Neu E-Rechnungspflicht und Meldesystem

Verkäuferlein

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29. April 2012
2.558
1.032
Ab 01.01.2025 müssen alle Unternehmen E-Rechnungen empfangen können. Für das verpflichtende Versenden einer E-Rechnung gibt es Übergangsfristen (mindestens bis Ende 2026 keine Pflicht), siehe auch folgender Beitrag der IHK:
https://www.ihk.de/darmstadt/produk...pflichtende-erechnung-und-meldesystem-5784882

Das ist aber laut dem von Dir verlinkten Text der IHK nicht ganz richtig.
So wie ich das lese, muss man ab 01.01.2025 E-Rechnungen empfangen können und auch im B2B-Bereich bereitstellen können. Es gibt nur die Ausnahme, dass Du mit dem Rechnungsempfänger etwas anderes vereinbaren kannst. Fordert der Empfänger aber eine E-Rechnung, bist Du wohl verpflichtet, diese auch so zu liefern. PDF-Dateien fallen zum 01.01.2025 da dann raus.

Gibt es schon Erfahrungen mit PDF-Printern welche das Format automatisch erzeugen ?

Ich kann mir nicht vorstellen, dass das so einfach GoBD-konform und ohne Aufwand möglich ist. Wenn ich das richtig verstehe, ist in Zukunft die XML-Datei quasi die Rechnung und die PDF-Datei nur das Duplikat, wenn es sich um eine E-Rechnung handelt.

Dementsprechend muss ja irgendwie sichergestellt werden, dass zum einen der Inhalt identisch ist und zum anderen alles sauber dokumentiert und archiviert wird. Das wird vermutlich ein heftiger Aufwand, wenn man dann an die Datenquelle und deren Ausgabe noch wieder einen PDF-Printer anflanscht, der dann das "rechtsgültige" Dokument erzeugen soll, welches wiederum dann entsprechend archiviert und "zurückgespielt" werden muss.

Das Sinnvollste ist glaube ich, die Wawi lernt UBL und kann E-Rechnungen originär in alle Richtungen verarbeiten, berücksichtigt dabei aber auch, dass für manche Kunden auch ZUGFeRD und damit CII der Wahl-Standard ist.

Eine mögliche Zwischenlösung bietet aber auch die Datev (ob das auch was für AT ist, kann ich Dir nicht sagen):
https://e-rechnungsplattform.datev.de/
 
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MichaelH

Sehr aktives Mitglied
17. November 2008
14.207
1.794
Das ist aber laut dem von Dir verlinkten Text der IHK nicht ganz richtig.
So wie ich das lese, muss man ab 01.01.2025 E-Rechnungen empfangen können und auch im B2B-Bereich bereitstellen können. Es gibt nur die Ausnahme, dass Du mit dem Rechnungsempfänger etwas anderes vereinbaren kannst. Fordert der Empfänger aber eine E-Rechnung, bist Du wohl verpflichtet, diese auch so zu liefern. PDF-Dateien fallen zum 01.01.2025 da dann raus.

Ja, der IHK-Beitrag ist hü und hott zugleich.

Ich kann mir nicht vorstellen, dass das so einfach GoBD-konform und ohne Aufwand möglich ist. Wenn ich das richtig verstehe, ist in Zukunft die XML-Datei quasi die Rechnung und die PDF-Datei nur das Duplikat, wenn es sich um eine E-Rechnung handelt.

Mein Gedankengang war aber dieser.
Ein PDF-Printer ist ein Programm in Form eines Druckertreibers der in Windows installiert wird und somit als Drucker zur Verfügung steht.
Meine Frage ist also ob es ggf. ein Programm gibt das als "Druckertreiber" eine XML-Datei erzeugt (statt einem PDF-Print), sofern auf der Rechnung die entsprechenden Daten vorhanden wären.

Also z.B.
Absendername="Müller"; Absenderstraße="Gutweg 4"; AbsenderPLZ="04711"; etc. etc.
Artikelnummer="4711", Artikeltext="Handschuhe" ...
d.h. man baut das Rechnungsformular entsprechend um und der Treiber erzeugt daraus die XML-Datei ....

Denn es wird entsprechende Key-Words geben die in XML umgewandelt werden könnten.
 

Verkäuferlein

Sehr aktives Mitglied
29. April 2012
2.558
1.032
Mein Gedankengang war aber dieser.
Ein PDF-Printer ist ein Programm in Form eines Druckertreibers der in Windows installiert wird und somit als Drucker zur Verfügung steht.
Meine Frage ist also ob es ggf. ein Programm gibt das als "Druckertreiber" eine XML-Datei erzeugt (statt einem PDF-Print), sofern auf der Rechnung die entsprechenden Daten vorhanden wären.

Also z.B.
Absendername="Müller"; Absenderstraße="Gutweg 4"; AbsenderPLZ="04711"; etc. etc.
Artikelnummer="4711", Artikeltext="Handschuhe" ...
d.h. man baut das Rechnungsformular entsprechend um und der Treiber erzeugt daraus die XML-Datei ....

Denn es wird entsprechende Key-Words geben die in XML umgewandelt werden könnten.

Deinen Gedankengang kann ich ja nachvollziehen, zumal Du natürlich gerne auf der 1.5 bleiben möchtest. ;)

Nichtsdestotrotz wirst Du wahrscheinlich über kurz oder lang nicht drumherum kommen, da eine Lösung zu finden, insbesondere, wenn dann noch das Melde-System scharfgeschaltet wird.

Du möchtest ja im Prinzip aus der Rechnungskopie das Original erzeugen.
Also quasi die Rechnung per Post an Deinen Kunden senden, damit dieser die in Deine Buchhaltung faxt, die die dann als Beleg ablegt. 🤔:p😁

Da bin ich mir nicht so sicher, was ein Prüfer dazu sagen würde und wie das in AT überhaupt ist.

Welche L&L-Version ist denn eigentlich in der 1.5 im Einsatz?
Wenn ich das richtig gelesen habe, ist es ab L&L 25 möglich ZUGFeRD Rechnungen mit XRechnungs-Profil zu erzeugen, das zugrundeliegende Programm ( JTL-Wawi) muss nur die XML-Datei zur Erzeugung mit an L&L übergeben.

Aber wie gesagt, ich sehe das Problem etwas grundsätzlicher, da in Zukunft die digitalen Daten quasi das Original sind. Sicherlich hilft es da den XML-Beleg zu archivieren, aber ob das eine dauerhafte Lösung wird!?
 

MichaelH

Sehr aktives Mitglied
17. November 2008
14.207
1.794
Nichts ist für ewig. ;)

Wenn man so denkt wie du, dann werden alle Firmen auf die neuesten Software-Versionen upgraden müssen, egal welches System sie nutzen, auch Diejenigen die eine Software nutzen die gar nicht mehr gewartet wird ?
Dass dies so kommen wird halte ich eher für unwahrscheinlich.

Gut, es gab die Umstellung bei den Kassensystemen und vermutlich 100.000e Kassen wanderten auf den Schrott, aber Software ist nun mal nicht so einfach auszutauschen wie eine Registrierkasse.

Wir werden's sehen.

---

Auswirkungen für österreichische Unternehmen

Eine rechtliche Verpflichtung zur elektronischen Rechnungstellung besteht, sobald eine „feste Niederlassung“ in Deutschland als Leistender oder Leistungsempfänger involviert (z.B. bei Konsignationslagern).

Zudem sind Auswirkungen ohne rechtliche Verpflichtung aufgrund von „Reflexwirkungen“ zu erwarten. Die Vorteile der strukturierten elektronischen Rechnung liegen zu über 90% beim Rechnungsempfänger aufgrund der automatisierten Verbuchung. Der Rechnungsempfänger will in der Regel keine 2 oder mehr Eingangsprozesse. Selbst für in Deutschland nicht steuerbare Leistungen ist daher bei deutschen Rechnungsempfängern mit der „Bitte“ um strukturierte elektronische Rechnung zu rechnen.

Bis Ende 2026 dürfen für in 2025 und 2026 ausgeführte B2B-Umsätze weiterhin Papierrechnungen übermittelt werden. Auch elektronische Rechnungen, die nicht dem neuen Format entsprechen, bleiben in diesem Zeitraum zulässig, allerdings ist hierfür (wie bisher) die Zustimmung des Rechnungsempfängers erforderlich.

---

D.h. wenn ein deutscher B2B-Kunde eine digittale ERechnung statt einem PDF haben will, dann senden wir ihm alternativ eine per Post, gedruckt.
Somit kann er uns mitteilen was ihm lieber ist.

Frist ist hier Ende 2026 und bis dahin werden wir sicherlich ein WAWI-Update gemacht haben, sofern JTL eine brauchbare Lösung hat.
Bin gespannt ob diese dann kostenpflichtig ist. ;)
 

Verkäuferlein

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29. April 2012
2.558
1.032
Nichts ist für ewig. ;)

Wenn man so denkt wie du, dann werden alle Firmen auf die neuesten Software-Versionen upgraden müssen, egal welches System sie nutzen, auch Diejenigen die eine Software nutzen die gar nicht mehr gewartet wird ?
Dass dies so kommen wird halte ich eher für unwahrscheinlich.

Gut, es gab die Umstellung bei den Kassensystemen und vermutlich 100.000e Kassen wanderten auf den Schrott, aber Software ist nun mal nicht so einfach auszutauschen wie eine Registrierkasse.

Wir werden's sehen.

Ja, ich habe halt lieber schnell eine langfristig sinnvolle Lösung, als Stückwerk.

Es wird ja relativ klar auf Digitalisierung der Rechnungsstellung hinauslaufen und am Ende des Tages ist es doch auch ganz praktisch, wenn man nur noch eine XML-Datei archivieren muss, statt einer PDF-Datei.

Selbst bei ausoptimierten PDF-Dateien würde ich mal davon ausgehen, dass man nur ein 10-100tel an Speicherplatz für eine XML-Rechnung benötigt.

Gleichzeitig könnte man halt auch Rechnungen fast vollständig automatisiert verarbeiten, prüfen und bezahlen. Auch das bringt doch einen enormen Effizienzvorteil.

Wie gesagt, kannst Du die Rechnungsstellung ja auch in ein anderes Programm auslagern. Nur wird man wohl z.B. in Word kurz-mittelfristig keine Rechnungen mehr schreiben können, sondern halt z.B. in einem XML-Editor und muss diese XML dann revisionssicher archivieren und unter Umständen die Umsätze direkt ans FA melden.

Das Problem sehe ich also mehr darin, dass der Weg von (Roh)Daten zu PDF zu (XML)Daten kompliziert klingt, nur einen Teil löst und ich befürchte, dass es da mal unbemerkt zu Fehlern/Verlusten kommt.

D.h. wenn ein deutscher B2B-Kunde eine digittale ERechnung statt einem PDF haben will, dann senden wir ihm alternativ eine per Post, gedruckt.
Somit kann er uns mitteilen was ihm lieber ist.

An den Weg habe ich noch gar nicht gedacht ;), bzw. war ich der Meinung, dass das auch nur mit Zustimmung erlaubt ist.
Ist das denn wirklich eine zulässige Alternative ohne Zustimmung des Kunden?

Frist ist hier Ende 2026 und bis dahin werden wir sicherlich ein WAWI-Update gemacht haben, sofern JTL eine brauchbare Lösung hat.

Das unterliegt ja scheinbar alles größter Geheimhaltung, welche Pläne JTL hat. Nicht dass sich einer von den teureren Wettbewerbern noch was bei JTL abschaut, was er schon längst umgesetzt hat. :p

Habe mir kürzlich mal Weclapp angeschaut, was die schon für eine Funktionalität mit E-Rechnung anbieten / versprechen klingt ziemlich spannend.

Bin gespannt ob diese dann kostenpflichtig ist. ;)

Großes Preisschild, minimaler Leistungsumfang könnte ich mir vorstellen. :p
Man wird sich ja mit der Aquisition von Jera auch irgendwas überlegt haben.
 

frankell

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9. September 2019
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Frist ist hier Ende 2026 und bis dahin werden wir sicherlich ein WAWI-Update gemacht haben, sofern JTL eine brauchbare Lösung hat.

Angesichts Deiner Ansprüche (nicht tendenziös gemeint) besteht Anlass zu Zweifeln. :D

So wie ich das lese, muss man ab 01.01.2025 E-Rechnungen empfangen können und auch im B2B-Bereich bereitstellen können. Es gibt nur die Ausnahme, dass Du mit dem Rechnungsempfänger etwas anderes vereinbaren kannst. Fordert der Empfänger aber eine E-Rechnung, bist Du wohl verpflichtet, diese auch so zu liefern. PDF-Dateien fallen zum 01.01.2025 da dann raus.

Die Papierrechnung ist weiterhin möglich. Nur bei elektronischen Rechnungen, die nicht dem neuen Format entsprechen, ist eine Zustimmung des Empfängers notwendig. Diese Einschränkung gilt nicht für Papierrechnungen. Daher kann man diesbezüglich, was die Rechnungserstellung angeht, wie @MichaelH noch recht entspannt sein, manche sogar bis Ende 2027. Ich gehe jedenfalls nicht davon aus, dass iwer sagt: Ne, das PDF lehne ich ab und möchte stattdessen eine papierhafte Rechnung. :)
 
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frankell

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9. September 2019
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Bin gespannt ob diese dann kostenpflichtig ist. ;)
Abkündigung einer Wawi-internen Umsetzung am 15. November 2024, parallel zur Ankündigung neuer Editionen zum 1. Januar 2025: Start für 0 € und Galaxy für 999 €/Monat. Statt Wawi-intern Umsetzung durch JERA. Onboardiung für 499 € (wird in den ersten 14 Tagen aus Kulanz erlassen) zzgl. Hosting, 10 Dokumente in Start inklusive, 100 Rechnungen in Galaxy, danach 0,09 € pro Dokumentenposition.
Grad beim Schreiben gemerkt, wie wenig unwahrscheinlich mir das vorkommt...

EDIT: Da wir ja eine Preisgarantie bis zum 31.12.2025 haben, setze 15. November 2025 und 1. Januar 2026. Macht's iwie noch weniger unwahrscheinlich. :eek:
 
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MichaelH

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17. November 2008
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"Die Papierrechnung ist weiterhin möglich. Nur bei elektronischen Rechnungen, die nicht dem neuen Format entsprechen, ist eine Zustimmung des Empfängers notwendig. Diese Einschränkung gilt nicht für Papierrechnungen."
"Ja, ich habe halt lieber schnell eine langfristig sinnvolle Lösung, als Stückwerk."

Langfristig - Papierrechnung bis Ende 2026 für alle die nerven oder Druck ausüben wollen, die paar Euro ist es mir wert.
Stückwerk - längerfristig warten, anstatt bei den Ersten zu sein und Stückelwerk zu erhalten, also ich sehe das genau umgekehrt.

Bald haben wir 1m Schnee in den Alpen und das relativiert jeden Stress. ;)

Was ich noch erwähnen sollte - B2B hat bei uns keine große Bedeutung bzw. wir haben keine Großbetriebe als B2B-Kunden, üblicherweise sind diese kleiner als wir selbst. Und Behörden beliefern wir so oder so ungern, die zahlen spät und allzuoft stimmt die Rechnungsadresse dann doch nicht (trotz Nachfrage) und wir müssen ändern, weil irgendein Zusatz fehlt.
 

frankell

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9. September 2019
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"Die Papierrechnung ist weiterhin möglich. Nur bei elektronischen Rechnungen, die nicht dem neuen Format entsprechen, ist eine Zustimmung des Empfängers notwendig. Diese Einschränkung gilt nicht für Papierrechnungen."
"Ja, ich habe halt lieber schnell eine langfristig sinnvolle Lösung, als Stückwerk."

Langfristig - Papierrechnung bis Ende 2026 für alle die nerven oder Druck ausüben wollen, die paar Euro ist es mir wert.
Stückwerk - längerfristig warten, anstatt bei den Ersten zu sein und Stückelwerk zu erhalten, also ich sehe das genau umgekehrt.

Bald haben wir 1m Schnee in den Alpen und das relativiert jeden Stress. ;)

Was ich noch erwähnen sollte - B2B hat bei uns keine große Bedeutung bzw. wir haben keine Großbetriebe als B2B-Kunden, üblicherweise sind diese kleiner als wir selbst. Und Behörden beliefern wir so oder so ungern, die zahlen spät und allzuoft stimmt die Rechnungsadresse dann doch nicht (trotz Nachfrage) und wir müssen ändern, weil irgendein Zusatz fehlt.
Ich bin auch eher geneigt dazu etwas abzuwarten, wie sich das Ganze entwickelt, auch in der Wawi. Zwingt mich ja keiner dazu, Pionier zu sein und mich mit all den zu erwartenden Kinderkrankheiten herumzuärgern. Das dürfen andere, die ggf. auch ein anderes Budget haben. Und dann schauen wir mal, ob wir early oder late follower werden, oder um es mit Michaels Worten auszudrücken, ob vorher noch mindestens ein Schneezyklus mehr an uns vorbeizieht.
 
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Verkäuferlein

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29. April 2012
2.558
1.032
"Die Papierrechnung ist weiterhin möglich. Nur bei elektronischen Rechnungen, die nicht dem neuen Format entsprechen, ist eine Zustimmung des Empfängers notwendig. Diese Einschränkung gilt nicht für Papierrechnungen."
"Ja, ich habe halt lieber schnell eine langfristig sinnvolle Lösung, als Stückwerk."

Langfristig - Papierrechnung bis Ende 2026 für alle die nerven oder Druck ausüben wollen, die paar Euro ist es mir wert.
Stückwerk - längerfristig warten, anstatt bei den Ersten zu sein und Stückelwerk zu erhalten, also ich sehe das genau umgekehrt.

Bald haben wir 1m Schnee in den Alpen und das relativiert jeden Stress. ;)

Was ich noch erwähnen sollte - B2B hat bei uns keine große Bedeutung bzw. wir haben keine Großbetriebe als B2B-Kunden, üblicherweise sind diese kleiner als wir selbst. Und Behörden beliefern wir so oder so ungern, die zahlen spät und allzuoft stimmt die Rechnungsadresse dann doch nicht (trotz Nachfrage) und wir müssen ändern, weil irgendein Zusatz fehlt.
Angesichts Deiner Ansprüche (nicht tendenziös gemeint) besteht Anlass zu Zweifeln. :D



Die Papierrechnung ist weiterhin möglich. Nur bei elektronischen Rechnungen, die nicht dem neuen Format entsprechen, ist eine Zustimmung des Empfängers notwendig. Diese Einschränkung gilt nicht für Papierrechnungen. Daher kann man diesbezüglich, was die Rechnungserstellung angeht, wie @MichaelH noch recht entspannt sein, manche sogar bis Ende 2027. Ich gehe jedenfalls nicht davon aus, dass iwer sagt: Ne, das PDF lehne ich ab und möchte stattdessen eine papierhafte Rechnung. :)

Hab nochmal den Entwurf zum BMF-Schreiben (https://www.bundesfinanzministerium...2024-06-14-entwurf-einfuehrung-e-rechnung.pdf) dazu überflogen.

Tatsächlich ist das etwas verwirrend formuliert und nach nur inländischen Beteiligten und mindestens einem ausländischen Beteiligten aufgeteilt. Aber so wie ich das lese ist es für den 2. Fall auf jeden Fall noch zulässig eine Papierrechnung auszustellen (Absatz 13).

Der inländische Sachverhalt hat dann im Absatz 54 noch eine Ausnahmeregelung für die Papierrechnung.

Und bis 250 Euro Rechnungsbetrag gibt es auch noch Ausnahmerregelungen in Abs. 19/20.
 
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MichaelH

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17. November 2008
14.207
1.794
Der inländische Sachverhalt hat dann im Absatz 54 noch eine Ausnahmeregelung für die Papierrechnung.
Damit nicht jeder nachlesen muss:

54 Bis zum Ablauf des Kalenderjahres 2026 kann eine Rechnung für einen bis dahin ausgeführten Umsatz auch als sonstige Rechnung (siehe Rn. 6) ausgestellt und übermittelt werden. Die Ausstellung und Übermittlung einer Papierrechnung ist bis dahin umsatzsteuerlich immer zulässig. Die Zustimmung des Empfängers zu der Rechnungserteilung in einem anderen elektronischen Format (vgl. Rn. 17) bedarf keiner besonderen Form. Es muss lediglich Einvernehmen zwischen Rechnungsaussteller und Rechnungsempfänger über das zu verwendende Format bestehen. Die Zustimmung kann etwa in Form von einer Rahmenvereinbarung (z. B. in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen) oder konkludent erfolgen.

---

Will der Kunde keine Papierrechnung, kann er immer noch einem "anderen elektronischen Format", also einem PDF zustimmen.
 
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Blaumeise

Aktives Mitglied
20. Juli 2020
22
1
Wann gibt es eine Lösung? Das Thema ist schon lange bekannt, es hätte schön längst stressfrei umgestellt werden können.
 

uwego

Aktives Mitglied
14. Oktober 2010
55
1
Mein Steuerberater hat mir heute mitgeteilt das er meine Rechnungen ab Januar als "e-Rechnung braucht".
Wie kann ich das mit JTL-Wawi umsetzen?
Die Zeit drängt!
 

Maxco

Aktives Mitglied
29. September 2021
2
0
Mein Steuerberater hat mir heute mitgeteilt das er meine Rechnungen ab Januar als "e-Rechnung braucht".
Wie kann ich das mit JTL-Wawi umsetzen?
Die Zeit drängt!
Wüsste auch gern einen aktuellen Stand.
Mein Steuerbüro rief mich heute auch an, mit dem Hinweis dass ich mir sonst bitte mal Datev Unternehmen Online ansehen sollte.

Das Jahresende rückt näher und möchte auch gern, vorher alles "in trockenen Tüchern" haben,
als mitten drin feststellen zu müssen "och neee das nicht jetzt auch noch".
 

Markus Hütz

Moderator
Mitarbeiter
4. März 2014
556
273
Guten Morgen,

JTL-Wawi wird die Möglichkeit der ZUGFeRD-Rechnung anbieten (kommt noch) und bietet die Möglichkeit der X-Rechnung (schon möglich, aber alte Version). Die X-Rechnung wird gerade auf eine 3.x.x-Version aktualisiert. Somit seid ihr für den Versand gerüstet.

Für den Empfang ist es nur erforderlich, ab dem 01.01.2025, in der Lage zu sein, E-Rechnungen zu empfangen. Dazu reicht beispielsweise schon ein E-Mail-Postfach, an die man eine E-Rechnung senden kann.

Zum Meldesystem ist mein letzter Stand folgender (Zitat der IHK):
In Vorbereitung auf das geplante Meldesystem wurde im ersten Schritt die E-Rechnung beschlossen. Im nächsten Schritt sollen das nationale sowie das EU-weite Meldesystem auf den Weg gebracht werden. Der Zeitplan der EU sieht die Umsetzung des Meldesystems bis zum Jahr 2028 vor, mittlerweile ist allerdings eine Verschiebung auf 2030 beziehungsweise 2032 in der Diskussion. Nach aktuellem Stand ist der Start des deutschen Meldesystems nicht vor der Umsetzung der europäischen Lösung angedacht.

Gruß,
Markus
 
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mh1

Sehr aktives Mitglied
4. Oktober 2020
1.680
507
Für den Empfang ist es nur erforderlich, ab dem 01.01.2025, in der Lage zu sein, E-Rechnungen zu empfangen. Dazu reicht beispielsweise schon ein E-Mail-Postfach, an die man eine E-Rechnung senden kann.
Natürlich muss man die E-Rechnung nicht "nur Empfangen" können ;)
Man muss sie ja auch entsprechend verarbeiten können - was ja schon beim Öffnen und Lesbar machen anfängt.
 
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dein-brandstempel

Aktives Mitglied
20. November 2020
45
17
Das sehe ich genauso!

Zitat: https://www.ihk.de/darmstadt/produk...pflichtende-erechnung-und-meldesystem-5784882

... Was sich jedoch ändert ist der Vorrang der Papierrechnung, diesen nimmt nun die E-Rechnung ein, weshalb alle Unternehmen ab 1. Januar 2025 den Empfang, die Verarbeitung und die revisionssichere Archivierung der E-Rechnung sicherstellen müssen.

Da diese Aufgaben meist in einer Buchhaltungssoftware erledigt werden, ist es zumindest für eingehende Rechnungen in Bezug auf JTL für die meisten nicht relevant.
 

sebjo82

Sehr aktives Mitglied
3. Juni 2021
588
171
Verarbeiten können? Was soll das heißen? Es ist eine ganz stinknormale .xml Datei, die mit jedem Editor angezeigt werden kann.
 

Markus Hütz

Moderator
Mitarbeiter
4. März 2014
556
273
Genau. Sorry, ich schreibe aus der Sicht von JTL-Wawi. Wie @dein-brandstempel schrieb wäre hier eine Buchhaltungssoftware denke ich auch passender. Wir werden unsere Beschaffung ein wenig erweitern um Daten aus der E-Eingangsrechnung in eine JTL-Wawi-Eingangsrechnung zu überführen, können aber keinen Mechanismus schaffen um die Rechnung zu prüfen und zu archivieren. Das konnte JTL-Wawi streng genommen für Post-Rechnungen oder Mail-Rechnungen auch nicht leisten.

Wir prüfen gerade eine Möglichkeit bei der Anzeige zu unterstützen, sprich das XML der X-Rechnung bzw. das XML in der ZUGFeRD-Rechnung "lesbar" zu machen.

Gruß,
Markus
 
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