Neu GPSR und Unterlagen in Landessprache

MichaelH

Sehr aktives Mitglied
17. November 2008
14.263
1.813
Zitat: Dies betrifft nach Art. 12 der Verordnung vorrangig (nicht ausschließlich) das Vorhandensein einer gültigen Typen-, Serien- oder Chargennummer, die Kontaktinformationen des Herstellers (ihren Namen, ihren eingetragenen Handelsnamen oder ihre eingetragene Handelsmarke, ihre Postanschrift und ihre E-Mail-Adresse) und die Angabe der Sicherheitsinformationen in einer für den Verkaufsmarkt gültigen Sprache.

  • 1) Soll dies heißen und bedeuten, man benötigt für jedes Lieferland mit nicht deutscher Sprache alle Unterlagen in der jeweiligen Sprache ? Es klingt irgendwie danach.
  • 2) Hätte man die Unterlagen nicht in der jeweiligen Sprache, dann müsste man genau genommen den Versand nach Italien oder Frankreich einstellen bzw. nicht mehr anbieten ?
  • 3) Müssten diese GPSR-Angaben, dann auch im Shop bereits in Landessprache sein, auch wenn der Artikeltext nur in Deutsch ausgegeben wird ?

Wie seht ihr das ?
 

MichaelH

Sehr aktives Mitglied
17. November 2008
14.263
1.813
Ups und schon habe ich die Antwort gefunden im Q&A:

"Die Warn- und Sicherheitshinweise müssen eindeutig und gut sichtbar im Angebot der Produkte enthalten sein. Daher sollten diese Informationen gut sichtbar auf der Produktdetailseite eingebunden werden.
Dies dürfte für Onlinehändler die größte Herausforderung darstellen, da sie die Informationen des Herstellers für jedes Produkt einzeln zusammensuchen und einfügen müssen.

Dazu kommt, dass die Warn- und Sicherheitshinweise in einer Sprache bereitgestellt werden müssen, die für den Verbraucher leicht verständlich ist. Diese Sprache wird vom jeweiligen Mitgliedsstaat festgelegt, auf dem das Produkt auf dem Markt bereitgestellt wird. Das bedeutet: In je mehr Länder der EU der Versand möglich ist, in desto mehr Sprachen werden diese Informationen zur Verfügung gestellt werden müssen.

Die Verordnung lässt es offen, ob diese Informationen direkt in Textform auf der Produktdetailseite angegeben werden müssen oder ob eine Verlinkung auf weitere Informationen, z.B. PDF-Datei, ausreichend ist. Aus der Formulierung, dass die Warn- und Sicherheitshinweise „gut sichtbar im Angebot der Produkte enthalten sein müssen“ könnte abgeleitet werden, dass diese Informationen direkt im Produktangebot in Textform angegeben werden müssen. Dagegen spricht, dass es bei einer Lieferung in mehrere EU-Mitgliedsstaaten nicht mehr möglich ist, diese umfangreichen Informationen in verschiedenen Sprachen übersichtlich und „gut sichtbar“ in Textform auf der Produktdetailseite darzustellen.

Am einfachsten ist die Einbindung, wenn der Onlineshop bereits in mehreren Sprachen verfügbar ist. Ändert der Nutzer die Spracheinstellung, so ändert sich auch die Sprache der Warn- und Sicherheitshinweise auf der Produktdetailseite.

Ob es ausreichend ist, die Warn- und Sicherheitshinweise über Verlinkungen (z.B. auf PDF-Dokumente oder andere Websites) in verschiedenen Sprachen zur Verfügung zu stellen, ist derzeit noch offen."

Na, Prost Mahlzeit !
 

MichaelH

Sehr aktives Mitglied
17. November 2008
14.263
1.813
Ich möchte ergänzen, dass damit das Thema nicht erledigt ist, sondern mich interessiert eure Sichtweise und ggf. auch Lösung dafür.

Beispiel:
Hat ein Produkt ein SDB/MSDS, dann kann die Info dazu (die vorgeschriebenen Angaben) in deutsch im Produkttext / beim Produkt untergebracht werden, müsste aber mindestens als Download für sämtliche anderen Sprachen anklickbar sein ?
 

SebiW

Sehr aktives Mitglied
2. September 2015
2.784
1.362
Japp, absolutes Bürokratiemonster. Zumal den Kunden in einem Onlineshop nichtmal zugemutet werden kann auf einen Link zu klicken. Gleichzeitig ist die Formulierung so schwammig, dass eigentlich in jeder Sprache alle Warnhinweise dran hängen müssten. Kann ja durchaus sein, dass ein Slowene auf französisch bestellt oder ein Portugiese im niederländischen Shop. Totaler Irrsinn.
 

MichaelH

Sehr aktives Mitglied
17. November 2008
14.263
1.813
"In je mehr Länder der EU der Versand möglich ist"
Unser Shop ist nur in deutsch, doch es kommt auf das Versandland an, also man müsste sämtliche Sprachen vorhalten.
 

SebiW

Sehr aktives Mitglied
2. September 2015
2.784
1.362
"In je mehr Länder der EU der Versand möglich ist"
Unser Shop ist nur in deutsch, doch es kommt auf das Versandland an, also man müsste sämtliche Sprachen vorhalten.
Genau das meinte ich. Und da man nicht wissen kann welches Lieferland ein Kunde wählt bevor er es an der Kasse eingegeben hat muss man im Endeffekt zu jedem Zeitpunkt das Zeug in allen Sprachen vorhalten. Direkt und nicht verlinkt. Seufz.
 

frankell

Sehr aktives Mitglied
9. September 2019
1.366
427
Flensburg
Genau das meinte ich. Und da man nicht wissen kann welches Lieferland ein Kunde wählt bevor er es an der Kasse eingegeben hat muss man im Endeffekt zu jedem Zeitpunkt das Zeug in allen Sprachen vorhalten. Direkt und nicht verlinkt. Seufz.

Die GPSR (https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/HTML/?uri=CELEX:32023R0988#d1e3628-1-1) bestimmt immer wieder:
... Anweisungen und Sicherheitsinformationen in einer Sprache beigefügt sind, die für die Verbraucher leicht verständlich ist und die der Mitgliedstaat festlegt, in dem das Produkt auf dem Markt bereitgestellt wird.

Weiterhin heißt es:
„Bereitstellung auf dem Markt“ jede entgeltliche oder unentgeltliche Abgabe eines Produkts zum Vertrieb, zum Verbrauch oder zur Verwendung auf dem Unionsmarkt im Rahmen einer Geschäftstätigkeit;
„Inverkehrbringen“ die erstmalige Bereitstellung eines Produkts auf dem Unionsmarkt;

Das bedeutet, dass keine Betrachtung von nationalen Märkten existiert. Es gibt aus der Sicht der Verordnung nur einen einzigen Markt, und das ist die gesamte EU.

Das bedeutet im Ergebnis, dass der Mitgliedstaat, von welchem aus ein Produkt in der EU bereitgestellt wird, die Sprache(n) bestimmt.

Wer also einen Shop aus Deutschland oder Österreich heraus betreibt, wird als Sprache Deutsch verwenden müssen. Aus Irland heraus Englisch, aus Dänemark heraus Dänisch, aus der Schweiz heraus Deutsch und Französisch (+ ggf. Italienisch) usw. Wobei ich jetzt nicht weiß, ob manche Staaten so wahnsinnig sind, alle anderen Amtssprachen in der EU verpflichtend zu machen. Da das aber monströs und für viele KMU nicht zu leisten sein wird, wird das kein Staat machen. Maximal vielleicht noch ergänzend Englisch, aber auch das glaube ich bei den allermeisten Ländern pauschal nicht.
 

SebiW

Sehr aktives Mitglied
2. September 2015
2.784
1.362
@frankell Das sieht die IT Recht anders.
"Bei dem Verkauf und der Lieferung von Produkten in mehrere EU-Mitgliedstaaten müssen die Warnhinweise und Sicherheitsinformationen in sämtlichen Sprachen bereits in den einzelnen Produktangeboten angegeben werden, die diese EU-Mitgliedstaaten in ihren jeweiligen nationalen Produktsicherheitsgesetzen vorschreiben."
https://www.it-recht-kanzlei.de/eu-...ndler-informationspflichten.html#abschnitt_84

Das Produkt wird nicht auf dem Markt EU bereitgestellt. Das Produkt wird für den Markt Deutschland bereitgestellt. Und den Markt Frankreich. Und den Markt Italien. Usw. Beim Export von einem EU Land in ein anderes gelten ja auch die jeweiligen Gesetze des Importlandes. Dh wird ein Artikel auf dem französischen Markt bereitgestellt müssen die entsprechenden Informationen auch in der von Frankreich festgelegten Sprache vorliegen, auf Produkt wie Webseite.

Anwalt.de sieht das genauso:
https://www.anwalt.de/rechtstipps/p...rsetzung-in-21-sprachen-notwendig-231438.html
 
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MichaelH

Sehr aktives Mitglied
17. November 2008
14.263
1.813
Genau, so lese ich das auch, was das Ganze leider noch komplexer macht.

Entweder man beendet den Versand in 10 Länder mit 10 verschiedenen Sprachen oder
man lässt alles entsprechend übersetzen und bindet es ein.
 

Georg964

Sehr aktives Mitglied
25. März 2022
236
84
Genau, so lese ich das auch, was das Ganze leider noch komplexer macht.

Entweder man beendet den Versand in 10 Länder mit 10 verschiedenen Sprachen oder
man lässt alles entsprechend übersetzen und bindet es ein.
Was bedeutet "bereit gestellt"? Wir haben einen deutschsprachigen Shop und stellen die Produkte nur im deutschsprachigen Raum bereit. Nun verirrt sich doch ab und zu eine "Anderssprachiger" auf unseren Shop. Müssen wir dem die Produkte verweigern weil wir diesen irrsinnigen Aufwand nicht betreiben wollen wegen 3 oder 4 Bestellungen im Jahr aus diesem Land? Das riecht dann aber ganz stark nach Diskriminierung und Ungleichbehandlung und könnt schon wieder Ärger aus einer ganz anderen Richtung bedeuten.
 

MichaelH

Sehr aktives Mitglied
17. November 2008
14.263
1.813
Wie immer geht es darum in welche Länder du versendest, dein Shop kann deutschsprachig bleiben wie er ist, aber die GPSR-Angaben nicht, denn das ist ja Warnung, Aufklärung und Information die eben in jeder der Landessprachen zugänglich sein muss.

So steht es weiter oben auch geschrieben:
"Dazu kommt, dass die Warn- und Sicherheitshinweise in einer Sprache bereitgestellt werden müssen, die für den Verbraucher leicht verständlich ist. Diese Sprache wird vom jeweiligen Mitgliedsstaat festgelegt, auf dem das Produkt auf dem Markt bereitgestellt wird. Das bedeutet: In je mehr Länder der EU der Versand möglich ist, in desto mehr Sprachen werden diese Informationen zur Verfügung gestellt werden müssen."
 
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MichaelH

Sehr aktives Mitglied
17. November 2008
14.263
1.813
Wir werden vermutlich diese SDB im Artikeltext in allen Sprachen anklickbar machen, womit das jeweilige PDF geöffnet wird und auch gespeichert werden kann.
Im Shop soweit kein Problem.

Für die Übersetzung der SDB werden wir eines der Tools verwenden welche es schon gibt, reinschaufeln, übersetzen, runterladen, Standardnamen vergeben, mit FTP raufladen für den klickbaren Link.

Ob ein Plugin das besser machen würde oder eine "Download-Funktion" in der WAWI oder Shop (welche es ja schon gibt ?) ist mir eher zu unflexibel.
Lieber machen wir uns die Arbeit und ergänzen den Artikeltext, dann können wir es selbst so gestalten wie wir wollen.
 

MichaelH

Sehr aktives Mitglied
17. November 2008
14.263
1.813
Tja, das ist vermutlich schwerer über die WAWI zu bewerkstelligen, als wenn wir den HTML-Block einfach in den Artikeltext einfügen.
Ich will vor Allem die Arbeit in der WAWI so einfach wie möglich halten, nicht irgendwo versteckt über Attribute und Zusatzgedöns an das man immer denken muss.
Der Artikeltext ist einfach und transparent zugänglich.

Gute Vorbereitung.
Reinkopieren (da sind meine Mädels echt flott).
Fertig.
Auch ein Excel-Import müsste mit Aufwand vorbereitet und danach kontrolliert werden, man spart sich kaum was, wenn überhaupt.

Wir haben immer wieder mal einige Artikel die wir überarbeiten müssen und ich staune wie schnell das mein Team schafft.

Tabs
In der mobilen Ansicht sind die Tabs nicht gut sichtbar, da diese verschwinden, also gruppiert werden.
Wir haben heute schon bis zu 4 Tabs, wobei der 4. Tab wenn vorhanden heute schon "gruppiert" und gerne übersehen wird.
Das bemerken wir an Mails "Wo kann ich denn ....".
Da sind mir längere Artikeltexte lieber, wer lesen und sich informieren will der soll möglichst alles ohne Behinderung durchscrollen können (das gefällt mir z.B. bei eBay).
Entsprechend sind unsere Artikeltexte auch aufgebaut.
Lesbar.
Interessant.
 
Zuletzt bearbeitet:

hula1499

Sehr aktives Mitglied
22. Juni 2011
5.291
1.229
Tabs sind halt eine gute Möglichkeit, relevante Infos auf einem Fleck zu haben ohne den Artikeltext damit zu "belasten" (Lesefluss, SEO, Optik...)
Wenn du jetzt schon 4 hast, ist das natürlich nix.

Die ganzen Shops mit Sicherheits/Warnhinweisen etc. sind echt nicht zu beneiden...
 

MichaelH

Sehr aktives Mitglied
17. November 2008
14.263
1.813
Tabs sind halt eine gute Möglichkeit, relevante Infos auf einem Fleck zu haben ohne den Artikeltext damit zu "belasten" (Lesefluss, SEO, Optik...)
Wenn du jetzt schon 4 hast, ist das natürlich nix.

Die ganzen Shops mit Sicherheits/Warnhinweisen etc. sind echt nicht zu beneiden...

Stimmt, auch, weil Kunden bei an sich "harmlosen" Produkten die auch Lebensmittel sind eingeschüchtert werden und dann lieber das gleiche Produkt wo kaufen bei dem die Angaben nicht dabei stehen.
Was es bis heute noch gibt, trotz Vorschriften seit Jahren.

Wir vertreten die Ansicht:
Wenn es ein SDB mit Warnhinweisen und Symbolen gibt dann werden die auch beim Produkt integriert und zwar alle komplett im Shop und auf dem Etikett.

Da gibt es auch eine Anektote dazu:
Als ein behördlicher Sicherheitskontrolleur im Lager Produkte entdeckte mit SDB (entzündlich & Co.) hüpfte er im Kreis und wollte mein Lager und Versand unmittelbar schließen/verbieten, bis er bemerkte dass ich davon mehrere 100 KG lagern darf ohne gesonderte Sicherheits-Lager-Vorschriften. Seit da führen wir diese Lagerbestände zusätzlich (in Gefahrenklassen) separat als Nachweis, dass wir die Lagermengen einhalten.
Also man muss sich schon auskennen.
 

frankell

Sehr aktives Mitglied
9. September 2019
1.366
427
Flensburg
Das Produkt wird nicht auf dem Markt EU bereitgestellt. Das Produkt wird für den Markt Deutschland bereitgestellt. Und den Markt Frankreich. Und den Markt Italien. Usw. Beim Export von einem EU Land in ein anderes gelten ja auch die jeweiligen Gesetze des Importlandes. Dh wird ein Artikel auf dem französischen Markt bereitgestellt müssen die entsprechenden Informationen auch in der von Frankreich festgelegten Sprache vorliegen, auf Produkt wie Webseite.
"Excuse me, I am not convinced."

Artikel 3 der GPSR:
6.„Bereitstellung auf dem Markt“ jede entgeltliche oder unentgeltliche Abgabe eines Produkts zum Vertrieb, zum Verbrauch oder zur Verwendung auf dem Unionsmarkt im Rahmen einer Geschäftstätigkeit;

Außerdem wird jeweils die Einzahl verwendet:
... Anweisungen und Sicherheitsinformationen in einer Sprache beigefügt sind, die für die Verbraucher leicht verständlich ist und die der Mitgliedstaat festlegt, in dem das Produkt auf dem Markt bereitgestellt wird.

in einer Sprache | der Mitgliedstaat

Dabei kennt die Verordnung durchaus den Unterschied zwischen Singular und Plural:
„Marktüberwachungsbehörde“ eine von einem Mitgliedstaat nach Artikel 10 der Verordnung (EU) 2019/1020 als für die Organisation und Durchführung der Marktüberwachung in seinem Hoheitsgebiet zuständig benannte Behörde;
er unterrichtet die Marktüberwachungsbehörden der Mitgliedstaaten, in denen das Produkt auf dem Markt bereitgestellt wurde

Das Vorhalten in sämtlichen von den Mitgliedsländern bestimmten Sprachen ist nur dann notwendig, wenn allein die Abnahmemöglichkeit in jedem einzelnen Land als "in denen das Produkt auf dem [Unions-]Markt bereitgestellt wird" verstanden werden muss. Das ergibt sich nur nicht zwingend aus dem restlichen Text der Verordnung. Es ist auch nicht überzeugend, wieso ein ungarischer Shop komplett auf ungarisch sein darf, aber die Informationen nach GPSR zwingend auch in Deutsch verfügbar sein müssen.

Aber wie immer gilt: Nur weil etwas nicht überzeugend ist, heißt es nicht, dass das nicht so ist.

Letztlich trifft die Verpflichtung aber auch die Hersteller. Wenn ein Hersteller diese Informationen also nicht liefert (oder sein Bevollmächtigter oder der Importeur), würde ich mich als Händler ohnehin nicht daran wagen, diese Informationen (für nicht-harmonisierte Produkte) selbständig zu verfassen, sondern das Produkt schlicht nicht (mehr) vertreiben. Wobei mir klar ist, dass das problematisch ist, wenn damit das Business-Modell im Kern angegriffen wird. Auch in den Fällen, in denen man selbst Importeur ist.
 

MichaelH

Sehr aktives Mitglied
17. November 2008
14.263
1.813
Wie bereits gesagt, dies ist ein Zitat meiner Wirtschaftskammer:

"Dazu kommt, dass die Warn- und Sicherheitshinweise in einer Sprache bereitgestellt werden müssen, die für den Verbraucher leicht verständlich ist. Diese Sprache wird vom jeweiligen Mitgliedsstaat festgelegt, auf dem das Produkt auf dem Markt bereitgestellt wird. Das bedeutet: In je mehr Länder der EU der Versand möglich ist, in desto mehr Sprachen werden diese Informationen zur Verfügung gestellt werden müssen."

Wenn der Artikeltext deutsch ist mit Versand nach Ungarn, dann sind die Sicherheitsangaben wohl "sicherheitshalber" auch in der Landessprache in welches versendet wird anzugeben, zumindest im Online-Handel, denn darum geht es hier.
 

SebiW

Sehr aktives Mitglied
2. September 2015
2.784
1.362
Ich bin auch nicht überzeugt, finde aber bisher ausschließlich Informationen, die die obige Lesart von @MichaelH und mir stützen. Auch bei der IHK etc hab ich keine anderen Infos bekommen.
Ich find das auch Scheisse, aber ich find auch Steuern Scheisse, hat bisher auch nicht viel geholfen ;)
Die Einzahl ergibt sich dabei aus dem Markt: Ich Stelle ein Produkt in Deutschland auf deutsch auf dem deutschen Markt zur Verfügung, in Italien auf italienisch auf dem italienischen Markt usw - wo mein Unternehmen ist da insofern irrelevant. Wenn ich nach Italien verkaufen möchte muss ich mich an italienische Gesetze halten und italienische Vorgaben erfüllen.
 
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frankell

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9. September 2019
1.366
427
Flensburg
Es ist zutreffend, dass diese Informationen zu finden sind, jedoch habe ich noch keine gelesen, die über die reine Behauptung hinausgehen, sondern auch herleiten. Das wäre aber durchaus angebracht. Denn wenn das tatsächlich so ist wie behauptet, bedeutet das halt das Gleiche für den Offline-Markt. Denn Artikel 19 beinhaltet nichts, was nicht in den Artikeln 9 ff. nicht auch schon enthalten wäre. Wenn ich also ein Ladengeschäft in Deutschland habe, dann muss ich auch dort dieselben Informationen bereithalten. Denn es könnte ja ein Italiener, eine Ungarin, ein Spanier etc. den Laden betreten. Spielt ja keine Rolle, ob diese physisch in meinen Laden kommen oder zu Hause in ihren Ländern am Rechner sitzen.

Wenn das so gewollt ist, alles ok. Geht nur nicht zwingend aus dem Text der GPSR hervor, weswegen ich bis zur ordentlichen Herleitung unter Berücksichtigung des Verordnungstextes zweifle.

Wer auf Nummer sicher gehen möchte, macht es schlicht - auch ohne Herleitung.

Nicht überzeugend und scheiße sind zwei verschiedene Sachen. Ich finde das Prinzip von Steuern durchaus überzeugend. Nur deren konkrete Umsetzung ist zuweilen nicht überzeugend. ;)
 
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