Neu DSGVO der neueste Streich der EU-Technokraten

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Xantiva

Sehr aktives Mitglied
28. August 2016
1.795
316
Düsseldorf
Nein, das Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten hat online nichts zu suchen. Das ist für Dich intern und ist auf Verlangen nur der Behörde auszuhändigen.

Und zur Checkbox: Wende Dich im Zweifelsfall an Deinen Rechtsbeistand, da der dann auch den Kopf dafür hinhalten sollte.
 

holzpuppe

Sehr aktives Mitglied
14. Oktober 2011
1.715
260
Leipzig
Hallo ,

hier scheiden sich doch die Geister, langt nur die Verlinkung oder mit Checkbox Bestätigung, jeder Interpretiert was anderes und wie ist das mit dem Verzeichnis muss das Online bereitgestellt werden?
Das Verarbeitungsverzeichnis darf nicht öffentlich gemacht werden. Das geht nur dich und die Datenschutzbehörde deines Landes was an.
 

holzpuppe

Sehr aktives Mitglied
14. Oktober 2011
1.715
260
Leipzig
Ich nochmal wegen des "OPT IN" bei Cookies. Problem ist das man jegliches Tracking aus dem Shop entfernen muss und in das "OPT IN" implementieren sollte.
Im IST-Zustand des Shops geht das also nicht.
Dazu habe ich momentan 2 Sachen gefunden:
https://www.cookiebot.com/de/functions/
und
"Do it yourself": https://github.com/creativeaura/eu-cookie-opt-in

Es ist wohl davon auszugehen, dass sobald ABP davon Wind bekommt, das Pop-Up bei den Usern nicht mal mehr auftauchen und unter Umständen wird die eigene Seite nicht mehr korrekt funktionieren. Naja, das ist ein Schuss ins Knie.
 

wawi-dl

Sehr aktives Mitglied
29. April 2008
6.775
831
Das Thema DSVGO nervt gewaltig. Jeden Tag neue "Horror-Mails" was passiert wenn man nicht vorbereitet ist, usw. Anscheinend wird hier auch jede Menge Halbwissen transportiert und sorgt zusätzlich für Verunsicherung. Dank einer E-Mail dieser Tage dachte ich auch es muss zwingend zu jedem Formular (Kontakt, Produktanfrage, Bestellung etc.) eine Checkbox gesetzt werden. Dazu habe ich nun etwas gegoogelt und den Link hier gefunden, den ich allen empfehlen möchte diie meinen es muss eine Checkbox rein https://www.datenschutz-guru.de/braucht-mein-kontaktformular-jetzt-eine-checkbox/

Wem soll man nun glauben?
e-Recht24 ist ja auch nicht gerade unbekannt, hier verweist man auf ein Urteil, dass eine Checkbox auf Nummer sicher wäre.
https://www.e-recht24.de/news/abmahnung/10651-abwarnung-kontaktformulare-einwilligung.html
 

MichaelH

Sehr aktives Mitglied
17. November 2008
14.722
1.988
Na ja, wenn ein Kontaktformular eine CheckBox braucht weil der Kunde mir aktiv seine Daten zusendet, wie ist es dann mit Mail ?
Der Kunde sendet mir ein Mail, das darf mir aber nicht zugestellt werden, denn zuvor muss ihm mein Mailserver ein Mail zusenden in dem er bestätigt, dass ich die Daten erhalten darf ?
 

meine-kleine-eisenbahn.de

Gut bekanntes Mitglied
5. Februar 2008
226
10
Na ja, wenn ein Kontaktformular eine CheckBox braucht weil der Kunde mir aktiv seine Daten zusendet, wie ist es dann mit Mail ?
Der Kunde sendet mir ein Mail, das darf mir aber nicht zugestellt werden, denn zuvor muss ihm mein Mailserver ein Mail zusenden in dem er bestätigt, dass ich die Daten erhalten darf ?

Es geht hier im die Weitergabe an Dritte!!!

Wenn ein Kunde Dir eine Anfrage/Bestellung etc. schickt erwartet er ja auch eine Antwort von Dir, dies gilt als Einverständniserklärung.
 

wawi-dl

Sehr aktives Mitglied
29. April 2008
6.775
831
Alles richtig, aber man bezieht sich hier auf ein Urteil, das auch hier nicht eindeutig war und man besser bei Formularen auf Websites eine CB setzen sollte.

Email ist für mich eindeutig erlaubt, bei Formularen auf Websites wäre ich mir unsicher was mit diesen Daten passiert (gehen direkt an Dritte, bei eMail nicht).
 

MichaelH

Sehr aktives Mitglied
17. November 2008
14.722
1.988
Unser Mail wird bei Microsoft gehostet, repliziert auf unzähligen PCs und gespeichert auf Datenträgern.
Was ist hier eindeutig anders als bei einem Kontaktformular im Shop ?
 

css-umsetzung

Offizieller Service Partner
SPBanner
6. Juli 2011
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Berlin
Firma
css-umsetzung
Hallo zusammen,

ich hätte in diesem Zusammenhang noch ne Frage zu Google Analytics.
Das Thema sprecht ihr ja in eurem DSGVO Guide zum Shop auch an, und verweist auf ein kleines "How To", wie man Google Analytics Datenschutzkonform im Shop einsetzen kann.

In dieser Anleitung ist der vorletzte Punkt "Einwilligung einholen" recht interessant.
Da es ja ein offizielles Positionspapier gibt, in dem klar festgelegt ist, dass Werbetracking nur mit vorheriger Einwilligung der Nutzer ab 25.05. rechtens ist, frage ich mich, ob das "so einfach" im Shop umzusetzen ist.

Mit "so einfach" meine ich z.B. ein Plugin.
Ich hab bisher leider nur Plugins gefunden, die einen Hinweis zur Nutzung von Cookies ausgeben -die aber meiner Meinung nach laut diesem Positionspapier nicht mehr ausreichend sind.
Hat einer von euch hierzu vielleicht ne Lösung parat? Bzw. wie setzt ihr das um? Oder gibts da vielleicht schon etwas "fertiges", das ich übersehen habe?


Da ich hier auch nicht sicher bin was sein muss/darf/kann, habe ich mich jetzt am WE hingesetzt und eine Lösung für meine Seite implementiert, die passen sollte. In der Datenschutzerklärung habe ich den Link mit dem opt-out Code und zusätzlich habe ich den Cookie-Hinweis mit einem opt-in.

Da das als reine JS/css Lösung möglich ist, wäre ein Plugin eventuell übertrieben? Cool wäre es, wenn es Pflicht ist, wenn der Shop das bereits beinhaltet, jedes Plugin bremst den Shop.

Eventuell ist auch ein opt-in übertrieben.
 

JWittl

Gut bekanntes Mitglied
4. August 2017
79
42
Danke für die Info.

Ich habe es bisher in unserem Shop genau so umgesetzt wie du es auch beschreibst.
-Ich hoffe, das "reicht aus".

Man kann ja im Moment dank der oft schwammigen Gesetzestexte leider nicht genau sagen, ob die angewendeten Maßnahmen nun ausreichend, zu gering oder übertrieben sind ..
 

Bolschi

Gut bekanntes Mitglied
2. Mai 2016
222
8
Hallo ich habe eben das Plugin für den JTL Shop "Recht auf Vergessenwerden" installiert.
Hierzu eine Frage. Das Plugin löscht die Gast-Kundendaten (Bestellung Ohne Registrierung) nach X Tagen.
Ich verstehe das jetzt nicht so richtig. Hier werden die Kundendaten aus der Shop Datenbank gelöscht? aber im Wawi bleiben die Kundendaten?
Verstehe das so richtig? Aus der Wawi müssten die Daten doch auch raus?
Danke Bolschi
 

Bolschi

Gut bekanntes Mitglied
2. Mai 2016
222
8
Hallo Danke! und wie setzte ich das Recht auf Vergessenwerden dann in der Wawi für Gastbestellungen um bzw ist das überhaupt erforderlich?
Bringt es denn etwas wenn im Shop der Automatismus gesetzt ist aber in der Wawi die Kundendaten erhalten bleiben. Damit werden wir dem Artikel 17 EU-DSGVO nur zur Hälfte gerecht?
Bolschi
 

albi123

Gesperrter Benutzer
7. Dezember 2009
644
71
Buchhalterisch gesehen darfst du eh erst einmal gar nichts löschen was Steuerrelevant ist. So wie ich das verstanden habe löscht die WAWI automatisch wenn die Aufbewahrungsfrist abgelaufen ist.
 
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