handelwandel
Gut bekanntes Mitglied
Hallo zusammen,
ich hatte vor kurzem eine Reklamation von einem Kunden aus der Schweiz, welcher am 26.05.2010 einen Artikel von mir gekauft hat.
Nun habe ich bei dem Hersteller angefragt, ob es möglich wäre, diese Reklamation in der Schweizer Niederlassung des Herstellers zu bearbeiten.
Geht leider nicht, Artikel muss nach Deutschland geschickt werden.
Das wären jedoch 13,40 € für den Rückversand, und nochmals 13,40 € für den Hinversand, der Artikelwert beträgt jedoch nur 47,90 € und somit hätte ich ordentlich draufgezahlt.
Da die 6 Monate um sind, und eigentlich die Beweislastumkehr in Kraft tritt, müsste der Kunde doch die Kosten für den Versand zu mir tragen?
Über hilfreiche antworten würde ich mich freuen.
Viele Grüße
Johann
ich hatte vor kurzem eine Reklamation von einem Kunden aus der Schweiz, welcher am 26.05.2010 einen Artikel von mir gekauft hat.
Nun habe ich bei dem Hersteller angefragt, ob es möglich wäre, diese Reklamation in der Schweizer Niederlassung des Herstellers zu bearbeiten.
Geht leider nicht, Artikel muss nach Deutschland geschickt werden.
Das wären jedoch 13,40 € für den Rückversand, und nochmals 13,40 € für den Hinversand, der Artikelwert beträgt jedoch nur 47,90 € und somit hätte ich ordentlich draufgezahlt.
Da die 6 Monate um sind, und eigentlich die Beweislastumkehr in Kraft tritt, müsste der Kunde doch die Kosten für den Versand zu mir tragen?
Über hilfreiche antworten würde ich mich freuen.
Viele Grüße
Johann