Mehrwertsteuer der Nebenleistung richtet sich nach der Hauptleistung - Kann das JTL?

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MichaelH

Sehr aktives Mitglied
17. November 2008
14.233
1.802
AW: Mehrwertsteuer der Nebenleistung richtet sich nach der Hauptleistung - Kann das J

1Nebenleistungen teilen umsatzsteuerrechtlich das Schicksal der Hauptleistung (vgl. jedochAbschnitt 4.12.10 Satz 1 zum Aufteilungsgebot bei der Vermietung und Verpachtung von Grundstückenmit Betriebsvorrichtungen und Abschnitt 12.16 Abs. 8 zum Aufteilungsgebot bei Beherbergungsumsätzen)61.2Das gilt auch dann, wenn für die Nebenleistung ein besonderes Entgelt verlangt und entrichtetwird (vgl. BFH-Urteil vom 28. 4. 1966, V 58/63, BStBl III S. 476). 3Eine Leistung ist grundsätzlich dann alsNebenleistung zu einer Hauptleistung anzusehen, wenn sie im Vergleich zu der Hauptleistung nebensächlich ist,mit ihr eng – im Sinne einer wirtschaftlich gerechtfertigten Abrundung und Ergänzung – zusammenhängt undüblicherweise in ihrem Gefolge vorkommt (vgl. BFH-Urteil vom 10. 9. 1992, V R 99/88, BStBl 1993 II S. 316). 4Davon ist insbesondere auszugehen, wenn die Leistung für den Leistungsempfänger keinen eigenen Zweck,sondern das Mittel darstellt, um die Hauptleistung des Leistenden unter optimalen Bedingungen in Anspruch zunehmen (vgl. BFH-Urteil vom 31. 5. 2001, V R 97/98, BStBl II S. 658). 5Gegenstand einer Nebenleistung kannsowohl eine unselbständige Lieferung von Gegenständen als auch eine unselbständige sonstige Leistung sein.


-> Und nu Herr Professor ?

"Wer jetzt schreibt, dass das nicht stimmt, der muss mir das Gegenteil beweisen. Sicher nicht mit der Aussage, ich solle bei einem Finanzamt anrufen oder ähnliches."

-> Doch oder muss dir wer die Nummer raussuchen ?


Du wirst doch nicht annehmen dass 10.000 JTL-Shopkunden noch nie eine Steuerprüfung hatten ?
Wir hatten eine und ich hatte auch beim FA angerufen, "gewichtet" ist übliche Praxis und korrekt.
Das Thema gibt es im Forum nicht zum ersten Mal ...

:)
 

Dr.Rivera

Aktives Mitglied
28. Mai 2012
8
2
AW: Mehrwertsteuer der Nebenleistung richtet sich nach der Hauptleistung - Kann das J

Hallo MichaelVorarlberg,

auch dein Zitat ist völlig richtig. Wichtig ist auf jeden Fall zu wissen, was eine Haupt- und Nebenleistung ist.

Jedoch ändert es nichts daran, wie Rechnungen umsatzsteuerlich behandelt werden müssen. Und das steht eben in 14.5. Pflichtangaben in der Rechnung"
Absatz 21 im Umsatzsteuer-Anwendungserlass.

Das ist leider nicht zu neutralisieren oder zu ersetzen.

Das ist der Grund, warum diese Empfehlung (der anteilsmäßigen Aufteilung) auf Rechts- und Steuerseiten zu finden ist. Zum Beispiel:

...Was passiert aber, wen eine Warenzusammenstellung mit unterschiedlichen Umsatzsteuersätzen erfolgt (z. B. ein Buch [7%] und eine CD [19%])?
In einem solchen Fall müssen die Verpackungs- und Versandkosten entsprechend dem Verhältnis der Warenwerte in einen 19%igen und einen 7%igen Teil aufgeteilt werden.

Quelle:
Umsatzsteuerliche Behandlung von Versandkosten Steuerberater

Betreiber dieser Webseite ist ein Steuerberater.


Anderes Beispiel:

So weit so gut. Spannend wird das aber erst wenn sich in einem Paket Waren mit unterschiedlichen USt-Klassen befinden, also beispielsweise ein Buch und eine DVD. Dann soll in Abhängigkeit vom Warenwert auch auf die Verpackungs- und Versandkosten anteilig der jeweilige der USt-Steuersatz der Waren angewendet werden. Um bei unserem Beispiel Buch/DVD zu bleiben: Ist das Buch 60% wert und die DVD 40%, müssen die Versandkosten gesplittet werden: Für 60% gilt der 7%ige USt-Satz und für 40% der 19%ige USt-Satz.

Quelle:
Umsatzsteuer auf Verpackungs- und Versandkosten?

Autor: Fabian Karg
(jur. Mitarbeiter der IT-Recht Kanzlei)


Grüße
 

MichaelH

Sehr aktives Mitglied
17. November 2008
14.233
1.802
AW: Mehrwertsteuer der Nebenleistung richtet sich nach der Hauptleistung - Kann das J

"Betreiber dieser Webseite ist ein Steuerberater."
-> Der womit sein Geld verdient ?

Wie gesagt, wurde schon diskutiert und ich habe das mit einem Anruf beim FA (für mich) geklärt, Steuerprüfung auch schon durch - für mich ist das so und bleibt so und vermutlich für 9.999 Andere auch. ;)
Und die Option im Shop gibt es nicht umsonst, JTL ist üblicherweise in rechtlichen Fragen gut beraten und korrigiert/aktualisiert entsprechend flott nach, wenn es die Notwendigkeit gibt.

Aber nun Ende für mich, ruf einfach mal an beim FA.
 

Dr.Rivera

Aktives Mitglied
28. Mai 2012
8
2
AW: Mehrwertsteuer der Nebenleistung richtet sich nach der Hauptleistung - Kann das J

Hallo,

genau. Ich lasse das zunächst auch mal ruhen. Ist ja auch kein schönes Thema.
Was ich mir wünschen würde ist:

Die JTL Verantwortlichen müssten alle Aussagen der Beiträge hier an Ihren Fachanwalt weiterleiten. Vielleicht geht dann ein Lichtlein auf...oder auch nicht.

Schönen Abend und Grüße
 

MichaelH

Sehr aktives Mitglied
17. November 2008
14.233
1.802
AW: Mehrwertsteuer der Nebenleistung richtet sich nach der Hauptleistung - Kann das J

"Die JTL Verantwortlichen müssten alle Aussagen der Beiträge hier an Ihren Fachanwalt weiterleiten. Vielleicht geht dann ein Lichtlein auf...oder auch nicht."

Und du denkst immer noch, dass JTL das nicht getan hat ... ?
 

Simone_die_Echte

Sehr aktives Mitglied
10. April 2014
1.343
390
AW: Mehrwertsteuer der Nebenleistung richtet sich nach der Hauptleistung - Kann das J

Auch wenn JTL weiss, wie die Rechtslage aussieht und es in Ordnung ist, die Umsatzsteuer auf die Versandkosten nach dem überwiegenden Teil des Warenkorbs zu berechnen (und nicht aufzuteilen),
wissen wir ja, dass trotzdem nicht konsequent reagiert / programmiert wird: DENN bei Bestellungen die von Amazon oder eBay reinkommen wird nach wie vor schlichtweg der höhere Steuersatz genommen
(auch wenn dieser NICHT überwiegt). Ich würde mich auf jeden Fall nie darauf verlassen, dass die Wawi mit dem Steuerrecht konform geht.
 

wawi-dl

Sehr aktives Mitglied
29. April 2008
6.278
689
AW: Mehrwertsteuer der Nebenleistung richtet sich nach der Hauptleistung - Kann das J

Simone / Michael muss ich hier zustimmen ... Regelungen sind das Eine, Praxis aber das Andere! ... Ob die Regelung gut oder schlecht ist, ich finde Sie schwachsinnig, weil diese Regelung stets für Unklarheiten sorgt!

Solange die Versandkosten / Nebenleistungen mit dem höchsten Satz berechnet werden, wäre doch das FA wirklich DUMM dagegen massiv vorzugehen.
Auch wenn der Händler / wir dadurch jährlich etwas einbüßen, belasse ich dies ebenfalls so ... womöglich fragen dann später dann Kunden nach, was diese Darstellung soll bzw. man muss Zeit investieren um die Regelung vorzurechnen.
 

MichaelH

Sehr aktives Mitglied
17. November 2008
14.233
1.802
AW: Mehrwertsteuer der Nebenleistung richtet sich nach der Hauptleistung - Kann das J

Simone / Michael muss ich hier zustimmen ... Regelungen sind das Eine, Praxis aber das Andere! ... Ob die Regelung gut oder schlecht ist, ich finde Sie schwachsinnig, weil diese Regelung stets für Unklarheiten sorgt!

Solange die Versandkosten / Nebenleistungen mit dem höchsten Satz berechnet werden, wäre doch das FA wirklich DUMM dagegen massiv vorzugehen.
Auch wenn der Händler / wir dadurch jährlich etwas einbüßen, belasse ich dies ebenfalls so ... womöglich fragen dann später dann Kunden nach, was diese Darstellung soll bzw. man muss Zeit investieren um die Regelung vorzurechnen.

Wie ihr beide schreibt, mehr zu bezahlen ist bislang nicht verboten und falsch ist es auch nicht, weil damit auch die Vorgabe wie viel man mind. zahlen muss auch erfüllt ist.

Ich benutze kein eBay, daher ist mir das bislang nicht aufgefallen, wenn es so ist, würde ich mich aber rühren, da ich dadurch erheblich Geld verlieren würde sobald ein Kunde nicht nur Lebensmittel bei mir einkauft, obwohl ich vermute, dass eBay wie Amazon Plattformen sind auf denen der Kunde fast ausschließlich nur 1 Artikel pro Bestellung kauft.
 

wawi-dl

Sehr aktives Mitglied
29. April 2008
6.278
689
AW: Mehrwertsteuer der Nebenleistung richtet sich nach der Hauptleistung - Kann das J

Wie ihr beide schreibt, mehr zu bezahlen ist bislang nicht verboten und falsch ist es auch nicht, weil damit auch die Vorgabe wie viel man mind. zahlen muss auch erfüllt ist.
...

Eben, das wollte ich damit zum Ausdruck bringen ... ich stehe drüber und bezahle lieber etwas mehr ... der Aufwand ist es mir nicht wert.
 

Dr.Rivera

Aktives Mitglied
28. Mai 2012
8
2
AW: Mehrwertsteuer der Nebenleistung richtet sich nach der Hauptleistung - Kann das J

Hallo,

noch eine Ergänzung.
Bei diesen Shopsystemen gibt es die anteilige Steuerberechnung bei gemischten Warenkörben auf Versandkosten / Nebenleistungen:

- Joomshopping (für CMS Joomla; hatte ich jedoch schon erwähnt)
- Prestashop
- Oxid
- Modified- Shop
- Woocommerce (für CMS Wordpress)
- epages

In einige Fällen als zusätzliche Erweiterungen.
Die Beispielliste ist sicher nicht vollständig. Sie soll zeigen, dass das Problem längst bekannt ist und auch dort teilweise intensiv diskutiert wurde.
Es ist halt immer die vollständige Betrachtungsweise wichtig. Auf der einen Seite das Finanzamt, auf der anderen Seite der Kunde. Damit die Abrechnung / Rechnung für beide Seiten korrekt ist, hilft eben nur die gesetzlich vorgeschriebene anteilsmäßige Berechnung (Gesetz siehe oben); sie ist logisch (wenn auch lästig).

Idealerweise müsste der Shopbetreiber diese zusätzliche Möglichkeit bekommen und die derzeitige Methoden könnten erhalten bleiben. So hätte jeder Shopbetreiber die freie Auswahl. Der eine lässt alles beim alten und der andere nutzt die anteilige Berechnung, um nicht das Risiko einzugehen von einzelnen Kunden oder gar Verbraucherschützern angegangen zu werden; denn nirgendwo auf der Welt wird so viel abgemahnt wie in Deutschland. Subjektive Betrachtungsweisen helfen hier leider nicht.
Es geht hier nicht darum, was man will oder was andere machen oder was üblich ist - es zählen ausschließlich die gesetzlichen Bestimmungen und Gerichtsurteile. Shopbetreiber müssen tausend Dinge beachten, z.B. die "Button-Lösung", die auch jeder (hoffentlich....) umgesetzt hat. Warum sich also nicht dafür einsetzen, diese weitere Möglichkeit zu schaffen? Ich mache das.

Viele Grüße
 
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MichaelH

Sehr aktives Mitglied
17. November 2008
14.233
1.802
AW: Mehrwertsteuer der Nebenleistung richtet sich nach der Hauptleistung - Kann das J

"In einige Fällen als zusätzliche Erweiterungen. "

Warum wohl ? Das frage ich mich immer noch ...


"So hätte jeder Shopbetreiber die freie Auswahl. Der eine lässt alles beim alten und der andere nutzt die anteilige Berechnung, um nicht das Risiko einzugehen von einzelnen Kunden oder gar Verbraucherschützern angegangen zu werden; denn nirgendwo auf der Welt wird so viel abgemahnt wie in Deutschland. Subjektive Betrachtungsweisen helfen hier leider nicht."

Den Verbraucher interessiert das die Bohne, denn 4,90 Euro Versandkosten bleiben 4,90 egal wie hoch oder wie "aufgeteilt" die UST ist.


"Gerichtsurteile"

Wo wie ?


"Warum sich also nicht dafür einsetzen, diese weitere Möglichkeit zu schaffen? Ich mache das."

Darin hast du wiederum Recht.
Dann würde ich es aber zusammengefasst, kurz und bündig mit nötigem Hintergrund im Bug-Forum posten.
 

Dr.Rivera

Aktives Mitglied
28. Mai 2012
8
2
AW: Mehrwertsteuer der Nebenleistung richtet sich nach der Hauptleistung - Kann das J

Hallo,

"In einige Fällen als zusätzliche Erweiterungen. "

Warum wohl ? Das frage ich mich immer noch ...

Es gibt viele Erweiterungen von Fremdfirmen oder gar Usern, das ist nicht unüblich.
Ohne diese Arbeiten könnten viele Dinge nicht umgesetzt werden, nicht nur rechtliche.
Schöner ist es natürlich alles gleich in einem Paket zu bekommen.

Das war eine allgemeine Formulierung; gemeint war : In vielen Fällen gibt es Gerichtsurteile, die bestehende Gesetze weiter ergänzen. Natürlich nicht immer. Sei froh, dass ich keine kenne, sonst wären meinen Texte noch... wie soll ich sagen....einschnürender vielleicht.

Dann würde ich es aber zusammengefasst, kurz und bündig mit nötigem Hintergrund im Bug-Forum posten.
Danke für den Hinweis.


Ich wünsche einen schönen Samstag-Abend!
 
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