerne Keulen, Dank ChatGPT geringer Aufwand.
Danke