Preisfehler im Shop - Artikel verkauft

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phoenix

Aktives Mitglied
22. November 2007
19
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Hallo!

Bei uns im Shop hatte ein Artikel einen massiven Sonderpreis, dies kam dadurch zu Stande das wir den Artikel bei der Erstellung von einem anderen dupliziert haben. Anstatt des normalen Verkaufspreises von 199 € hat ein Kunde nun zwei Stück zum Preis von 44,90 € ergattert :cry:

Nun stellt sich mir die Frage ob wir liefern müssen.

Es ist sicher auch für den Kunden sehr ärgerlich, da er sich über den Preis gefreut haben muss. Ich bin auch gerne bereit dem Kunden einen Preisnachlass zu gewähren, aber zu dem Preis, bei zwei Stück ist der Verlust einfach zu groß.

In unserem AGB's steht folgendes:
3. Angebot und Vertragsschluss
3.1 Die Darstellung der Produkte im Online-Shop stellt kein rechtlich bindendes Angebot, sondern eine Aufforderung zur Bestellung dar. Irrtümer vorbehalten.

3.2 Durch Anklicken des Buttons "Bestellung abschicken" im letzten Schritt des Bestellprozesses geben Sie eine verbindliche Bestellung der im Warenkorb enthaltenen Waren ab.
Der Kaufvertrag kommt zustande, wenn wir Ihre Bestellung durch eine Auftragsbestätigung per E-Mail unmittelbar nach dem Erhalt Ihrer Bestellung annehmen.

Was heisst das nun für uns? Eine Auftragsbestätigung hat der Kunde bekommen, somit ist der Kaufvertrag zu Stande gekommen. Andererseits sind Irrtümer vorbehalten.:?:

Gruss,
Johannes
 

Hifi-Matze

Sehr aktives Mitglied
8. September 2006
1.192
8
§119ff BGB könnte für dich interessant sein:

§ 119 Anfechtbarkeit wegen Irrtums
(1) Wer bei der Abgabe einer Willenserklärung über deren Inhalt im Irrtum war oder eine Erklärung dieses Inhalts überhaupt nicht abgeben wollte, kann die Erklärung anfechten, wenn anzunehmen ist, dass er sie bei Kenntnis der Sachlage und bei verständiger Würdigung des Falles nicht abgegeben haben würde.
(2) Als Irrtum über den Inhalt der Erklärung gilt auch der Irrtum über solche Eigenschaften der Person oder der Sache, die im Verkehr als wesentlich angesehen werden.

Ob du damit wirklich vor Gericht gewinnst, kann ich dir nicht sagen, aber vielleicht findest du mit dem Paragraphen ein paar entsprechende Urteile darüber.

Viele Grüsse
Matze, dem GENAU das bei einem duplizierten Artikel auch schon passiert ist (der dann aber aus Kulanzgründen die Lieferung durchgezogen hat, weil er sich für ca. 10 Euro Verlust nicht den Stress eines Rechtsstreit ans BEin binden wollte).
 

helminec

Gut bekanntes Mitglied
16. Mai 2008
899
14
Coburg
hallo,
schreibe den kunden freundlich an oder besser telefoniere mit ihm. erzähle etwas von übermittlungsfehler, bedauerlicher irrtum usw. du wirst an den ersten reaktionen sofort merken, ob er mit sich reden lässt. mach' ihm ein wirklich gutes angebot, auch wenn du einige euros drauflegst. sollte er auf seine bestellung bestehen, wirst du nicht den hauch einer chance vor gericht haben (ich spreche natürlich vom paragraphenparadies der käufer, deutschland). man hört da schon einmal von argumentationen der richter wie "hätte der kunde den artikel versehentlich zu teuer gekauft, wären sie auch nicht vor gericht gezogen!" - du siehst, wir onlinehändler sind von hause aus die ganoven... :lol:
 

phoenix

Aktives Mitglied
22. November 2007
19
0
Erstmal danke für die Antworten!

Also auf einen Rechtsstreit möchte ich es nicht ankommen lassen, ich habe zwar keinerlei Erfahrung aber ich denke das der Zeitaufwand wohl immens sein würde. Zusätzlich stehen die Chancen schlecht, somit würden wohl noch mehr Kosten auf uns zukommen.

Ich werde wie vorgeschlagen den Kunden anrufen und ihm ein gutes Angebot unterbreiten.

Beste Grüße aus Berlin,
Johannes
 

phoenix

Aktives Mitglied
22. November 2007
19
0
Der Kunde hatte übrigens Verständnis und ist vom Kauf zurück getreten 😀
 

helminec

Gut bekanntes Mitglied
16. Mai 2008
899
14
Coburg
so läuft es normalerweise immer, wenn man nicht gleich den wilden mann spielt, ein gutes angebot macht und den irrtum sachlich erklärt.

glückwunsch...
 

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