Ich verstehe. Du meinst also, man braucht zum Zeitpunkt der Ausfuhranmeldung noch gar keine Rechnung für die Rechnungsnummer, sondern der Auftrag mit der Auftragsnummer reicht aus. Wenn dann die Anmeldung durch ist, und der Versand tatsächlich stattfindet, kann die Rechnung auch zu diesem Zeitpunkt mit dem selben Datum des Versands erstellt werden. Auf der Rechnung taucht die Auftragsnummer ja auch auf.
Bisher ist es tatsächlich so, dass der zollanmeldende Mitarbeiter bei uns sagt, er brauche eine Rechnung für die Anmeldung.