Rückversand von Teilmenge - Wer zahlt?

dagoberto

Sehr aktives Mitglied
19. Juli 2009
1.573
9
Köln
Hallo Zusammen,

kann uns jemand sagen wenn Kunden 2 Artikel kauft a 30 € und sich dann überlegt dass er doch nur 1 Artikel braucht und den 2ten zurück schicken will.

Wer muss rechtlich für den Rückversand aufkommen und wie handhabt ihr das ggf. kulant?

Vielen Dank

Michael
 

marianke

Aktives Mitglied
23. September 2008
324
1
Ruhrgebiet
AW: Rückversand von Teilmenge - Wer zahlt?

Hallo,

ohne Anerkennung einer Rechtspflicht meine ich: Kunde zahlt den Versand selbst, da der Wert der Ware unter 40,00 € liegt.
 

andi1970

Sehr aktives Mitglied
17. April 2007
3.380
1
Deutschland
AW: Rückversand von Teilmenge - Wer zahlt?

richtig - 1 Artikel mit 30€ geht zurück - Kunde zahlt Rücksendung -

schickt er beide zurück - zahlst Du - -Es zählt bei mehreren Artikeln der einzelpreis
 

ralfk

Gut bekanntes Mitglied
11. November 2008
157
3
AW: Rückversand von Teilmenge - Wer zahlt?

Hallo Zusammen,

kann uns jemand sagen wenn Kunden 2 Artikel kauft a 30 € und sich dann überlegt dass er doch nur 1 Artikel braucht und den 2ten zurück schicken will.

Wer muss rechtlich für den Rückversand aufkommen und wie handhabt ihr das ggf. kulant?

Vielen Dank

Michael

Es kommt darauf an, ob du dem Kunden das "Rückgaberecht" oder das "Widerrufsrecht" eingeräumt hast.

Im Falle, dass Du dem Kunden ein "Rückgaberecht" eingeräumt hast, trägst in jedem Fall das Rücksendeporto, egal wie hoch der Rücksendewert der Ware ist.

Beim "Widerrufsrecht" greift die 40 Euro Regel. ist der Rücksendewert bis 40,00 Euro muss der Kunde das Rückporto selbst bezahlen. Ist der Rücksendewert größer 40 Euro bist du wieder drann.
 

D********t

Guest
AW: Rückversand von Teilmenge - Wer zahlt?

Es zählt beim Widerrufsrecht immer der Gesamtwert der zurückgesendeten Ware, ob es nun 1 oder 58 Artikel sind, bis 39,99€ Gesamtwarenwert der Rücksendung hat der Käufer das Rückporto zu zahlen.
 

Straßendealer

Aktives Mitglied
15. Februar 2008
106
0
AW: Rückversand von Teilmenge - Wer zahlt?

Hallo,

ihr habt es doch alle in euren Belehrungstexten stehen und auch der Gesetzeswortlaut gibt es in gebotener Deutlichkeit wieder, § 357 Abs. 2 Satz 3 BGB:

[...]wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40 Euro nicht übersteigt[...]
Entscheident für die Kostentragung der Rücksendekosten ist also zunächst einmal die ordnungsgemäße vertragliche Einbeziehung der Kostentragungsklausel, eine ordnungsgemäße Belehrung des Verbrauchers UND der Wert der Sache, die zurück gesendet wird.

Es kommt also NICHT darauf an, wie hoch der Betrag der ursprünglichen Bestellung war.


Grüße
 

stefan72shm

Gut bekanntes Mitglied
24. April 2007
989
13
Kreuztal
AW: Rückversand von Teilmenge - Wer zahlt?

Vieleicht auch noch zu beachten es ist nur der Warenwert zu erstatten. Der Kunde hat hier auch die Hinsendekosten zu tragen. Zum Thema Kulanz in solchen Fällen, möchte ich nur anmerken das bist jetzt noch kein Kunde bei uns gesagt hat das er die Rücksendekosten aus Kulanz trägt.
 

Straßendealer

Aktives Mitglied
15. Februar 2008
106
0
AW: Rückversand von Teilmenge - Wer zahlt?

Vieleicht auch noch zu beachten es ist nur der Warenwert zu erstatten. Der Kunde hat hier auch die Hinsendekosten zu tragen.

DAS IST FALSCH! Der Bundesgerichtshof hat letztes Jahr entschieden (BGH VIII ZR 268/07, Urteil v. 07. Juli 2010), dass dem Kunden auch die Hinsendekosten zu erstatten sind. Diese Entscheidung gründet auf einer richtlinienkonformen Auslegung europäischer Verbraucherschutzvorschriften.


Grüße
 

D********t

Guest
AW: Rückversand von Teilmenge - Wer zahlt?

DAS IST FALSCH! Der Bundesgerichtshof hat letztes Jahr entschieden (BGH VIII ZR 268/07, Urteil v. 07. Juli 2010), dass dem Kunden auch die Hinsendekosten zu erstatten sind. Diese Entscheidung gründet auf einer richtlinienkonformen Auslegung europäischer Verbraucherschutzvorschriften.


Grüße

NEIN, DAS IST FALSCH! In diesem Thread geht es darum, das eine Teilmenge zurückgesendet wird, hierbei sind keine Hinsendekosten zu erstatten, da der Kunde ja auch einen Teil der Ware behalten hat! Hinsendekosten sind nur bei einem Wideruf über die komplette Bestellung zu erstatten und das (leider) generell und unabhängig vom Warenwert, für die Hinsendekosten gibts es auch keine (schwachsinnige) 40€ Klausel.
 

Straßendealer

Aktives Mitglied
15. Februar 2008
106
0
AW: Rückversand von Teilmenge - Wer zahlt?

So einfach lässt sich das leider nicht sehen. Der Grundsatz ist der, dass beim Widerruf die Hinsendekosten zu erstatten sind. Insbesondere bei einem Kostensprung (zB bei gewichtsabhängigen Versandkosten) kann so eine zB eine Teilerstattung der Hinsendekosten in Betracht kommen.


Grüße
 

Straßendealer

Aktives Mitglied
15. Februar 2008
106
0
AW: Rückversand von Teilmenge - Wer zahlt?

Das Lesen des gesamten Beitrages kann manchmal auch zum Gesamtverständnis beitragen.

Um mögliche Besonderheiten beim Teilwiderruf aufzuzeigen, habe ich zur Klarstellung erst einmal mit dem Grundsatz eingeleitet.

Hinsichtlich eines umfänglichen Verbraucherschutzes, kann der Verbraucher nicht schlechter gestellt werden, wenn er anstelle der gesamten bestellten Ware nur einen Teil aufgrund eines erklärten Widerrufs zurücksendet. Als prägendes Beispiel kann hier zB der bereits von mir angeführte Gebührensprung bei den Versandkosten herangezogen werden. Hat der Kunde zB 12,90 Euro Versandkosten bezahlt und wären für die bei ihm verbliebene Sache zB nur 6,90 Euro Versandkosten angefallen, so ist dem Kunden der durch das Hinsenden darüber hinaus angefallene Betrag zu erstatten (in diesem Beispiel 6,00 Euro).

Wäre der Versandkostenbetrag (zB bei pauschalen Versandkosten) gleich geblieben, dann - und nur dann - sind die Hinsendekosten nicht zu erstatten.


Grüße
 

hansibubi

Aktives Mitglied
4. Dezember 2010
738
0
AW: Rückversand von Teilmenge - Wer zahlt?

Genau so ist es richtig, habe es genauso aus den vorhanden Informationen und Gerichtsurteilen herausgelesen.
 

chris99

Aktives Mitglied
3. Oktober 2007
173
0
AW: Rückversand von Teilmenge - Wer zahlt?

Nehmen wir doch mal den Text der WRB:

Sie haben die Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40 Euro nicht übersteigt oder wenn Sie bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht haben.

Im Grunde heißt es doch:

Wenn die zurückgelieferte Ware einen Warenwert von 40 Euro nicht überschreitet zahlt der Kunde (also nicht Warenwert von geliefert sondern von zurückgeliefert)

Sollte die zurückgelieferte einen Wert von 40 Euro überschreiten, dann zahlt der Kunde, wenn er noch keine Gegenleistung (oder Teilzahlung) erbracht hat.
BGB - Einzelnorm
Dies dürfte doch eigentlich heißen, dass wenn der Kunde auf Rechnung bestellt und noch nicht bezahlt hat, er immer die Rücksendung trägt, oder verstehe ich hier etwas falsch? (Außer natürlich es wurde falsch geliefert)
 

D********t

Guest
AW: Rückversand von Teilmenge - Wer zahlt?

Nehmen wir doch mal den Text der WRB:



Im Grunde heißt es doch:

Wenn die zurückgelieferte Ware einen Warenwert von 40 Euro nicht überschreitet zahlt der Kunde (also nicht Warenwert von geliefert sondern von zurückgeliefert)

Sollte die zurückgelieferte einen Wert von 40 Euro überschreiten, dann zahlt der Kunde, wenn er noch keine Gegenleistung (oder Teilzahlung) erbracht hat.
BGB - Einzelnorm
Dies dürfte doch eigentlich heißen, dass wenn der Kunde auf Rechnung bestellt und noch nicht bezahlt hat, er immer die Rücksendung trägt, oder verstehe ich hier etwas falsch? (Außer natürlich es wurde falsch geliefert)

Die Zahlungsart spielt beim Widerrufsrecht absolut keine Rolle. Verschickst Du auf Rechnung mit bspw. Zahlungsziel von 14 Tagen, der Kunde wideruft vor Ablauf der Widerrufsfrist jedoch, kannst Du ihm die Rücksendekosten überweisen bzw. Du legst eh gleich eine Retourenmarke bei. Du zahlst also in jedem Falle bei Warenwert >40€, da gibt es kein entkommen (leider).
 

stefan72shm

Gut bekanntes Mitglied
24. April 2007
989
13
Kreuztal
AW: Rückversand von Teilmenge - Wer zahlt?

Sorry Dunkelwelt die Zahlungsart spielt doch auch eine Rolle.

Sie haben die Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40 Euro nicht übersteigt oder wenn Sie bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht haben.


Der Kunde hat die Kosten der Rücksendung zu tragen beim Kauf auf Rechnung.
 
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