AW: Händler haftet für Fehler in Shopping-Apps
Naja, so einfach ist es auch nicht. Wenn du für deinen
Shop ein -ich glaube- Wap-Portal einrichtest, dann musst duc auch dafür sorgen das alle nötigen Informationen angezeigt werden. Hier war es wohl so das über ein Internetportal die Handyfunktion angeboten wurde, auf der aber die wichtigen Daten (WBR z.bsp) nicht angezeigt wurden.
Also, jeder der jmd auf der Bucht hat, der ihn ärgert, man selbst aber nicht auf der Bucht handelt hat wohl nun einen Freischein....