Verkäuferlein
Sehr aktives Mitglied
Ab 01.01.2025 müssen alle Unternehmen E-Rechnungen empfangen können. Für das verpflichtende Versenden einer E-Rechnung gibt es Übergangsfristen (mindestens bis Ende 2026 keine Pflicht), siehe auch folgender Beitrag der IHK:
https://www.ihk.de/darmstadt/produk...pflichtende-erechnung-und-meldesystem-5784882
Das ist aber laut dem von Dir verlinkten Text der IHK nicht ganz richtig.
So wie ich das lese, muss man ab 01.01.2025 E-Rechnungen empfangen können und auch im B2B-Bereich bereitstellen können. Es gibt nur die Ausnahme, dass Du mit dem Rechnungsempfänger etwas anderes vereinbaren kannst. Fordert der Empfänger aber eine E-Rechnung, bist Du wohl verpflichtet, diese auch so zu liefern. PDF-Dateien fallen zum 01.01.2025 da dann raus.
Gibt es schon Erfahrungen mit PDF-Printern welche das Format automatisch erzeugen ?
Ich kann mir nicht vorstellen, dass das so einfach GoBD-konform und ohne Aufwand möglich ist. Wenn ich das richtig verstehe, ist in Zukunft die XML-Datei quasi die Rechnung und die PDF-Datei nur das Duplikat, wenn es sich um eine E-Rechnung handelt.
Dementsprechend muss ja irgendwie sichergestellt werden, dass zum einen der Inhalt identisch ist und zum anderen alles sauber dokumentiert und archiviert wird. Das wird vermutlich ein heftiger Aufwand, wenn man dann an die Datenquelle und deren Ausgabe noch wieder einen PDF-Printer anflanscht, der dann das "rechtsgültige" Dokument erzeugen soll, welches wiederum dann entsprechend archiviert und "zurückgespielt" werden muss.
Das Sinnvollste ist glaube ich, die Wawi lernt UBL und kann E-Rechnungen originär in alle Richtungen verarbeiten, berücksichtigt dabei aber auch, dass für manche Kunden auch ZUGFeRD und damit CII der Wahl-Standard ist.
Eine mögliche Zwischenlösung bietet aber auch die Datev (ob das auch was für AT ist, kann ich Dir nicht sagen):
https://e-rechnungsplattform.datev.de/