konsolenpoint.de stellt sich vor :)

KP-2011

Gut bekanntes Mitglied
10. März 2009
588
1
ich betreibe schon seit über einem jahr einen ebay- shop über wawi und EA.

diese jahr sollte der shop kommen. und nun ist er auch da :D.

grafisch wurde nichts verändert, da die investition eher auf einen zweiten shop laufen wird. der shop soll eher dazu dienen die stammkunden nicht mehr nur über ebay zu bedienen und somit die ebay gebühr zu sparren.

trotzdem will ich das optimale rausholen, wie jeder hier der einen shop sein eigen nennen darf ;).

ich freue mich schon auf die zahlreiche kritik. :D

also viel spass auf Konsolenpoint.de
 

oili

Gut bekanntes Mitglied
5. Februar 2011
114
14
AW: konsolenpoint.de stellt sich vor :)

Hallo!
Laß es mich mal so ausdrücken: Die Seriösität eines Shops erkennt man oft auch am Augenmerk auf die korrekte Rechtschreibung. Demnach ist dein Shop eher unseriös;) ;);).
Wie sieht es eigentlich mit der Garantie für diese Umbauten aus?

Andreas
 

KP-2011

Gut bekanntes Mitglied
10. März 2009
588
1
AW: konsolenpoint.de stellt sich vor :)

Nachtrag:

XBOX 360 Jtag Installation/Umbau + Kinect Dashboard, 39,95 €, Konsolenpoint.de

das kannst Du mit jeder HW- und SW-Version?
In der Beschreibung steht nämlich nicht, dass es nur mit einigen geht.

Wenn doch, Hut ab! Spezialisiere Sich darauf, denn darauf hat die Welt gewartet!


so überarbeitet :)


Hallo!
Laß es mich mal so ausdrücken: Die Seriösität eines Shops erkennt man oft auch am Augenmerk auf die korrekte Rechtschreibung. Demnach ist dein Shop eher unseriös:wink: :wink:;).
Wie sieht es eigentlich mit der Garantie für diese Umbauten aus?

Andreas


alles klar, würd überarbeitet.



vielen dank für eure hilfe. finde ich wirklich toll. über weitere kritik würde ich mich freuen :D.
 

CatsCrash

Gut bekanntes Mitglied
30. Juli 2010
411
2
AW: konsolenpoint.de stellt sich vor :)

"Einfach per Vorkasse als Banküberweisung bezhalen und Sie erhalten 1% Rabatt auf den gesammten Einkauf."
von der Grammatik mal abzusehen


Gild nicht für Dienstleistungen wie Reparaturen oder Umbauten


Du solltest wirklich nochmal alles genau überarbeiten. Der eine oder andere Fehler schleicht sich überall ein - aber das ist schon schlimm

Eine Widerrufsbelehrung finde ich leider auch nicht. In den AGB steht zwar ein kleiner Teil drin aber nicht wohin der Widerruf zurichten ist.
 

KP-2011

Gut bekanntes Mitglied
10. März 2009
588
1
AW: konsolenpoint.de stellt sich vor :)

danke viel mals für die hilfe. ich muss den shop mal gründlich gegen lesen lassen :).

widerruff ist jetzt drin. hab drauf nicht geachtet als ich es im admin bereich eingegeben habe. ich dachte es wäre automatisch auf der seite gelistet :D.
 

Straßendealer

Aktives Mitglied
15. Februar 2008
106
0
AW: konsolenpoint.de stellt sich vor :)

Abgesehen von den bereits unseriös wirkenden zahlreichen Rechtschreibfehlern, gibt es auch einige rechtliche Problemgestaltungen. Das betrifft zum einen die Regelung zum Widerruf und den Rücksendekosten, die ist inhaltlich nicht korrekt und muss angepasst werden. Eventuell solltest du dich mal professionell beraten lassen, ich kann dich da gern bei unterstützen PM genügt.

Weiterhin gibt es schon seit einigen Jahren keine Batterieverordnung mehr und die Datenschutzhinweise sollten ebenfalls zumindest optisch überarbeitet werden.

Intransparent ist die Berechnungsgrundlage für die möglichen Versandkosten. Diese werden zwar beim Produkt angegeben, woraus sich diese ergibt, ist aber nicht ersichtlich. Das muss ebenfalls umgehend geändert werden.


Grüße
 

KP-2011

Gut bekanntes Mitglied
10. März 2009
588
1
AW: konsolenpoint.de stellt sich vor :)

Erst mal viel Dank für deine Hilfe.

Das betrifft zum einen die Regelung zum Widerruf und den Rücksendekosten, die ist inhaltlich nicht korrekt und muss angepasst werden.

Wurde über janolaw angefertigt. was ist dort genau falsch?

Weiterhin gibt es schon seit einigen Jahren keine Batterieverordnung mehr und die Datenschutzhinweise sollten ebenfalls zumindest optisch überarbeitet werden.

Also batterieverordnung einfach weglassen?

Datenschutz wird bald optisch überarbeitet.

Intransparent ist die Berechnungsgrundlage für die möglichen Versandkosten. Diese werden zwar beim Produkt angegeben, woraus sich diese ergibt, ist aber nicht ersichtlich. Das muss ebenfalls umgehend geändert werden.

ist ein schwerer fall. manche sendungen sind groß aber wiegen kaum etwas andere wieder rum sind klein und wiegen zu viel um es als standart brief zu versenden.

soll ich jetzt bei jeden produkt schreiben, dass es als kompaktbrief versendet wird, weil es zu schwer ist oder zu groß für eine standard sendung? :)
 

igel-max

Sehr aktives Mitglied
3. August 2009
3.091
84
Schwarzach a Main
AW: konsolenpoint.de stellt sich vor :)

soll ich jetzt bei jeden produkt schreiben, dass es als kompaktbrief versendet wird, weil es zu schwer ist oder zu groß für eine standard sendung?

Dir ist schön bewusst das du als eine Profesionelle :+) immer versichert und vor allem für dich mit Nachweiss versenden sollst?

weder kompaktbrief oder eine was auch immer unter standard sendung zu verstehen ist - hat einen versändernachweiss.
 

KP-2011

Gut bekanntes Mitglied
10. März 2009
588
1
AW: konsolenpoint.de stellt sich vor :)

ich bin doch nicht gezwungen versichert zu versenden. klar hat es den nachweis als vorteil aber wenn eine sendung abhanden kommt trage ich doch die verantwort. bei artikel die 1-5 euro kosten wird sicherlich kein kunde 6 euro an DHL zahlen wollen ;).
 

Straßendealer

Aktives Mitglied
15. Februar 2008
106
0
AW: konsolenpoint.de stellt sich vor :)

Das betrifft zum einen die Regelung zum Widerruf und den Rücksendekosten, die ist inhaltlich nicht korrekt und muss angepasst werden.
Wurde über janolaw angefertigt. was ist dort genau falsch?

Also ganz ehrlich, wenn dir das bereits Profis erstellt haben sollten, dann frag die doch mal, was es im Falle des Widerrufs mit den regelmäßigen Kosten der Rücksendung auf sich hat. Ich mein, du hast ja immerhin für den Service gezahlt, da können die sich dann schon drum kümmern.


Also batterieverordnung einfach weglassen?

Die inhaltlichen Themen sind jetzt im Batteriegesetz geregelt, und zwar schon seit dem 1.September 2009! Ich weiß ja nicht, wann dir janolaw deine rechtlichen Texte erstellt hat, aber wenn du einen Update-Service von denen in Anspruch nimmst, sollten die dir doch immer aktuelle Informationen bereitstellen?! Frag einfach mal nach!


ist ein schwerer fall. manche sendungen sind groß aber wiegen kaum etwas andere wieder rum sind klein und wiegen zu viel um es als standart brief zu versenden.

soll ich jetzt bei jeden produkt schreiben, dass es als kompaktbrief versendet wird, weil es zu schwer ist oder zu groß für eine standard sendung?

Wie du das jetzt genau machst, kann ich dir nicht sagen, denn das ist eine Frage der Kalkulation und der Möglichkeiten des von dir genutzten Logistikunternehmens. Jedenfalls müssen die tatsächlich anfallenden Versandkosten korrekt angegeben bzw. über die exakt zugrunde liegende Berechnungsmethode nachvollzogen werden können. Alles andere stellt ein Verstoß gegen die Preisangabenverordnung dar und kann von Mitbewerbern abgemahnt werden. Auch hier sollte dich eigentlich dein Rechtsportal anständig informiert bzw. eigentlich auch dein Shop geprüft haben, oder ist das nicht der Fall?
Wenn nicht, sollte man vielleicht mal darüber nachdenken und den Fachmann wechseln, der dir dann auch wirklich eine rechtliche Beratung bietet.


Grüße
 

KP-2011

Gut bekanntes Mitglied
10. März 2009
588
1
AW: konsolenpoint.de stellt sich vor :)

Also ganz ehrlich, wenn dir das bereits Profis erstellt haben sollten, dann frag die doch mal, was es im Falle des Widerrufs mit den regelmäßigen Kosten der Rücksendung auf sich hat. Ich mein, du hast ja immerhin für den Service gezahlt, da können die sich dann schon drum kümmern.

§ 5 Rücksendekosten im Fall des Widerrufs
Sie haben im Fall des Widerrufs die Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40,- Euro nicht übersteigt oder wenn Sie bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht haben. Sie müssen auch nur die regelmäßigen Kosten der Rücksendung tragen. Mehrkosten, die z.B. durch eine Änderung unseres Geschäftssitzes oder durch den von uns gewünschten Einsatz teurer Transportdienste entstehen, gehen zu unseren Lasten.


steht doch drin oder muss da noch mehr in den AGB stehen?




Die inhaltlichen Themen sind jetzt im Batteriegesetz geregelt, und zwar schon seit dem 1.September 2009! Ich weiß ja nicht, wann dir janolaw deine rechtlichen Texte erstellt hat, aber wenn du einen Update-Service von denen in Anspruch nimmst, sollten die dir doch immer aktuelle Informationen bereitstellen?! Frag einfach mal nach!


jetzt weglassen oder nicht???? ;) bei der erstellung bei janolaw wurde mir keine batterieverordnung erstellt.





Wie du das jetzt genau machst, kann ich dir nicht sagen, denn das ist eine Frage der Kalkulation und der Möglichkeiten des von dir genutzten Logistikunternehmens. Jedenfalls müssen die tatsächlich anfallenden Versandkosten korrekt angegeben bzw. über die exakt zugrunde liegende Berechnungsmethode nachvollzogen werden können. Alles andere stellt ein Verstoß gegen die Preisangabenverordnung dar und kann von Mitbewerbern abgemahnt werden. Auch hier sollte dich eigentlich dein Rechtsportal anständig informiert bzw. eigentlich auch dein Shop geprüft haben, oder ist das nicht der Fall?
Wenn nicht, sollte man vielleicht mal darüber nachdenken und den Fachmann wechseln, der dir dann auch wirklich eine rechtliche Beratung bietet.


ich werde darüber nachdenken, wie ich es am besten mache.
 

pikantum

Guest
AW: konsolenpoint.de stellt sich vor :)

Irgendwie verstehe ich dich nicht. *kopfschüttel*

Nun bist du von einigen Usern auf deine Rechtschreibung hingewiesen worden, aber du hälts es nicht für nötig die gröbsten Schnitzer zu beseitigen.

Sie erhalten 1% Rabatt auf den gesammten Einkauf,
bei Zahlung als Banküberweisung.
Dabei ist es durch das PayPal-Portal auch mit Kreditkarte zu zahlen.

sowas ist in 3 min. erledigt!
 

Straßendealer

Aktives Mitglied
15. Februar 2008
106
0
AW: konsolenpoint.de stellt sich vor :)

Die Batterieverordnung muss nicht raus, sondern soll umbenannt werden. Ich hab doch geschrieben, dass der Inhalt lediglich jetzt woanders geregelt wird, da kann es ja wohl schlecht wegfallen.

Bzgl. der "regelmäßigen" Versandkosten stimmts so, hab den zweiten Satz wohl überlesen, weil man das eigentlich in einem Satz formuliert. Aber sei es drum, janolaw sollte wissen, wie man es rechtskonform gestaltet.


Grüße
 

KP-2011

Gut bekanntes Mitglied
10. März 2009
588
1
AW: konsolenpoint.de stellt sich vor :)

hab jetzt draus das Batteriegesetz gemacht. hoffe dies ist richtig.

die versandkosten habe ich auch überarbeitet. schade für den kunden aber anders ist es dann doch nicht möglich.
 
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