Neu Zahlung nach Rechnungskorrektur anlegen

Kopfhörer

Aktives Mitglied
9. September 2017
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Hallo zusammen,
muss ich nach Erstellung einer Rechnungskorrektur eine minus Zahlung auf der eigentlichen Rechnung anlegen?

Beispiel:
Eine Kundin möchte einen Artikel zurückgeben, da Ihr dieser nicht gefällt. Ich suche mir den Auftrag auf, und erzeuge
eine Rechnungskorrektur. In dieser schreibe ich kurz den Grund der Rücksendung und anschließend erstatte ich Ihr das Geld.
Bei der Erstattung gebe ich als Verwendungszweck noch die Rechnungskorrektur-Nummer an.

Gucke ich mir anschließend die Rechnung in der Bezahl-Übersicht an, wird mir dort als "Offener Betrag" ein Negativwert dargestellt.
Öffne ich diese und klicke auf "Zahlung", bekomme ich folgendes dargestellt:

Auftragsnummer: XX
Auftragswert: 21,75€

Rechnungsnummer: XX
Rechnungsbetrag: 0,00€
Erstattungsbetrag: 21,75€

Zu zahlen: 0,00€
Zu viel gezahlt: 21,75€

Ist das richtig? Irgendwie habe ich das Gefühl, dass ich noch eine weitere Zahlung manuell anlegen muss, in der ich den
entsprechenden Erstattungsbetrag angebe. Aus Testzwecken habe ich dies einfach mal gemacht. Das Ergebnis:
es fällt der Punkt "Zu viel gezahlt: 21,75€" weg und in der Rechnungsübersicht steht bei "Offener Betrag" auch wieder eine 0,00€.

Mag mir eventuell einer von Euch dies kurz erklären? Ich wäre Euch auf jeden Fall dankbar!
 

MichaelH

Sehr aktives Mitglied
17. November 2008
14.721
1.988
Die Gutschrift reduziert den Zahlungsbetrag.
Der Kunde hat aber die 21.75 bezahlt.
Nun erfasst du die Rückzahlung von -21.75 und der Zahlungsbetrag ist nun eben auf 0.

D.h. Die Gutschrift hat keinen Einfluss auf die Zahlung(en) sebst, aber auf den Zahlungsbetrag.

Im Grunde hattest du es ja schon richtig verstanden ...
 

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