Mehrwertsteuer der Nebenleistung richtet sich nach der Hauptleistung - Kann das JTL?

MichaelH

Sehr aktives Mitglied
17. November 2008
14.208
1.795
AW: Mehrwertsteuer der Nebenleistung richtet sich nach der Hauptleistung - Kann das J

Es besteht aber auch z. B., wenn ich rückwirkend 5 % Rabatt auf die gesamte Bestellung gebe - auch hier muss die Gutschrift / die Rückzahlung entsprechend der MwSt.-Sätze ihre Anerkennung finden.

Das kannst du doch mit "Positionsrabatt" lösen in dem du den Rabatt bei jeder Position einträgst (statt die Rechnungsssumme zu rabattieren), dann stimmt auch die UST.
Auch eine Rücksendung wäre damit eindeutig und klar mit UST-Korrektur.


für die der Rabatt gewährt wird. Hier sendet der Kunde etwas zurück (wobei bei einer Rücksendung natürlich der konkrete Steuersatz der Rücksendung feststeht) und Sie gewähren Entgelt in Form eines Gutscheins zurück.

"Gutschrift" wäre korrekt, warum Gutschein ?! Die Gutschrift kann der Kunde sich auszahlen lassen oder statt einer Zahlung verwenden.
 

MichaelH

Sehr aktives Mitglied
17. November 2008
14.208
1.795
AW: Mehrwertsteuer der Nebenleistung richtet sich nach der Hauptleistung - Kann das J

-> Der Positionsrabatt ist die Lösung aller Probleme, das sehe ich so. Du hast damit die Position direkt reduziert und der ganze Rest ist somit erledigt. Kann man auch als "Sonderpreis" verstehen, da gibt es ja auch keine Komplikationen.

Anmerkung:
Ich bin nur Anwender, kein JTL-Partner oder so.
Es fehlt (soweit ich weiß), aber die Summenbildung (z.B. Rabatt 10 % in Summe auf die 19 % Artikel und in Summe auf die 7 % Artikel, separat ausweisen), stattdessen wird die Position direkt reduziert, die reduzierten Werte summiert und Basta, nicht mehr und nicht weniger. Stimmt so, aber Information geht verloren.

ICH hätte gerne eine Auflistung für den Kunden wieviel "als Betrag" er bei dem Auftrag tatsächlich bekommen hat.
Und das beginnend im Shop im Warenkorb und übergeleitet in die WAWI.
Kann JTL nach meinem Wissen aber nicht. Der Wunsch und die Vorstellung diesbezüglich ist für JTL nichts Neues, denn als Händler will man ja, dass der Kunde sieht wieviel Rabatt in Euro er bekommen hat.
 

Petuchov

Sehr aktives Mitglied
1. Oktober 2009
1.695
23
Augsburg
AW: Mehrwertsteuer der Nebenleistung richtet sich nach der Hauptleistung - Kann das J

Zwischenbemerkung als JTL-Partner: Da kann und darf ein JTL-Partner nichts zu sagen, da würde auch kaum einer sagen, dass er vom Steuerrecht eine Ahnung hat.
Das ist ganz klar eine Sache eines Steuerberaters oder Fachanwaltes für Steuerrecht.

Die Diskussion ist bereits soweit fortgeschritten, dass ICH nicht mehr blicke um was es mittlerweile noch geht und was geklärt ist.

Natürlich hat JTL dafür zu sorgen, dass der Shop dem deutschen Steuerrecht entspricht. Fraglich ist, ob das überhaupt möglich ist.
Besonders, was die MwSt betrifft

(Ich gehe davon aus, dass JTL einen Steuerberater bei der Shopentwicklung zurate gezogen hat, jedoch: würde man 2 Steuerberater beauftragen müsste man 2 völlig unterschiedliche Shops entwickeln!)

Shopbetreibern, die Mitglieder beim Händlerbund, Janolaw sind, oder deren Shops TÜV geprüft sind etc würde ich raten nachzufragen.
Ich zitiere z. B. : Der Händlerbund gewährleistet Ihnen im Rahmen Ihrer [FONT=Arial, Helvetica, sans-serif]Mitgliedschaft[/FONT] einen unbegrenzten Anspruch* auf professionelle Rechtsberatung. ...... unbegrenztes Beratungskontingent (beim richtigen Paket) >Zitat Ende<

Ich gehe mal davon aus, dass das Steuerrecht hier inbegriffen ist, habe jedenfalls keine Clausel gesehen, die das explizit ausklammert.
Wie ich den HB kenne, könnte es aber am Ende drauf hinauslaufen, dass Du den Shop erst mal dicht machen müsstest, weil von dort auch nicht immer so ganz reine Einschätzungen kommen.
Aber vielleicht kriegt man dadurch etwas mehr Klarheit zu Sache
 

Super-Fraggle

Gut bekanntes Mitglied
3. November 2012
349
12
AW: Mehrwertsteuer der Nebenleistung richtet sich nach der Hauptleistung - Kann das J

Danke für deinen Beitrag!

Wegen
Die Diskussion ist bereits soweit fortgeschritten, dass ICH nicht mehr blicke um was es mittlerweile noch geht und was geklärt ist.
möchte ich eine Zusammenfassung schreiben. Aber ich warte noch auf eine Bestätigung von JTL zur Aussage von Michael.

Dass beim HB das Steuerrecht inbegriffen ist, ist mir neu. Da auch wir ein "unbegrenztes Beratungskontingent" dort haben, frage ich gerne nach und berichte dann über die Antwort.

Ich gehe nicht davon aus, dass JTL das Thema mit einem Steuerberater gründlich geprüft hat. Vielmehr vermute ich, dass man sich an gängigen Shopsystemen orientiert hat.
 

Petuchov

Sehr aktives Mitglied
1. Oktober 2009
1.695
23
Augsburg
AW: Mehrwertsteuer der Nebenleistung richtet sich nach der Hauptleistung - Kann das J

Dass beim HB das Steuerrecht inbegriffen ist, ist mir neu.

Zumindest im Premium und Unlimited Paket steht: : "Beratung zu allen Rechtsfragen rund um den Onlinehandel"
Aller juristischer Laie bin ich der Meinung dass die Berechnung der MwSt. bei einem Onlinegeschäft zum Steuerrecht gehört .
Aber ich habe auch schon Pferde vor der Apotheke k..... gesehen.
Ich bin zur Zeit in einem Klärungsprozeß zu MwSt., wozu es Urteile vom EGH und vom BFH und mehreren OFG #s gibt.
Trotzdem bezeifelt mein StB die Möglichkeit der Geltendmachung . Eine befreundete Fachanwältin für Steuerrecht wollte sich trotz intensiver Recherche nicht festlegen.
Ich bin deshalb soweit, dass ich ein Finanzgericht einschalte. (Die Steuern müssen natürlich trotzdem erst mal bezahlt werden)
Die Deutschen sin schon ein lustiges Volk.
Beweis:
Was ist der Unterschied zwischen einer Languste und einer Garnele ?
Antwort: 12
Auf die Languste sind 19 % und auf die Garnele 7 % Märchensteuer zu entrichten


 
Zuletzt bearbeitet:

Super-Fraggle

Gut bekanntes Mitglied
3. November 2012
349
12
AW: Mehrwertsteuer der Nebenleistung richtet sich nach der Hauptleistung - Kann das J

Ich bin zur Zeit in einem Klärungsprozeß zu MwSt.
Kannst du dann im späteren Verlauf daraus etwas für das hier besprochene Thema gewinnen?

Das Steuerrecht zum gemischten Warenkorb und der Berechnung der Nebenkosten ist nach meinem Verständnis eindeutig. Es ist nicht zielführend, über das im Allgemeinen als recht komplex erachtete Dt. Steuerrechts in seiner Gesamtheit zu diskutieren.
 
Zuletzt bearbeitet:

Petuchov

Sehr aktives Mitglied
1. Oktober 2009
1.695
23
Augsburg
AW: Mehrwertsteuer der Nebenleistung richtet sich nach der Hauptleistung - Kann das J

Leider Nein,. Handelt sich um Besteuerung von Lehrtätigkeit.

Es ist nicht zielführend, über das im Allgemeinen als recht komplex erachtete Dt. Steuerrechts in seiner Gesamtheit zu diskutieren.

Mach ich mal aber trotzdem.
Ich wollte mit der Erwähnung lediglich zum Ausdruck bringen, dass (nicht nur) der Onlinehändler permament mit solchen Dingen belastet wird, weil der Gesetzgeber keine Sicherheit schafft, sondern der Verunsicherung Vorschub leistet. Für (uns) Unternehmer sind manche Dinge nicht mehr nachzuvollziehen. Wir sind bereit und Willens, uns an die geltenden Gesetze zu halten und erhalten dann trotzdem eine Abmahnung oder einen entsprechenden Bescheid einer Behörde.
Wir haben wohl das umfangreichste Steuerrecht der Welt, dass ein Heer von Steuerberatern und Anwälten beschäftigt. Selbst Spezialisten blicken nicht mehr durch.
Ich kenne mehr als einen Fall, in dem "kleine" Onlinehändler in den Ruin getrieben wurden - nur aufgrund der "Interpretation" des Steuerrechts.
Les carottes sont cuites.
 

Super-Fraggle

Gut bekanntes Mitglied
3. November 2012
349
12
AW: Mehrwertsteuer der Nebenleistung richtet sich nach der Hauptleistung - Kann das J

(Entschuldige bitte, das hat hier nichts zu suchen - siehe Forenregeln. Es geht hier um ein sachliches Thema, das durch solche Ausschweife untergraben wird.)

Der Händlerbund hat klar uns unmissverständlich meine Vermutung bestärkt:
nein, in Steuerfragen sind wir leider nicht auskunftsfähig. Wir empfehlen, einen Steuerberater hinzuzuziehen.

Zurück zum Thema: Ich warte noch immer auf eine Antwort von JTL.
 

udomueller

Aktives Mitglied
12. Februar 2010
18
0
Ganderkesee
AW: Mehrwertsteuer der Nebenleistung richtet sich nach der Hauptleistung - Kann das J

Du bist nicht allein mit diesem Problem!

Eigentlich müsste der Shop erstmal die notwendige Unterstützung über eine weitere Berechnungsweise anbieten: der Umsatzsteueranteil wird abhängig vom finanziellen Anteil im Warenkorb ausgerechnet und auf die einzeln ausgewiesenen Ust-Beträge draufgerechnet.


Der Import in die Wawi übernimmt die im Shop erstellten Rechnungspositionen.


Mir würde das reichen, allerdings wäre es natürlich auch schön, wenn die Wawi diese Berechnung ebenfalls für z.B. telefonische (und damit in der Wawi angelegte) Bestellungen berechnet könnte.


Mein Kunde benötigt diese Umsatzsteuersplittung ebenfalls für die korrekte Besteuerung der Versandkosten in gemischten Warenkörben.


Wird im Fall meines Kunden bei gemischten Warenkörben nur mit 19% versteuert, so hat er Mehrkosten von mehreren zig bis hundert Euro im Jahr, die als Geschenk ans FA gehen.


baut das doch bitte ein. Die notwendigen Berechnungen kann ich auch dafür liefern.
 

Shopworker.de

Offizieller Servicepartner
SPBanner
4. Januar 2011
4.117
546
Arnsberg, Sauerland
AW: Mehrwertsteuer der Nebenleistung richtet sich nach der Hauptleistung - Kann das J

@Thomas Lisson
Hallo,
du schriebst hier im Thread:
Nein, das machen wir nicht - das höre ich auch zum ersten Mal. Du kannst im Shop selber entscheiden, ob die Nebenleistung den höchsten MwSt Satz des Warenkorbs bekommen soll oder der Steuersatz genommen werden soll, der im WK überwiegt. Letzteres ist geläufig.

Wir haben hier aktuell einen Fall wo ein Kunde nur Produkte mit 7% im Warenkorb hat (für 32,90 Euro); der Neukundenkupon von 10% ist auf "normalen Steuersatz" 19% eingestellt.

Jetzt bekommt der Kunde in der Bestellbestätigung folgende Info:

Neukunden-Rabatt 10.00%
1
-3,29 EUR
-3,29 EUR

inkl. 7% USt.:
2,15 EUR
inkl. 19% USt.:
-0,53 EUR
Gesamtsumme:
29,61 EUR

Ich finde leider keine Möglichkeit "die Nebenleistung den höchsten MwSt Satz des Warenkorbs bekommen soll oder der Steuersatz genommen werden soll, der im WK überwiegt" einzustellen.

Die beiden Möglichkeiten finde ich eigentlich akzeptabel: "den höchsten Mwst. Satz des Warenkorbes" oder halt der "im WK überwiegt" ... bekomme beides irgendwie nicht eingestellt.

Wiki hilft auch nicht ... Vermutlich habe ich nur nen Brett vorm Kopf ... Kannst du mir hier kurz auf die Sprünge helfen? Danke.
 

MichaelH

Sehr aktives Mitglied
17. November 2008
14.208
1.795
AW: Mehrwertsteuer der Nebenleistung richtet sich nach der Hauptleistung - Kann das J

such mal im Backend / Shop-Admin nach "1132" ... dort kommt dann: "Versand / Zahlungsgebühr"
 

Super-Fraggle

Gut bekanntes Mitglied
3. November 2012
349
12
AW: Mehrwertsteuer der Nebenleistung richtet sich nach der Hauptleistung - Kann das J

Vielen Dank für die tollen Beiträge! Abschließend von mir als Fragesteller dieser Beitrag.

Die Antwort auf die Frage ist: JTL kann das aktuell nicht. Das ist schade, denn das Steuergesetz verlangt das sehr deutlich.

Im Shop-Backend (Einstellung 1132) werden zwei Lösungen angeboten:
1) "Höchster Steuersatz"
2) "Steuersatz, der im Warenkorb überwiegt"

Wir stellen auf "Höchster Steuersatz", obwohl lt. Thomas Lisson die andere Einstellung geläufig(er) ist, da unser Steuerberater diese Einstellung als einzig "legale" / korrekte Alternative sieht. Denn bei Alternative 2 würde man in einigen Fällen zu wenig Mehrwertsteuer an das Finanzamt abführen und insofern Steuern hinterziehen. Ich möchte gerne ruhig schlafen und lege die Mehrkosten lieber auf die Kunden um. ;)

Der Wunsch bleibt bestehen, es korrekt einstellen zu können. "Sterben" wird natürlich keiner, wenn es nicht geht. Es ist mir auch kein Shopsystem bekannt, bei dem diese Einstellungen korrekt vorgenommen werden können. ;)
 

MichaelH

Sehr aktives Mitglied
17. November 2008
14.208
1.795
AW: Mehrwertsteuer der Nebenleistung richtet sich nach der Hauptleistung - Kann das J

Der Eine sagt dieses, der andere jenes, ich habe dies für Österreich mit dem Finanzamt geklärt und die Aussage ist klippUndklar:

2) "Steuersatz, der im Warenkorb überwiegt"

ist korrekt und absolut legal !

Ein Anruf kann viel Geld sparen und ein Steuerberater weiß auch nicht alles, der will sich auch nur die Hände rein waschen ... zahlt ja nicht er.

 

dagoberto

Sehr aktives Mitglied
19. Juli 2009
1.573
9
Köln
AW: Mehrwertsteuer der Nebenleistung richtet sich nach der Hauptleistung - Kann das J

@Thomas Lisson
Hallo,
du schriebst hier im Thread:


Wir haben hier aktuell einen Fall wo ein Kunde nur Produkte mit 7% im Warenkorb hat (für 32,90 Euro); der Neukundenkupon von 10% ist auf "normalen Steuersatz" 19% eingestellt.

Jetzt bekommt der Kunde in der Bestellbestätigung folgende Info:

Neukunden-Rabatt 10.00%1-3,29 EUR-3,29 EUR

inkl. 7% USt.:2,15 EUR
inkl. 19% USt.:-0,53 EUR
Gesamtsumme:29,61 EUR

Ich finde leider keine Möglichkeit "die Nebenleistung den höchsten MwSt Satz des Warenkorbs bekommen soll oder der Steuersatz genommen werden soll, der im WK überwiegt" einzustellen.

Die beiden Möglichkeiten finde ich eigentlich akzeptabel: "den höchsten Mwst. Satz des Warenkorbes" oder halt der "im WK überwiegt" ... bekomme beides irgendwie nicht eingestellt.

Wiki hilft auch nicht ... Vermutlich habe ich nur nen Brett vorm Kopf ... Kannst du mir hier kurz auf die Sprünge helfen? Danke.

Hi zusammen,

ich würde das Thema gerne noch mal aufgreifen. Trotz der genannten Einstellung 1132 (Steuersatz der überwiegt) ist das völlig falsch!

Der Kunde in dem Beispiel hat ausschließlich 7% Artikel im Warenkorb, beim Kupon ist 19% hinterlegt.

---> Ergo es wird zu viel MwSt abgeführt

Wäre der Kupon mit 7% angelegt und der Kunde hätte 19% MwSt im Warenkorb:

---> Ergo es wird zu wenig MwSt abgeführt -> Steuerhinterziehung!!


Warum bitte muss ein Steuersatz beim Kupon angegeben werden?? Man kann gar nicht wissen ob der Kunde 7% Artikel kauft oder 19%. Auch bei den Kupons müsste wenn überhaupt der überwiegende Steuersatz berücksichtigt werden.

oder stehe ich irgendwie auf dem Schlauch gerade?
 

Dr.Rivera

Aktives Mitglied
28. Mai 2012
8
0
AW: Mehrwertsteuer der Nebenleistung richtet sich nach der Hauptleistung - Kann das J

Es ist mir auch kein Shopsystem bekannt, bei dem diese Einstellungen korrekt vorgenommen werden können. :wink:

Hallo,

mir schon....

Es ist die Shop-Erweiterung Joomshopping für das CMS Joomla.
Hiermit ist es standardmäßig möglich, die Steuer auf Nebenleistungen, wie z.B. Versand- oder Verpackung, anteilig zu berechnen, wenn Artikel mit verschiedenen Steuersätzen gekauft werden.

Ich selbst habe dort im Forum als user das gefordert, es wurde vom Programmierer umgesetzt.
Das hat der in kurzer Zeit gemacht.....

Ich weiß, dass die meisten Shopsysteme das nicht können, obwohl dies rechtlich gefordert wird, und doch recht eindeutig.

Ich wollte damit nur zeigen, dass es wohl für einen Programmierer wohl durchaus möglich ist, so etwas umzusetzen.

Nun, es gibt ja noch eine andere Baustelle in vielen Shopsystemen: die korrekte Pfandausweisung...
Na ja, auch das kann Joomshopping....

Nun, dieses Shopsystem ist jedoch in anderer Hinsicht keine Konkurrenz. Hat auch seine Schwächen....Mir ging es eben nur um die Steuerfrage.

Und falls ein Programmierer hier bei JTL das auch so machen möchte: Das Shopsystem steht unter einer freien Lizenz. Runterladen und Codes anschauen.

Was ich gerne hätte:
Einen rechtlichen zweifelfreien Nachweis darüber, dass die Vorgehensweise von JTL bzw. die Steuerberechnung in diesen Fällen korrekt ist. Es ist durchaus denkbar, dass es diesen gibt. Ich kenne ihn jedoch nicht.

Viele Grüße

anteilige steuer auf nebenleistungen.jpg
 

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Zuletzt bearbeitet:

MichaelH

Sehr aktives Mitglied
17. November 2008
14.208
1.795
AW: Mehrwertsteuer der Nebenleistung richtet sich nach der Hauptleistung - Kann das J

Was ich gerne hätte:
Einen rechtlichen zweifelfreien Nachweis darüber, dass die Vorgehensweise von JTL bzw. die Steuerberechnung in diesen Fällen korrekt ist. Es ist durchaus denkbar, dass es diesen gibt. Ich kenne ihn jedoch nicht.

Dein Finanzamt wird dir das bestätigen, die haben Telefon und auch Mail.
 

Dr.Rivera

Aktives Mitglied
28. Mai 2012
8
0
AW: Mehrwertsteuer der Nebenleistung richtet sich nach der Hauptleistung - Kann das J

Hallo,

so, recherchiert (Internet) und telefoniert.
Lösung für Deutschland.

Habe die rechtliche Lösung gefunden und mir das von einer Steuerexpertin der IHK Rhein-Neckar bestätigen lassen.

Was bisher zum Thema hier gefehlt hat, ist der rechtliche Nachweis einiger Behauptungen hier.
Den liefere ich jetzt:

Die Quelle:
Umsatzsteuer-Anwendungserlass vom 1. Oktober 2010, BStBl I S. 846 – aktuelle Version (Stand 18. Dezember 2014)
Verwaltungsregelung zur Anwendung des Umsatzsteuergesetzes - Umsatzsteuer-Anwendungserlass (UStAE)

Das ist die aktuelle gültige Fassung.


Genauer:
Punkt 14.5 mit der Überschrift
"14.5. Pflichtangaben in der Rechnung"
Absatz 21
(21) 1 Die Regelung des § 32 UStDV für Rechnungen über Umsätze, die verschiedenen Steuersätzen unterliegen, gilt entsprechend, wenn in einer Rechnung neben steuerpflichtigen Umsätzen auch nicht steuerbare oder steuerfreie Umsätze aufgeführt werden. 2 Soweit Kosten für Nebenleistungen, z.B. für Beförderung, Verpackung, Versicherung, besonders berechnet werden, sind sie den unterschiedlich besteuerten Hauptleistungen entsprechend zuzuordnen. 3 Die Aufteilung ist nach geeigneten Merkmalen, z.B. nach dem Verhältnis der Werte oder Gewichte, vorzunehmen.

WIE genau steht in Satz 3. Hier steht nichts von einem höchsten Steuersatz oder überwiegender Mehrheit in einem Warenkorb. Hier steht: Aufteilung.


Eine Bitte an die JTL-Programmierer:
Bitte bei der Steuersatz-Auswahl eine weitere Möglichkeit schaffen, damit dies möglich ist; andere Lösungen für gemischte Warenkörbe sind leider nicht vollständig gesetzeskonform.
Die Lösung des höchsten Steuersatz mag zwar die Finanzämter erfreuen, entsprechen jedoch - bei genauerem Hinsehen - nicht dem Umsatzsteuer-Anwendungserlass.

Viele Grüße


PS: Wer jetzt schreibt, dass das nicht stimmt, der muss mir das Gegenteil beweisen. Sicher nicht mit der Aussage, ich solle bei einem Finanzamt anrufen oder ähnliches.
Es ist ja nicht so, dass ich hier der erste gewesen wäre, der das so erkennt, was bisher eben fehlte, war das Zitieren einer rechtlichen Grundlage für Deutschland.


Obligatorisch:
Ich bin kein Jurist oder Steuerberater, bitte die Lösung selbst überprüfen.
 
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