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Pilsumer

Guest
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Streng genommen ist doch in diesem Fall eA ein Dienstleister für den Verkäufer. Wenn eA aber die Käuferdaten an den Verkäufer (wäre ja ein Dritter) weitergibt, widerspricht er doch seiner "Schutzerklärung". Oder ist das "zu um die Ecke rum" gedacht?
 

donot

Aktives Mitglied
3. August 2007
210
0
hmm ich denke mal, dass man das mit der eigenen Datenschutzerklärung, die man ja als Verkäufer auch noch angibt, abdeckt.
 

Guenter H.

Moderator
Mitarbeiter
10. November 2006
4.225
5
Styria / Austria
Zitat von Pilsumer:
Streng genommen ist doch in diesem Fall eA ein Dienstleister für den Verkäufer. Wenn eA aber die Käuferdaten an den Verkäufer (wäre ja ein Dritter) weitergibt, widerspricht er doch seiner "Schutzerklärung".

nicht nur streng genommen. ea ist ein dienstleister für den verkäufer.

Zitat von Pilsumer:
Wenn eA aber die Käuferdaten an den Verkäufer (wäre ja ein Dritter) weitergibt, widerspricht er doch seiner "Schutzerklärung".

wenn eA die daten nicht dem verkäufer zur verfügung stellen würde, wäre das speichern/verarbeiten der daten ja sinnlos. ein "dritter" wäre z.b. jemand, der mit dem verkaufsprozess nichts zu tun hat bzw nicht auftraggeber des verkäufers ist.

Zitat von Pilsumer:
Oder ist das "zu um die Ecke rum" gedacht?

genau so ist es... 😉
 

Pilsumer

Guest
*weiter um die Ecke denken ein*

Der Leser muss glauben, dass seine Daten nur an einer Stelle und nur bei eA (dem Dienstleister) gespeichert und nach Gebrauch gelöscht werden.

Das stimmt ja nicht und was passiert, wenn der Verkäufer die Daten weiterreicht. eA kann das doch garnicht kontrollieren!! :?:

Die Frage die dahinter steckt, ist, ob ich als Verkäufer zusätzlich eine entsprechende Schutzerklärung abgeben muss, bzw. ob der Text nicht dahingehend ergänzt werden sollte/müßte ??

*weiter um die Ecke denken aus*
 

Guenter H.

Moderator
Mitarbeiter
10. November 2006
4.225
5
Styria / Austria
Zitat von Pilsumer:
Das stimmt ja nicht und was passiert, wenn der Verkäufer die Daten weiterreicht. eA kann das doch garnicht kontrollieren!! :?:

eben. darum steht ja in diesem satz nur, was eA mit den daten macht bzw dass die daten nicht nur an den verkäufer, sondern auch an eA übermittelt werden. eA kann ja nicht die haftung für einen ev. datenmissbrauch durch den verkäufer übernehmen.


Zitat von Pilsumer:
Die Frage die dahinter steckt, ist, ob ich als Verkäufer zusätzlich eine entsprechende Schutzerklärung abgeben muss, bzw. ob der Text nicht dahingehend ergänzt werden sollte/müßte ??

bei vielen online-verkäufern, egal ob bei ebay oder shop, findet sich ein entsprechender satz in den AGB, um dem käufer zusätzliche sicherheit zu geben.
 

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