Super-Fraggle
Gut bekanntes Mitglied
Haftungsausschluss: Ich bin kein Steuerberater oder Rechtsanwalt und gebe im Folgenden keine verbindlichen Informationen.
Wenn JTL einen der folgenden Punkte kann, bin ich mit unserer Steuerberatung im reinen:
Wir möchten gerne zu JTL wechseln und sehen darin noch die einzige Hürde - ein möglicher Show-Stopper!
(EXKURS: Die Preisreduktion durch pauschale Rabatte bei Büchern wäre abmahnfähig, weil dies gegen das Buchpreisbindungsgesetzt verstoßen würde. Eigentlich müssen also beide oben genannten Punkte in JTL umsetzbar sein, weil sonst immense steuerrechtliche Probleme oder Abmahnungen ins Haus stehen!)
Definition: Nebenleistungen sind z. B. Versandgebühren, Rabatte wie Bonuspunkte, Kupons, Guthaben, Aufpreise für Zahlungsmittel.
HINTERGRUND
In dem Beitrag http://forum.jtl-software.de/arbeit...r-auf-versandkosten-bei-7-und-19-artikel.html geht es um "Mehrwertsteuer auf Versandkosten bei 7 und 19 % Artikel". Die dortige Aussage zur Regelung ist lediglich eine Kulanzregelung, bei der bares Geld an die FA verschenkt wird, wenn die Aufschläge in den Nebenleistungen (z. B. Versandkosten > Rabatte) überwiegen - daher finden diese das auch so schön. Sie gilt aber nur für die Nebenkosten, nicht für die Nebenleistungen, die einen Abzug (Rabatte etc.) bedeuten!
Die Kulanzregelung wurde ursprünglich entwickelt, um mit Produkten wie dem Überraschungsei umgehen zu können: 7 % für die Schokolade (Lebenmittel) und 19 % für den nicht essbaren Inhalt - z. B. Spiderman.
Die Mehrwertsteuer der Nebenleistungen richtet sich nach der Hauptleistung, so steht es im Steuergesetz. Aus Vereinfachungsgründen lässt das Finanzamt es zu, dass bei gemischten Warenkörben bei den Nebenkosten einheitlich mit 19 % MwSt. gerechnet werden darf. Klar, denn so werden ja auch 19 % auf den Anteil der Nebenkosten (in der Regel Versandgebühren) abgeführt, die eigentlich mit 7 % berechnet werden könnten.
Wenn Rabatte gegeben werden, ist die Kulanzregel aber ein Nachteil für das Finanzamt. Daher kann man bei Rabatten nicht einfach 19 % für alles berechnen, wenn es sich um einen gemischten Warenkorb handelt.
Wenn man ganz korrekt vorgehen und dadurch auch noch Geld sparen möchte, der muss zwischen drei Fällen unterscheiden:
Daraus ergibt sich die folgende Vorgehensweise zur korrekten Berechnung der Mehrwertsteuer:
Mein kleines Beispiel im Anhang zeigt, dass die Umsatzrendite bei typischen Versandkosten um 0,3 % sinkt, wenn die Hauptleistung einen knapp überwiegenden Anteil mit 19 % - Produkten hat. Bei 100 Euro sind das also fast 30 Cent. Je höher die Versandkosten (Auslandslieferungen, Sperrgüter etc.), desto negativer für den Händler. Den finanziellen Verlust kann man natürlich verschmerzen und auf die Kunden umlegen.
[Excel-Datei gerne auf Anfrage per PN]
ABER: Unser Steuerberater hat sich bei der Kulanzregelung für Nebenleistungen, die in Abzug gebracht werden, quer gestellt. Das heißt, dass wir hier IMMER mit dem Verhältnis der MwSt.-Anteile bei den Hauptleistungen rechnen müssen. Das haben wir im aktuellen Setting mit XTC so individuell programmieren lassen. Die Daten gehen dann stumpf in die aktuelle WaWi und von dort (über Excel) zu DATEV.
DAHER DIE FRAGEN: Kann JTL so eingestellt werden, dass die MwSt. genauso berechnet wird, wie es steuerlich korrekt ist (also ohne Kulanzregelung)? Oder kann man zumindest JTL zu einstellen, dass bei Produkten mit 7 % MwSt. kein Abzug möglich ist?
Haftungsausschluss: Ich bin kein Steuerberater oder Rechtsanwalt und habe hier keine verbindlichen Informationen gegeben.
Wenn JTL einen der folgenden Punkte kann, bin ich mit unserer Steuerberatung im reinen:
- Produkte mit 7 % MwSt. können optional von Vergünstigungen (Rabatten, Kupons etc.) ausgeschlossen werden. Das heißt, sowohl einzelne Produkte können nicht rabattiert werden als auch Rabatte auf den gesamten Einkauf (z. B. kundengruppenabhängig oder je Warenkorb etc.) führen nicht zu Preissenungen bei Produkten mit einem MwSt.-Satz von 7 %.
- Die Mehrwertsteuer der Nebenleistung richtet sich exakt nach der Hauptleistung. Sie wird also im relativen Verhältnis zwischen 7 und 19 % - Produkten aufgeteilt, so das ein durchschnittlicher Mehrwertsteuersatz von 7 % bis 19 % möglich ist. Also auch z. B. 12 %.
Wir möchten gerne zu JTL wechseln und sehen darin noch die einzige Hürde - ein möglicher Show-Stopper!
(EXKURS: Die Preisreduktion durch pauschale Rabatte bei Büchern wäre abmahnfähig, weil dies gegen das Buchpreisbindungsgesetzt verstoßen würde. Eigentlich müssen also beide oben genannten Punkte in JTL umsetzbar sein, weil sonst immense steuerrechtliche Probleme oder Abmahnungen ins Haus stehen!)
Definition: Nebenleistungen sind z. B. Versandgebühren, Rabatte wie Bonuspunkte, Kupons, Guthaben, Aufpreise für Zahlungsmittel.
HINTERGRUND
In dem Beitrag http://forum.jtl-software.de/arbeit...r-auf-versandkosten-bei-7-und-19-artikel.html geht es um "Mehrwertsteuer auf Versandkosten bei 7 und 19 % Artikel". Die dortige Aussage zur Regelung ist lediglich eine Kulanzregelung, bei der bares Geld an die FA verschenkt wird, wenn die Aufschläge in den Nebenleistungen (z. B. Versandkosten > Rabatte) überwiegen - daher finden diese das auch so schön. Sie gilt aber nur für die Nebenkosten, nicht für die Nebenleistungen, die einen Abzug (Rabatte etc.) bedeuten!
Die Kulanzregelung wurde ursprünglich entwickelt, um mit Produkten wie dem Überraschungsei umgehen zu können: 7 % für die Schokolade (Lebenmittel) und 19 % für den nicht essbaren Inhalt - z. B. Spiderman.
Die Mehrwertsteuer der Nebenleistungen richtet sich nach der Hauptleistung, so steht es im Steuergesetz. Aus Vereinfachungsgründen lässt das Finanzamt es zu, dass bei gemischten Warenkörben bei den Nebenkosten einheitlich mit 19 % MwSt. gerechnet werden darf. Klar, denn so werden ja auch 19 % auf den Anteil der Nebenkosten (in der Regel Versandgebühren) abgeführt, die eigentlich mit 7 % berechnet werden könnten.
Wenn Rabatte gegeben werden, ist die Kulanzregel aber ein Nachteil für das Finanzamt. Daher kann man bei Rabatten nicht einfach 19 % für alles berechnen, wenn es sich um einen gemischten Warenkorb handelt.
Wenn man ganz korrekt vorgehen und dadurch auch noch Geld sparen möchte, der muss zwischen drei Fällen unterscheiden:
- Fall 1: Nur 7 % MwSt.-Produkte im Warenkorb -> alle Leistungen 7 %
- Fall 2: Nur 19 MwSt.-Produkte im Warenkorb -> alle Leistungen 19 %
- Fall 3: Produkte mit 7 und 19 % MwSt. im Warenkorb -> die MwSt. der Nebenleistungen (Rabatte, Bonuspunkte, Kupons) richtet sich nach dem Verhältnis der Produkte im Warenkorb zur Rechnung.
Daraus ergibt sich die folgende Vorgehensweise zur korrekten Berechnung der Mehrwertsteuer:
- MwSt. der Produkte summieren und ins Verhältnis setzen
- Nebenleistungen addieren und davon die MwSt. nach dem zuvor errechneten Verhältnis abziehen
- MwSt.-Beträge addieren
Mein kleines Beispiel im Anhang zeigt, dass die Umsatzrendite bei typischen Versandkosten um 0,3 % sinkt, wenn die Hauptleistung einen knapp überwiegenden Anteil mit 19 % - Produkten hat. Bei 100 Euro sind das also fast 30 Cent. Je höher die Versandkosten (Auslandslieferungen, Sperrgüter etc.), desto negativer für den Händler. Den finanziellen Verlust kann man natürlich verschmerzen und auf die Kunden umlegen.
[Excel-Datei gerne auf Anfrage per PN]
ABER: Unser Steuerberater hat sich bei der Kulanzregelung für Nebenleistungen, die in Abzug gebracht werden, quer gestellt. Das heißt, dass wir hier IMMER mit dem Verhältnis der MwSt.-Anteile bei den Hauptleistungen rechnen müssen. Das haben wir im aktuellen Setting mit XTC so individuell programmieren lassen. Die Daten gehen dann stumpf in die aktuelle WaWi und von dort (über Excel) zu DATEV.
DAHER DIE FRAGEN: Kann JTL so eingestellt werden, dass die MwSt. genauso berechnet wird, wie es steuerlich korrekt ist (also ohne Kulanzregelung)? Oder kann man zumindest JTL zu einstellen, dass bei Produkten mit 7 % MwSt. kein Abzug möglich ist?
Haftungsausschluss: Ich bin kein Steuerberater oder Rechtsanwalt und habe hier keine verbindlichen Informationen gegeben.