Der Hintergrund ist, dass wir eine Retoure und einen Verkauf in getrennten Vorgängen abhandeln müssen, um allen steuerrechtlichen Anforderung korrekt nachzukommen.
Die eine Möglichkeit ist, wie du es beschreibst, den Betrag der Retoure nur "virtuell" auszuzahlen und beim neuen Kassiervorgang als Zahlung zu verbuchen, der andere Weg wäre die Ausgabe eines Gutscheins und diesen dann entweder direkt im neuen Verkaufsvorgang oder durch den Kunden irgendwann später einzulösen.
Hier einmal der steuerrechtliche Hintergrund:
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Gibt es besondere Anforderungen für die Abwicklung von Retouren und die dazugehörigen Dokumente wie Retouren-Bons? Kassenbons!
Mit dem Umtausch des Artikels wird die erste Lieferung rückgängig gemacht (§ 17 Abs. 2 Nr. 3 UStG). Aus diesem Vorgang ergibt sich eine Änderung der Bemessungsgrundlage. Mit Hilfe eines zweiten Dokuments wird eine Gutschrift im kaufmännischen Sinn erteilt. Wichtig ist dabei, dass sich der Korrekturbeleg eindeutig auf die ursprüngliche Rechnung bezieht, die berichtigt werden soll; dies geschieht i.d.R. durch Nennung der Rechnungsnummer im Korrekturdokument. Umsatzsteuerlich gilt dieser Beleg als Rechnungsberichtigung und führt zu einer Entgeltsminderung. Die Umsatzsteuer des Leistenden wird dadurch korrigiert (§ 17 Abs. 1 S. 1 UStG).
Hinsichtlich der Formvorschriften gelten die üblichen Vorschiften der Rechnungsangaben i.S.d. § 14 UStG, bzw. bei Kleinbetragsrechnungen des § 33 UStDV.
Mit oder ohne Verrechnung der alten Position?
Die Berichtigung ist gem. § 17 Abs. 1 S. 8 UStG für den Berichtigungszeitraum vorzunehmen, in dem die Änderung der Bemessungsgrundlage eingetreten ist und daher zum Zeitpunkt der Retouraufgabe. Eine Änderung, bzw. Verrechnung mit der ursprünglichen Position ist daher umsatzsteuerlich nicht zulässig.
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Natürlich wollen wir gerne alle Vorgänge an der POS so einfach und effizient gestalten wie es möglich ist, aber an gewisse Vorgaben müssen wir uns nunmal halten.
Eine Idee das ganze zu optimieren, damit es einfach an der POS reibungsloser und nicht so zeitfressend abgehandelt werden kann, wenn ein Kunde nicht einfach nur eine Rückgabe macht sondern auch direkt etwas neues kaufen möchte, habe ich hier einmal in einem Feature-
Ticket zusammengefasst:
https://issues.jtl-software.de/issues/POS-2763
Bitte votet und kommentiert dort gerne fleißig, denn wenn an dieser Idee größeres Interesse besteht, dann bin ich davon überzeugt, dass das eine Lösung ist, die verhältnismäßig zeitnah angegangen werden könnte.