Finanzamtsdaten auf Rechnungsformular

gerhard5302

Sehr aktives Mitglied
21. Juli 2006
4.219
29
Henndorf am Wallersee (Österreich)
Nett wäre es, wenn man schon bei den Firmenstammdaten auch die Daten vom Finanzamt anlegen könnte und diese dann komplett irgendwo in der Fußnote aufscheinen. Bei großen Firmenkunden wird das immer mehr verlangt wegen der Überrechnung usw. Irgendwo habe ich erst gelesen, dass das sogar Vorschrift ist oder bald wird.

Bei uns ist das so (Text), dzt. haben wir es im Textfeld bei den Formularen eingetragen:

"Zuständiges Finanzamt: xxxxxx , xxxxx Strasse 10, 5xxxx xxxxxxxxx. Bankverbindung Finanzamt: Name Bank, BLZ xxxxxx, Kto.Nr. xxxxx."
 

busyfolks

Aktives Mitglied
16. August 2006
113
0
Ich glaube das ist (noch) keine Vorschrift.
Steuernummer oder Umsatzsteuer-ID ist Pflicht.
Viele scheiben aber dennoch das Finanzamt mit dazu. (Wobei dieses aus der Steuernummer hervorgeht!)

Kleiner Tip am Rand:
Nach Möglichkeit nur die UstID mit draufdrucken.
Bei der Steuernummer kann man ja einfach beim Amt anrufen und Infos abfragen. Ist kein Problem.
 

gerhard5302

Sehr aktives Mitglied
21. Juli 2006
4.219
29
Henndorf am Wallersee (Österreich)
Klar, ist alles nicht so wichtig.

Aber schck´mal Rechnungen an Ämter, Behörden, Gemeinden, die Post, die Bahn usw. Die sagen Dir schon, was (zumindest für sie) auf der Rechnung alles oben stehen muß.

Da sprechen wir noch nicht von versch. Lieferadressen, Besteller Name, Bestellnummer, Bestelldatum, Kostenstelle usw.
Alles auf 5 Lieferscheine weil 5 versch. Lieferadressen + 1 Sammelrechnung an die Zentrale ganz woanders.

Und das nicht nur bei Konzernen. Wir sind selbst ja nur eine relativ kleine Firma und haben diesen Zirkus schon bei Kleinrechnungen.

lg

Gerhard
 

Henryk

Offizieller Service Partner
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16. August 2006
801
22
Berlin
Um das klarzustellen, jede Firma, ob Kleines oder großes Unternehmen "muss" zwingend die Steuer-Nr. und ggf. die Ust-IdNr. auf die Rechnung pressen.
Das ist eine gesetzliche Vorgabe. Einzig die kleinstunternehmer sind davon weitesgehend ausgeschlossen.
Bankverbindung und sontige Daten (aufsichtsführende Kammer, Finanzamt usw.) sollten nach Möglichkeit auch gleich drauf sein, um zukünftigen Ärger zu vermeiden 😉
 

busyfolks

Aktives Mitglied
16. August 2006
113
0
Zitat von IHK Website Berlin:
1. Pflichtangaben auf Rechnungen

Die Eingangsrechnung hat nun folgende Angaben zu enthalten:
  1. Vollständiger Name und Anschrift des leistenden Unternehmers
  2. Vollständiger Name und Anschrift des Leistungsempfängers
  3. Vom Finanzamt erteilte Steuernummer oder Umsatzsteuer-Identifikationsnummer des leistenden Unternehmers
  4. Ausstellungsdatum
  5. Rechnungsnummer
  6. Menge und Art der gelieferten Gegenstände bzw. Art und Umfang der sonstigen Leistung
  7. Zeitpunkt der Lieferung oder sonstigen Leistung (Monatsangabe reicht)
  8. Entgelt, nach Steuersätzen und Steuerbefreiungen aufgeteilt und darauf entfallender Steuerbetrag
  9. Im Voraus vereinbarte Minderungen des Entgelts wie Rabatte, Boni, Skonti etc.
  10. Anzuwendender Steuersatz (16% oder 7%) oder im Fall einer Steuerbefreiung entsprechender Hinweis
Quelle: Industrie- & Handelskammer Berlin

Downloadlinks von der IHK Berlin:
PDF Neue Pflichtangaben zur Rechnungen (ca. 300KB)
PDF Musterrechnung
 

uschindler

Aktives Mitglied
20. August 2006
13
0
Raum Frankurt
Ganz wichtig ist der Nettobetrag je Steuersatz

Ich kann dem Vorredner nur zustimmen.

Ganz wichtig ist die Angabe jedes einzelnen Nettobetrages. Die Pflichtangaben für den Vorsteuerabzug umfassen folgendes:

Nettobetrag, MWST%-Satz, MWST-Betrag

Und das je verwendeten Steuersatz.

Ansonsten kann das Finanzamt dem belieferten Unternehmen den Vorsteuerabzug verwehren.

Bei einem bekannten habe ich die Angabe zur Kleinunternehmerregelung nach §19 USTG einfach als Rechnungstext mit eingegeben. Das sollte reichen.
 

Martin F

Aktives Mitglied
22. August 2006
10
0
nur Rechnungsdaten drucken

Es reicht doch, wenn ES nur die reinen Rechnungsdaten druckt. Alles andere, wie Kontonummer, Firmenname, Logo, UstNrID usw. kann man doch bereits vorher selbst im gewünschten Design auf das Formular drucken. Somit hat man beim Design der Rechnungen viel mehr Möglichkeiten.

grüsse
martin
 

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