Neu JTL Shop nur in Verbindung mit WAWI ??

tommy1515

Gut bekanntes Mitglied
10. Oktober 2016
332
18
Kann man den Shop wirklich nur mit der Wawi befüllen oder hab ich da echt was übersehen?

Das wäre echt Schade und die damit verbundene Arbeit ja dann umsonst.
Ich verwende die Wawi schon, aber in Verbindung mit einen Shop von Shopware, der JTL Shop wäre jetzt mal zum einstellen für ca. 100 Artikel gedacht gewesen....

Tommy
 

NETZdinge.de

Sehr aktives Mitglied
7. April 2010
2.668
420
Jup... wo ist das Problem? Wenn du die WaWi schon nutzt, brauchst du die doch nur anbinden, Produkte zuweisen, fertig... schneller gehts doch kaum...
 

Mirko.Schmidt User deaktiviert

Guest
Der Shop wird über die dbeS Schnittstelle (XML-Format) befüllt. Diese kann auch eigenständig genutzt werden. Aber wie René schon schrieb, wenn die Wawi schon vorhanden ist in Verbindung mit einem Shopware Shop, dann einfach den JTL-Shop mit dranhägen und einstellen.
 

Mirko.Schmidt User deaktiviert

Guest
Es ist schon speziell auf JTL-Wawi und JTL-Shop abgestimmt, aber theoretisch könnte man die auch so nutzen. Aber es gäbe keine Doku dazu, wie und wo man was ansprechen kann.
 

ag-websolutions.de

Sehr aktives Mitglied
29. Dezember 2009
14.548
233
@Mirko.Schmidt wie sieht das ganze denn Lizenzrechtlich aus?
Ich kann mich an Passagen in den Shop-Lizenzbedingungen erinnern, die eine Nutzung außerhalb der WaWi-Anbindung nicht zuließen, da damit ja dann die CFE-Limitierung auf 500 Artikel ausgehebelt werden könnte.
 

Mirko.Schmidt User deaktiviert

Guest
Hier gilt aus den Lizenzbestimmungen:
4. Schutzmaßnahmen
a. Dem Nutzer ist es untersagt, technische Maßnahmen zum Schutz der Software zu umgehen. Zu diesem technischen Schutzmaßnahmen zählen auch technische und inhaltliche Verwendungsbeschränkungen und Limitierungen der Software, die bspw. den Funktionsumfang der frei erhältlichen Software einschränken.

b. Der JTL-Shop bedarf zur Lauffähigkeit eines Lizenzschlüssels.

Der Nutzer ist unter keinen Umständen berechtigt, den Quellcode des JTL-Shop dergestalt zu modifizieren, dass dieses Lizenzschlüsselerfordernis umgangen, beeinträchtigt oder ausgeschaltet wird.

Sprich es ist gestattet über eine eigene Software oder Plugin den Shop zu befüllen, aber eben nur zu den gegebenen Bestimmungen der Lizenz.
 

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