Rechnungen löschen

Michael Vogel

Sehr aktives Mitglied
11. November 2017
221
55
Überhaupt nicht, zumindest die Rechnung nicht, Du musst eine Rechnungskorrektur erstellen.
Das geht nicht da es steuerlich relevant ist und dies die korrekte Buchhaltung so erfordert, da sonst Lücken In der Rechnungsnummernfolge geben würde und das ist nicht statthaft für das Finanzamt.
Den Auftrag würde ich auch nicht löschen, sondern nach der Rechnungskorrektur, stornieren.
Dann ist alles bestens, für die DSGVO und das Finanzamt..
Falls der Kunde wünscht das seine Daten gelöscht werden, so geht das trotzdem.

Gruß
Michael
 

ONOX16

Aktives Mitglied
4. Oktober 2013
28
4
Okay also hat JTL mal wieder Features entfernt. Wirklich super. Na dann werd ich wohl (mal wieder) einen neuen Mandanten anlegen müssen und die ganzen Workflows und Druckvorlagen per Hand übertragen. Ich wollte an meinem Wochenende sowieso nix machen.
 

aadursun

Sehr aktives Mitglied
28. Februar 2017
622
65
Okay also hat JTL mal wieder Features entfernt. Wirklich super. Na dann werd ich wohl (mal wieder) einen neuen Mandanten anlegen müssen und die ganzen Workflows und Druckvorlagen per Hand übertragen. Ich wollte an meinem Wochenende sowieso nix machen.

Wenn du eine Rechnung gezielt löschen möchtest - weil auch wenn du die Rechnung stornierst - die stornierte Rechnungsnummer nicht mehr zu verwenden ist, dann kannst du die Rechnung/en über die Datenbank direkt löschen.
Das macht Sinn, wenn ich die Wawi neu aufsetze, ein wenig rumdoktor und vor dem produktiven Gang alten Müll loswerden möchte oder aber die Wawi alte Rechnungsnummern benötige.
Das Backup einspielen, macht in meinem use case keinen Sinn, da ich wieder vieles angepasst und rumgedoktort habe.

Also mit dem MS Datenbanktool die richtige Tabelle für Rechnung finden und die Rechnung/en löschen.
 

ONOX16

Aktives Mitglied
4. Oktober 2013
28
4
Hallo,

@RECENTmarketing wie bei vielen anderen auch, geht es mir um Testaufträge. Ich habe eine neue JTL Wawi Installation gemacht, bevor das System jetzt allerdings produktiv eingesetzt wird, muss ich testen, ob alles funktioniert. Ich muss wissen, ob der automatische Rechnungsversand per Email klappt, ich muss wissen ob die Aufträge aus dem Webshop sauber importiert werden. Ich muss wissen, ob Rechnungskorrekturen korrekt verrechnet und zugestellt werden. Für all diese Dinge muss ich eben Testaufträge anlegen. Es führt kein Weg drumherum. Ich habe über 50 Aufträge, die alle an mich selbst ausgestellt sind und keinen Zweck erfüllen, außer um zu schauen ob die Automatisierung mit JTL klappt. Diese Aufträge würde ich jetzt gerne löschen, aber es geht nicht. Wegen DSVGO. Das ist ja alles schön und gut, aber in meinem Fall bedeutet es einfach für mich: Ich habe Rechnungen und Aufträge die entfernt werden müssen, JTL Wawi hat die Funktion dafür entfernt und ich muss deshalb jetzt das Wochenende durcharbeiten. Ob das jetzt aus DSVGO Gründen passiert, oder weil die Oma vom Inhaber findet, dass man Rechnungen nicht stornieren sollte interessiert mich dabei herzlich wenig.

@aadursun vielen Dank für den Hinweis! Ich habe auch darüber nachgedacht, aber war mir nicht sicher ob es wirklich so einfach funktioniert. Ich glaube beim nächsten Mal probiere ich das ganze auf diesem Wege. Aktuell ist der neue Mandant schon so zu ~90% fertig. Aber trotzdem nervig, vorallem große Workflows von einem Mandanten in den anderen abzutippen ist eine echte Konzentrationsarbeit bei der sich Flüchtigkeitsfehler schnell einschleichen...
 
Zuletzt bearbeitet:

Enrico W.

Administrator
Mitarbeiter
27. November 2014
8.198
1.595
Bei allem Verständnis: Dafür setzt man ein Testsystm auf und arbeitet nicht mit der produktiven Datenbank sondern mit einer Datenbanksicherung.
Wenn man schon mit der produktiven Datenbank etwas testet, dann geht man vor, wie bereits oben beschrieben und wie es auch korrekt und nachvollziehbar ist: man schreibt Rechnungskorrekturen und storniert die Aufträge.

Von Datenbankeingriffen raten wir ab! Es kann durchaus so einfach sein, dass ein Datensatz gelöscht werden muss, kann aber auch sein, dass wichtige Stellen in anderen Tabellen dabei nicht berücksichtigt werden und dass es dann zu Fehlern kommt.
Derartige Datenbanken können wir dann im Zweifelsfall auch nicht mehr supporten.
 

Enrico W.

Administrator
Mitarbeiter
27. November 2014
8.198
1.595
Nein, kann ich nicht und wenn ich es könnte würde ich es nicht. Wir raten wie gesagt komplett von DB-Eingriffen ab! Es gibt eben nicht nur eine Tabelle, es gibt diverse Querverbindungen, die notwendig sind, damit die Daten ineinandergreifen.
Geht einfach so vor, wie der Gesetzgeber es letztlich auch verlangt und alles ist gut. Wir können nicht einerseits gesetzkonform arbeiten und andererseits alles lösch- und änderbar lassen.
 
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Thomas_T

Sehr aktives Mitglied
19. Dezember 2019
250
58
Werdau
Das Problem ist doch schon allein steuerrechtlicher Natur!

Eine Rechnung aus der Datenbank verschwinden zu lassen könnte man sogar mit einem Workflow und einem SQL-Query realisieren, wenn man es öfters machen will.

Das Problem ist aber, dass unser liebes Finanzamt eine fortlaufende Nummerierung der Rechnungen haben will und bei Lücken gerne mal davon ausgeht, dass du sie über den Tisch ziehen willst.
Mach einfach eine Rechnungskorrektur (was ja im weitesten Sinne die Rückbuchung der alten Rechnung entspricht). So stimmen alle Zahlen und das Finanzamt ist glücklich.
 
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ONOX16

Aktives Mitglied
4. Oktober 2013
28
4
@Enrico W. Angenommen ich habe ein Testsystem und in diesem System klappt alles, dann bedeutet es ja nicht, dass mein Produktivsystem 1:1 genau so reagiert. Ich weiß nicht wie ihr euch das mit dem Testsystem vorstellt, aber nach meinem Verständnis muss ich ja dann ein zweites System haben, bei dem ich alle Workflows, Druckvorlagen usw. doppelt pflege? Oder wie sollen die Workflows usw. ins Testsystem synchronisiert werden? Gibt ja leider noch keine Option dafür.

@Thomas_T Nochmal an alle die hier immer wieder predigen das Finanzamt will dies oder jenes: In Amerika darf man maximal 121 km/h auf den Autobahnen fahren. Und liefert BMW und Porsche in Amerika jetzt alle Autos bei 121km/h abgeriegelt aus? Nein! Und wisst ihr warum? Weil es einfach nicht die verdammte Aufgabe von BMW und Porsche ist seine Fahrer zu kontrollieren! Das ist die Aufgabe der Polizei. Und BMW ist nicht die Polizei. JTL ist auch nicht das Finanzamt. JTL sollte das machen was seine Nutzer möchten und wenn das eine Funktion ist die man eigentlich in Deutschland nicht braucht, aber die Nutzer sie trotzdem möchten, dann sollte JTL das nicht verweigern. Glaubt ihr irgendein Amerikaner würde sich einen Porsche kaufen, wenn der nur bis 121 Km/h läuft? Natürlich nicht! Ob das jetzt daran liegt, dass alle Amerikaner gerne Geschwindigkeitsübertretungen und Gesetzesverstöße lieben, oder ob sie es einfach nur können möchten, wenn es darauf ankommt, ist doch Porsche völlig egal. Und so ist es auch mit JTL. Für mich persönlich bedeutet es wieder, dass jede Warenwirtschaft die das löschen von Rechnungen anbietet (und ja die gibt es) jetzt einen Pluspunkt gegenüber JTL hat. Und wenn man mich vor dem Entfernen der Löschfunktion gefragt hätte was ich von JTL halte, ich nicht geantwortet hätte dass mir diese Funktion fehlt und ich lieber zu einer Warenwirtschaft raten würde die das kann. Fertig. JTL sollte zu 100% hinter seinen Nutzern stehen, doch stattdessen setzt ihr euch auf euer hohes Ross und beißt in die Hand die euch nährt. Es ist mir wirklich komplett egal warum ihr diese Funktion nicht anbietet. Ich habe euch gesagt weswegen ich die benötige, ihr habt keine Alternative geboten und ich musste einfach die Nacht durcharbeiten und ärgere mich schon darüber, dass ich überhaupt das blöde Update auf 1.6 durchgeführt habe, wo es doch früher kein Problem war Rechnungen zu löschen. Ein Update sollte ein System besser machen, für mich hat es allerdings alles schlechter gemacht.
 
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jtldudel

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4. Januar 2018
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@Enrico W. Angenommen ich habe ein Testsystem und in diesem System klappt alles, dann bedeutet es ja nicht, dass mein Produktivsystem 1:1 genau so reagiert. Ich weiß nicht wie ihr euch das mit dem Testsystem vorstellt, aber nach meinem Verständnis muss ich ja dann ein zweites System haben, bei dem ich alle Workflows, Druckvorlagen usw. doppelt pflege? Oder wie sollen die Workflows usw. ins Testsystem synchronisiert werden? Gibt ja leider noch keine Option dafür.

@Thomas_T Nochmal an alle die hier immer wieder predigen das Finanzamt will dies oder jenes: In Amerika darf man maximal 121 km/h auf den Autobahnen fahren. Und liefert BMW und Porsche in Amerika jetzt alle Autos bei 121km/h abgeriegelt aus? Nein! Und wisst ihr warum? Weil es einfach nicht die verdammte Aufgabe von BMW und Porsche ist seine Fahrer zu kontrollieren! Das ist die Aufgabe der Polizei. Und BMW ist nicht die Polizei. JTL ist auch nicht das Finanzamt. JTL sollte das machen was seine Nutzer möchten und wenn das eine Funktion ist die man eigentlich in Deutschland nicht braucht, aber die Nutzer sie trotzdem möchten, dann sollte JTL das nicht verweigern. Glaubt ihr irgendein Amerikaner würde sich einen Porsche kaufen, wenn der nur bis 121 Km/h läuft? Natürlich nicht! Ob das jetzt daran liegt, dass alle Amerikaner gerne Geschwindigkeitsübertretungen und Gesetzesverstöße lieben, oder ob sie es einfach nur können möchten, wenn es darauf ankommt, ist doch Porsche völlig egal. Und so ist es auch mit JTL. Für mich persönlich bedeutet es wieder, dass jede Warenwirtschaft die das löschen von Rechnungen anbietet (und ja die gibt es) jetzt einen Pluspunkt gegenüber JTL hat. Und wenn man mich vor dem Entfernen der Löschfunktion gefragt hätte was ich von JTL halte, ich nicht geantwortet hätte dass mir diese Funktion fehlt und ich lieber zu einer Warenwirtschaft raten würde die das kann. Fertig. JTL sollte zu 100% hinter seinen Nutzern stehen, doch stattdessen setzt ihr euch auf euer hohes Ross und beißt in die Hand die euch nährt. Es ist mir wirklich komplett egal warum ihr diese Funktion nicht anbietet. Ich habe euch gesagt weswegen ich die benötige, ihr habt keine Alternative geboten und ich musste einfach die Nacht durcharbeiten und ärgere mich schon darüber, dass ich überhaupt das blöde Update auf 1.6 durchgeführt habe, wo es doch früher kein Problem war Rechnungen zu löschen. Ein Update sollte ein System besser machen, für mich hat es allerdings alles schlechter gemacht.
Neue DB Instanz erstellen, Backup in Live DB machen, Backup in Testinstanz einspielen, Starten und alles "Stummschalten" was nicht ausversehen ausgelöst werden soll (beispiel Mails). Nun kannst du deine Testbestellungen anlegen und gucken :thumbsup:

Was JTL für dich tun muss oder nicht sei mal dahingestellt, aber ganz ehrlich - es ist kein Weltuntergang da jetzt Rechnungskorrekturen zu machen und denen nen Kommentar "Testbestellung" zu geben oder so.
 
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Enrico W.

Administrator
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27. November 2014
8.198
1.595
Danke @jtldudel
Dem ist fast nichts mehr hinzuzufügen.
@ONOX16 Es gibt nunmal Vorgaben, denen wir uns auch nicht entziehen können und wollen.
Ich denke, darüber zu diskutieren ist letztlich auch müßig. Du hast eine Möglichkeit beschrieben bekommen, die Dir hilft, dieses Problem künftig zu verhindern. Du hast die Möglichkeit, die Rechnungen gesetzeskonform gutzuschreiben und die Aufträge zu stornieren. Ich sehe nicht, wo jetzt noch ein Problem besteht.
 

frankel

Sehr aktives Mitglied
2. Dezember 2012
127
33
Danke @jtldudel
Dem ist fast nichts mehr hinzuzufügen.
@ONOX16 Es gibt nunmal Vorgaben, denen wir uns auch nicht entziehen können und wollen.
Ich denke, darüber zu diskutieren ist letztlich auch müßig. Du hast eine Möglichkeit beschrieben bekommen, die Dir hilft, dieses Problem künftig zu verhindern. Du hast die Möglichkeit, die Rechnungen gesetzeskonform gutzuschreiben und die Aufträge zu stornieren. Ich sehe nicht, wo jetzt noch ein Problem besteht.
Nein, kann ich nicht und wenn ich es könnte würde ich es nicht. Wir raten wie gesagt komplett von DB-Eingriffen ab! Es gibt eben nicht nur eine Tabelle, es gibt diverse Querverbindungen, die notwendig sind, damit die Daten ineinandergreifen.
Geht einfach so vor, wie der Gesetzgeber es letztlich auch verlangt und alles ist gut. Wir können nicht einerseits gesetzkonform arbeiten und andererseits alles lösch- und änderbar lassen.
Sorry, aber das ist in dieser pauschalen Darstellung rechtlich ziemlicher Unfug! Solange eine Rechnung noch nicht in Umlauf gebracht wurde, ist es überhaupt kein Problem, diese zu ändern. Leider beschränkt hier JTL mal wieder ziemlich überflüssigerweise Funktionen, die vorher vorhanden waren. Nicht einmal mehr das nachträgliche Hinzufügen von Kommentaren ist mittlerweile möglich. Die Wawi wird immer benutzerunfreundlicher. Und die Version 1.6 schießt wirklich den
Bock ab. Schade!

Grüße
Frank
 
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frankel

Sehr aktives Mitglied
2. Dezember 2012
127
33
@Enrico W. Angenommen ich habe ein Testsystem und in diesem System klappt alles, dann bedeutet es ja nicht, dass mein Produktivsystem 1:1 genau so reagiert. Ich weiß nicht wie ihr euch das mit dem Testsystem vorstellt, aber nach meinem Verständnis muss ich ja dann ein zweites System haben, bei dem ich alle Workflows, Druckvorlagen usw. doppelt pflege? Oder wie sollen die Workflows usw. ins Testsystem synchronisiert werden? Gibt ja leider noch keine Option dafür.

@Thomas_T Nochmal an alle die hier immer wieder predigen das Finanzamt will dies oder jenes: In Amerika darf man maximal 121 km/h auf den Autobahnen fahren. Und liefert BMW und Porsche in Amerika jetzt alle Autos bei 121km/h abgeriegelt aus? Nein! Und wisst ihr warum? Weil es einfach nicht die verdammte Aufgabe von BMW und Porsche ist seine Fahrer zu kontrollieren! Das ist die Aufgabe der Polizei. Und BMW ist nicht die Polizei. JTL ist auch nicht das Finanzamt. JTL sollte das machen was seine Nutzer möchten und wenn das eine Funktion ist die man eigentlich in Deutschland nicht braucht, aber die Nutzer sie trotzdem möchten, dann sollte JTL das nicht verweigern. Glaubt ihr irgendein Amerikaner würde sich einen Porsche kaufen, wenn der nur bis 121 Km/h läuft? Natürlich nicht! Ob das jetzt daran liegt, dass alle Amerikaner gerne Geschwindigkeitsübertretungen und Gesetzesverstöße lieben, oder ob sie es einfach nur können möchten, wenn es darauf ankommt, ist doch Porsche völlig egal. Und so ist es auch mit JTL. Für mich persönlich bedeutet es wieder, dass jede Warenwirtschaft die das löschen von Rechnungen anbietet (und ja die gibt es) jetzt einen Pluspunkt gegenüber JTL hat. Und wenn man mich vor dem Entfernen der Löschfunktion gefragt hätte was ich von JTL halte, ich nicht geantwortet hätte dass mir diese Funktion fehlt und ich lieber zu einer Warenwirtschaft raten würde die das kann. Fertig. JTL sollte zu 100% hinter seinen Nutzern stehen, doch stattdessen setzt ihr euch auf euer hohes Ross und beißt in die Hand die euch nährt. Es ist mir wirklich komplett egal warum ihr diese Funktion nicht anbietet. Ich habe euch gesagt weswegen ich die benötige, ihr habt keine Alternative geboten und ich musste einfach die Nacht durcharbeiten und ärgere mich schon darüber, dass ich überhaupt das blöde Update auf 1.6 durchgeführt habe, wo es doch früher kein Problem war Rechnungen zu löschen. Ein Update sollte ein System besser machen, für mich hat es allerdings alles schlechter gemacht.
Du hast völlig recht mit dem, was Du schreibst. Leider bestätigt JTL hier deinen Vorwurf des hohen Rosses, denn Sie gehen null darauf ein und behaupten rechtliche Vorgaben, die in dieser Hinsicht gar nicht existieren. Sehr befremdlich. Auch wir bereuen (aus vielen Gründen) das Update auf 1.6 derartig, das kann man gar nicht formulieren.
Grüße
Frank
 

Enrico W.

Administrator
Mitarbeiter
27. November 2014
8.198
1.595
Sorry, aber das ist in dieser pauschalen Darstellung rechtlich ziemlicher Unfug! Solange eine Rechnung noch nicht in Umlauf gebracht wurde, ist es überhaupt kein Problem, diese zu ändern. Leider beschränkt hier JTL mal wieder ziemlich überflüssigerweise Funktionen, die vorher vorhanden waren. Nicht einmal mehr das nachträgliche Hinzufügen von Kommentaren ist mittlerweile möglich. Die Wawi wird immer benutzerunfreundlicher. Und die Version 1.6 schießt wirklich den
Bock ab. Schade!

Grüße
Frank
Wenn Du meinst wird das wohl so sein.
Allerdings sagt der Gesetzgeber, die Rechnung darf nicht mehr verändert werden. Wenn sie im System erstellt wurde, dann wurde sie erstellt. Um sowas wie Kommentare geht es hier nicht. Der buchhalterisch korrekte Weg ist dann eine Gutschrift und eine Stornierung des Auftrags. Da beißt die Maus keinen Faden ab. Entweder ist die Software GoBD-konform oder sie ist es nicht. Beides geht schlichtweg nicht.
FYI: https://www.verband-e-rechnung.org/...-konformen-elektronischen-rechnungsaustausch/
Besonders Punkt 2 dürfte hier sehr interessant sein.
Der Vergleich mit dem BMW hinkt da sehr! Entweder muss die Software GoBD-konform sein oder nicht. Die USA verlangt nicht, dass die Autos nicht schneller fahren dürfen, sie verlangt, dass die Fahrer das Gaspedal nicht weiter durchdrücken.
Wegen solcher Geschichten wie z.B. Kommentare oder Versandart ändern o.ä. ist die Entwicklung dran. Aber wie gesagt - das war hier schlichtweg nicht das Thema!

Und noch ein Wort zum Thema Testsystem: Selbstverständlich kann es immer aufgrund von Unterschieden sein, dass auf dem einen System etwas auffällt und auf dem anderen eben nicht. Die Wahrscheinlichkeit in einem solchen Szenario wie hier ist aber so gering, dass sie definitiv nicht ins Gewicht fällt.
 
Zuletzt bearbeitet:

frankel

Sehr aktives Mitglied
2. Dezember 2012
127
33
Wenn Du meinst wird das wohl so sein.
Allerdings sagt der Gesetzgeber, die Rechnung darf nicht mehr verändert werden. Wenn sie im System erstellt wurde, dann wurde sie erstellt. Um sowas wie Kommentare geht es hier nicht. Der buchhalterisch korrekte Weg ist dann eine Gutschrift und eine Stornierung des Auftrags. Da beißt die Maus keinen Faden ab. Entweder ist die Software GoBD-konform oder sie ist es nicht. Beides geht schlichtweg nicht.
FYI: https://www.verband-e-rechnung.org/...-konformen-elektronischen-rechnungsaustausch/
Besonders Punkt 2 dürfte hier sehr interessant sein.
Besonders der Vergleich mit dem BMW hinkt da sehr! Entweder muss die Software GoBD-konform sein oder nicht. Die USA verlangt nicht, dass die Autos nicht schneller fahren dürfen, sie verlangt, dass die Fahrer das Gaspedal nicht weiter durchdrücken.
Wegen solcher Geschichten wie z.B. Kommentare oder Versandart ändern o.ä. ist die Entwicklung dran. Aber wie gesagt - das war hier schlichtweg nicht das Thema!
Sorry, ich bin fassungslos über diese Antwort. Was Du da verlinkt hast, bezieht sich auf die Archivierungspflichten. Um diese geht es hier aber nicht.
"Allerdings sagt der Gesetzgeber, die Rechnung darf nicht mehr verändert werden. Wenn sie im System erstellt wurde, dann wurde sie erstellt." - Bitte um Mitteilung des genauen Paragraphen, wo der Gesetzgeber diese
behauptete Aussage trifft. Wenn Du schon so etwas behauptest, dann solltest Du uns auch wissen lassen, wo der Gesetzgeber das exakt sagt.

Grüße
Frank
 

Enrico W.

Administrator
Mitarbeiter
27. November 2014
8.198
1.595
Ich bin ebenso fassungslos. Beschäftige Dich bitte mit GoBD, bevor Du hier Leute angreifst. GoBD ist eine Verwaltungsanweisung des Bundesministeriums der Finanzen.
Dabei geht es eben NICHT ausschließlich um die Aufbewahrungspflicht.
Zitat:

Was bedeutet GoBD?​


GoBD bedeutet Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form. Die GoBD regelt, welche grundsätzlichen Prinzipien Unternehmer für ihre Bücher und sonstigen Aufzeichnungen beachten müssen, damit diese für steuerliche Beweiszwecke von den Finanzbehörden anerkannt werden.

Achtung: die GoBD regelt nicht, welche Unterlagen überhaupt aufbewahrt werden müssen und wie lange sie aufbewahrt werden müssen. Dies ergibt sich aus anderen Rechtsvorschriften, wie zum Beispiel dem Handelsgesetzbuch oder den Steuergesetzen.

Quelle: https://www.bfdi.bund.de/DE/Buerger/Inhalte/Finanzen-Steuern/ABC_GoBD.html
 

frankel

Sehr aktives Mitglied
2. Dezember 2012
127
33
Ich bin ebenso fassungslos. Beschäftige Dich bitte mit GoBD, bevor Du hier Leute angreifst. GoBD ist eine Verwaltungsanweisung des Bundesministeriums der Finanzen.
Dabei geht es eben NICHT ausschließlich um die Aufbewahrungspflicht.
Zitat:

Was bedeutet GoBD?​


GoBD bedeutet Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form. Die GoBD regelt, welche grundsätzlichen Prinzipien Unternehmer für ihre Bücher und sonstigen Aufzeichnungen beachten müssen, damit diese für steuerliche Beweiszwecke von den Finanzbehörden anerkannt werden.

Achtung: die GoBD regelt nicht, welche Unterlagen überhaupt aufbewahrt werden müssen und wie lange sie aufbewahrt werden müssen. Dies ergibt sich aus anderen Rechtsvorschriften, wie zum Beispiel dem Handelsgesetzbuch oder den Steuergesetzen.

Quelle: https://www.bfdi.bund.de/DE/Buerger/Inhalte/Finanzen-Steuern/ABC_GoBD.html
Mal abgesehen davon, dass es erneut bemerkenswert ist, welchen Tonfall Du gegenüber Kunden an den Tag legst, hast Du die Frage nicht beantwortet.
Ich weiß offensichtlich besser als Du, was die GoBD ist. Ich bin Volljurist. Du hast offenkundig von juristischen Themen nicht mehr als rudimentäre Kenntnisse. Dennoch glaubst Du dich berufen, Kunden rechtlich (unzutreffend) belehren zu müssen.
Ich wiederhole meine Frage. Bitte um Mitteilung des genauen Paragraphen, wo der Gesetzgeber diese behauptete Aussage trifft: "Allerdings sagt der Gesetzgeber, die Rechnung darf nicht mehr verändert werden. Wenn sie im System erstellt wurde, dann wurde sie erstellt." Wenn Du dich doch so gut auskennst, kannst Du mir doch einfach den Paragraphen nennen und gut ist. Ist doch ganz einfach.
Natürlich ist mir klar, dass ich darauf keine angemessene Antwort bekomme, weil es diese behaupte Aussage des Gesetzgebers nicht gibt. Aber man darf gespannt sein, wie weit ein Mitarbeiter von JTL noch geht.

Grüße
Frank
 
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