Rechnungen löschen

Enrico W.

Administrator
Mitarbeiter
27. November 2014
8.339
1.644
Wenn Du ein persönliches Problem hast, dann halt Dich an die Forumregeln und mach das per PM aus.
Das Bundesfinanzministerium wird in meinen Aussagen - und auch allen anderen - weitestgehend als Gesetzgeber betrachtet.
Ich glaube nicht, dass wir diese Diskussion jetzt echt hier weiter führen müssen.
Wenn das so offensichtlich sein soll, dass du so sehr viel mehr Ahnung hast: Erhelle mich! Was genau sagt die GoBD aus? Welche Anforderungen stellen sich damit an die Händler, die eine Warenwirtschaft benutzen? Und vor allem, die damit auch ihre Rechnungen erstellen.
 
Zuletzt bearbeitet:

frankel

Sehr aktives Mitglied
2. Dezember 2012
132
38
Wenn Du ein persönliches Problem hast, dann halt Dich an die Forumregeln und mach das per PM aus.
Das Bundesfinanzministerium wird in meinen Aussagen - und auch allen anderen - weitestgehend als Gesetzgeber betrachtet.
Ich glaube nicht, dass wir diese Diskussion jetzt echt hier weiter führen müssen.
Wenn das so offensichtlich sein soll, dass du so sehr viel mehr Ahnung hast: Erhelle mich! Was genau sagt die GoBD aus? Welche Anforderungen stellen sich damit an die Händler, die eine Warenwirtschaft benutzen? Und vor allem, die damit auch ihre Rechnungen erstellen.
Ich verbitte mir diesen Tonfall. Ich bin Kunde und kein Stammtischkumpel.
Wenn hier jemand ein persönliches Problem hat, dann bin das ganz offensichtlich nicht ich. Ich weise hier wiederholt darauf hin, dass JTL (hier durch deine Person) unzutreffende rechtliche Belehrungen gibt.
Statt also hierauf sachlich einzugehen, folgen deinerseits weitere fachlich unqualifizierte Belehrungen in einem äußerst fragwürdigen Tonfall. Ich frage mich, ob das von JTL so geschult wird.

Wenn Du tatsächlich Interesse an den GoBD hast, wird dir sicherlich JTL ein Seminar finanzieren, wo Du entsprechende Kenntnisse erwerben kannst. Das wäre grundsätzlich begrüßenswert. Ich bin nicht dein
Referent, zumal Du mir ja entsprechende Kenntnisse bereits abgesprochen hast. Nur soviel: Das Bundesfinanzministerium als Gesetzgeber zu betrachten, ist grundfalsch und zeigt erhebliche Mängel in grundlegendsten
Kenntnissen der Staatsbürgerkunde. Das Bundesfinanzministerium gehört der Executive an und hat eben gerade keine Gesetzgebungsfunktion.
Du tust dir und JTL keinen Gefallen damit, juristisch zu argumentieren, wenn dir dazu erkennbar die Qualifikation fehlt.

Da Du immer wieder auf die GoBD zu sprechen kommst: Auch in den GoBD gibt es keine Passage, die deine aufgestellte Behauptung belegt.
Übrigens würde gerade deine unkorrekte Behauptung dazu führen, dass die aktuelle Version der Wawi eben nicht den GoBD entspricht. Es ist nämlich jetzt möglich eine Rechnung als Entwurf zu speichern.
Diese kann man ausdrucken und versenden. Dennoch kann man die Rechnung im Nachhinein noch ändern. Das ganze ist äußerst umständlich aber möglich.
Es gibt einige (ganz andere) Punkte, die dafür sprechen, dass die Wawi als digitale Form des Belegnachweises nicht ausreichend ist. Ich werde das aber nicht weiter ausführen, da ich nicht daran mitwirken möchte,
die Wawi noch weiter zu verschlimmbessern, als das mit der Version 1.6 bereits geschehen ist. Wir archivieren Rechnungen daher weiterhin in Papierform. Sich diesbezüglich auf die Wawi zu verlassen, möchte
ich niemandem empfehlen.

Grüße
Frank
 

Enrico W.

Administrator
Mitarbeiter
27. November 2014
8.339
1.644
Wenn du den Tonfall hier unbedingt diskutieren möchtest: Deiner gefällt mir auch nicht -und zwar von Beginn an. Hier im Forum sind erst mal alle Forumteilnehmer.

Wenn Du die uns allen vorliegenden Informationen in Frage stellst, dann begründe das bitte auch! Ich habe nicht juristisch geantwortet. Das kann und darf ein Forum gar nicht leisten. Ich habe so geantwortet, wie man landläufig spricht.

Ich habe Dich gefragt, was die GoBD dann Deiner Meinung nach aussagt und dazu keinerlei Antworten erhalten. Die GoBD regelt nunmal das Führen der Daten und die Software musste diesem Anspruch gerecht werden. Daher wurde entschieden, dass Rechnungen nicht mehr gelöscht werden dürfen und auch das Ändern von Rechnungen wurde unterbunden um die GoBD dabei zu berücksichtigen. Dass dabei auch ein wenig über das Ziel hinaus geschossen wurde: Geschenkt. Wie gesagt: Daran wird gearbeitet, um Informationen wie z.B. einen Kommentar auch nachträglich hinzufügen zu können.
Ich zitiere hier mal:
Die geforderte Ordnungsmäßigkeit gilt für alle steuerrelevanten Dokumente – ob in Papierform oder elektronisch. Demnach müssen Sie eine Buchführung sicherstellen, in der alle Geschäftsvorfälle nachvollziehbar, vollständig, richtig, zeitgerecht, geordnet und unverfälscht abgebildet und aufbewahrt werden.
Quelle: https://www.lexware.de/wissen/buchhaltung-finanzen/gobd/
Das Löschen von Rechnungen, die ja auch aus der Wawi heraus an das Finanzamt übermittelt werden, stellt sicherlich keinen nachvollziehbaren Vorgang dar.

Wenn Du Kritik äußern möchtest: Bitte gern. Dann aber
  1. in einem angemessenem Ton - am besten einem, mit dem Du selbst auch angesprochen werden möchtest
  2. wenn Du Aussagen in Frage stellst, dann bitte mit entsprechenden Begründungen. Einfach hinstellen und rufen "Alles falsch!" kann ich auch, hat aber keinen Mehrwert.
 
Zuletzt bearbeitet:

frankel

Sehr aktives Mitglied
2. Dezember 2012
132
38
Dem muss ich leid
Wenn du den Tonfall hier unbedingt diskutieren möchtest: Deiner gefällt mir auch nicht -und zwar von Beginn an. Hier im Forum sind erst mal alle Forumteilnehmer.

Wenn Du die uns allen vorliegenden Informationen in Frage stellst, dann begründe das bitte auch! Ich habe nicht juristisch geantwortet. Das kann und darf ein Forum gar nicht leisten. Ich habe so geantwortet, wie man landläufig spricht.

Ich habe Dich gefragt, was die GoBD dann Deiner Meinung nach aussagt und dazu keinerlei Antworten erhalten. Die GoBD regelt nunmal das Führen der Daten und die Software musste diesem Anspruch gerecht werden. Daher wurde entschieden, dass Rechnungen nicht mehr gelöscht werden dürfen und auch das Ändern von Rechnungen wurde unterbunden um die GoBD dabei zu berücksichtigen. Dass dabei auch ein wenig über das Ziel hinaus geschossen wurde: Geschenkt. Wie gesagt: Daran wird gearbeitet, um Informationen wie z.B. einen Kommentar auch nachträglich hinzufügen zu können.
Ich zitiere hier mal:
Die geforderte Ordnungsmäßigkeit gilt für alle steuerrelevanten Dokumente – ob in Papierform oder elektronisch. Demnach müssen Sie eine Buchführung sicherstellen, in der alle Geschäftsvorfälle nachvollziehbar, vollständig, richtig, zeitgerecht, geordnet und unverfälscht abgebildet und aufbewahrt werden.
Quelle: https://www.lexware.de/wissen/buchhaltung-finanzen/gobd/
Das Löschen von Rechnungen, die ja auch aus der Wawi heraus an das Finanzamt übermittelt werden, stellt sicherlich keinen nachvollziehbaren Vorgang dar.

Wenn Du Kritik äußern möchtest: Bitte gern. Dann aber
  1. in einem angemessenem Ton - am besten einem, mit dem Du selbst auch angesprochen werden möchtest
  2. wenn Du Aussagen in Frage stellst, dann bitte mit entsprechenden Begründungen. Einfach hinstellen und rufen "Alles falsch!" kann ich auch, hat aber keinen Mehrwert.
Dem muss ich leider erneut widersprechen. Erstens hast Du die Kunden hier sehr wohl juristisch belehrt. Und das eben falsch. Das ist nunmal Fakt und muss nicht ernsthaft bestritten werden. Das steht alles oben.
Zweitens behauptest Du fälschlich, der Gesetzgeber verbiete, eine einmal ins System eingegebene Rechnung zu verändern. Wenn Du so etwas behauptest, dann musst Du in der Lage sein, das auch zu belegen. Trotz mehrfacher Aufforderung tust Du das aber nicht, weil Du es nicht kannst. Das weiß mittlerweile auch jeder, der hier mitliest. Ich habe meine Begründung ebenfalls mehrfach geliefert: Es gibt kein Gesetz, in dem der Gesetzgeber dies verbietet. Das dürfte dir mittlerweile auch klar sein. Nun mutmaßt Du plötzlich, "das Löschen von Rechnungen, die ja auch aus der Wawi heraus an das Finanzamt übermittelt werden, stellt sicherlich keinen nachvollziehbaren Vorgang dar". Nun geht es also um eine Rechtsauslegung deinerseits (nicht mehr um den Gesetzgeber). Und auch diese Auslegung ist in der Pauschalität nicht haltbar.
1. Gelöschte Rechnungen werden nicht an das Finanzamt übermittelt.
2. Es ging hier in der Diskussion nicht vorrangig um das Löschen, sondern um die Veränderung von Rechnungen, bevor diese im Umlauf gebracht werden.
3. Wenn der Gesetzgeber jede eine einfache Ergänzung oder Korrektur notwendiger Inhalte (fehlerhafte Hausnummer, Korrektur der USt.-ID etc) untersagen wollte, hätte er dies ausdrücklich getan. Hat er aber nicht. Ebensowenig
wurde dies durch Verwaltungsanweisung des Bundesfinanzministeriums getan.

Wenn Du jetzt also erstmalig einräumst, dass JTL über die Regeln der GoBD hinausgeschossen habe, dann stimmt das leider. Allerdings erfolglos. Und das kritisieren JTL-Kunden zurecht (siehe oben). Dies ist insbesondere zu kritisieren, da auch die jetzige kundenunfreundlichere Version der Wawi, den von dir zitierten Erfordernissen nicht ansatzweise standhält. Wie ich bereits angesprochen habe, stellt auch die jetzige Version keineswegs sicher, dass die Rechnungen unverfälscht archiviert werden. Besonders bedenklich ist, dass meine diesbezüglichen Hinweise schlichtweg ignoriert werden. Also wird den rechtsunkundigen Kunden der Eindruck vermittelt, die aktuelle Wawi entspräche den GoBD, obwohl sie es nicht tut. Darüber hinaus wird dem Kunden erzählt, die vorgenommenen Änderungen seien erforderlich gewesen, um dem Gesetzgeber, bzw. der GoBD zu entsprechen, was eben in der Form auch nicht zutreffend ist.
Dabei wäre es zu erwarten, dass JTL alles dafür tut, um
1. eine anwenderfreundliche Wawi zur Verfügung zu stellen (hier ist man leider auf dem gegenteiligen Weg)
und
2. eine möglichst den rechtlichen Anforderungen entsprechende Wawi zur Verfügung zu stellen.
Wenn man also eine Software nach den Erfordernissen der GoBD anbieten möchte, sollte man dem Hinweis, dass das aktuell wohl nicht gelungen ist, unbedingt nachgehen.
Neben der von mir aufgezeigten Problematik der Rechnungsentwürfe scheinen die Anforderungen an die geforderte digitale Archivierung nicht ansatzweise erfüllt zu sein.

Offensichtlich möchte JTL dies nicht. Die Kritik von Kunden wird mit fehlerhaften gesetzlichen Belehrungen abgewiegelt. Argumente werden entweder ignoriert oder mit fachlich völlig unqualifizierten Äußerungen beantwortet. Und statt dann mal eine qualifizierte Person seitens JTL hinzuzuziehen, geht es erkennbar nur noch darum, nicht schlecht dazustehen. Der Kunde hat von alledem nichts. Wie schade!
Ich beende das an dieser Stelle, weil eine fruchtbare Entwicklung im Sinne der Kunden an dieser Stelle nicht mehr zu erwarten ist.

Falls dennoch Interesse an einer Vertiefung besteht, darf man mich gerne direkt anschreiben (gilt auch für JTL).

Viele Grüße
Frank
 
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