wie verweigerte NN rechnung rückabwickeln?

bernd12

Gut bekanntes Mitglied
1. Oktober 2009
521
1
w
ich setze bei NN Aufträgen immer die Zahlung sofort, und dann auch gleich eine Rechnung daraus.

Nun kommt die NN aber zurück.

Zum Rückgängig machen kann ich die Zahlung in der Rechnung auf Null setzen.

Wie mache ich es das auch die Waren wieder in den Bestand eingebucht werden?
 

bernd12

Gut bekanntes Mitglied
1. Oktober 2009
521
1
w
AW: wie verweigerte NN rechnung rückabwickeln?

Die Rechnung ist nicht bezahlt.

Dann bekommt der Kunde der nichts bezahlt hat eine Gutschrift über den Rechnungsbetrag...?

Oder nicht weil es auf Null steht ?

Welche Positionen ? Alle bis auf die NN ?
 

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Aktives Mitglied
26. Juni 2007
426
1
Neukirchen-Vluyn
AW: wie verweigerte NN rechnung rückabwickeln?

aber eine richtige!

Buchhalterisch ist Deine Vorghensweise nicht nur falsch, sondern auch verboten.
Eine einmal ausgedruckte Rechnung darf nicht mehr verändert werden, das kann sonst mal böse AUA bei einer Betriebsprüfung werden.

Wir machen es so:

NN Bestellung kommt (Wir haben in der Auftragsübersicht die Spalte Versandart eingeblendet)
Das sieht man demnach. Zudem kann man oben rechts den 'Anzeigen:' Filter auf 'nicht versandt - Nachnahme' setzen.

Dann werden alle Nachnahmen, die noch nicht versendet sind angezeigt.

Diese markieren wir und drucken die Rechnung, die natürlich NICHT auf bezahlt gesetzt wird. Wie soll man sonst überblicken, ob sie bezahlt ist??? Kann ja auch mal beim Zustelldienst falsch/nicht bezahlt werden...

Kommt dann die Zahlung auf dem Konto an, wird bezahlt gesetzt und als Zahlungsart Nachnahme ausgewählt. So schliesst sich der Kontrollkreis und man kann au sehen, wie lange so die Transferzeiten sind und ggf. seinem Dienstleister auf die Füße treten, wenns nicht passt.

Wird eine Sendung nicht angenommen, wird eine entsprechende Gutschrift erstellt, ausgedruckt und zur Rechnung geheftet.

So muss man auch nicht irgendwann nach Monaten oder Jahren dem Finanzamt erklären, wieso man wohl den Artikel für null Euro verkauft haben will.

Und vor allem wird bei der Gutschrift eben Dein Problem gelöst: Der Lagerbestand wird zurück geschrieben.

GUTSCHRIFT ERSTELLEN:
Immer aus der Rechnungsübersicht, die betreffende Rechnung markieren und rechts GUTSCHRIFT anklicken. So werden direkt alle Daten in die Gutschrift übernommen. Fertig.
 

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Aktives Mitglied
26. Juni 2007
426
1
Neukirchen-Vluyn
AW: wie verweigerte NN rechnung rückabwickeln?

Welche Positionen ? Alle bis auf die NN ?

Nein: Alle inkl. der Nachnahme.

Wenn das Paket nicht angenommen wurde, sind auch keine Nachnahmekosten entstanden (zumindest bei DPD)

Wenn doch, kannst Du sie (meiner Rechtsauffassung nach) natürlich einfordern.

Für die Rechtsexperten hierzu auch gleich meine Erklärung:

Da es sich bei Nachnahme um eine Zusatzleistung (also Sonderversand) handelt, welche auf ausdrücklichen Wunsch gesondert vom Besteller in Auftrag gegeben wurden, unterliegen sie nicht den Bestimmungen des Widerrufsrechts.

Allerdings müssen die "normalen" Versandkosten im berechtigten Widerrufsfall erstattet werden. Also nur den NN Mehrpreis herausnehmen
 

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Aktives Mitglied
26. Juni 2007
426
1
Neukirchen-Vluyn
AW: wie verweigerte NN rechnung rückabwickeln?

Nachschlag:

Die Rechnung ist nicht bezahlt.

Dann bekommt der Kunde der nichts bezahlt hat eine Gutschrift über den Rechnungsbetrag...?
Natürlich!
Du hast ja eine Rechnung mit einem offenen Betrag, den das Finanzamt Dir als Einnahme verbuchen will. Das kannst Du nur durch eine entsprechende Gutschrift gegendarstellen.

Der Kunde erhält also eine Gutschrift auf die noch nicht bezahlte Rechnung und Ihr seid QUITT.

(Abgesehen von dem NN Dilemma s.o.)
 

bernd12

Gut bekanntes Mitglied
1. Oktober 2009
521
1
w
AW: wie verweigerte NN rechnung rückabwickeln?

Ich habe nun der einfachheit halber....
die Sache mit der NN Gebühr mal aussen vor gelassen.

Dann habe ich eine Gutschrift erstellt auf die NICHT bezahlte Rechnung (55 EUR).

Mit dem Ergebnis das der Kunde nun ein GUTHABEN als GUTschrift hat von 55 EUR.

Kann ja nicht sein. Also habe ich eine zusätzliche Position auf die Gutschrift genommen " reture von NN Paket" mit dem Bruttopreis -55 EUR

Nun hat er eine Gutschrift von 0 EUR und ich einen Zettel fürs FA.
 

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Aktives Mitglied
26. Juni 2007
426
1
Neukirchen-Vluyn
AW: wie verweigerte NN rechnung rückabwickeln?

Wieder falsch!

Der Fehler liegt darin, dass die Rechnug auf bezahlt gesetzt wurde.
Das muss wieder entfernt werden.

Also Rechnung markieren, auf Zahlung klicken, die Zeile mit der Zahlung markiren, oben vorhher Betrag 0,00 eintragen, setzten klicken.
So, nun ist sie gelöscht.

Dann die Gutschrift erstellen (also jetzige vorher löschen)

Dann sollte die Rechnung (55,00 offen) auf bezahlt stehen. (offen 0,00, bzw. GS)
Da der Kunde praktisch mit der Gutschrift 0,00 Euro schuldig bleibt.

Dann klappts auch mit dem FA.
 

bernd12

Gut bekanntes Mitglied
1. Oktober 2009
521
1
w
AW: wie verweigerte NN rechnung rückabwickeln?

Wieder falsch!

Der Fehler liegt darin, dass die Rechnug auf bezahlt gesetzt wurde.
Das muss wieder entfernt werden.

habe ich doch schon gemacht. Als erstes das Ding auf Null setzen.


Dann sollte die Rechnung (55,00 offen) auf bezahlt stehen. (offen 0,00, bzw. GS)

Nein, die RE ist offen, weil nicht bezahlt.

Ansonsten funzt es so. Der Auftrag geht übrigens auch automatisch wieder auf unbezahlt.....den würde ich am liebsten löschen, damit ich mir den shcies nicht jeden Tag anschauen muß... aber dann kommt wieder das die rechnung mitgelöscht wird...warum eigentlich?

Danke fürs mitdenken.
 

D********t

Guest
AW: wie verweigerte NN rechnung rückabwickeln?

Da es sich bei Nachnahme um eine Zusatzleistung (also Sonderversand) handelt, welche auf ausdrücklichen Wunsch gesondert vom Besteller in Auftrag gegeben wurden, unterliegen sie nicht den Bestimmungen des Widerrufsrechts.

Völlig falsch! Dem Kunden sind ALLE entstandenen Kosten zu erstatten, ob Nachnahmezuschlag oder Expresszuschlag, da diese ja durch Deine Einwilligung Vertragsbestandteil geworden sind und bei einem Widerruf wird der gesamte Vertrag widerrufen. Eine verweigerte Nachnahmeannahme (schönes Wort :biggrin:) gilt als Widerruf, traurig, ist aber leider so. Ansonsten könntest Du den normalen Versand ja auch als ausdrücklichen Wunsch des Kunden darstellen, schließlich will er ja seine Ware irgendwie haben...

EuGH-Urteil: Hinsendekosten müssen dem Verbraucher erstattet werden » Von Martin Rätze » shopbetreiber-blog.de

Keine Rechtsberatung, nur meine persönliche Auffassung!
 

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Aktives Mitglied
26. Juni 2007
426
1
Neukirchen-Vluyn
AW: wie verweigerte NN rechnung rückabwickeln?

Keine Rechtsberatung, nur meine persönliche Auffassung!

War ja auch meine Rede. Es gibt ja auch anderslautende Beispiele:

AG Aachen, Urteil vom 23.08.2006, Az. 10 C 206/06
§ 357 Abs. 2 S. 1 BGB

Das AG Aachen hat in diesem Urteil entschieden, dass ein Onlinehändler nach Ausübung des Widerrufsrechts durch den Verbraucher zwar die Kosten der Warenrücksendung zu tragen hat. Dabei findet der Erstattungsanspruch des Verbrauchers jedoch auch seine Grenzen. So urteilte das Amtsgericht, dass die erstattungsfähigen Aufwendungen im vorliegenden Fall nur einen Teil der Kosten für die Rücksendung DHL erfassten. Es könnten lediglich die erforderlichen Versandkosten verlangt werden. Die Kosten der nach § 357 Abs. 2 S. 1 BGB vorgeschriebenen Rücksendung dürften nach Treu und Glauben von Seiten der Klägerin nicht durch Zusatzleistungen wie einer Expresssendung zu Lasten des verantwortlichen Unternehmers erhöht werden, zumal die Klägerin zur unfreien Rücksendung berechtigt gewesen sei. Überdies sei der Klägerin zum Zeitpunkt der Rücksendung das mangelnde Interesse des Beklagten an einer Rücksendung durch die Vorkorrespondenz bekannt gewesen. Trotz der Kosten- und Gefahrtragungspflicht des Beklagten bezüglich der Rücksendung der Ware umfasse diese nicht die weiteren Kosten für die Lagerung und die Kosten für eine danach erforderliche weitere - sonst nicht erforderliche - Zustellung. Denn diese seien ausweislich des Schreibens von DHL allein durch die unstreitige Annahmeerweigerung seitens der Klägerin entstanden.
 

Marcel

Sehr aktives Mitglied
14. September 2006
7.153
5
AW: wie verweigerte NN rechnung rückabwickeln?

Es gibt ja auch anderslautende Beispiele...

Wobei es schon einen "geringfügigen" Unterschied gibt zwischen dem Urteil eines Amtsgerichts von vor vier Jahren und dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs aus dem Jahr 2010 ;)

Das ist aber ja nun auch nicht wirklich das eigentliche Thema dieses Threads - bitte back to Topic (sofern noch Fragen offen sind).
 

SE-Foto

Aktives Mitglied
26. Juni 2007
426
1
Neukirchen-Vluyn
AW: wie verweigerte NN rechnung rückabwickeln?

habe ich doch schon gemacht. Als erstes das Ding auf Null setzen.
Gut, das war soweit KORREKT :)

Nein, die RE ist offen, weil nicht bezahlt.
Nö!:mad: Ich habe doch extra VORHER geschrieben:
Dann die Gutschrift erstellen (also jetzige vorher löschen)

Dann steht da unter Bezahlt: GS und nicht -55 oder +55 (sonst stimmt bei der Zahlung was nicht, da müssen alle Einträge raus) Also nicht +55 und -55, sondern die eingetragene mit 0 überschreiben, dann ist sie weg.

Ansonsten funzt es so. Der Auftrag geht übrigens auch automatisch wieder auf unbezahlt.....

Dann stimmt da was nicht. Wenn alles richtig gemacht wurde, ist er 'bezahlt' bzw. eben GS.

den würde ich am liebsten löschen, damit ich mir den shcies nicht jeden Tag anschauen muß... aber dann kommt wieder das die rechnung mitgelöscht wird...warum eigentlich?

NÖ! Da kommt eine Meldung, dass die Rechnung dadurch unbrauchbar wird und erst noch gelöscht werden muss. Also nicht automatisch!

Was auch klar ist. Die Daten in der Rechnung werden aus dem Auftrag geholt. Ist keiner mehr da, ist die Rechnung leer, weil die Daten weg sind. (Theoretisch) ich habs noch nie gemacht, weil dann ja eine Rechnungsnummer fehlt. Und das dem Finanzamt zu erklären wird schwierig. Da werden die ganz kribbelig. Also NIEEEEEE eine Rechnung löschen! Und egusto auch keinen Auftrag, sobald dafür eine Rechnung existiert.

Ich habe Fertig

Bitte
 

Angeldust23

Aktives Mitglied
30. November 2009
86
0
AW: wie verweigerte NN rechnung rückabwickeln?

Hallo,

ich habe hiezu nochmal eine Nachfrage:

Ich buche die Zahlung des Nachnahmebetrages bei Eingang auf dem Konto. Nun bekommt man ja aber zwei Euro weniger auf das Konto überwiesen, da die 2 € ja von der Post als Gebühr berechnet werden ( Neuerdings sogar zzgl. mwSt. ) Wie bucht ihr das? Ich muß ja theoretisch den gesamten betrag als eingegangen buchen, dann habe ich aber 2 €zuwenig auf dem Kontoauszug, die ja auch eig nebenkosten des Zahlungsverkehrs sind. Bucht ihr da sauch in der Wawi oder nur buchhalterisch?

Vielen Dank.
 

Dustin

Sehr aktives Mitglied
14. Mai 2008
2.999
53
Enger
AW: wie verweigerte NN rechnung rückabwickeln?

Hallo,

ich habe hiezu nochmal eine Nachfrage:

Ich buche die Zahlung des Nachnahmebetrages bei Eingang auf dem Konto. Nun bekommt man ja aber zwei Euro weniger auf das Konto überwiesen, da die 2 € ja von der Post als Gebühr berechnet werden ( Neuerdings sogar zzgl. mwSt. ) Wie bucht ihr das? Ich muß ja theoretisch den gesamten betrag als eingegangen buchen, dann habe ich aber 2 €zuwenig auf dem Kontoauszug, die ja auch eig nebenkosten des Zahlungsverkehrs sind. Bucht ihr da sauch in der Wawi oder nur buchhalterisch?

Vielen Dank.

Klare Antwort: Gar nicht. Was hast du mit den Zustellungsgebühren zu tun, du musst nur die Nachnahme Gebühren buchen!
 

KathiLe

Sehr aktives Mitglied
31. August 2009
2.899
9
AW: wie verweigerte NN rechnung rückabwickeln?

Wir hatten früher auch mal aus "Verpflichtung unseren Kunden gegenüber" die Einzugsgebühren von 2,00 EUR selbst bezahlt. Musste dann umständlich dem Betriebsprüfer erklärt werden, warum auf der Rechnung 59,90 EUR stehen, aber nur 57,90 EUR verbucht worden. Haben uns dann die Mühe gemacht und die Rechnungen mit dem regulären Betrag eingebucht und zusätzlich die 2,00 EUR als Kosten geltend gemacht.
Nur - irgendwann stellte sich uns die Frage nach dem Warum . . .

Heute ist es so, dass unsere Kunden die 2,00 EUR bei der Zustellung zahlen. Auf dem Paketaufkleber stehen jetzt also 61,90 EUR (die der Postman kassiert) und auf dem Zahlungsbeleg 59,90 EUR (=Rechnungsbetrag). Wir wollen ja eigentlich die NN gar nicht anbieten - eben wegen der Spaßbesteller. Aber wir kommen hier den Kunden entgegen, die es nicht anders haben wollen ;)

LG
Kathi
 

Angeldust23

Aktives Mitglied
30. November 2009
86
0
AW: wie verweigerte NN rechnung rückabwickeln?

Mhh, ja, das wäre wahrscheinlich wirklich einfacher. Ich biete das an, weil bei mr viele Ausländer bestellen, die das System der Nachnahmegebühr wahrschieinlich nicht immer verstehen und um Unklarheiten und hin- und Hergeschicke zu vermeiden, habe ich das mit einkalkuliert in die Nachnahmegebühren .

Aber wenn man das weiß, dass bei Nachnahme immer 2 € anfallen, kann man das doch ganz einfach jedes Mal buchen und angeben. Genauso wie die paypalgebühren usw. ist ja eigentlich nix anderes, oder? Die Sache ist nur, was man dem Finanzamt als Nachweis gibt.

@Kathi LE,: hat das Finanzamt das bei euch so anerkannt früher?
 

Fluffy

Aktives Mitglied
11. Oktober 2010
8
0
AW: wie verweigerte NN rechnung rückabwickeln?

Heute ist es so, dass unsere Kunden die 2,00 EUR bei der Zustellung zahlen. Auf dem Paketaufkleber stehen jetzt also 61,90 EUR (die der Postman kassiert) und auf dem Zahlungsbeleg 59,90 EUR (=Rechnungsbetrag).
Machen wir auch so.

Wegen der Spaßbesteller: Wir kontaktieren jeden NN-Besteller vor dem Versand telefonisch wegen der Auftragsbestätigung (telefonisch nicht erreichbar = kein Versand). Nach der Kontaktaufnahme zahlen dann einige doch per Vorkasse, einige beliefern wir dann aber auch auf Rechnung.
 
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