Ich glaube, ohne dir nahe treten zu wollen, du setzt dich mit der GPSR selber unter zu viel Druck. Es gibt viele Wege und Lösungen.
Das Wichtigste ist erst einmal, was soll groß am 13.12 in deinem Webshop passieren? Gar nichts. Hast du Angst vor Abmahnungen, wenn ja, vor wem?
Die GPSR ist anders wie andere Regelungen in der Vergangenheit. Es gibt so klassische Fälle wie Grundpreisangaben. Wenn du Wein verkaufst und nicht den Grundpreis angibst kann dir ein Abmahnverein eine Abmahnung schicken. Da gilt der Stichtag, und dann bist du fällig.
Bei der GPSR ist es anders, denn im Grunde genommen betreffen viele Punkt nur neue Produkte, also die, die du nach dem 13.12 anbietest. Lies dir dazu Artikel 51 durch
Artikel 51 Übergangsbestimmung
Die Mitgliedstaaten dürfen das Bereitstellen auf dem Markt von unter die Richtlinie 2001/95/EG fallenden Produkten nicht behindern, die mit jener Richtlinie konform sind und vor dem 13. Dezember 2024 in Verkehr gebracht wurden.
Das bedeutet eigentlich sehr viel. Die klassischen Abmahnvereine können wir dir schlecht am 14.12 eine Abmahnung senden, denn Sie sin der Beweispflicht dir aufzuzeigen dass es sich um ein neues Produkt handelt das erst nach dem 13.12 in Verkehr gebracht worden ist. Natürlich musst du es nicht übertreiben. Bringt Sony am 1.1.2025 die Playstation 19 raus, dann musst du in dieser einen Produktbeschreibung natürlich alle Informationen einbringen.
Aber auch dein Punkt mit den Warnhinweisen ist eigentlich, wenn man ehrlich ist, nicht haltbar. Die musstest du bereits jetzt schon umsetzen, wenn du Klebstoffe usw verkaufst, dann gehört bereits jetzt der Warnhinweis und ggf ein Sicherheitsdatenblatt mit rein in die Beschreibung. Das sind Arbeiten die du schon vor langer, langer Zeit hättest machen müssen.
Deshalb, bei der GPSR gibt es viel Geschreie, aber eigentlich ist es unbegründet. Man muss da auch stark unterscheiden zwischen eigenem Webshop und Marktplätzen.
Du hast mit vielen Punkten absolut recht. Trotzdem möchten Ich erklären, warum wir das Thema sehr ernst nehmen.
Ja, die GPSR ist tatsächlich nicht vergleichbar mit anderen Regelungen wie den Grundpreisangaben. Artikel 51 bietet eine klare Übergangsregelung, die Produkte schützt, die vor dem 13. Dezember 2024 in Verkehr gebracht wurden. Und du hast recht: Abmahnvereine hätten es schwer, am 14.12. direkt zu reagieren, da sie nachweisen müssten, dass es sich um ein neues Produkt handelt.
Für uns geht es weniger um die Angst vor Abmahnungen, sondern vielmehr darum, langfristig sauber aufgestellt zu sein. Ein schlecht vorbereiteter Shop macht keinen guten Eindruck – weder bei unseren Kunden noch auf den Marktplätzen, wo die Anforderungen oft strikter sind. Hier müssen wir tatsächlich davon ausgehen, dass Produkte, bei denen die entsprechenden Informationen nicht hinterlegt sind, am 14.12. deaktiviert werden und somit auf den Marktplätzen nicht mehr angeboten werden können. Marktplätze machen nämlich keine Differenzierung, ob ein Produkt vor dem 13.12. gelistet war oder nicht – alle Artikel müssen die entsprechenden Angaben erfüllen.
Du hast recht, dass wir uns vielleicht etwas unter Druck setzen, aber das hat weniger mit Panik zu tun. Vielmehr liegt es an der Größe unseres Sortiments und der Vielzahl an Herstellern, mit denen wir arbeiten. Das bedeutet für uns konkret:
- Tausende Artikel müssen geprüft und gegebenenfalls angepasst werden.
- Diese Anpassungen müssen nicht nur im eigenen Shop, sondern auch auf verschiedenen Marktplätzen sauber ausgespielt werden.
- Die neuen Features und Updates (z. B. in der WaWi) funktionieren noch nicht zuverlässig, was zusätzliche Unsicherheiten schafft.
Du hast auch recht, dass Warnhinweise und Sicherheitsdatenblätter bei Produkten wie Klebstoffen, Chemikalien oder anderen speziellen Artikeln schon seit langem Pflicht sind. Das bestreitet auch niemand.
Es geht nicht darum, ob Warnhinweise grundsätzlich notwendig sind – das ist uns bewusst. Das Problem liegt vielmehr darin, dass die technischen Lösungen in der WaWi und die automatische Übertragung dieser Daten in den Shop oder auf Marktplätze noch nicht zuverlässig funktionieren. Aktuell erfordert das noch viele manuelle Anpassungen, was bei einem großen Sortiment extrem zeitaufwendig ist.
Diese Prozesse sollten sauber und automatisiert ablaufen – so, wie es in einer modernen WaWi eigentlich der Standard sein sollte. Gerade bei der Menge an Artikeln, die wir bearbeiten müssen, ist das keine Kleinigkeit. Wir hätten uns hier einfach eine bessere Unterstützung und stabilere Lösungen von Anfang an gewünscht, damit solche grundlegenden Anforderungen leichter umzusetzen sind. Und JTL hat ja gesagt, das diese Eingabefelder dafür implementiert werden sollten, sind die aber noch nicht.
Außerdem streben wir eine klare und effiziente Arbeitsweise an und möchten keine Mischlösung verwenden, bei der wir zwischen Drittanbietern, JTL WaWi und Marktplätzen hin- und herwechseln müssen. Aktuell passiert es leider oft, dass wir dieselben Arbeiten auf verschiedenen Marktplätzen mehrfach ausführen müssen – obwohl solche Aufgaben eigentlich zentral und einheitlich in der WaWi gepflegt werden sollten.
Unser Ziel ist es, eine einheitliche, saubere Lösung zu haben, die vollständig in der WaWi umgesetzt ist. Genau das wurde uns von JTL mitgeteilt. So könnten wir unsere Prozesse optimieren und den zusätzlichen Aufwand vermeiden, der uns momentan viel Zeit und Ressourcen kostet.
Wenn JTL uns von Anfang an klar mitgeteilt hätte, dass wir uns um diese Anforderungen selbst kümmern müssen, hätten wir uns selbstverständlich rechtzeitig nach einer anderen Lösung umgesehen. Stattdessen haben wir uns auf die Aussagen von JTL verlassen, dass alle Anforderungen sauber und vollständig über die WaWi umgesetzt werden können.
Dieses Vertrauen war die Grundlage dafür, dass wir uns keine Alternativen gesucht haben. Jetzt stehen wir jedoch vor zusätzlichen Herausforderungen, die uns Zeit, Geld und Nerven kosten – gerade, weil die versprochene Umsetzung über die WaWi nicht wie angekündigt funktioniert. Das hätte durch eine frühzeitige und transparente Kommunikation vermieden werden können.