Mehrwertsteuer der Nebenleistung richtet sich nach der Hauptleistung - Kann das JTL?

Super-Fraggle

Gut bekanntes Mitglied
3. November 2012
349
12
Haftungsausschluss: Ich bin kein Steuerberater oder Rechtsanwalt und gebe im Folgenden keine verbindlichen Informationen.

Wenn JTL einen der folgenden Punkte kann, bin ich mit unserer Steuerberatung im reinen:

  • Produkte mit 7 % MwSt. können optional von Vergünstigungen (Rabatten, Kupons etc.) ausgeschlossen werden. Das heißt, sowohl einzelne Produkte können nicht rabattiert werden als auch Rabatte auf den gesamten Einkauf (z. B. kundengruppenabhängig oder je Warenkorb etc.) führen nicht zu Preissenungen bei Produkten mit einem MwSt.-Satz von 7 %.
  • Die Mehrwertsteuer der Nebenleistung richtet sich exakt nach der Hauptleistung. Sie wird also im relativen Verhältnis zwischen 7 und 19 % - Produkten aufgeteilt, so das ein durchschnittlicher Mehrwertsteuersatz von 7 % bis 19 % möglich ist. Also auch z. B. 12 %.

Wir möchten gerne zu JTL wechseln und sehen darin noch die einzige Hürde - ein möglicher Show-Stopper!

(EXKURS: Die Preisreduktion durch pauschale Rabatte bei Büchern wäre abmahnfähig, weil dies gegen das Buchpreisbindungsgesetzt verstoßen würde. Eigentlich müssen also beide oben genannten Punkte in JTL umsetzbar sein, weil sonst immense steuerrechtliche Probleme oder Abmahnungen ins Haus stehen!)

Definition: Nebenleistungen sind z. B. Versandgebühren, Rabatte wie Bonuspunkte, Kupons, Guthaben, Aufpreise für Zahlungsmittel.

HINTERGRUND

In dem Beitrag http://forum.jtl-software.de/arbeit...r-auf-versandkosten-bei-7-und-19-artikel.html geht es um "Mehrwertsteuer auf Versandkosten bei 7 und 19 % Artikel". Die dortige Aussage zur Regelung ist lediglich eine Kulanzregelung, bei der bares Geld an die FA verschenkt wird, wenn die Aufschläge in den Nebenleistungen (z. B. Versandkosten > Rabatte) überwiegen - daher finden diese das auch so schön. Sie gilt aber nur für die Nebenkosten, nicht für die Nebenleistungen, die einen Abzug (Rabatte etc.) bedeuten!

Die Kulanzregelung wurde ursprünglich entwickelt, um mit Produkten wie dem Überraschungsei umgehen zu können: 7 % für die Schokolade (Lebenmittel) und 19 % für den nicht essbaren Inhalt - z. B. Spiderman. ;)

Die Mehrwertsteuer der Nebenleistungen richtet sich nach der Hauptleistung, so steht es im Steuergesetz. Aus Vereinfachungsgründen lässt das Finanzamt es zu, dass bei gemischten Warenkörben bei den Nebenkosten einheitlich mit 19 % MwSt. gerechnet werden darf. Klar, denn so werden ja auch 19 % auf den Anteil der Nebenkosten (in der Regel Versandgebühren) abgeführt, die eigentlich mit 7 % berechnet werden könnten.

Wenn Rabatte gegeben werden, ist die Kulanzregel aber ein Nachteil für das Finanzamt. Daher kann man bei Rabatten nicht einfach 19 % für alles berechnen, wenn es sich um einen gemischten Warenkorb handelt.

Wenn man ganz korrekt vorgehen und dadurch auch noch Geld sparen möchte, der muss zwischen drei Fällen unterscheiden:

  • Fall 1: Nur 7 % MwSt.-Produkte im Warenkorb -> alle Leistungen 7 %
  • Fall 2: Nur 19 MwSt.-Produkte im Warenkorb -> alle Leistungen 19 %
  • Fall 3: Produkte mit 7 und 19 % MwSt. im Warenkorb -> die MwSt. der Nebenleistungen (Rabatte, Bonuspunkte, Kupons) richtet sich nach dem Verhältnis der Produkte im Warenkorb zur Rechnung.
Dabei sind Produktrabatte direkt bei den Produkten in Abzug zu bringen, pauschale Rabatte auf den gesamten Warenkorb.

Daraus ergibt sich die folgende Vorgehensweise zur korrekten Berechnung der Mehrwertsteuer:

  1. MwSt. der Produkte summieren und ins Verhältnis setzen
  2. Nebenleistungen addieren und davon die MwSt. nach dem zuvor errechneten Verhältnis abziehen
  3. MwSt.-Beträge addieren

Mein kleines Beispiel im Anhang zeigt, dass die Umsatzrendite bei typischen Versandkosten um 0,3 % sinkt, wenn die Hauptleistung einen knapp überwiegenden Anteil mit 19 % - Produkten hat. Bei 100 Euro sind das also fast 30 Cent. Je höher die Versandkosten (Auslandslieferungen, Sperrgüter etc.), desto negativer für den Händler. Den finanziellen Verlust kann man natürlich verschmerzen und auf die Kunden umlegen.
[Excel-Datei gerne auf Anfrage per PN]

ABER: Unser Steuerberater hat sich bei der Kulanzregelung für Nebenleistungen, die in Abzug gebracht werden, quer gestellt. Das heißt, dass wir hier IMMER mit dem Verhältnis der MwSt.-Anteile bei den Hauptleistungen rechnen müssen. Das haben wir im aktuellen Setting mit XTC so individuell programmieren lassen. Die Daten gehen dann stumpf in die aktuelle WaWi und von dort (über Excel) zu DATEV.

DAHER DIE FRAGEN: Kann JTL so eingestellt werden, dass die MwSt. genauso berechnet wird, wie es steuerlich korrekt ist (also ohne Kulanzregelung)? Oder kann man zumindest JTL zu einstellen, dass bei Produkten mit 7 % MwSt. kein Abzug möglich ist?

Haftungsausschluss: Ich bin kein Steuerberater oder Rechtsanwalt und habe hier keine verbindlichen Informationen gegeben.
 

Anhänge

  • Berechnung MwSt. - Beispiel JTL.jpg
    Berechnung MwSt. - Beispiel JTL.jpg
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Thomas Lisson

Administrator
Mitarbeiter
24. März 2006
15.574
299
Köln
AW: Mehrwertsteuer der Nebenleistung richtet sich nach der Hauptleistung - Kann das J

Hi,

Produkte mit 7 % MwSt. können optional von Vergünstigungen (Rabatten, Kupons etc.) ausgeschlossen werden.
Kupons können auf bestimmte Kategorien oder gar Produkte eingeschränkt werden. Aber nicht andersherum (Ausschluss).

Die Mehrwertsteuer der Nebenleistung richtet sich exakt nach der Hauptleistung. Sie wird also im relativen Verhältnis zwischen 7 und 19 % - Produkten aufgeteilt, so das ein durchschnittlicher Mehrwertsteuersatz von 7 % bis 19 % möglich ist. Also auch z. B. 12 %.
Nein, das machen wir nicht - das höre ich auch zum ersten Mal. Du kannst im Shop selber entscheiden, ob die Nebenleistung den höchsten MwSt Satz des Warenkorbs bekommen soll oder der Steuersatz genommen werden soll, der im WK überwiegt. Letzteres ist geläufig.
 

Super-Fraggle

Gut bekanntes Mitglied
3. November 2012
349
12
AW: Mehrwertsteuer der Nebenleistung richtet sich nach der Hauptleistung - Kann das J

Danke für die schnelle Antwort. Leider bietet diese noch Interpretationsspielraum.

Hi,
Kupons können auf bestimmte Kategorien oder gar Produkte eingeschränkt werden. Aber nicht andersherum (Ausschluss).

Es gibt nicht nur " Kupons", wie du weißt: Pauschalrabatte je Kundengruppe (z. B. vergeben wir 5 % für Therapeuten), Rabatt für eine Zahlungsweise (z. B. für Vorkasse - 3 %) usw. Nur wenn für alles diese Möglichkeiten ausgeschlossen werden kann, dass ein Buch nicht vergünstigt wird, ist das eine Lösung. Sonst sind alle JTL- Shop mit Büchern abmahngefährdet (wg. Buchpreisbindung) und weisen die Steuern nicht korrekt aus (weil die Kulanzregel nicht für Vergünstigungen gilt).

Anders gefragt: Kann verhindert werden, dass ein mit 7 % MwSt. ausgewiesener Artikel vergünstigt angeboten wird? In jedem Buchladen wird stets darauf hingewiesen, dass die Rabatte nicht auf neue Bücher gegeben werden.


Hi,
Nein, das machen wir nicht - das höre ich auch zum ersten Mal. Du kannst im Shop selber entscheiden, ob die Nebenleistung den höchsten MwSt Satz des Warenkorbs bekommen soll oder der Steuersatz genommen werden soll, der im WK überwiegt. Letzteres ist geläufig.

Bitte einmal direkt vom Steuerberater dazu Auskunft einholen! Ich kann auch gerne den Kontakt zu unserer Steuerberatung in Kiel herstellen. Nur weil alle etwas machen, muss es nicht korrekt sein. ;)
Die Lösung wäre nur als Kulanzlösung akzeptabel, wenn ALLE Arten von Vergünstigungen, also nicht nur Kupons, sich einschränken lassen.

Hinweis: Wenn dann ein vorsteuerabzugsberechtigtes Unternehmen einkauft und auf den richtigen Steuerausweis besteht, muss man die Rechnung korrigieren. Das vorsteuerabzugsberechtigte Unternehmen darf nämlich einen falsch berechneten / zu hohen Vorsteuerbetrag nicht als Vorsteuer geltend machen.
 

Super-Fraggle

Gut bekanntes Mitglied
3. November 2012
349
12
AW: Mehrwertsteuer der Nebenleistung richtet sich nach der Hauptleistung - Kann das J

Das Problem interessiert nur sehr wenige Händler, weil es nur diejenigen betrifft, die gemischte (7 und 19 %) Warenkörbe haben.

Mir ist kein Shopsystem bekannt, bei dem dieses Thema ohne individuelle Anpassungen korrekt umgesetzt wird.

Wenn JTL das Problem lösen könnte, wäre das ein echtes Alleinstellungsmerkmal!
 

wawi-dl

Sehr aktives Mitglied
29. April 2008
6.218
668
AW: Mehrwertsteuer der Nebenleistung richtet sich nach der Hauptleistung - Kann das J

Dir geht es hierbei ja um die Rechnungen selbst ... betrifft also das Thema Druckvorlagen.

Zu 90% haben die User das Problem erst garnicht, da es nur 19% in derem Sortiment gibt.

OK, zu deinem Anliegen, du sprichst von Nebenleistungen, also zB Versandkosten usw.?

Man KANN mit dem List&Label in JTL Sonderabfragen starten, man kann sich Gesamtkosten für einen jeweiligen Steuersatz errechnen, somit zuweisen ob nun die NL mit 19% oder 7% besteuert werden. Das Thema hatte ich schon mal angedacht, da es aber ein sehr komplexes / aufwendiges Thema ist, dies zu realisieren, habe ich mir diese Zeit für anderes aufgespart.


EDIT:
Sprecht ihr nun von JTL oder JTL- Shop??? Forum?
 

Super-Fraggle

Gut bekanntes Mitglied
3. November 2012
349
12
AW: Mehrwertsteuer der Nebenleistung richtet sich nach der Hauptleistung - Kann das J

Dir geht es hierbei ja um die Rechnungen selbst ... betrifft also das Thema Druckvorlagen.

Es betrifft ja auch die Bestätigungs-E-Mails, die dem Kunden gesendet werden. Es betrifft also m. W. Shop & WaWi!

Zu 90% haben die User das Problem erst garnicht, da es nur 19% in derem Sortiment gibt.

Das hatte ich bereits selbst erwähnt, aber danke für die Bestätigung!

OK, zu deinem Anliegen, du sprichst von Nebenleistungen, also zB Versandkosten usw.?

Bitte erst genau lesen und dann schreiben. Die Nebenleistungen habe ich oben genau definiert.

[...] somit zuweisen ob nun die NL mit 19% oder 7% besteuert werden.

Das reicht eben nicht aus. Bitte oben lesen. Es ist steuerlich falsch.
Ich versuche es noch mal einfach: Du hast einen gemischten Warenkorb, in dem die 19 % überwiegen. Also willst du auf alle Nebenleistungen - Verandkosten und Rabatte - 19 % berechnen. Dann berechnest du aber auch 19 % auf Rabatte, die auf 7 % - Artikel gegeben werden. Dieser Teil senkt deine Steuerschuld beim FA! Und das finden die gar nicht lustig.
 

Thomas Lisson

Administrator
Mitarbeiter
24. März 2006
15.574
299
Köln
AW: Mehrwertsteuer der Nebenleistung richtet sich nach der Hauptleistung - Kann das J

hi,

Die Preisreduktion durch pauschale Rabatte bei Büchern wäre abmahnfähig, weil dies gegen das Buchpreisbindungsgesetzt verstoßen würde.
Das ist klar - jeder Shopbetreiber muss dafür Sorge tragen, dass diese Produkte nicht rabattiert werden. Rabatte auf Kundengruppenebene dürfen dann nicht angewendet werden, wenn diese Kundengruppe diese Bücher sehen darf.

Die dortige Aussage zur Regelung ist lediglich eine Kulanzregelung, bei der bares Geld an die FA verschenkt wird, wenn die Aufschläge in den Nebenleistungen (z. B. Versandkosten > Rabatte) überwiegen - daher finden diese das auch so schön.
Nicht nur - wenn 7% USt im Warenkorb überwiegt, schenkt man dem FA kein Geld, sondern umgekehrt.

Du hast einen gemischten Warenkorb, in dem die 19 % überwiegen. Also willst du auf alle Nebenleistungen - Verandkosten und Rabatte - 19 % berechnen. Dann berechnest du aber auch 19 % auf Rabatte, die auf 7 % - Artikel gegeben werden.
Du kannst hier aber für die Rabatte nicht einen neuen Steuersatz errechnen und angeben wie etwa 12%. Wie soll das buchhaltungstechnisch verbucht werden? Jede FiBu fliegt hierbei aus der Spur.

Grundsätzlich hast du Recht - dem FA entgeht Geld bei gemischten Warenkörben und prozentualen Rabatten, die mit dem höheren USt Satz berechnet werden. Abbildbar ist es mit JTL-Shop3 bzw. Wawi nicht. Mir ist auch kein Shop oder Wawi bekannt, die das kann. Bei uns gibt es nur die Lösung, dass du entweder nur Pauschalrabatte ( Kupons mit festem Wert) vergibst oder Rabatte bei einer der beiden Steuersatzgruppen unterbindest. Andere Lösungen hierzu sind nicht geplant.

Übrigens bei Guthaben hast du das Problem nicht, da Guthaben mit einem Zahlungsmittel gleichzusetzen sind - die werdem vom Gesamt Brutto abgezogen - unabhängig von der USt. Zusammensetzung.
 

Super-Fraggle

Gut bekanntes Mitglied
3. November 2012
349
12
AW: Mehrwertsteuer der Nebenleistung richtet sich nach der Hauptleistung - Kann das J

Das ist klar - jeder Shopbetreiber muss dafür Sorge tragen, dass diese Produkte nicht rabattiert werden. Rabatte auf Kundengruppenebene dürfen dann nicht angewendet werden, wenn diese Kundengruppe diese Bücher sehen darf.

Wenn ich Bücher verkaufen will, heißt das im Umkehrschluss:
+ es darf kein Neukundenrabatt gegeben werden - das betrifft alle Neukunden
+ unsere "Masseure / Therapeuten" dürfen keine Bücher mehr kaufen - betrifft alle Therapeuten

Das sollte irgendwo direkt im JTL-Wiki stehen.

Nicht nur - wenn 7% USt im Warenkorb überwiegt, schenkt man dem FA kein Geld, sondern umgekehrt.

Das ist richtig, ändert den Sachverhalt aber nicht, denn es geht im Kern nicht darum, wer wem Geld schenkt, sondern dass intern steuerlich korrekt berechnet, an die kommuniziert bzw. ausgewiesen und schließlich auch an das FA abgeführt wird.

Du kannst hier aber für die Rabatte nicht einen neuen Steuersatz errechnen und angeben wie etwa 12%. Wie soll das buchhaltungstechnisch verbucht werden? Jede FiBu fliegt hierbei aus der Spur.

Es ist nicht die Absicht, die 12 % auszuweisen. Es wird immer ausgewiesen:
davon MwSt. zu 7 % ... Euro
davon MwSt. zu 19 % ... Euro

Mit dem Hinweis auf den Durschnitt wollte ich deutlich machen, dass nach dem relativen Verhältniss berechnet werden muss und nicht nach 7 % oder 19 %, je nach größerem Anteil. Das ist nach stringenter Auslegung schlicht falsch.

Mir ist auch kein Shop oder Wawi bekannt, die das kann.
Mir auch nicht. Deshalb bin ich sehr verzweifelt!

Übrigens bei Guthaben hast du das Problem nicht, da Guthaben mit einem Zahlungsmittel gleichzusetzen sind - die werdem vom Gesamt Brutto abgezogen - unabhängig von der USt. Zusammensetzung.
Das ist schön, dann betrifft es weniger Fälle. Insgesamt bestünde das Problem aber dennoch.

Bei uns gibt es nur die Lösung, dass du entweder nur Pauschalrabatte (Kupons mit festem Wert) vergibst oder Rabatte bei einer der beiden Steuersatzgruppen unterbindest.
Wenn ich sämtliche Rabatte / Vergünstigungen bei der Steuersatzgruppe 7 % unterbinden kann, dann wäre das doch mein Punkte von ganz oben, oder? Dann müsste ich bei allen Aktionen darauf hinweisen, dass der "Rabatt von 5 % auf alles" nur für Produkte mit 19 % MwSt. gilt.
 

Thomas Lisson

Administrator
Mitarbeiter
24. März 2006
15.574
299
Köln
AW: Mehrwertsteuer der Nebenleistung richtet sich nach der Hauptleistung - Kann das J

Wenn ich sämtliche Rabatte / Vergünstigungen bei der Steuersatzgruppe 7 % unterbinden kann, dann wäre das doch mein Punkte von ganz oben, oder?
ja, aber dafür gibt es keine Einstellung im Shop. D.h. der Shopbetreiber muss Sorge dafür tragen, dass es keine Kundengruppenrabatte auf Kategorien gibt, die 7% Artikel beinhalten - analog dazu müssen alle Kupons nur auf Kategorien beschränkt werden, die Artikel mit ausschliesslich 19% beinhalten. Neukundenkupons sind dann nicht möglich - es sei denn Pauschalkupons mit X€ Rabatt. Hierbei kannst du argumentieren, dass du die 19% USt Positionen rabattierst.
 

Super-Fraggle

Gut bekanntes Mitglied
3. November 2012
349
12
AW: Mehrwertsteuer der Nebenleistung richtet sich nach der Hauptleistung - Kann das J

Betrifft deine Aussage:
Übrigens bei Guthaben hast du das Problem nicht, da Guthaben mit einem Zahlungsmittel gleichzusetzen sind - die werdem vom Gesamt Brutto abgezogen - unabhängig von der USt. Zusammensetzung.

Mit meiner Aussage
Das ist schön, dann betrifft es weniger Fälle. Insgesamt bestünde das Problem aber dennoch.
war ich zu schnell - bitte entschuldige mir dies.

Die Guthaben sind genau das Problem: ein gemischter Warenkorb wird beispielsweise um 5 Euro gesenkt, weil ich einen Geburtstagsgutschein versende oder der Kunde Bonusguthaben gesammelt hat. Nun senken diese 5 Euro den zu überweisenden Betrag und damit auch die Bemessungsgrundlage für die Berechnung der Mehrwertsteuer.

Die Kernfrage ist doch, wie der Betrag von 5 Euro sich auf die unterschiedlichen Steuersätze verteilt. Und nach dem Gesetzgeber heißt es:

[SUP]1[/SUP]Die Regelung des § 32 UStDV für Rechnungen über Umsätze, die verschiedenen Steuersätzen unterliegen, gilt entsprechend, wenn in einer Rechnung neben steuerpflichtigen Umsätzen auch nicht steuerbare oder steuerfreie Umsätze aufgeführt werden. [SUP]2[/SUP]Soweit Kosten für Nebenleistungen, z.B. für Beförderung, Verpackung, Versicherung, besonders berechnet werden, sind sie den unterschiedlich besteuerten Hauptleistungen entsprechend zuzuordnen. [SUP]3[/SUP]Die Aufteilung ist nach geeigneten Merkmalen, z.B. nach dem Verhältnis der Werte oder Gewichte, vorzunehmen.

(Aus dem Abschnitt 14.5 Abs. 21 des Umsatzsteueranwendungserlasses - ehemals Umsatzsteuerrichtlinie.)

Daher ist das nach wie vor ein Problem.

Aktuell sehe ich nur 3 Lösungen:
A) Nur noch Produkte mit demselben Steuersatz anbieten. Hier würde ich mich von allen Büchern und Massageölen mit 7 % verabschieden.
B) Keine Nebenkosten, also keine Versandkosten und keine Rabatte
C) JTL lässt sich steuerrechtlich beraten und programmiert es danach dementsprechend. Dann wäre man der einzige Anbieter, der das korrekt macht und könnte sich das auf die Fahne schreiben.

Gibt es noch die Möglichkeit, dass wir in der Bestellbestätigung die MwSt. nicht ausweisen und dann im späteren Verlauf korrekt berechnen, so dass diese für die Rechnungen richtig ausgewiesen werden kann?
 

Super-Fraggle

Gut bekanntes Mitglied
3. November 2012
349
12
AW: Mehrwertsteuer der Nebenleistung richtet sich nach der Hauptleistung - Kann das J

Noch ein Kommentar von Vogel/Schwarz zum UStG wegen der Rabatte:

Die Ausgabe von Rabattmarken führt noch nicht zu einer Minderung des Entgelts. Eine solche tritt erst ein, wenn die vom Kunden vorgelegten Rabattmarken durch den Unternehmer eingelöst werden (ebenso Stadie, Rau/Dürrwächter).

Dabei muss beachtet werden, dass die Berichtigung nach § 17 Abs. 1 S. 1 UStG an sich eine Aufteilung des Gegenwerts der eingelösten Rabattmarken nach den verschiedenen in Betracht kommenden Steuersätzen erfordert.

Das betrifft z. B. auch die Gutscheine von Amazon, die man z. B. bei der Post kaufen kann. Dort ist auch vorher nicht festgelegt, mit welchem Steuersatz der Gutschein belegt ist - man kann frei damit einkaufen: Bücher (7 %) und DVDs (19 %) im selben Warenkorb. Auch hier muss der Gutscheinbetrag nach den verschiedenen Steuersätzen aufgeteilt werden! Wie das Amazon löst, weiß ich allerdings auch nicht, denn so oft kaufe ich da nicht ein. ;)
 

Thomas Lisson

Administrator
Mitarbeiter
24. März 2006
15.574
299
Köln
AW: Mehrwertsteuer der Nebenleistung richtet sich nach der Hauptleistung - Kann das J

hi,

Nun senken diese 5 Euro den zu überweisenden Betrag und damit auch die Bemessungsgrundlage für die Berechnung der Mehrwertsteuer.
Nein, die Bemessungsgrundlage wird nicht gesenkt. Das Guthaben ist wie eine sofortige Anzahlung zu verstehen. Der Nachteil hierbei ist, dass du zusätzlich zu den geschenkten 5€ auch die USt. zusätzlich abführen musst.

Das Guthaben ist u.a. für den Fall gedacht, dass ein Kunde etwas zurückschickt und sich das Geld nicht zurücküberweisen lässt, sondern ein Guthaben im Shop wünscht - für künftige Käufe. Hierbei ist es vollkommen irrlevant, ob der WK gemischt ist oder nicht, da es als Zahlungsmittel angesehen wird.


Eine Änderung an der Besteuerung von prozentualen Rabatten im Shop und Wawi ist nicht geplant.
 

MichaelH

Sehr aktives Mitglied
17. November 2008
14.208
1.795
AW: Mehrwertsteuer der Nebenleistung richtet sich nach der Hauptleistung - Kann das J

Eine Rechnung wird mit 25 Euro verbucht, 5 Euro sind aber das Guthaben und du bekommst nur 20 Euro vom Kunden, musst aber trotzdem normal die UST (wie auch immer die sich zusammensetzt) an die Finanz abführen.
 

Super-Fraggle

Gut bekanntes Mitglied
3. November 2012
349
12
AW: Mehrwertsteuer der Nebenleistung richtet sich nach der Hauptleistung - Kann das J

Eine Rechnung wird mit 25 Euro verbucht, 5 Euro sind aber das Guthaben und du bekommst nur 20 Euro vom Kunden, musst aber trotzdem normal die UST (wie auch immer die sich zusammensetzt) an die Finanz abführen.

Sorry, aber dieser Beitrag ist wertlos. Es geht eben genau darum wie sich die UST zusammensetzt.

Die obigen Kommentare der "Erfahrenen Benutzern" bestätigen, dass sich keiner ernsthaft mit der Thematik auseinandersetzt. Und weil das so ist, hat das auch kein Shopsystem bisher berücksichtigt.

Ich sehe nach wie vor leider noch die oben genannten 3 (4) Alternativen.
 

MichaelH

Sehr aktives Mitglied
17. November 2008
14.208
1.795
AW: Mehrwertsteuer der Nebenleistung richtet sich nach der Hauptleistung - Kann das J

Ich bezog mich auf dieses:
Nein, die Bemessungsgrundlage wird nicht gesenkt. Das Guthaben ist wie eine sofortige Anzahlung zu verstehen. Der Nachteil hierbei ist, dass du zusätzlich zu den geschenkten 5€ auch die USt. zusätzlich abführen musst.

und dieses:
Wir drehen uns im Kreis. Welchen durchschnittlichen MwSt.-Satz haben denn die 5 Euro, die ich abführen muss?

D.h. die 5 Euro sind statt einer Zahlung zu verstehen und verändern die UST nicht.
 

Super-Fraggle

Gut bekanntes Mitglied
3. November 2012
349
12
AW: Mehrwertsteuer der Nebenleistung richtet sich nach der Hauptleistung - Kann das J

(der Bezug war klar)

Das ändert nichts daran, dass man auf der Rechnung, die MwSt. korrekt ausweisen muss. Das hat nichts mit der Zahlung zu tun!
 

Thomas Lisson

Administrator
Mitarbeiter
24. März 2006
15.574
299
Köln
AW: Mehrwertsteuer der Nebenleistung richtet sich nach der Hauptleistung - Kann das J

Michael hat Recht.

Wenn der Kunde mit u.a. mit Guthaben bezahlt, ist das als Teil der Zahlung zu verstehen. Die Rechnung unterscheidet sich nicht von einer, die ohne Guthaben bezahlt wurde.
 

MichaelH

Sehr aktives Mitglied
17. November 2008
14.208
1.795
AW: Mehrwertsteuer der Nebenleistung richtet sich nach der Hauptleistung - Kann das J

.. und somit neben den 5 Euro die vom Kunden nicht bezahlt werden auch die UST (egal wie verteilt) von den 25 Euro berechnet wird und nicht von 20 und somit diese zusätzlichen Kosten mehr ergeben als 5 Euro Rabatt - so hatte Thomas das sinngemäß bereits geschrieben.
 

Super-Fraggle

Gut bekanntes Mitglied
3. November 2012
349
12
AW: Mehrwertsteuer der Nebenleistung richtet sich nach der Hauptleistung - Kann das J

Ihr habt natürlich Recht für die 2. Rechnung. Das Problem besteht aber durch die erste Rechnung und das Guthaben weiter!

Mein Eindruck bestätigt sich immer mehr: Shopbetreiber und Programmierer haben eine große Denkblockade, weil es schon seit Jahren falsch gemacht wird. Man sollte froh sein, dass endlich mal jemand hart gegen den Ball tritt! --- Cheers & Smile.

Kurzform: Die Gutschrift entsteht durch den Abzug von der ersten Rechnung. Wenn diese einen gemischten Steuersatz hat (und darum geht es ja hier die ganze Zeit), dann muss das auch steuerlich korrekt behandelt werden. Man muss also wissen, welcher Teil der 5 Euro mit 7 % und welcher mit 19 % besteuert wird. Und dann sind wir wieder beim selben Thema. Weder der Shop noch die WaWi können das ausrechnen und damit kann man dem Kunden auch keine gemischten Warenkörbe anbieten!

Langform:


  • Der Kunde bestellet irgendwelche Ware
  • Zahlt die gesamte Bestellung
  • Sendet ein Teil bspw. zurück
  • Lässt sich die Differenz nicht auszahlen sondern erhält ein Guthaben
  • Das Guthaben wird mit späteren Bestellungen verrechnet

Dann ist insoweit richtig, dass die Einlösung des Guthabens die USt auf die 2. Bestellung nicht berührt.
Dieses Guthaben muss ja aber irgendwie entstehen. Bei einer Rücksendung verzichtet der Kunde auf eine Erstattung des bereits gezahlten Betrags. Das heißt er erhält vom Shobetreiber einen Beleg o. ä., nennen wir es mal Gutschein. Mit diesem Wertgutschein kann er jegliche Ware im Shop kaufen bzw. den Wert anrechnen. Es handelt sich also nicht um ein Guthaben für eine konkrete Leistung. In diesem Fall stellt das Guthaben keine Anzahlung sondern ein Tausch von Geld in ein anderes Zahlungsmittel dar. Damit keine Leistung. Bei der Anrechnung dieses Guthabens auf die Bestellung ändert sich die Bemessungsgrundlage nicht. Soweit ist das richtig. Die nachfolgende Bestellung ist normal zu besteuern. Hier entscheidet sich quasi erst der Nettobetrag des Guthabens, da erst jetzt der Steuersatz feststeht. (Ich verstehe den Sachverhalt also genau so, wie den Kauf eines Gutscheins, nur das sich hierzu erst nach einer ersten Bestellung entschieden wird.)

Unverändert bleibt dann jedoch das Problem mit der ersten Bestellung, für die der Rabatt gewährt wird. Hier sendet der Kunde etwas zurück (wobei bei einer Rücksendung natürlich der konkrete Steuersatz der Rücksendung feststeht) und Sie gewähren Entgelt in Form eines Gutscheins zurück. Dann ändert sich die Bemessungsgrundlage und es geht wie oben beschrieben weiter. Folglich bleibt nach meinem Verständnis das gleiche Problem bei der ersten Bestellung bestehen, wenn die Entstehung des Guthabens nicht einem konkreten Steuersatz zugeordnet werden kann.

Dieses Problem sollte nicht bei einer Warenrücksendung entstehen (es sei denn, JTL-WaWi rechnen nur mit Gesamtsummen), denn hier kann ich die Werte der zurück gesendeten Waren direkt den Steuersätzen zuordnen. Es besteht aber auch z. B., wenn ich rückwirkend 5 % Rabatt auf die gesamte Bestellung gebe - auch hier muss die Gutschrift / die Rückzahlung entsprechend der MwSt.-Sätze ihre Anerkennung finden.

Auch ein Plugin im Shop (wie von einem JTL-ITler vorgeschlagen, der in der Partnerliste recht weit oben steht) würde nicht helfen, denn ich könnte die Gutschrift nicht korrekt an DATEV übergeben, weil diese ja in der WaWi gebucht wird. Es wäre nur ein Schritt von zweien, die JTL hier noch gehen müsste um es für alle Fälle richtig zu machen. Vom Berechnungsaufwand dürfte es nur eine Zeile mehr sein, diese für alle möglichen Steuersätze und noch viel mehr verschiedene Steuersätze in einem Warenkorb vorzunehmen. Aber bleiben wir gerne bei 7 und 19 %, um es an dieser Stelle einfach zu halten.

______________

Nachdem dies noch einmal erklärt ist, muss ich meine obige Feststellung noch ausweiten:

Wenn ich Bücher verkaufen will, heißt das im Umkehrschluss:
+ es darf kein Neukundenrabatt gegeben werden - das betrifft alle Neukunden
+ unsere "Masseure / Therapeuten" dürfen keine Bücher mehr kaufen - betrifft alle Therapeuten

Nun kommt hinzu:

+ es darf keine Gutschriften geben, die nicht bestimmten einheitlich besteuerten Produkten zugeordnet sind

Das bedeutet im Umkehrschluss und alles in allem:

In JTL können keine gemischten Warenkörbe angeboten werden oder man verzichtet aus sämtliche Nebenkosten oder man verzichtet auf sämtliche Gutschriften / Rabatte.

Liebend gerne stehe am Ende dieser Diskussion da wie ein Depp und dafür weiß ich, wie es doch geht. Doch wer kann mich vom Gegenteil überzeugen?

Ich werde nicht müde dafür zu werben, das Problem einmal vollständig zu durchleuchten, mit einem Steuerberater zu besprechen und dann dieses Thema in JTL zu korrigieren. Ich bin Feuer und Flamme für JTL, weil es wirklich das beste Paket aus Shop und WaWi ist, dass es gibt (und bei diesem Urteil lasse ich den Preis sogar bewusst außen vor, denn der ist sowieso ein schlagendes Argument).
 
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Neu Selbst gestaltete Versandlabels (z.B. mit Internetmarke über ShippingLabels) automatisch drucken? Wie macht Ihr das mit der Ausgabe? Arbeitsabläufe in JTL-Wawi 0
Neu Lieferadressen aus der Wawi-DB löschen User helfen Usern - Fragen zu JTL-Wawi 5
Neu Konfigurator, Preise der Konfigurations-Komponenten im Warenkorb falsch JTL-Shop - Fehler und Bugs 2
Neues Feld "V-Person" nicht in der Variablen/Werten bei den Workflows zu finden JTL-Wawi 1.9 4
Neu Versandarten in der globalen Vorlage - woher eBay-Anbindung - Fehler und Bugs 0
In Diskussion Dokumente zum jeweiligen Artikel in der Bestellbestätigung automatisch anheften JTL-Workflows - Fehler und Bugs 3
Neu JTL berechnet Aufträge obwohl der Shopabgleich gesperrt ist Otto.de - Anbindung (SCX) 0
Runterladen alter Bestellung bei Aktivierung der Schnittstelle Otto.de - Anbindung (SCX) 0
Neu Kunde automatisiert über Eingang der Retoure benachrichtigen JTL-Wawi - Ideen, Lob und Kritik 2
Probleme beim Export mit der Ameise JTL-Wawi 1.7 1
Neu Megamenü Anzahl der Kategrien je Zeile von vier auf sechs erhöhen Templates für JTL-Shop 5
Neu Versanddaten nicht übermittelt. Fehlermeldung in der Spalte Status Versand/Zahlung eBay-Anbindung - Fehler und Bugs 3
Neu Kumulierte Menge der Artikelpositionen vor dem Speichern des Auftrags einsehen Eigene Übersichten in der JTL-Wawi 1
Neu "Variationsvorschau anzeigen" in der Galerie funktioniert nicht JTL-Shop - Fehler und Bugs 2
Neu Verkaufskanalverwaltung: languageIso / Der Wert darf nicht NULL sein. Shopware-Connector 2
Neu Woran erkennen, dass der Connector funktioniert? Technische Fragen zu den JTL-Connectoren 0

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