@mvh Ich widerspreche Dir nur ungerne, aber bei der Grundpreisverordnung geht es nicht um das Gewicht von Taschen, sondern darum, ob Waren nach Gewicht, Volumen, Länge oder Fläche angeboten werden.
Es geht um Artikel, die man stück- oder gewichtsbezogen kaufen kann: Schokolade, Fleisch etc. fallen z.B. unter die Gewichtsangabe. Fliesen hätten z.B. einen Preis pro qm. Holzleisten müssten z.B. eine Preis-Angabe pro m haben.
Eine Tasche fällt aber definitv nicht darunter, außer du verkaufst standardmäßig auch halbe und dreiviertel Taschen. Ich habe auch noch nirgendwo 910gr Tasche gekauft (zumal auch baugleiche Taschen i.d.R. nicht immer exakt das gleiche Gewicht haben). Würde
@gnarx seine Tasche im 5'er Set (5 mal die gleiche Tasche) anbieten, sollte er allerdings einen Preis pro Stück angeben. Da gebe ich Dir Recht!